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Gast
Unregistered
 
#31
31.05.2019, 11:17
(30.05.2019, 20:10)Burata schrieb:  Warum sollte das unfair sein, wenn das beim Kollegen klappt? Ist die mündliche Prüfung nicht auch ein regulärer Teil des zweiten Staatsexamens? Das habe ich noch nie verstanden. Wieso sollte es unfair sein, wenn jemand von einem ausreichend ins VB geprüft wird? Ich glaube doch, dass die Mündliche Prüfung 40 % der Note ausmacht.


Ich gönne es dem Kollegen von ganzen Herzen und hoffe, dass er zweistellig abräumen wird. Mit Glück wird das!
Es ist unfair, weil manche Prüfer in so einem Fall nach Vorpunkten deckeln-andere nicht, d.h. die Möglichkeit für den Notensprung haben nicht alle Prüflinge gleichermaßen. 

Im einen Prüfungsraum gibt der Vorsitzende auf den Aktenvortrag immer mindesten 8 punkte, im Nebenraum muss bei gleicher Leistung und 4 Punkte gekämpft werden. 10 Punkte sind für den einen Prüfer Durchschnitt im Gespräch,  bei den anderen sind es 7... usw. 
Bei 40 % der Gesamtnote entsteht eine extreme Unwucht zu den Klausuren, insb. wenn man bedenkt, dass die Zeit der Klausurvorbereitung oft mehr als ein Jahr beträgt, während es bei der mündlichen so zwische 2-3 Wochen sein dürften. 

Ergo: es ist unfair derarige Notensprünge zuzulassen und der Mündlichen dadurch noch mehr Gewicht beizumessen. Es ist einfach ein unterschied ob jemand einen Klausurschnitt von 9 (8 Klausuren über 2-3 Wochen) hat oder da durch mündliche Mondnoten (Einzelleistung) ins VB gehievt wird.
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Gast
Unregistered
 
#32
31.05.2019, 12:13
(31.05.2019, 11:17)Gast schrieb:  
(30.05.2019, 20:10)Burata schrieb:  Warum sollte das unfair sein, wenn das beim Kollegen klappt? Ist die mündliche Prüfung nicht auch ein regulärer Teil des zweiten Staatsexamens? Das habe ich noch nie verstanden. Wieso sollte es unfair sein, wenn jemand von einem ausreichend ins VB geprüft wird? Ich glaube doch, dass die Mündliche Prüfung 40 % der Note ausmacht.


Ich gönne es dem Kollegen von ganzen Herzen und hoffe, dass er zweistellig abräumen wird. Mit Glück wird das!
Es ist unfair, weil manche Prüfer in so einem Fall nach Vorpunkten deckeln-andere nicht, d.h. die Möglichkeit für den Notensprung haben nicht alle Prüflinge gleichermaßen. 

Im einen Prüfungsraum gibt der Vorsitzende auf den Aktenvortrag immer mindesten 8 punkte, im Nebenraum muss bei gleicher Leistung und 4 Punkte gekämpft werden. 10 Punkte sind für den einen Prüfer Durchschnitt im Gespräch,  bei den anderen sind es 7... usw. 
Bei 40 % der Gesamtnote entsteht eine extreme Unwucht zu den Klausuren, insb. wenn man bedenkt, dass die Zeit der Klausurvorbereitung oft mehr als ein Jahr beträgt, während es bei der mündlichen so zwische 2-3 Wochen sein dürften. 

Ergo: es ist unfair derarige Notensprünge zuzulassen und der Mündlichen dadurch noch mehr Gewicht beizumessen. Es ist einfach ein unterschied ob jemand einen Klausurschnitt von 9 (8 Klausuren über 2-3 Wochen) hat oder da durch mündliche Mondnoten (Einzelleistung) ins VB gehievt wird.

Ich frage mich, warum immer auf der Mündlichen herumgeritten wird. Gibt es diese Unterschiede denn nicht auch bei den Klausuren?! Der eine Korrektor vergibt für etwas 10 Punkte, was bei dem anderen gerade einmal zum Bestehen reicht. So ist es in Jura eben nunmal, die Bewertung ist individuell und oftmals subjektiv. Was für den Einen gerade noch vertretbar ist oder sogar einen kreativen Ansatz darstellt, geht für den anderen an der Sache vorbei. Unsere Leistungen können nicht wie beispielsweise in der Mathematik schematisch bewertet werden. Damit muss man sich abfinden und nicht ständig darüber jammern. Wenn man die Zeit, die man in Foren darauf verwendet, sich zu beschweren, wie unfair doch das Leben ist, ins Lernen investieren würde, könnte man möglicherweise Ergebnisse erzielen, mit denen man trotz aller "Ungerechtigkeiten" zufrieden ist.
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Gast
Unregistered
 
#33
31.05.2019, 12:33
Eine Einzelleistung die mit 2-3 Wochen vorbereitung verbunden ist, sollte die Gesamtnote nicht mehr wesentlich beieinflussen; merkste?
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Gast
Unregistered
 
#34
31.05.2019, 12:55
(31.05.2019, 12:33)Gast schrieb:  Eine Einzelleistung die mit 2-3 Wochen vorbereitung verbunden ist, sollte die Gesamtnote nicht mehr wesentlich beieinflussen; merkste?

Ich weiß nicht, wie du lernst, aber ich habe nicht sämtliches Wissen, was ich mir für die Klausuren angeeignet habe, vor der Mündlichen wieder vergessen. Ergo kann man nicht von einem Lernaufwand von 2 bis 3 Wochen sprechen. Im Gegenteil, ich habe mir für die Mündliche nicht nur die Dinge angesehen, die ich für die Klausuren gelernt hatte, sondern mehr. Und wie ein Vorredner bereits sagte, ist nunmal vorgesehen, dass die Mündliche zu 40 % einfließt. So sieht es der Gesetzgeber eben vor, auch wenn Einzelne das als unfair empfinden. Und wenn ein Kandidat eben in der Mündlichen gute Leistungen erbringt, warum sollte man das nicht entsprechend honorieren. Nicht falsch verstehen, ich hasse die Mentalität einiger Kandidaten, die mit der Erwartungshaltung in die Mündliche gehen, sich verbessern zu MÜSSEN, als gäbe es ein Anspruch hierauf. Aber wäre es nicht viel eher unfair, wenn ein Kandidat wirklich gute Leistungen in der Mündlichen erbringt und man sich dennoch nur an seinen Noten in den Klausuren orientiert? Dann könnte man sich die Mündliche auch sparen, sie hätte nämlich keinerlei Daseinsberechtigung mehr. Und dass es Glückssache ist, an welche Prüfer man gerät, weiß jeder, aber es ist bei den Klausuren nicht anders.
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Gast0
Unregistered
 
#35
01.06.2019, 06:59
(27.01.2019, 17:31)Gast schrieb:  Wer sich mit der Bewerbung für die Justiz auseinandersetzt sieht schnell, dass in allen Bundesländern die Klausurnoten bei der Bewerbung angegeben werden müssen (sei es, dass man die erreichten (Klausur-) Einzelnoten selbst in eine  vorgefertigten Bewerbungsbogen eintragen muss; sei es, dass eben das entsprechende Zeugnis über die Klausurnoten vorgelegt werden muss). 
Welche Relevanz dies für die Bewerbung hat, kann ich nicht sagen. Es liegt aber sehr fern, dass es garkeine (negative) Berücksichtigung findet, wenn sich zb bei  einem knappen VB, die Gesamtnote in erster Linie aus einer überragenden mündlichen Einzelnote speist... während sich z.b. die Klausuren nur zwischen „nicht bestanden, ausreichend und unteren Befriedigend“ bewegen.

Dass man die Klausurnoten angeben muss ist übrigends kein „insiderwissen“ sondern steht auf allen Homepages der zuständigen Einstellungsstellen.

Daher nicht den Kopf in den Sand stecken und den Verbesserungsversuch machen

Man muss es angeben, aber es interessiert tatsächlich niemanden. Genau wie die AG/Stationszeugnisse
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Gast
Unregistered
 
#36
01.06.2019, 09:32
(01.06.2019, 06:59)Gast0 schrieb:  
(27.01.2019, 17:31)Gast schrieb:  Wer sich mit der Bewerbung für die Justiz auseinandersetzt sieht schnell, dass in allen Bundesländern die Klausurnoten bei der Bewerbung angegeben werden müssen (sei es, dass man die erreichten (Klausur-) Einzelnoten selbst in eine  vorgefertigten Bewerbungsbogen eintragen muss; sei es, dass eben das entsprechende Zeugnis über die Klausurnoten vorgelegt werden muss). 
Welche Relevanz dies für die Bewerbung hat, kann ich nicht sagen. Es liegt aber sehr fern, dass es garkeine (negative) Berücksichtigung findet, wenn sich zb bei  einem knappen VB, die Gesamtnote in erster Linie aus einer überragenden mündlichen Einzelnote speist... während sich z.b. die Klausuren nur zwischen „nicht bestanden, ausreichend und unteren Befriedigend“ bewegen.

Dass man die Klausurnoten angeben muss ist übrigends kein „insiderwissen“ sondern steht auf allen Homepages der zuständigen Einstellungsstellen.

Daher nicht den Kopf in den Sand stecken und den Verbesserungsversuch machen

Man muss es angeben, aber es interessiert tatsächlich niemanden. Genau wie die AG/Stationszeugnisse


Ach ja, und das weißt du woher?
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Gast
Unregistered
 
#37
01.06.2019, 12:16
(31.05.2019, 12:55)Gast schrieb:  
(31.05.2019, 12:33)Gast schrieb:  Eine Einzelleistung die mit 2-3 Wochen vorbereitung verbunden ist, sollte die Gesamtnote nicht mehr wesentlich beieinflussen; merkste?

Ich weiß nicht, wie du lernst, aber ich habe nicht sämtliches Wissen, was ich mir für die Klausuren angeeignet habe, vor der Mündlichen wieder vergessen. Ergo kann man nicht von einem Lernaufwand von 2 bis 3 Wochen sprechen. Im Gegenteil, ich habe mir für die Mündliche nicht nur die Dinge angesehen, die ich für die Klausuren gelernt hatte, sondern mehr. Und wie ein Vorredner bereits sagte, ist nunmal vorgesehen, dass die Mündliche zu 40 % einfließt. So sieht es der Gesetzgeber eben vor, auch wenn Einzelne das als unfair empfinden. Und wenn ein Kandidat eben in der Mündlichen gute Leistungen erbringt, warum sollte man das nicht entsprechend honorieren. Nicht falsch verstehen, ich hasse die Mentalität einiger Kandidaten, die mit der Erwartungshaltung in die Mündliche gehen, sich verbessern zu MÜSSEN, als gäbe es ein Anspruch hierauf. Aber wäre es nicht viel eher unfair, wenn ein Kandidat wirklich gute Leistungen in der Mündlichen erbringt und man sich dennoch nur an seinen Noten in den Klausuren orientiert? Dann könnte man sich die Mündliche auch sparen, sie hätte nämlich keinerlei Daseinsberechtigung mehr. Und dass es Glückssache ist, an welche Prüfer man gerät, weiß jeder, aber es ist bei den Klausuren nicht anders.

Meine Erfahrung aus beiden Examen:
1 1/2 jahre auf Klausuren gelernt: Schnitt : 10,x
2 woche  auf Mündliche gelernt (zwischen Klausuren und Mdl. lagen 5 Monate mit Vollzeittätigkeit als Wissmit): Schnitt: 12,x

Darauf beruht meine These, die mündliche sollte - allein schon wegen dem viel niedrigeren Investment - die  Note nicht mehr wesentliche beeinflussen, weder in die eine noch in die andere Richtung.
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GastK27
Unregistered
 
#38
01.06.2019, 16:15
Du hast wirklich nur 2 Wochen für die Mündliche gelernt?! 
Was denn? Wenn man fragen darf.. 
Meine mündliche ist im September und ich wollte jetzt mal so langsam wieder anfangen. Erst mal nicht übertrieben viel, aber so jeden Tag 1 Stunde vielleicht...
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Gast
Unregistered
 
#39
01.06.2019, 16:20
Was soll man denn außer Basics in allen Gebieten noch für die Mündliche lernen? Alles andere ist wohl eher zur Selbstberuhigung. Da ist wohl jeder anders
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NRWfee
Unregistered
 
#40
02.06.2019, 13:36
Na die These quasi nicht für die Mündliche zu lernen ist doch auch Augenwischerei, tatsächlich hat man sich mehrere Jahre auf diese Prüfungen vorbereitet, sei es nun mehr oder weniger intensiv. Ist ja nicht so, dass die Mündliche plötzlich über Neurophysik geht, wovon man vorher noch nie was gehört hat im Leben...
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