10.08.2025, 14:50
Hallo liebe Leute,
ich muss zur Bewerbung bei der Justiz meinen Lebenslauf ausschreiben. Gehören da auch Nebenjobs in der Gastronomie rein? Diese werde ich im tabellarischen Lebenslauf angeben. Bin mir aber unsicher bzgl des ausgeschrieben Lebenslaufs
ich muss zur Bewerbung bei der Justiz meinen Lebenslauf ausschreiben. Gehören da auch Nebenjobs in der Gastronomie rein? Diese werde ich im tabellarischen Lebenslauf angeben. Bin mir aber unsicher bzgl des ausgeschrieben Lebenslaufs
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
10.08.2025, 17:49
Ich würde mal bei der Einstellungsbehörde fragen, was wirklich verlangt ist. Mir hat man gesagt, man schleppt diese Voraussetzung nur noch mit, weil das in irgendeiner Vorschrift steht. Tatsächlich liest den aber keiner mehr...
10.08.2025, 18:27
(10.08.2025, 17:49)Rechts-Klick schrieb: Ich würde mal bei der Einstellungsbehörde fragen, was wirklich verlangt ist. Mir hat man gesagt, man schleppt diese Voraussetzung nur noch mit, weil das in irgendeiner Vorschrift steht. Tatsächlich liest den aber keiner mehr...
Wenn man das nicht alleine entscheiden kann, wird es als Richter schwer.
Also in diesem Sinne an den TE: entscheide dich, wird schon falsch sein.
Ich würde es mangels Relevanz nicht reinschreiben, ebenso im tabellarischen CV.
10.08.2025, 19:18
Ich habe es als schlichte Absicherung gegen "mal gucken ob sie mich überhaupt einladen"-Bewerbungen angesehen. Ich glaube es ist völlig egal, ob man eine oder zwei Seiten einreicht und was darin im einzelnen steht.