07.09.2025, 20:23
Hallo zusammen,
ich (29J) bin seit März (Berufseinstieg) Rechtsanwalt im Bereich Corporate/M&A bei einer MK in Düsseldorf.
Die Arbeit ist okay, aber das Umfeld zunehmend schwierig: Mein Partner ist sehr cholerisch, der Ton ist rau, Entwicklungsperspektiven sehe ich kaum. Die Probezeit wurde zunächst ohne klare Begründung („ihm ginge es irgendwie alles zu schnell“) verlängert, dann nach Nachhaken von meiner Seite wieder verkürzt. Zwar gab es positives fachliches Feedback, aber das Umfeld wirkt auf mich ziemlich toxisch.
Parallel habe ich mich weiterbeworben und eine Zusage der Finanzverwaltung NRW erhalten. Ich kann mir grundsätzlich vorstellen, ins Steuerrecht zu wechseln, habe aber keine richtige Vorerfahrung.
Ich bin allerdings sehr unsicher, ob die Finanzverwaltung zu mir passt. Ich bin halbwegs ambitioniert und würde der Anwaltschaft gerne noch einmal eine Chance geben. Leider habe ich keine Vorerfahrung im Steuerrecht und der Arbeitsmarkt ist ziemlich mau.
Ich muss die Anwaltschaft ja nicht komplett aufgeben – aktuell habe ich aber wenige sinnvolle Optionen. Einen Arbeitsplatzwechsel würde ich dennoch anstreben.
Wäre es klüger, noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu bleiben und mich parallel gezielt bei steuerrechtlich ausgerichteten Kanzleien zu bewerben und dazu vielleicht noch den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht zu absolvieren? Oder sollte ich die sichere Option (Finanzverwaltung) annehmen und danach weiterschauen? Ich weiß, dass die Ausbildung im Einweisungsjahr gut ist, als Sachgebietsleiter macht man aber nicht so viel materielles Recht, oder?
Mein Ziel ist langfristig, als Anwalt/Steuerberater zu arbeiten.
Und ich weiß, dass mir das Steuerrecht liegt, da ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber sehr häufig mit Steuerberatern zusammenarbeite.
Im Ersten habe ich 8,4 P. und im Zweiten 7,5P.
Bin gespannt auf eure Meinungen – danke vorab!
ich (29J) bin seit März (Berufseinstieg) Rechtsanwalt im Bereich Corporate/M&A bei einer MK in Düsseldorf.
Die Arbeit ist okay, aber das Umfeld zunehmend schwierig: Mein Partner ist sehr cholerisch, der Ton ist rau, Entwicklungsperspektiven sehe ich kaum. Die Probezeit wurde zunächst ohne klare Begründung („ihm ginge es irgendwie alles zu schnell“) verlängert, dann nach Nachhaken von meiner Seite wieder verkürzt. Zwar gab es positives fachliches Feedback, aber das Umfeld wirkt auf mich ziemlich toxisch.
Parallel habe ich mich weiterbeworben und eine Zusage der Finanzverwaltung NRW erhalten. Ich kann mir grundsätzlich vorstellen, ins Steuerrecht zu wechseln, habe aber keine richtige Vorerfahrung.
Ich bin allerdings sehr unsicher, ob die Finanzverwaltung zu mir passt. Ich bin halbwegs ambitioniert und würde der Anwaltschaft gerne noch einmal eine Chance geben. Leider habe ich keine Vorerfahrung im Steuerrecht und der Arbeitsmarkt ist ziemlich mau.
Ich muss die Anwaltschaft ja nicht komplett aufgeben – aktuell habe ich aber wenige sinnvolle Optionen. Einen Arbeitsplatzwechsel würde ich dennoch anstreben.
Wäre es klüger, noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu bleiben und mich parallel gezielt bei steuerrechtlich ausgerichteten Kanzleien zu bewerben und dazu vielleicht noch den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht zu absolvieren? Oder sollte ich die sichere Option (Finanzverwaltung) annehmen und danach weiterschauen? Ich weiß, dass die Ausbildung im Einweisungsjahr gut ist, als Sachgebietsleiter macht man aber nicht so viel materielles Recht, oder?
Mein Ziel ist langfristig, als Anwalt/Steuerberater zu arbeiten.
Und ich weiß, dass mir das Steuerrecht liegt, da ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber sehr häufig mit Steuerberatern zusammenarbeite.
Im Ersten habe ich 8,4 P. und im Zweiten 7,5P.
Bin gespannt auf eure Meinungen – danke vorab!
07.09.2025, 21:24
Ich habe einige Jahre in einer WPG gearbeitet und kann dir vor diesem Hintergrund sagen, dass viele bewusst zunächst in die Finanzverwaltung gehen, sich dort (anscheinend hervorragend) ausbilden lassen und anschließend ins Steuerberaterexamen gehen. Du machst also nichts falsch, wenn du dich dafür entscheidest, der StB aber dein eigentliches Ziel ist. Würde ich so herum daher auch dem Fachanwalt definitv vorziehen. Der Fachanwalt im Steuerrecht ist nur der kleine Bruder des StB. Wenn du das Steuererecht wirklich verstehen willst, tauche am besten gleich intensiv ein.
07.09.2025, 21:39
(07.09.2025, 21:24)Egal_ schrieb: Ich habe einige Jahre in einer WPG gearbeitet und kann dir vor diesem Hintergrund sagen, dass viele bewusst zunächst in die Finanzverwaltung gehen, sich dort (anscheinend hervorragend) ausbilden lassen und anschließend ins Steuerberaterexamen gehen. Du machst also nichts falsch, wenn du dich dafür entscheidest, der StB aber dein eigentliches Ziel ist. Würde ich so herum daher auch dem Fachanwalt definitv vorziehen. Der Fachanwalt im Steuerrecht ist nur der kleine Bruder des StB. Wenn du das Steuererecht wirklich verstehen willst, tauche am besten gleich intensiv ein.
Danke für deine Antwort!

Beziehst du dich dabei auf Finanzbeamte mit BWL-Hintergrund oder auch auf Volljuristen?
Die Ausbildung in der Finanzverwaltung ist für Finanzbeamte in der Tat hervorragend. Das stimmt.
Als Führungskraft beschäftigt man sich allerdings nicht unbedingt immer in großem Umfang mit materiellem Steuerrecht, oder?
08.09.2025, 07:49
(07.09.2025, 20:23)Berufseinsteiger° schrieb: Hallo zusammen,
ich (29J) bin seit März (Berufseinstieg) Rechtsanwalt im Bereich Corporate/M&A bei einer MK in Düsseldorf.
Die Arbeit ist okay, aber das Umfeld zunehmend schwierig: Mein Partner ist sehr cholerisch, der Ton ist rau, Entwicklungsperspektiven sehe ich kaum. Die Probezeit wurde zunächst ohne klare Begründung („ihm ginge es irgendwie alles zu schnell“) verlängert, dann nach Nachhaken von meiner Seite wieder verkürzt. Zwar gab es positives fachliches Feedback, aber das Umfeld wirkt auf mich ziemlich toxisch.
Parallel habe ich mich weiterbeworben und eine Zusage der Finanzverwaltung NRW erhalten. Ich kann mir grundsätzlich vorstellen, ins Steuerrecht zu wechseln, habe aber keine richtige Vorerfahrung.
Ich bin allerdings sehr unsicher, ob die Finanzverwaltung zu mir passt. Ich bin halbwegs ambitioniert und würde der Anwaltschaft gerne noch einmal eine Chance geben. Leider habe ich keine Vorerfahrung im Steuerrecht und der Arbeitsmarkt ist ziemlich mau.
Ich muss die Anwaltschaft ja nicht komplett aufgeben – aktuell habe ich aber wenige sinnvolle Optionen. Einen Arbeitsplatzwechsel würde ich dennoch anstreben.
Wäre es klüger, noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu bleiben und mich parallel gezielt bei steuerrechtlich ausgerichteten Kanzleien zu bewerben und dazu vielleicht noch den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht zu absolvieren? Oder sollte ich die sichere Option (Finanzverwaltung) annehmen und danach weiterschauen? Ich weiß, dass die Ausbildung im Einweisungsjahr gut ist, als Sachgebietsleiter macht man aber nicht so viel materielles Recht, oder?
Mein Ziel ist langfristig, als Anwalt/Steuerberater zu arbeiten.
Und ich weiß, dass mir das Steuerrecht liegt, da ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber sehr häufig mit Steuerberatern zusammenarbeite.
Im Ersten habe ich 8,4 P. und im Zweiten 7,5P.
Bin gespannt auf eure Meinungen – danke vorab!
Der Weg über die Finanzverwaltung ist sicherlich kein schlechter. Aber wie bereits angesprochen wirst du als Sachgebietsleiter wenig inhaltlich arbeiten und der Mehrwert liegt insbesondere im Einweisungsjahr.
Den theoretischen Teil des FA hingegen kannst du berufsbegleitend in 3-4 Monaten absolvieren und dich dann sofort auf eine Stelle im Steuerrechtsteam bewerben, dann hättest du Grundkenntnisse und kannst anhand der dir genannten Zusammenarbeit mit den Steuerberatern gut begründen, wieso du das Rechtsgebiet wechseln magst und hättest dann, verglichen zum Einweisungsjahr, noch 8 Monate Zeit Berufserfahrung in der Kanzlei selbst zu sammeln. Deshalb wird es sich mEn nicht viel nehmen und wenn du perspektivisch sowieso in die Anwaltschaft magst, würde ich den zweiten Weg wählen.
Nur wenn du dir Steuerverwaltung zwei Jahre vorstellen kannst und den Steuerberater nebenher machen magst, dann würde ich die Finanzverwaltung wählen, das wird wohl besser vereinbar sein.
Und ich würde mich informieren, wie sich eine Kündigung nach dem Einführungsjahr auswirkt. Schließlich wirst du ausgebildet und erhältst dabei ein Vollzeitgehalt (idR A13), möglicherweise ist das mit einer zeitlichen Bindung und Rückzahlung verbunden, dass sind aber lediglich Überlegungen meinerseits.
Edit: Auch in dem aktuellen angespannten Markt, solltest du mit deinem überdurchschnittlichen Profil gerade im Steuerrecht durchaus eine Perspektive haben, viel Erfolg bei deiner Entscheidungsfindung und halte uns doch gerne auf dem Laufenden!
08.09.2025, 09:35
(07.09.2025, 21:39)Berufseinsteiger° schrieb:(07.09.2025, 21:24)Egal_ schrieb: Ich habe einige Jahre in einer WPG gearbeitet und kann dir vor diesem Hintergrund sagen, dass viele bewusst zunächst in die Finanzverwaltung gehen, sich dort (anscheinend hervorragend) ausbilden lassen und anschließend ins Steuerberaterexamen gehen. Du machst also nichts falsch, wenn du dich dafür entscheidest, der StB aber dein eigentliches Ziel ist. Würde ich so herum daher auch dem Fachanwalt definitv vorziehen. Der Fachanwalt im Steuerrecht ist nur der kleine Bruder des StB. Wenn du das Steuererecht wirklich verstehen willst, tauche am besten gleich intensiv ein.
Danke für deine Antwort!![]()
Beziehst du dich dabei auf Finanzbeamte mit BWL-Hintergrund oder auch auf Volljuristen?
Die Ausbildung in der Finanzverwaltung ist für Finanzbeamte in der Tat hervorragend. Das stimmt.
Als Führungskraft beschäftigt man sich allerdings nicht unbedingt immer in großem Umfang mit materiellem Steuerrecht, oder?
Es bezog sich in der Tat vor allem auf BWLer, die vorhaben, StB zu werden. Schau mal wie die Inhalte im Einweisungsjahr sind. So tief stecke ich leider auch nicht mehr im Thema drin. Grundsätzlich hat die Ausbildung in der Finanzverwaltung aber einen guten Ruf.
08.09.2025, 21:06
(08.09.2025, 07:49)JuraHassLiebe schrieb:(07.09.2025, 20:23)Berufseinsteiger° schrieb: Hallo zusammen,
ich (29J) bin seit März (Berufseinstieg) Rechtsanwalt im Bereich Corporate/M&A bei einer MK in Düsseldorf.
Die Arbeit ist okay, aber das Umfeld zunehmend schwierig: Mein Partner ist sehr cholerisch, der Ton ist rau, Entwicklungsperspektiven sehe ich kaum. Die Probezeit wurde zunächst ohne klare Begründung („ihm ginge es irgendwie alles zu schnell“) verlängert, dann nach Nachhaken von meiner Seite wieder verkürzt. Zwar gab es positives fachliches Feedback, aber das Umfeld wirkt auf mich ziemlich toxisch.
Parallel habe ich mich weiterbeworben und eine Zusage der Finanzverwaltung NRW erhalten. Ich kann mir grundsätzlich vorstellen, ins Steuerrecht zu wechseln, habe aber keine richtige Vorerfahrung.
Ich bin allerdings sehr unsicher, ob die Finanzverwaltung zu mir passt. Ich bin halbwegs ambitioniert und würde der Anwaltschaft gerne noch einmal eine Chance geben. Leider habe ich keine Vorerfahrung im Steuerrecht und der Arbeitsmarkt ist ziemlich mau.
Ich muss die Anwaltschaft ja nicht komplett aufgeben – aktuell habe ich aber wenige sinnvolle Optionen. Einen Arbeitsplatzwechsel würde ich dennoch anstreben.
Wäre es klüger, noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu bleiben und mich parallel gezielt bei steuerrechtlich ausgerichteten Kanzleien zu bewerben und dazu vielleicht noch den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht zu absolvieren? Oder sollte ich die sichere Option (Finanzverwaltung) annehmen und danach weiterschauen? Ich weiß, dass die Ausbildung im Einweisungsjahr gut ist, als Sachgebietsleiter macht man aber nicht so viel materielles Recht, oder?
Mein Ziel ist langfristig, als Anwalt/Steuerberater zu arbeiten.
Und ich weiß, dass mir das Steuerrecht liegt, da ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber sehr häufig mit Steuerberatern zusammenarbeite.
Im Ersten habe ich 8,4 P. und im Zweiten 7,5P.
Bin gespannt auf eure Meinungen – danke vorab!
Der Weg über die Finanzverwaltung ist sicherlich kein schlechter. Aber wie bereits angesprochen wirst du als Sachgebietsleiter wenig inhaltlich arbeiten und der Mehrwert liegt insbesondere im Einweisungsjahr.
Den theoretischen Teil des FA hingegen kannst du berufsbegleitend in 3-4 Monaten absolvieren und dich dann sofort auf eine Stelle im Steuerrechtsteam bewerben, dann hättest du Grundkenntnisse und kannst anhand der dir genannten Zusammenarbeit mit den Steuerberatern gut begründen, wieso du das Rechtsgebiet wechseln magst und hättest dann, verglichen zum Einweisungsjahr, noch 8 Monate Zeit Berufserfahrung in der Kanzlei selbst zu sammeln. Deshalb wird es sich mEn nicht viel nehmen und wenn du perspektivisch sowieso in die Anwaltschaft magst, würde ich den zweiten Weg wählen.
Nur wenn du dir Steuerverwaltung zwei Jahre vorstellen kannst und den Steuerberater nebenher machen magst, dann würde ich die Finanzverwaltung wählen, das wird wohl besser vereinbar sein.
Und ich würde mich informieren, wie sich eine Kündigung nach dem Einführungsjahr auswirkt. Schließlich wirst du ausgebildet und erhältst dabei ein Vollzeitgehalt (idR A13), möglicherweise ist das mit einer zeitlichen Bindung und Rückzahlung verbunden, dass sind aber lediglich Überlegungen meinerseits.
Edit: Auch in dem aktuellen angespannten Markt, solltest du mit deinem überdurchschnittlichen Profil gerade im Steuerrecht durchaus eine Perspektive haben, viel Erfolg bei deiner Entscheidungsfindung und halte uns doch gerne auf dem Laufenden!
Danke. Das klingt erstmal vernünftig.

12.09.2025, 15:44
Ein Wechsel in die Finanzverwaltung halte ich nicht für sinnvoll, weil du folgendes bedenken musst:
1. Du bist selbst ambitioniert. Die Arbeitsweise in der Finanzverwaltung ist das Gegenteil. Die Gefahr, das zu übernehmen, ist hoch.
2. Die "Ausbildung" für Beamte des höhren Dienstes ist nicht mit der Ausbildung der Beamten im gehobenen Dienst vergleichbar (Dipl. Finw., LLB). Die Dipl.Finw. sind gut im Steuerrecht, lernen das aber auch drei Jahre. Die Einweisungszeit für den höheren Dienst dauert ein Jahr. Wenn du als Jurist in der Finanzverwaltung nicht eine SGL-Stelle in der BP bekommst, wirst du nicht die steuerrechtlichen Kenntnisse erlangen, die in einer GK erforderlich sind (Umwandlungssteuerrecht, Realteilung, Finanzierungen etc.). Wie du bereits sagtest, hast du viele Personalangelegenheiten, die fachliche Arbeit hält sich in Grenzen.
3. Den theoretischen Teil des Fachanwalts bekommst du, wenn du das Steuerberaterexamen bestanden hast, angerechnet. Der typische Weg ist deshalb, das Steuerberaterexamen zu schreiben und sich den theoretischen Teil zu erlassen.
4. Mit deinen Noten und deiner bisherigen Tätigkeit solltest du einen Wechsel einfach begründen können, weil das Steuerrecht an das Zivilrecht anknüpft. Einen Wechsel kannst du gut begründen. Du schreibst selbst, dass du dich langfristig in der Anwaltschaft siehst. Versuche, dort zu bleiben und zu wechseln. Der Umweg über die Verwaltung kostet dich mindestens 5-7 Jahre, um am Ende dann als Associate einzusteigen.
1. Du bist selbst ambitioniert. Die Arbeitsweise in der Finanzverwaltung ist das Gegenteil. Die Gefahr, das zu übernehmen, ist hoch.
2. Die "Ausbildung" für Beamte des höhren Dienstes ist nicht mit der Ausbildung der Beamten im gehobenen Dienst vergleichbar (Dipl. Finw., LLB). Die Dipl.Finw. sind gut im Steuerrecht, lernen das aber auch drei Jahre. Die Einweisungszeit für den höheren Dienst dauert ein Jahr. Wenn du als Jurist in der Finanzverwaltung nicht eine SGL-Stelle in der BP bekommst, wirst du nicht die steuerrechtlichen Kenntnisse erlangen, die in einer GK erforderlich sind (Umwandlungssteuerrecht, Realteilung, Finanzierungen etc.). Wie du bereits sagtest, hast du viele Personalangelegenheiten, die fachliche Arbeit hält sich in Grenzen.
3. Den theoretischen Teil des Fachanwalts bekommst du, wenn du das Steuerberaterexamen bestanden hast, angerechnet. Der typische Weg ist deshalb, das Steuerberaterexamen zu schreiben und sich den theoretischen Teil zu erlassen.
4. Mit deinen Noten und deiner bisherigen Tätigkeit solltest du einen Wechsel einfach begründen können, weil das Steuerrecht an das Zivilrecht anknüpft. Einen Wechsel kannst du gut begründen. Du schreibst selbst, dass du dich langfristig in der Anwaltschaft siehst. Versuche, dort zu bleiben und zu wechseln. Der Umweg über die Verwaltung kostet dich mindestens 5-7 Jahre, um am Ende dann als Associate einzusteigen.
12.09.2025, 23:20
(12.09.2025, 15:44)Tint schrieb: Ein Wechsel in die Finanzverwaltung halte ich nicht für sinnvoll, weil du folgendes bedenken musst:
1. Du bist selbst ambitioniert. Die Arbeitsweise in der Finanzverwaltung ist das Gegenteil. Die Gefahr, das zu übernehmen, ist hoch.
2. Die "Ausbildung" für Beamte des höhren Dienstes ist nicht mit der Ausbildung der Beamten im gehobenen Dienst vergleichbar (Dipl. Finw., LLB). Die Dipl.Finw. sind gut im Steuerrecht, lernen das aber auch drei Jahre. Die Einweisungszeit für den höheren Dienst dauert ein Jahr. Wenn du als Jurist in der Finanzverwaltung nicht eine SGL-Stelle in der BP bekommst, wirst du nicht die steuerrechtlichen Kenntnisse erlangen, die in einer GK erforderlich sind (Umwandlungssteuerrecht, Realteilung, Finanzierungen etc.). Wie du bereits sagtest, hast du viele Personalangelegenheiten, die fachliche Arbeit hält sich in Grenzen.
3. Den theoretischen Teil des Fachanwalts bekommst du, wenn du das Steuerberaterexamen bestanden hast, angerechnet. Der typische Weg ist deshalb, das Steuerberaterexamen zu schreiben und sich den theoretischen Teil zu erlassen.
4. Mit deinen Noten und deiner bisherigen Tätigkeit solltest du einen Wechsel einfach begründen können, weil das Steuerrecht an das Zivilrecht anknüpft. Einen Wechsel kannst du gut begründen. Du schreibst selbst, dass du dich langfristig in der Anwaltschaft siehst. Versuche, dort zu bleiben und zu wechseln. Der Umweg über die Verwaltung kostet dich mindestens 5-7 Jahre, um am Ende dann als Associate einzusteigen.
Vielen Dank!
Ich denke, beide Optionen haben ihre Vorteile. Allerdings habe ich den Eindruck, dass es in der Verwaltung stärker um Personalführung geht, während ich mich langfristig eher auf der fachlichen Seite sehe. Die Finanzverwaltung klingt zwar nach einer spannenden Option, aber ich bin im Moment noch nicht bereit, die Anwaltschaft aufzugeben. Was meinst du: Wie lässt sich am besten fundiertes Wissen im Steuerrecht für einen Wechsel aufbauen?
15.09.2025, 14:07
Da ich einige Juristen aus der Finanzverwaltung kenne, würde ich dir bei deinen Ambitionen (und Noten) eher empfehlen, in eine WPG zu gehen. m.E. sind diese perfekt, um einen wirklich gut fachlich auszubilden. Du hast dort auch die Möglichkeiten des Aufstiegs (zumindest schneller als in der Finanzverwaltung und immerhin die ersten Stufen sind noch halbwegs leicht zu erreichen). Dünner wird es erst auf Partner-Ebene. Weiterbildungen werden oft bezahlt und Freistellungen ermöglicht. Work-Life-Balance ist je nach WPG sogar ganz passabel. Wer ambitioniert ist, wird unter dem richtigen Partner auch sehr gefördert.
In der Finanzverwaltung bist du viel mit Personal befasst und liest inhaltlich höchstens, was die Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstellen geschrieben haben und gibst das frei. Im besten Fall gehst du ab und zu ins Gericht, aber selten steckst du wirklich viel eigene Kopfarbeit in die Sachen. Das persönliche Klima soll in der Finanzverwaltung auch nicht immer optimal sein.
In der Finanzverwaltung bist du viel mit Personal befasst und liest inhaltlich höchstens, was die Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstellen geschrieben haben und gibst das frei. Im besten Fall gehst du ab und zu ins Gericht, aber selten steckst du wirklich viel eigene Kopfarbeit in die Sachen. Das persönliche Klima soll in der Finanzverwaltung auch nicht immer optimal sein.