• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Oktober 2025
« 1 ... 22 23 24 25 26 »
 
Antworten

 
Klausuren Oktober 2025
HH055
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#231
17.10.2025, 15:51
(17.10.2025, 15:40)GPANordStEX1025 schrieb:  Was habt ihr heute gemacht GPA?

Zulässigkeit des Eilantrags:

-          Unterscheidung Wiederherstellung / Anordnung aufschiebende Wirkung

-          Androhung als VA? jedenfalls Verweis auf § 80 Abs. 5 VwGO

-          Fehlendes RSB, weil Hauptsacherechtsbehelf offensichtlich unzulässig?
o   Verfristung? (+), Behörde kann Klagefrist nicht verlängern.
o   Wiedereinsetzung? (+)

-          Im Übrigen mE keine Probleme in der Zulässigkeit

Begründetheit:

-          Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtmäßig

-          Formell auch alles rechtmäßig

-          Materielle Rechtmäßigkeit:

o   Ziffer 1: Gewerbeuntersagung: Unzuverlässigkeit (+)
-> Kurz Maßgeblichen Zeitpunkt hergeleitet. Nachträgliche Verbesserung der Lage war unbeachtlich.

o   Ziffer 2: Hinreichend bestimmt? M.E. (+). TB-Vrss. und Ermessen m.E. ebenfalls (+).

o   Ziffer 3: § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG iVm § 57 Abs. 1 GewO Widerruf der Reisegewerbekarte
-> § 48 oder § 49 anwendbar, wenn sich bei Dauer-VA Sachlage ändert? kurz diskutiert und dann zu § 49 übergegangen.
§  TB-Vrss. (+)
-> Wieder: Maßgeblicher Zeitpunkt diskutiert. Ist hier wieder die letzte Behördenentscheidung.
§  Ermessen? Ausfall grds. (+). Kein Nachschieben möglich
§  Aber: intendiertes Ermessen
§  Begründung hätte zwar grundsätzlich Ausnahmefall ablehnen müssen, aber es lag kein solcher vor. Daher analog § 46 VwVfG unbeachtlich

o   Ziffer 4 (Herausgabe der Reisegewerbekarte) : ging m.E. über § 60d GewO durch.

o   Ziffer 5 (Androhung): m.E. auch rechtmäßig.

-          Ergebnis: Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg.

Zweckmäßigkeit: Kaum etwas geschrieben. Man hätte vlt. Auch hinsichtlich anderer Ziffern Zwangsmittel androhen können oder so, aber dafür hatte ich keine Zeit mehr.
 
Irgendwo hätte man bestimmt noch diese Ermessenserwägungen aus dem Bescheid nach dem Motto „Steuern müssen gezahlt werden, damit der Staat Geld hat“ diskutieren müssen, aber das habe ich unter den Tisch fallen lassen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.10.2025, 15:57 von HH055.)
Suchen
Zitieren
RLP2025
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#232
17.10.2025, 15:58
RLP komplett anders. Was habt ihr?
Suchen
Zitieren
Juraboy
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#233
17.10.2025, 15:59
(17.10.2025, 15:51)HH055 schrieb:  
(17.10.2025, 15:40)GPANordStEX1025 schrieb:  Was habt ihr heute gemacht GPA?

Zulässigkeit des Eilantrags:

-          Unterscheidung Wiederherstellung / Anordnung aufschiebende Wirkung

-          Androhung als VA? jedenfalls Verweis auf § 80 Abs. 5 VwGO

-          Fehlendes RSB, weil Hauptsacherechtsbehelf offensichtlich unzulässig?
o   Verfristung? (+), Behörde kann Klagefrist nicht verlängern.
o   Wiedereinsetzung? (+)

-          Im Übrigen mE keine Probleme in der Zulässigkeit

Begründetheit:

-          Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtmäßig

-          Formell auch alles rechtmäßig

-          Materielle Rechtmäßigkeit:

o   Ziffer 1: Gewerbeuntersagung: Unzuverlässigkeit (+)

o   Ziffer 2: Hinreichend bestimmt? M.E. (+). TB-Vrss. und Ermessen m.E. ebenfalls (+).

o   Ziffer 3: § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG iVm § 57 Abs. 1 GewO Widerruf der Reisegewerbekarte
-> § 48 oder § 49 anwendbar, wenn sich bei Dauer-VA Sachlage ändert? kurz diskutiert und dann zu § 49 übergegangen.
§  TB-Vrss. (+)
§  Ermessen? Ausfall grds. (+). Kein Nachschieben möglich
§  Aber: intendiertes Ermessen
§  Begründung hätte zwar grundsätzlich Ausnahmefall ablehnen müssen, aber es lag kein solcher vor. Daher analog § 46 VwVfG unbeachtlich

o   Ziffer 4 (Herausgabe der Reisegewerbekarte) : ging m.E. über § 60d GewO durch.

o   Ziffer 5 (Androhung): m.E. auch rechtmäßig.

-          Ergebnis: Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg.

Zweckmäßigkeit: Kaum etwas geschrieben. Man hätte vlt. Auch hinsichtlich anderer Ziffern Zwangsmittel androhen können oder so, aber dafür hatte ich keine Zeit mehr.
 
Irgendwo hätte man bestimmt noch diese Ermessenserwägungen aus dem Bescheid nach dem Motto „Steuern müssen gezahlt werden, damit der Staat Geld hat“ diskutieren müssen, aber das habe ich unter den Tisch fallen lassen.
Hast du nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen noch das besondere öffentliche Vollziehungsinteresse geprüft? Das ist meines Erachtens zumindest bei Nr.1-4 (§ 80 II 1 Nr.4 VwGO) der Fall. Dort habe ich dann auch das mit dem Schaden für die Allgemeinheit angesprochen.
Suchen
Zitieren
HH055
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#234
17.10.2025, 16:01
(17.10.2025, 15:59)Juraboy schrieb:  
(17.10.2025, 15:51)HH055 schrieb:  
(17.10.2025, 15:40)GPANordStEX1025 schrieb:  Was habt ihr heute gemacht GPA?

Zulässigkeit des Eilantrags:

-          Unterscheidung Wiederherstellung / Anordnung aufschiebende Wirkung

-          Androhung als VA? jedenfalls Verweis auf § 80 Abs. 5 VwGO

-          Fehlendes RSB, weil Hauptsacherechtsbehelf offensichtlich unzulässig?
o   Verfristung? (+), Behörde kann Klagefrist nicht verlängern.
o   Wiedereinsetzung? (+)

-          Im Übrigen mE keine Probleme in der Zulässigkeit

Begründetheit:

-          Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtmäßig

-          Formell auch alles rechtmäßig

-          Materielle Rechtmäßigkeit:

o   Ziffer 1: Gewerbeuntersagung: Unzuverlässigkeit (+)

o   Ziffer 2: Hinreichend bestimmt? M.E. (+). TB-Vrss. und Ermessen m.E. ebenfalls (+).

o   Ziffer 3: § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG iVm § 57 Abs. 1 GewO Widerruf der Reisegewerbekarte
-> § 48 oder § 49 anwendbar, wenn sich bei Dauer-VA Sachlage ändert? kurz diskutiert und dann zu § 49 übergegangen.
§  TB-Vrss. (+)
§  Ermessen? Ausfall grds. (+). Kein Nachschieben möglich
§  Aber: intendiertes Ermessen
§  Begründung hätte zwar grundsätzlich Ausnahmefall ablehnen müssen, aber es lag kein solcher vor. Daher analog § 46 VwVfG unbeachtlich

o   Ziffer 4 (Herausgabe der Reisegewerbekarte) : ging m.E. über § 60d GewO durch.

o   Ziffer 5 (Androhung): m.E. auch rechtmäßig.

-          Ergebnis: Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg.

Zweckmäßigkeit: Kaum etwas geschrieben. Man hätte vlt. Auch hinsichtlich anderer Ziffern Zwangsmittel androhen können oder so, aber dafür hatte ich keine Zeit mehr.
 
Irgendwo hätte man bestimmt noch diese Ermessenserwägungen aus dem Bescheid nach dem Motto „Steuern müssen gezahlt werden, damit der Staat Geld hat“ diskutieren müssen, aber das habe ich unter den Tisch fallen lassen.
Hast du nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen noch das besondere öffentliche Vollziehungsinteresse geprüft? Das ist meines Erachtens zumindest bei Nr.1-4 (§ 80 II 1 Nr.4 VwGO) der Fall. Dort habe ich dann auch das mit dem Schaden für die Allgemeinheit angesprochen.

Ja, stimmt das habe ich noch kurz angesprochen und bejaht.
Suchen
Zitieren
GPANordStEX1025
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#235
17.10.2025, 16:20
Wieso Wiedereinsetzung? 
Monatsfrist müsste doch eingehalten werden können. 
187 abs 1 BGB analog Fristbeginn am 03.09. 
Monatsfrist Ablauf 03.10. 
aber 57 VwGO 222 abs 2 kein Fristablauf am Feiertag deswegen Fristablauf mit nächsten Werktag der 06.10. 

Somit Fristwahrung ohne Wiedereinsetzung möglich 

Dann Wiedereinsetzung logischerweise überdies geprüft und auch die Fristverlängerung 

Oder übersehe ich hier was?
Suchen
Zitieren
GPANordStEX1025
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#236
17.10.2025, 16:23
Ansonsten ermgrdl für Herausgabe Reisegewerbekarte 52 vwvfg Rest ziemlich ähnlich
Suchen
Zitieren
HH055
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#237
17.10.2025, 16:23
(17.10.2025, 16:20)GPANordStEX1025 schrieb:  Wieso Wiedereinsetzung? 
Monatsfrist müsste doch eingehalten werden können. 
187 abs 1 BGB analog Fristbeginn am 03.09. 
Monatsfrist Ablauf 03.10. 
aber 57 VwGO 222 abs 2 kein Fristablauf am Feiertag deswegen Fristablauf mit nächsten Werktag der 06.10. 

Somit Fristwahrung ohne Wiedereinsetzung möglich 

Dann Wiedereinsetzung logischerweise überdies geprüft und auch die Fristverlängerung 

Oder übersehe ich hier was?

Wenn die Zustellung am 2. September war, endet die Frist doch nach § 188 Abs. 2 BGB auch am 2. Oktober, unabhängig vom Beginn der Fristberechnung.
Suchen
Zitieren
Prd1155
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#238
17.10.2025, 16:24
(17.10.2025, 15:51)HH055 schrieb:  
(17.10.2025, 15:40)GPANordStEX1025 schrieb:  Was habt ihr heute gemacht GPA?

Zulässigkeit des Eilantrags:

-          Unterscheidung Wiederherstellung / Anordnung aufschiebende Wirkung

-          Androhung als VA? jedenfalls Verweis auf § 80 Abs. 5 VwGO

-          Fehlendes RSB, weil Hauptsacherechtsbehelf offensichtlich unzulässig?
o   Verfristung? (+), Behörde kann Klagefrist nicht verlängern.
o   Wiedereinsetzung? (+)

-          Im Übrigen mE keine Probleme in der Zulässigkeit

Begründetheit:

-          Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtmäßig

-          Formell auch alles rechtmäßig

-          Materielle Rechtmäßigkeit:

o   Ziffer 1: Gewerbeuntersagung: Unzuverlässigkeit (+)
-> Kurz Maßgeblichen Zeitpunkt hergeleitet. Nachträgliche Verbesserung der Lage war unbeachtlich.

o   Ziffer 2: Hinreichend bestimmt? M.E. (+). TB-Vrss. und Ermessen m.E. ebenfalls (+).

o   Ziffer 3: § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG iVm § 57 Abs. 1 GewO Widerruf der Reisegewerbekarte
-> § 48 oder § 49 anwendbar, wenn sich bei Dauer-VA Sachlage ändert? kurz diskutiert und dann zu § 49 übergegangen.
§  TB-Vrss. (+)
-> Wieder: Maßgeblicher Zeitpunkt diskutiert. Ist hier wieder die letzte Behördenentscheidung.
§  Ermessen? Ausfall grds. (+). Kein Nachschieben möglich
§  Aber: intendiertes Ermessen
§  Begründung hätte zwar grundsätzlich Ausnahmefall ablehnen müssen, aber es lag kein solcher vor. Daher analog § 46 VwVfG unbeachtlich

o   Ziffer 4 (Herausgabe der Reisegewerbekarte) : ging m.E. über § 60d GewO durch.

o   Ziffer 5 (Androhung): m.E. auch rechtmäßig.

-          Ergebnis: Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg.

Zweckmäßigkeit: Kaum etwas geschrieben. Man hätte vlt. Auch hinsichtlich anderer Ziffern Zwangsmittel androhen können oder so, aber dafür hatte ich keine Zeit mehr.
 
Irgendwo hätte man bestimmt noch diese Ermessenserwägungen aus dem Bescheid nach dem Motto „Steuern müssen gezahlt werden, damit der Staat Geld hat“ diskutieren müssen, aber das habe ich unter den Tisch fallen lassen.
Habe es ähnlich aber Ziffer 4 auf 52 I 1 VwVfG NRW gestützt. Hab gesagt hinsichtlich des Teils Frist zur „betrieblichen Ausführung“ war die Ziffer zu unbestimmt und sollte aufgehoben/ ergänzt werden. 
ZMK: ggf. auf 155 IV hinweisen iHa Nachschieben/ Heilung
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.10.2025, 16:28 von Prd1155.)
Suchen
Zitieren
HH055
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#239
17.10.2025, 16:24
(17.10.2025, 16:23)GPANordStEX1025 schrieb:  Ansonsten ermgrdl für Herausgabe Reisegewerbekarte 52 vwvfg Rest ziemlich ähnlich

Den hab ich tatsächlich übersehen.
Suchen
Zitieren
Baumitch
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#240
17.10.2025, 17:02
Die Klausur in RLP basierte heute auf dieser Entscheidung:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v...saenderung
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 22 23 24 25 26 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus