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Anfechtung bestandener Klausuren?
GastBbg
Unregistered
 
#1
30.05.2019, 14:25
Hat jemand Erfahrung mit der Anfechtung von bestandenen Klausuren (konkret 5 bis 10 Punkte)? Ist das denn ansatzweise aussichtsreich? 
Es geht bei mir weder ums Bestehen noch um eine Notenstufe, habe aber ein nicht so schickes Komma-99-Ergebnis in der Gesamtnote.
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Gast
Unregistered
 
#2
30.05.2019, 16:09
Wie soll man das beurteilen, wenn man keine Ahnung hat, was du in denen Klausuren verbrochen hast?

Pauschal: natürlich ist das möglich, wenn den beiden Korrektoren deiner Klausuren ein grober Fehler unterlaufen ist. Ist das wahrscheinlich? Nein.

Eine Prüfungsanfechtung ist teuer und aufwendig. Anzufechten nur weil es diese Möglichkeit gibt, ergibt keinen Sinn. Entweder hast du konkrete Anhaltspunkte, woran du die Anfechtung festmachen kannst oder nicht (wobei deine Frage wohl eher für letzteres spricht).

Steck dein Geld und deine Zeit lieber in den Verbesserungsversuch, wenn du wirklich glaubst, dass es für den Arbeitsmarkt einen Unterschied macht, ob du nun 6,99 oder 7,01 hast. Wenn es keine magische Grenze ist, würde ich mir das wirklich überlegen...
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GastBbg
Unregistered
 
#3
30.05.2019, 16:30
Ist mir alles klar, ich denke auch nur an das Überdenkungs- bzw. Widerspruchsverfahren. 
Frage geht dahin, ob jemand schon mal eine durchschnittliche / recht gute Klausur Klausur erfolgreich nach oben bekommen hat?
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Burata
Unregistered
 
#4
30.05.2019, 20:05
Was soll das? Wozu? Möglich ist das, selbstverständlich. Aber wegen einem "nicht so schickem" ,99. Ernsthaft?

Um das beurteilen zu können brauchen wir mehr Infos.
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GastK27
Unregistered
 
#5
30.05.2019, 21:37
Ich bin im Grunde der gleichen Meinung wie meine Vorredner. Dein Erwägungsgrund ist Quatsch. 
Aber zusätzlich hab ich auch noch einen Erfahrungswert für dich, da ich das beim ersten Examen selbst gemacht habe. Bei mir ging es um 0,07 Punkte, die zum VB fehlten. Ich nehme mal das Ergebnis vorweg: es hat nicht funktioniert. 
Für mich war es aber in der Situation die schnellste und einfachste Chance, doch noch das VB zu bekommen. Ich hätte auch nochmal verbessern können, aber das wär mir dann irgendwie zu blöd. 
Ich habe dann jedenfalls Einsicht genommen und war dann schon etwas ernüchtert. Das Problem war nämlich, dass ich kaum eine Schrift der Prüfer lesen konnte. Was will man da also „anfechten“, wenn man die Erwägungsgründe des Prüfers nicht mal lesen kann. Deshalb hab ich mich letztlich für eine Klausur entschieden, in der ich 8 Punkte hatte - im Grunde aber nur weil ich dort die Schrift lesen konnte. 
Ich habe mir dann relativ viel Mühe gemacht, war lange in der Bibliothek und hab dann einige Seiten geschrieben. 
Kostete pro Klausur meine ich 50€ plus einmalige Verwaltungsgebühr von 20€ oder so ähnlich (1.examen in NRW). 
Hab dann mindestens 3 oder 4 Monate auf eine Antwort gewartet und die fiel wie schon fast erwartet kurz, knapp und negativ aus. 
Also ich denke, es kann ausnahmsweise mal klappen, aber dann muss da schon irgendein gravierender Fehler in der Bewertung zu finden sein. Ein „unvertretbar“ hat bei mir zb nicht gereicht...obwohl ich die gegenteilige Meinung raus gesucht und zitiert habe..

Ich würde es bei 0,0x Punkten vor einem Notensprung wohl nochmal probieren, aber nicht wenn es kein Notensprung ist.. 
zu viel Arbeit, Zeit, Geld und in der Personalakte wird es außerdem auch gespeichert..
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GastBbg
Unregistered
 
#6
30.05.2019, 21:41
Danke, sehr interessant. 
Bei mir gehts es um 9,99 Punkte; ich denke, ich werde mir mal die 5-Punkte-Klausur vornehmen (hab im Juni noch frei).
Wenn’s nicht klappt, auch egal natürlich!
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GastK27
Unregistered
 
#7
30.05.2019, 22:06
Viel Erfolg! 
Und berichte doch mal in ein paar Monaten, ob es geklappt hat oder nicht.
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NRWNRW
Unregistered
 
#8
31.05.2019, 05:35
Bei 9,99 Punkten? Wofür brauchst du denn die 0,01? Gibt es Sachen, die du mit 10 machen kann, mit 9,99 aber nicht?
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Burata
Unregistered
 
#9
31.05.2019, 09:36
Mutmaßung: Fürs Ego. Und weils nicht "schick" aussieht. Aber gut, jedem das Seine.
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Gast
Unregistered
 
#10
31.05.2019, 11:03
Den weg über die Prüfungsanfechtung zu gehen hat in so einem Fall dann auch was querulatorische (vorsicht, wird ggf. auch Altenkundig...). Wenn du wirklich n zweistelliges Examen erreichen willst, schreib den Verbesserungsversuch, das ist danb die legitime Möglichkeit.
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