20.11.2025, 13:31
Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?
20.11.2025, 13:45
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb: Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?
Also mit den Mandaten gleich zu Beginn scheint eine Selbständigkeit halbwegs sicher zu sein. Aber vielleicht eine naive Frage: Inwiefern ist man als Rechtsanwalt zu "Kern-Steuerberatenden" Themen befugt?
20.11.2025, 13:52
(20.11.2025, 13:45)JuraHassLiebe schrieb:(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb: Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?
Also mit den Mandaten gleich zu Beginn scheint eine Selbständigkeit halbwegs sicher zu sein. Aber vielleicht eine naive Frage: Inwiefern ist man als Rechtsanwalt zu "Kern-Steuerberatenden" Themen befugt?
§ 3 S. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 2) StBerG?
20.11.2025, 13:57
(20.11.2025, 13:52)RefNdsOL schrieb:(20.11.2025, 13:45)JuraHassLiebe schrieb:(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb: Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?
Also mit den Mandaten gleich zu Beginn scheint eine Selbständigkeit halbwegs sicher zu sein. Aber vielleicht eine naive Frage: Inwiefern ist man als Rechtsanwalt zu "Kern-Steuerberatenden" Themen befugt?
§ 3 S. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 2) StBerG?
Wieder etwas gelernt, vielen Dank. Mir war bisher noch kein Steueranwälte bekannt, der in der laufenden Beratung (Jahresabschlüsse,..) tätig ist.
20.11.2025, 14:38
Nettoumsätze von 8k zu Beginn? Heftig...natürlich machst du dich dann selbstständig
20.11.2025, 15:12
Rechne doch mal aus, was du brutto angestellt verdienen müsstest, um auf 8K Nettoumsatz, abzüglich deiner Kosten, zu kommen.
Ist für mich ein no-brainer, zumal du mit deinen Noten immer noch auf "angestellt" umschwenken könntest.
Die wichtigste Frage aber: macht es dir Spaß, was du bislang tust? Erfüllt es dich halbwegs? Falls ja, wäre mir das Risiko einer Anstellung zu hoch.
Achso: Steuerberaterhaftung ist kein Spaß - aufpassen!
Ist für mich ein no-brainer, zumal du mit deinen Noten immer noch auf "angestellt" umschwenken könntest.
Die wichtigste Frage aber: macht es dir Spaß, was du bislang tust? Erfüllt es dich halbwegs? Falls ja, wäre mir das Risiko einer Anstellung zu hoch.
Achso: Steuerberaterhaftung ist kein Spaß - aufpassen!
20.11.2025, 21:41
Selbständig machen natürlich, wenn es bisher schon so gut läuft. Ab jetzt hast du dann ja auch freie Kapazitäten, um noch mehr Mandate an Land zu ziehen.
21.11.2025, 08:30
(20.11.2025, 15:12)ranger schrieb: Rechne doch mal aus, was du brutto angestellt verdienen müsstest, um auf 8K Nettoumsatz, abzüglich deiner Kosten, zu kommen.
Ist für mich ein no-brainer, zumal du mit deinen Noten immer noch auf "angestellt" umschwenken könntest.
Die wichtigste Frage aber: macht es dir Spaß, was du bislang tust? Erfüllt es dich halbwegs? Falls ja, wäre mir das Risiko einer Anstellung zu hoch.
Achso: Steuerberaterhaftung ist kein Spaß - aufpassen!
Der wichtige Punkt ist, dass ich erstmals alleine arbeiten möchte. Nur deshalb sind so kleine Mandate (250 EUR pro Monat für FIBU; Jahresabschluss) überhaupt interessant. Der Leute, die ich betreuen könnte, finden nur schwer einen Berater, weil der Steuerberater bei Angestelllten ja noch kräftig mitverdienen will. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter maximal 1,5 Stunden pro Monat mit dem Mandanten beschäftigt sein dürfen.
Was meinst du mit dem Risiko einer Anstellung?
Ich liebe Steuern und habe auch gar keine Lust etwas anderes zu machen. Ich habe das Referendariat nur gemacht, weil mir mitgeteilt wurde, dass ich erstmal das 2. Examen machen sollte. Später könne ich noch immer etwas anderes machen.
Wird es nicht kritisch gesehen, wenn man zunächst selbstständiger Rechtsanwalt ist und danach sich eine Festanstelllung sucht? Ich dachte, dass dies die Arbeitgeber nicht so gerne sehen.
Ja, das mit der Haftpflicht ist tatsächlich heftiig. Deshalb werde ich auch deutlich mehr als 1 Millionen als Deckungssumme haben.
(20.11.2025, 13:52)RefNdsOL schrieb:Genau, das ist die Norm. Nach § 3 Nr. 1 StBerG sind auch Rechtsanwälte zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.(20.11.2025, 13:45)JuraHassLiebe schrieb:(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb: Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?
Also mit den Mandaten gleich zu Beginn scheint eine Selbständigkeit halbwegs sicher zu sein. Aber vielleicht eine naive Frage: Inwiefern ist man als Rechtsanwalt zu "Kern-Steuerberatenden" Themen befugt?
§ 3 S. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 2) StBerG?
21.11.2025, 10:50
(21.11.2025, 08:30)mittelmäßig25 schrieb:(20.11.2025, 15:12)ranger schrieb: Rechne doch mal aus, was du brutto angestellt verdienen müsstest, um auf 8K Nettoumsatz, abzüglich deiner Kosten, zu kommen.
Ist für mich ein no-brainer, zumal du mit deinen Noten immer noch auf "angestellt" umschwenken könntest.
Die wichtigste Frage aber: macht es dir Spaß, was du bislang tust? Erfüllt es dich halbwegs? Falls ja, wäre mir das Risiko einer Anstellung zu hoch.
Achso: Steuerberaterhaftung ist kein Spaß - aufpassen!
Der wichtige Punkt ist, dass ich erstmals alleine arbeiten möchte. Nur deshalb sind so kleine Mandate (250 EUR pro Monat für FIBU; Jahresabschluss) überhaupt interessant. Der Leute, die ich betreuen könnte, finden nur schwer einen Berater, weil der Steuerberater bei Angestelllten ja noch kräftig mitverdienen will. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter maximal 1,5 Stunden pro Monat mit dem Mandanten beschäftigt sein dürfen.
Was meinst du mit dem Risiko einer Anstellung?
Ich liebe Steuern und habe auch gar keine Lust etwas anderes zu machen. Ich habe das Referendariat nur gemacht, weil mir mitgeteilt wurde, dass ich erstmal das 2. Examen machen sollte. Später könne ich noch immer etwas anderes machen.
Wird es nicht kritisch gesehen, wenn man zunächst selbstständiger Rechtsanwalt ist und danach sich eine Festanstelllung sucht? Ich dachte, dass dies die Arbeitgeber nicht so gerne sehen.
Ja, das mit der Haftpflicht ist tatsächlich heftiig. Deshalb werde ich auch deutlich mehr als 1 Millionen als Deckungssumme haben.
(20.11.2025, 13:52)RefNdsOL schrieb:Genau, das ist die Norm. Nach § 3 Nr. 1 StBerG sind auch Rechtsanwälte zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.(20.11.2025, 13:45)JuraHassLiebe schrieb:(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb: Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?
Also mit den Mandaten gleich zu Beginn scheint eine Selbständigkeit halbwegs sicher zu sein. Aber vielleicht eine naive Frage: Inwiefern ist man als Rechtsanwalt zu "Kern-Steuerberatenden" Themen befugt?
§ 3 S. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 2) StBerG?
Naja, die Frage ist dann ja, was du willst. Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass du dich langfristig selbstständig machen willst. Aus meiner Sicht hast du dafür einen vernünftigen Grundstock gelegt, den du weiter ausbauen kannst. Viele Selbständige fangen so an.
Wenn du dich dagegen langfristig als Angestellter siehst, solltest du dich tatsächlich lieber irgendwo anstellen lassen. Das hat noch gar nicht mal etwas mit den üblichem Vorurteil zu tun, dass ehemalige Chefs sich nicht in Hierarchien eingliedern können, aber gerade als Einzelkämpfer gewöhnst du dir ja eine eigene Art an, die später nicht überall gut ankommen muss.
Warum willst du denn alleine arbeiten? Das habe ich noch nicht herauslesen können und ich denke, in der Antwort darauf wird die Antwort auf deine Frage liegen.
21.11.2025, 10:51
Du magst vielleicht gem. §3 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugt sein. Du darfst aber nie nach außen als Steuerberater auftreten. Ist das bei dir nicht unabdingbar, dass wenigstens ein Steuerberater mit in deine Kanzlei geht, der auch nach außen gegenüber dem FA vertreten darf?



