06.09.2025, 07:55
(06.09.2025, 07:33)Äfes schrieb:(05.09.2025, 22:14)Dachpappe schrieb:(05.09.2025, 21:55)BavarianLawyer schrieb:Was sind ganz normale Kanzleien? Feld-Wald-Wiesen mit 2-3 Berufsträgern?(05.09.2025, 09:43)Dachpappe schrieb: Da leider nur Absagen reinkommen (Standort: flexibel in Bayern):
Ist man mit 1x b (1. Stex) und 1x a (2. Stex) und einem UK - LL.M. wirklich so unattraktiv aktuell?
Wenn es als Anwalt nicht klappt, lese ich oft von Versicherungen als 2. Wahl - würdet ihr das auch bei den Bedingungen als Alternative sehen?
Überlege ebenso bereits, mich als Wirtschaftsjurist zu bewerben - fallen Euch noch andere Alternativen ein?
Damit war man noch nie besonders "attraktiv"....auch Big4 (Legal) und MKs sind keine Sozialämter und bekommen aktuell deutlich bessere Bewerbungen, wenn sie denn überhaupt Bedarf haben.
Deine Erwartungen sind unrealistisch, du musst in ganz normalen Kanzleien einsteigen und dir ein fachliches Profil aufbauen
Versicherungen sind ebenfalls nicht so "needy" dass du da einfach so rein kommst, etwas mehr Realitätsbewusstsein würde nicht schaden
Es gibt auch spezialisierte kleine kanzleien. Die würde ich bevorzugen, bestenfalls welche, wo mehrere Kollegen Fachanwaltstitel haben. Dadurch kommst Du vielleicht auch an die Spezialisierung und im besten Fall den Fachanwalt und dann sieht Dein Profil in ein paar Jahren schon viel attraktiver aus.
+1
Der Markt ist nicht sehr rosig gerade, auch für Leute mit besseren Noten nicht. Schau erstmal, dass du irgendwo unterkommst. Aufwärts geht es danach immer noch. Big4 halte ich aber auch für unrealistisch. Versicherungen sind schon eher drin. Kommt halt drauf an, was du beruflich machen willst. Die Tätigkeit als Anwalt unterscheidet sich von der als Sachbearbeiter bei einer Versicherung.
06.09.2025, 08:25
Danke Euch! Das klingt gut. Mein Lebenslauf hat einen roten Faden, in diesem Rechtsgebiet werde ich nach kleineren Einheiten suchen. :-)
Wie es nunmal ist mit Vergleichen, sie machen unglücklich. Dennoch wiegt es etwas schwer, wenn 2 Freunde mit jeweils 2x unterem b vor einem Jahr bei T2-Kanzleien untergekommen sind. Bezieht sich zwar auf FFM, aber vermutlich war es auch eine andere Zeit.
Wie es nunmal ist mit Vergleichen, sie machen unglücklich. Dennoch wiegt es etwas schwer, wenn 2 Freunde mit jeweils 2x unterem b vor einem Jahr bei T2-Kanzleien untergekommen sind. Bezieht sich zwar auf FFM, aber vermutlich war es auch eine andere Zeit.
06.09.2025, 08:59
GK und MK/Boutique wird schwierig mit den Noten, egal wie stringent der Lebenslauf ist (es sei denn man ist der Sohn vom Partner). So ehrlich muss man schon sein. FWW, Versicherungen, Behörden gehen grds.
06.09.2025, 12:13
(06.09.2025, 08:25)Dachpappe schrieb: Danke Euch! Das klingt gut. Mein Lebenslauf hat einen roten Faden, in diesem Rechtsgebiet werde ich nach kleineren Einheiten suchen. :-)
Wie es nunmal ist mit Vergleichen, sie machen unglücklich. Dennoch wiegt es etwas schwer, wenn 2 Freunde mit jeweils 2x unterem b vor einem Jahr bei T2-Kanzleien untergekommen sind. Bezieht sich zwar auf FFM, aber vermutlich war es auch eine andere Zeit.
Ich würde, wie von einem Vorredner vorgeschlagen, probieren in die Finanzverwaltung zu kommen. Dort die Einstiegsausbildung mitnehmen, 1-2 Jahre bleiben und dann mit diesem Fokus auf Steuern einen Einstieg bei kleinen, MK oder WPG versuchen. Dass sollte halbwegs vielversprechend sein, setzt aber voraus, dass dich der Bereich interessiert.
(Und möglicherweise irgendwann das Steuerberaterexamen darauf packen, dann sollte das ausreichend im zweiten dann endgültig ausgeglichen sein, weil du mit Kollegen arbeitest du "nur" das Steuerberaterexamen haben und kein juristisches Staatsexamen, geschweige denn einen UK LL.M.)
06.09.2025, 14:03
(06.09.2025, 12:13)JuraHassLiebe schrieb:(06.09.2025, 08:25)Dachpappe schrieb: Danke Euch! Das klingt gut. Mein Lebenslauf hat einen roten Faden, in diesem Rechtsgebiet werde ich nach kleineren Einheiten suchen. :-)
Wie es nunmal ist mit Vergleichen, sie machen unglücklich. Dennoch wiegt es etwas schwer, wenn 2 Freunde mit jeweils 2x unterem b vor einem Jahr bei T2-Kanzleien untergekommen sind. Bezieht sich zwar auf FFM, aber vermutlich war es auch eine andere Zeit.
Ich würde, wie von einem Vorredner vorgeschlagen, probieren in die Finanzverwaltung zu kommen. Dort die Einstiegsausbildung mitnehmen, 1-2 Jahre bleiben und dann mit diesem Fokus auf Steuern einen Einstieg bei kleinen, MK oder WPG versuchen. Dass sollte halbwegs vielversprechend sein, setzt aber voraus, dass dich der Bereich interessiert.
(Und möglicherweise irgendwann das Steuerberaterexamen darauf packen, dann sollte das ausreichend im zweiten dann endgültig ausgeglichen sein, weil du mit Kollegen arbeitest du "nur" das Steuerberaterexamen haben und kein juristisches Staatsexamen, geschweige denn einen UK LL.M.)
Bis er den Steuerberater hätte, wäre er ohnehin so lange im Beruf, dass die Examensnoten nicht mehr relevant wären. Bei guter Spezialisierung sind sie das eigentlich recht schnell schon nicht mehr, spätestens mit dem Fachanwalt. So jedenfalls meine Erfahrung. Die letzten Jobangebote habe ich bekommen, ohne dass mein Gegenüber irgendetwas über meine Examensnoten gewusst hätte
Edit: Oder sich überhaupt dafür interessiert hätte
06.09.2025, 15:19
(06.09.2025, 14:03)Äfes schrieb:(06.09.2025, 12:13)JuraHassLiebe schrieb:(06.09.2025, 08:25)Dachpappe schrieb: Danke Euch! Das klingt gut. Mein Lebenslauf hat einen roten Faden, in diesem Rechtsgebiet werde ich nach kleineren Einheiten suchen. :-)
Wie es nunmal ist mit Vergleichen, sie machen unglücklich. Dennoch wiegt es etwas schwer, wenn 2 Freunde mit jeweils 2x unterem b vor einem Jahr bei T2-Kanzleien untergekommen sind. Bezieht sich zwar auf FFM, aber vermutlich war es auch eine andere Zeit.
Ich würde, wie von einem Vorredner vorgeschlagen, probieren in die Finanzverwaltung zu kommen. Dort die Einstiegsausbildung mitnehmen, 1-2 Jahre bleiben und dann mit diesem Fokus auf Steuern einen Einstieg bei kleinen, MK oder WPG versuchen. Dass sollte halbwegs vielversprechend sein, setzt aber voraus, dass dich der Bereich interessiert.
(Und möglicherweise irgendwann das Steuerberaterexamen darauf packen, dann sollte das ausreichend im zweiten dann endgültig ausgeglichen sein, weil du mit Kollegen arbeitest du "nur" das Steuerberaterexamen haben und kein juristisches Staatsexamen, geschweige denn einen UK LL.M.)
Bis er den Steuerberater hätte, wäre er ohnehin so lange im Beruf, dass die Examensnoten nicht mehr relevant wären. Bei guter Spezialisierung sind sie das eigentlich recht schnell schon nicht mehr, spätestens mit dem Fachanwalt. So jedenfalls meine Erfahrung. Die letzten Jobangebote habe ich bekommen, ohne dass mein Gegenüber irgendetwas über meine Examensnoten gewusst hätte
Edit: Oder sich überhaupt dafür interessiert hätte
Ich stimme dir grundsätzlich zu und schrieb deshalb endgültig.
Jedoch wird er den Steuerberater schneller machen können, als den Fachanwalt.
06.09.2025, 17:52
(06.09.2025, 15:19)JuraHassLiebe schrieb:(06.09.2025, 14:03)Äfes schrieb:(06.09.2025, 12:13)JuraHassLiebe schrieb:(06.09.2025, 08:25)Dachpappe schrieb: Danke Euch! Das klingt gut. Mein Lebenslauf hat einen roten Faden, in diesem Rechtsgebiet werde ich nach kleineren Einheiten suchen. :-)
Wie es nunmal ist mit Vergleichen, sie machen unglücklich. Dennoch wiegt es etwas schwer, wenn 2 Freunde mit jeweils 2x unterem b vor einem Jahr bei T2-Kanzleien untergekommen sind. Bezieht sich zwar auf FFM, aber vermutlich war es auch eine andere Zeit.
Ich würde, wie von einem Vorredner vorgeschlagen, probieren in die Finanzverwaltung zu kommen. Dort die Einstiegsausbildung mitnehmen, 1-2 Jahre bleiben und dann mit diesem Fokus auf Steuern einen Einstieg bei kleinen, MK oder WPG versuchen. Dass sollte halbwegs vielversprechend sein, setzt aber voraus, dass dich der Bereich interessiert.
(Und möglicherweise irgendwann das Steuerberaterexamen darauf packen, dann sollte das ausreichend im zweiten dann endgültig ausgeglichen sein, weil du mit Kollegen arbeitest du "nur" das Steuerberaterexamen haben und kein juristisches Staatsexamen, geschweige denn einen UK LL.M.)
Bis er den Steuerberater hätte, wäre er ohnehin so lange im Beruf, dass die Examensnoten nicht mehr relevant wären. Bei guter Spezialisierung sind sie das eigentlich recht schnell schon nicht mehr, spätestens mit dem Fachanwalt. So jedenfalls meine Erfahrung. Die letzten Jobangebote habe ich bekommen, ohne dass mein Gegenüber irgendetwas über meine Examensnoten gewusst hätte
Edit: Oder sich überhaupt dafür interessiert hätte
Ich stimme dir grundsätzlich zu und schrieb deshalb endgültig.
Jedoch wird er den Steuerberater schneller machen können, als den Fachanwalt.
Für mich schwang etwas der Eindruck mit, dass das Ausreichend ihm sonst auch nach Jahren noch als Makel anhaften würde. Dem wollte ich im Sinne der jungen mitlesenden Kollegen etwas entgegenwirken. Aber dann sind wir ja einer Meinung.
Wie schnell geht denn das mit dem Steuerberater realistischerweise? Den FA kriegt er ja nach drei Jahren, wenn die Fälle da sind, was in spezialisierten Kanzleien ganz gut machbar ist. Hätte gedacht, der StB braucht inkl. Vorbereitung etc. länger (die FA-Prüfungen sind ja recht easy). Gab es da nicht auch Praxiszeiten, die man nachweisen musste?
06.09.2025, 21:19
Vielen Dank Euch für diese sehr hilfreichen Antworten! Das klärt auch direkt die Frage, von der ich nicht wusste, dass ich sie hatte - wie man die Noten in Vergessenheit geraten lässt.
Finde es auch immer schön von praktischen Erfahrungen zu lesen, z.B Jobangebot ohne Notenkenntnis. Gibt also noch Hoffnung. :)
Finde es auch immer schön von praktischen Erfahrungen zu lesen, z.B Jobangebot ohne Notenkenntnis. Gibt also noch Hoffnung. :)
06.09.2025, 22:12
(06.09.2025, 21:19)Dachpappe schrieb: Vielen Dank Euch für diese sehr hilfreichen Antworten! Das klärt auch direkt die Frage, von der ich nicht wusste, dass ich sie hatte - wie man die Noten in Vergessenheit geraten lässt.
Finde es auch immer schön von praktischen Erfahrungen zu lesen, z.B Jobangebot ohne Notenkenntnis. Gibt also noch Hoffnung. :)
Bei meinem ersten Job hat mein Chef die Noten auch erst im Vorstellungsgespräch erfahren, weil wir vorher nur telefoniert hatten. Gerade in kleineren Kanzleien halte ich es für sinnvoller bei Stellenausschreibungen einfach anzurufen. Je nach Kollege findest Du da einen, der sagt "wenn Du beide Examina geschafft hast, wirst Du das in der Praxis schon hinkriegen". Und wenn Du dem dann grundsätzlich sympathisch bist, dann stellt er Dich halt einfach ein
07.09.2025, 10:35
(06.09.2025, 17:52)Äfes schrieb:(06.09.2025, 15:19)JuraHassLiebe schrieb:(06.09.2025, 14:03)Äfes schrieb:(06.09.2025, 12:13)JuraHassLiebe schrieb:(06.09.2025, 08:25)Dachpappe schrieb: Danke Euch! Das klingt gut. Mein Lebenslauf hat einen roten Faden, in diesem Rechtsgebiet werde ich nach kleineren Einheiten suchen. :-)
Wie es nunmal ist mit Vergleichen, sie machen unglücklich. Dennoch wiegt es etwas schwer, wenn 2 Freunde mit jeweils 2x unterem b vor einem Jahr bei T2-Kanzleien untergekommen sind. Bezieht sich zwar auf FFM, aber vermutlich war es auch eine andere Zeit.
Ich würde, wie von einem Vorredner vorgeschlagen, probieren in die Finanzverwaltung zu kommen. Dort die Einstiegsausbildung mitnehmen, 1-2 Jahre bleiben und dann mit diesem Fokus auf Steuern einen Einstieg bei kleinen, MK oder WPG versuchen. Dass sollte halbwegs vielversprechend sein, setzt aber voraus, dass dich der Bereich interessiert.
(Und möglicherweise irgendwann das Steuerberaterexamen darauf packen, dann sollte das ausreichend im zweiten dann endgültig ausgeglichen sein, weil du mit Kollegen arbeitest du "nur" das Steuerberaterexamen haben und kein juristisches Staatsexamen, geschweige denn einen UK LL.M.)
Bis er den Steuerberater hätte, wäre er ohnehin so lange im Beruf, dass die Examensnoten nicht mehr relevant wären. Bei guter Spezialisierung sind sie das eigentlich recht schnell schon nicht mehr, spätestens mit dem Fachanwalt. So jedenfalls meine Erfahrung. Die letzten Jobangebote habe ich bekommen, ohne dass mein Gegenüber irgendetwas über meine Examensnoten gewusst hätte
Edit: Oder sich überhaupt dafür interessiert hätte
Ich stimme dir grundsätzlich zu und schrieb deshalb endgültig.
Jedoch wird er den Steuerberater schneller machen können, als den Fachanwalt.
Für mich schwang etwas der Eindruck mit, dass das Ausreichend ihm sonst auch nach Jahren noch als Makel anhaften würde. Dem wollte ich im Sinne der jungen mitlesenden Kollegen etwas entgegenwirken. Aber dann sind wir ja einer Meinung.
Wie schnell geht denn das mit dem Steuerberater realistischerweise? Den FA kriegt er ja nach drei Jahren, wenn die Fälle da sind, was in spezialisierten Kanzleien ganz gut machbar ist. Hätte gedacht, der StB braucht inkl. Vorbereitung etc. länger (die FA-Prüfungen sind ja recht easy). Gab es da nicht auch Praxiszeiten, die man nachweisen musste?
Ich habs gerade nochmal nachgeschaut und muss dir Recht geben, zwar sind als Jurist "nur" zwei Jahre praktische Tätigkeit erforderlich, aber aufgrund der lediglich einmal im Jahr stattfindenden Termine + die Wartezeit bis zur Mündlichen würde es in dem hier diskutierten Fall auch fast auf drei Jahre hinauslaufen.
Ich hatte im Kopf, dass die Zeit ab Ablegung des ersten Staatsexamens automatisch als praktische Zeit berücksichtigt wird, unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit. Tatsächlich wird aber nur die Zeit angerechnet in der man einer Tätigkeit mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesbehörden verwalteten Steuern nachgeht.
Wie lang die Tätigkeit letztlich sein muss hängt von der Laufbahn ab. Mit einer Ausbildung werden 8 Jahre vorausgesetzt, als Beamter grundsätzlich 6 Jahre (wobei der Titel im höheren Dienst nach zehn und im gehobenen Dienst nach fünfzehn Jahren auch ohne Ablegen des Examens verliehen wird), mit einem Studium, je nach Regelstudienzeit 2-3 Jahre.
Also werden iE ab dem Abschluss des Jurastudiums zwei Jahre vorausgesetzt, mit einem LL.M./ Master im Bereich Steuern, kann man es sogar auf ein Jahr kürzen und dieses Jahr (sofern man 16 Wochenstunden im Steuerrecht arbeitet) vollständig auf die Berufserfahrung anrechnen lassen. Somit kann man im besten Fall bereits ein Jahr nach Ablegen des ersten Staatsexamen, das Steuerberaterexamen ablegen. Je nach Schwerpunktsetzung im Referendariat wird man dieses wohl auch (teilweise) anrechnen lassen können.
Hinzukommt die, formell nicht vorausgesetzte, gleichwohl faktisch erforderliche, Vorbereitungszeit. Und all meine Überlegungen zur Anrechnung, Verkürzung der erforderlichen Wartezeit setzen voraus, dass der jeweilige Kandidat bereits vor dem Beginn seines Referendariats weiß, dass er das Steuerberaterexamen anstrebt und diesen Entschluss nicht erst deshalb fasst, weil er endgültig durch das ZJS durchgefallen ist. In Diesem Fall sind immer noch zwei Jahre praktische Tätigkeit erforderlich, diese eignen sich aber immerhin zugleich zur Vorbereitung, da lediglich 16 Wochenstunden gefordert werden.


