30.11.2025, 11:37
Hallo zusammen,
ich bin gerade in der zweiten Wochen meiner Zivilrechtsstation und soll ein Urteil schreiben.
Kurze Zusammenfassung: Der Kläger behauptet er sei aufgrund von Glatteis gestürzt. Der Beklagte ist Inhaber einer Firma der für das Streuen verantwortlich ist.
Der Beklagte behauptet zu nächst, dass sich die Streupflicht nicht auf den Gehweg erstreckt. Später in der mündlichen Verhandlung korrigiert er dies und erklärt, dass sich dies tatsächlich auch auf den Gehweg bezieht.
Streitig bleibt weiterhin, ob es an diesem Tag glatt war. Muss ich in dem Urteil angeben, dass er seine Aussage geändert hat oder gebe ich es direkt in dem unstreitigen Teil an, dass eine Streupflicht grundsätzlich auch für den Gehweg besteht ?
Vielen Dank für die Hilfe !
ich bin gerade in der zweiten Wochen meiner Zivilrechtsstation und soll ein Urteil schreiben.
Kurze Zusammenfassung: Der Kläger behauptet er sei aufgrund von Glatteis gestürzt. Der Beklagte ist Inhaber einer Firma der für das Streuen verantwortlich ist.
Der Beklagte behauptet zu nächst, dass sich die Streupflicht nicht auf den Gehweg erstreckt. Später in der mündlichen Verhandlung korrigiert er dies und erklärt, dass sich dies tatsächlich auch auf den Gehweg bezieht.
Streitig bleibt weiterhin, ob es an diesem Tag glatt war. Muss ich in dem Urteil angeben, dass er seine Aussage geändert hat oder gebe ich es direkt in dem unstreitigen Teil an, dass eine Streupflicht grundsätzlich auch für den Gehweg besteht ?
Vielen Dank für die Hilfe !
30.11.2025, 13:59
(30.11.2025, 11:37)HelenL. schrieb: Hallo zusammen,
ich bin gerade in der zweiten Wochen meiner Zivilrechtsstation und soll ein Urteil schreiben.
Kurze Zusammenfassung: Der Kläger behauptet er sei aufgrund von Glatteis gestürzt. Der Beklagte ist Inhaber einer Firma der für das Streuen verantwortlich ist.
Der Beklagte behauptet zu nächst, dass sich die Streupflicht nicht auf den Gehweg erstreckt. Später in der mündlichen Verhandlung korrigiert er dies und erklärt, dass sich dies tatsächlich auch auf den Gehweg bezieht.
Streitig bleibt weiterhin, ob es an diesem Tag glatt war. Muss ich in dem Urteil angeben, dass er seine Aussage geändert hat oder gebe ich es direkt in dem unstreitigen Teil an, dass eine Streupflicht grundsätzlich auch für den Gehweg besteht ?
Vielen Dank für die Hilfe !
Vereinfacht:
Das "Unstrittige", das im TB darzustellen ist, umfasst auch das, was erst in der MV unstrittig geworden ist. Der TB erfordert somit eine Art Endbetrachtung. Die Identifikation des bei einer Endbetrachtung Strittigen bzw. Unstrittigen ist Kern deiner Prüfungsleistung. Insoweit genügt am Ende deines TB der Hinweis, dass die Parteien den Rechtsstreit mündlich verhandelt haben und ob/wie das Gericht Beweis erhoben hat.
30.11.2025, 14:20
Danke !


