15.11.2025, 16:08
Hallo zusammen,
sofern der Beklagte die Unzuständigkeit des Gerichts rügt. Hier allerdings der Fall der fortdauer der Zuständigkeit nach 261 III nr.2 zpo greift, wie würde ich das in dem Punkt Prozessgeschichte II einbringen ? Bzw. Wie formulieren ?
Vielen Dank !
sofern der Beklagte die Unzuständigkeit des Gerichts rügt. Hier allerdings der Fall der fortdauer der Zuständigkeit nach 261 III nr.2 zpo greift, wie würde ich das in dem Punkt Prozessgeschichte II einbringen ? Bzw. Wie formulieren ?
Vielen Dank !
15.11.2025, 18:16
Magst Du noch etwas mehr erzählen, worum es genau geht?
15.11.2025, 22:48
(15.11.2025, 18:16)Praktiker schrieb: Magst Du noch etwas mehr erzählen, worum es genau geht?Der Beklagte erklärt die Unzuständigkeit de Gerichts, da er nach Rechtshängigkeit der Klage umgezogen sei. Jetzt habe ich im Beklagtenvortrag geschrieben „ der Beklagte ist der Auffassung, das angerufene Gericht sei bereits örtlich nicht zuständig“ aber ich weiß nicht, ob das so richtig ist ..
16.11.2025, 09:06
(15.11.2025, 22:48)HelenL. schrieb:(15.11.2025, 18:16)Praktiker schrieb: Magst Du noch etwas mehr erzählen, worum es genau geht?Der Beklagte erklärt die Unzuständigkeit de Gerichts, da er nach Rechtshängigkeit der Klage umgezogen sei. Jetzt habe ich im Beklagtenvortrag geschrieben „ der Beklagte ist der Auffassung, das angerufene Gericht sei bereits örtlich nicht zuständig“ aber ich weiß nicht, ob das so richtig ist ..
Würde ich auch so machen. Ob das stimmt, kommt dann in die Entscheidungsgründe.
16.11.2025, 10:11
Ich würde es tatsächlich als Rüge in das Beklagtenvorbringen aufnehmen.
Also "der Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit" Denn wie auch bei Einreden (Verjährung etc) ist die Erhebung selbst aufnehmen und nicht nur als Rechtsansicht.
Siehe zB LG Köln 33 O 39/17
https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_...71219.html
Also "der Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit" Denn wie auch bei Einreden (Verjährung etc) ist die Erhebung selbst aufnehmen und nicht nur als Rechtsansicht.
Siehe zB LG Köln 33 O 39/17
https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_...71219.html


