17.09.2025, 23:33
Ich hab mal eine Frage bezüglich der Bewerbung in Brandenburg. Grundsätzlich müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, also auch das Zeugnis der ersten Prüfung innerhalb der Frist eingereicht werden, um für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigt zu werden. Es kann aber eine Nachfrist eingeräumt werden. Hat jemand Erfahrung damit, beispielsweise weil die mündliche Prüfung erst nach Fristablauf stattfand? Da die Wartezeit erst mit dem nächstmöglichen Einstellungstermin zu laufen beginnt gingen mir dadurch denkbar knapp 3 Monate verloren.
18.09.2025, 19:06
Da würde ich einfach bei der zuständigen Stelle nachfragen die geben da auskunft


