Vor 5 Stunden
Vor 5 Stunden
(Vor 6 Stunden)RLP2025 schrieb: Wie meinst das Satzung ist öffentliche Äußerung?
Warum sollte man eigentlich breit und lang nen Haftungsausschluss prüfen, wenn gar kein Sachmangel vorliegt?
Und es musste ja einer sein nach Abs3 (da klausurtaktisch nach Abs2 keiner vorliegen durfte, da der Haftungsauschluss hier nicht gilt).
Naja wo sollte man die Satzung sonst prüfen? Wenn das Pferd als gekört angepriesen wird, hat das ja an und für sich keinen eigenen Bedeutungsgehalt. Den bekommt es ja nur dadurch, was die Satzung dazu sagt.
Hinsichtlich der zweiten Frage: Das würde man ja aus anwaltlicher Vorsicht prüfen, da das hier mit dem Sachmangel nicht eindeutig ist.
Zu Abs. 2 und 3: Gilt der Haftungsausschluss auch nicht bei der vertraglich vorausgesetzten Verwendung?
Vor 5 Stunden
(Vor 5 Stunden)HH055 schrieb:(Vor 6 Stunden)RLP2025 schrieb: Wie meinst das Satzung ist öffentliche Äußerung?
Warum sollte man eigentlich breit und lang nen Haftungsausschluss prüfen, wenn gar kein Sachmangel vorliegt?
Und es musste ja einer sein nach Abs3 (da klausurtaktisch nach Abs2 keiner vorliegen durfte, da der Haftungsauschluss hier nicht gilt).
Naja wo sollte man die Satzung sonst prüfen? Wenn das Pferd als gekört angepriesen wird, hat das ja an und für sich keinen eigenen Bedeutungsgehalt. Den bekommt es ja nur dadurch, was die Satzung dazu sagt.
Hinsichtlich der zweiten Frage: Das würde man ja aus anwaltlicher Vorsicht prüfen, da das hier mit dem Sachmangel nicht eindeutig ist.
Zu Abs. 2 und 3: Gilt der Haftungsausschluss auch nicht bei der vertraglich vorausgesetzten Verwendung?
Das stimmt schon, wobei die Satzung "nur" die Mindestvoraussetzungen dafür nennt- also wann es gekört werden kann.
Hier war ja die Rede von Körungssieger oder sowas, also nochmal mehr.
Ehrlicherweise wusste ich aber auch nicht wie man dann über Satzung nen SM hinkriegen konnte, glaube aber nach wie vor instinktiv, dass das gewollt war. Kann mich aber natürlich auch täuschen.
Habe es so gelernt, dass Haftungsausschluss nur für Abs.3 gilt.
Vor 5 Stunden
(Vor 5 Stunden)Pat09 schrieb: https://jura-online.de/blog/2022/01/05/s...-bezahlen/
Danke!
Echt Wild. Beschaffenheitsvereinbarung durch die Tierarztuntersuchung..... aber dann so ausgelegt, dass der billigerweise die Befunde nur umfasst, soweit diese der Körung nach der Satzung nicht entgegenstehen. Da wär ich jetzt nicht drauf gekommen.
Vor 5 Stunden
(Vor 5 Stunden)Pat09 schrieb: https://jura-online.de/blog/2022/01/05/s...-bezahlen/
Danke!
Kaiser Milton ist tot :-(
Vor 4 Stunden
Vor 4 Stunden
Gab es in der Zulässigkeit
irgendwas zu berücksichtigen, außer
-Zuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung
-Partei/ Prozessfähigkeit (wg GmbH)
-Anwaltsprozess 78 ZPO ?
Was habt ihr bei Zweckmäßigkeit noch geprüft?
irgendwas zu berücksichtigen, außer
-Zuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung
-Partei/ Prozessfähigkeit (wg GmbH)
-Anwaltsprozess 78 ZPO ?
Was habt ihr bei Zweckmäßigkeit noch geprüft?
Vor 3 Stunden
(Vor 4 Stunden)RLP2025 schrieb: Gab es in der Zulässigkeit
irgendwas zu berücksichtigen, außer
-Zuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung
-Partei/ Prozessfähigkeit (wg GmbH)
-Anwaltsprozess 78 ZPO ?
Was habt ihr bei Zweckmäßigkeit noch geprüft?
Ich habe noch kurz etwas dazu gesagt, ob sie aus dem VB schon vollstrecken sollte. Habe das bejaht, weil Rückgriffsansprüche des Pferdeeigentümers drohen. Der GF der Mandantin war ja von den Auktionsbedingungen abgewichen und hatte das Pferd ohne Zahlung übergeben.
Vor 23 Minuten
GPA-Nord
Moin, kurze Nachfrage: StR I war die StA Klausur, StR II Revision, ÖR I Gericht und ÖR II Anwalt/Behörde richtig?
Moin, kurze Nachfrage: StR I war die StA Klausur, StR II Revision, ÖR I Gericht und ÖR II Anwalt/Behörde richtig?