03.08.2025, 16:51
Hallo zusammen,
ich hoffe, es ist okay, dass ich mich mit einer finanziellen Frage an euch wende.
Ich möchte gern meinen Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen machen – leider kostet dieser 975 €.
Ich beziehe derzeit ALG und Wohngeld und habe keine Familie, die mich finanziell unterstützen kann. Meine Ersparnisse belaufen sich aktuell nur noch auf etwa 350 €.
Weiß jemand von euch, ob es Möglichkeiten gibt, dass der Staat in solchen Fällen hilft?
Oder ob das LJPA vielleicht die Gebühren stunden oder in Raten zahlen lassen würde?
Ich bin wirklich ziemlich am Limit und wäre für jeden Tipp oder Erfahrungswert sehr dankbar!
Liebe Grüße
ich hoffe, es ist okay, dass ich mich mit einer finanziellen Frage an euch wende.
Ich möchte gern meinen Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen machen – leider kostet dieser 975 €.
Ich beziehe derzeit ALG und Wohngeld und habe keine Familie, die mich finanziell unterstützen kann. Meine Ersparnisse belaufen sich aktuell nur noch auf etwa 350 €.
Weiß jemand von euch, ob es Möglichkeiten gibt, dass der Staat in solchen Fällen hilft?
Oder ob das LJPA vielleicht die Gebühren stunden oder in Raten zahlen lassen würde?
Ich bin wirklich ziemlich am Limit und wäre für jeden Tipp oder Erfahrungswert sehr dankbar!
Liebe Grüße
03.08.2025, 18:29
Ich hatte mich da tatsächlich auch schon provisorisch mit beschäftigt, weil ich das Geld auch nicht mal so eben hätte.
Zumindest das LJPA NRW schließt eine Ratenzahlung aus und der Betrag ist in voller Höhe als Vorschuss zu zahlen. Das klingt für mich danach, als ob auch eine Stundung nicht möglich wäre.
Vielleicht hilft mal anrufen und nett nachfragen? Vielleicht gibt es ja noch ein Schlupfloch.
Meine Alternative, wenn alle Stricke reißen würde, wäre einfach die Aufnahme eines Kredites. Sobald man im Beruf ist dürfte der recht schnell abbezahlt sein.
Zumindest das LJPA NRW schließt eine Ratenzahlung aus und der Betrag ist in voller Höhe als Vorschuss zu zahlen. Das klingt für mich danach, als ob auch eine Stundung nicht möglich wäre.
Vielleicht hilft mal anrufen und nett nachfragen? Vielleicht gibt es ja noch ein Schlupfloch.
Meine Alternative, wenn alle Stricke reißen würde, wäre einfach die Aufnahme eines Kredites. Sobald man im Beruf ist dürfte der recht schnell abbezahlt sein.
03.08.2025, 18:33
Das JAG NRW oder die dazu bestehende Gebührenverordnung sehen keine Ausnahmetatbestände vor.
Das Arbeitsamt gibt dagegen Weiterbildungsgutscheine, in dem es entsprechende Kosten übernimmt, sofern laut der Seite der Arbeitsagentur es sich um eine berufliche Weiterbildung handelt, die die Arbeitslosigkeit beenden kann. https://www.arbeitsagentur.de/karriere-u...sgutschein
Ist halt fraglich, ob man einen Verbesserungsversuch bei bereits bestandenem Examen als "berufliche Weiterbildung" bezeichnen kann. Ein Examen mit höherer Punktzahl hat faktisch den Effekt eines Abschlusses, der zu mehr beruflichen Tätigkeiten qualifiziert, z.B. der Justiz, die bekanntermaßen gewisse Mindestnoten voraussetzt, sodass das bessere Examen auch eher die Arbeitslosigkeit beenden kann. Das ließe sich denke ich vertreten, ohne es jetzt näher recherchiert zu haben.
Würde da mal bei der Arbeitsagentur nachfragen, da ein dreistelliger Betrag jetzt auch keine Unsumme ist, könnte ich mir vorstellen, dass die da vielleicht großzügig sind.
Das Arbeitsamt gibt dagegen Weiterbildungsgutscheine, in dem es entsprechende Kosten übernimmt, sofern laut der Seite der Arbeitsagentur es sich um eine berufliche Weiterbildung handelt, die die Arbeitslosigkeit beenden kann. https://www.arbeitsagentur.de/karriere-u...sgutschein
Ist halt fraglich, ob man einen Verbesserungsversuch bei bereits bestandenem Examen als "berufliche Weiterbildung" bezeichnen kann. Ein Examen mit höherer Punktzahl hat faktisch den Effekt eines Abschlusses, der zu mehr beruflichen Tätigkeiten qualifiziert, z.B. der Justiz, die bekanntermaßen gewisse Mindestnoten voraussetzt, sodass das bessere Examen auch eher die Arbeitslosigkeit beenden kann. Das ließe sich denke ich vertreten, ohne es jetzt näher recherchiert zu haben.
Würde da mal bei der Arbeitsagentur nachfragen, da ein dreistelliger Betrag jetzt auch keine Unsumme ist, könnte ich mir vorstellen, dass die da vielleicht großzügig sind.
03.08.2025, 18:44
Das sollte nicht blöd kommen, aber wie wäre es mit einem wenigstens (Zusatz-)Minijob für 2 Monate oder ähnliches. Das wäre dann schon die Gebühr. Darlehen ist eine Option, fraglich aber inwiefern man dafür in Frage kommt, wenn man zur Zeit keinerlei Einkommen vorweisen kann und auch keine feste Anstellung in Aussicht oder ähnliches, ggf. aber auch bei dem Darlehensbetrag weniger tragisch je nach Darlehensgeber.
03.08.2025, 18:46
Was hast du denn im ersten Versuch geschrieben? Sprich, könntest du nach dem Zweitversuch direkt einen Job anfangen?
03.08.2025, 18:47
RefNdsOL
Das sollte nicht blöd kommen, aber wie wäre es mit einem wenigstens (Zusatz-)Minijob für 2 Monate oder ähnliches. Das wäre dann schon die Gebühr. Darlehen ist eine Option, fraglich aber inwiefern man dafür in Frage kommt, wenn man zur Zeit keinerlei Einkommen vorweisen kann und auch keine feste Anstellung in Aussicht oder ähnliches, ggf. aber auch bei dem Darlehensbetrag weniger tragisch je nach Darlehensgeber.
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Man bekommt wenn man einen minijob anfängt keine leisten mehr für Wohngeld oder Arbeitslosengeld mehr :(
Das sollte nicht blöd kommen, aber wie wäre es mit einem wenigstens (Zusatz-)Minijob für 2 Monate oder ähnliches. Das wäre dann schon die Gebühr. Darlehen ist eine Option, fraglich aber inwiefern man dafür in Frage kommt, wenn man zur Zeit keinerlei Einkommen vorweisen kann und auch keine feste Anstellung in Aussicht oder ähnliches, ggf. aber auch bei dem Darlehensbetrag weniger tragisch je nach Darlehensgeber.
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Man bekommt wenn man einen minijob anfängt keine leisten mehr für Wohngeld oder Arbeitslosengeld mehr :(
08.08.2025, 17:19
Evtl. als Anwalt irgendwo bewerben und raushandeln, dass man später anfängt und 975 EUR Vorschuss bekommt.
12.08.2025, 14:54
Eine Stundung oder Ermäßigung aus Billigkeitsgründen müssten die Landesgebührengesetze ermöglichen, nur sind die Voraussetzungen vermutlich sehr streng. In BW ist das § 11 LGebG.