16.07.2025, 17:07
(15.07.2025, 17:22)Äfes schrieb:Danke! Ja, deshalb hoffe ich ebenfalls darauf, dennoch ist es ja - wie wir wissen - eine Ermessensentscheidung und es sind am Ende dann auch "nur" fachliche Weisungen.(15.07.2025, 11:53)Safe schrieb:(13.07.2025, 19:38)KnappvorbeiNRW schrieb:(13.07.2025, 16:29)Safe schrieb: Ich würde das Thema gerne wieder aufleben lassen und Eure Meinung oder ggf. sogar Erfahrungen zu einem Gedanken einholen: Könnte es ein Ermessensgesichtspunkt sein, dass der benatragende Kandidat möglicherweise "zu gute" Qualifikationen aufweist, sodass die BA sich denken könnte, weshalb sie einen solchen Kandidaten subventionieren soll, wenn der theoretisch fast jeden Job haben könnte? Danke im Voraus!https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba024940.pdf
Die fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Dann weißt du was zumindest die Behörde erstmal für Erwägungen anstellen wird. Ob das rechtlich so okay ist weiß man nicht, aber wenn du erstmal vor dem Sozialgericht auf deinen Gründungszuschuss klagen musst hast du eh verloren.
Das waren übrigens knapp 15 Sekunden Arbeit. Du solltest etwas selbstständiger werden, den du selbständig sein willst.
Danke - auch für den Seitenhieb zum Ende. Die fachlichen Weisungen sind mir bekannt und selbstverständlich steht da nichts zu meiner konkreten Situation drin, daher hatte ich auch u.a. nach Erfahrungen gefragt. Hat daher jemand Erfahrungen mit dem Gründungszuschuss für einen RA mit zB. Doppel-VB?
Naja, es steht zumindest drin, dass der Vermittlungsvorrang nicht mehr gilt. Würde das dann mal so verstehen, dass es keine Rolle spielen darf, ob Deine Qualifikationen Dir auch andere Jobs ermöglichen, sondern allein geprüft werden darf, ob Dein Vorhaben als solches förderfähig ist.
Erfahrungen kann ich leider nicht beitragen.
16.07.2025, 17:15
(16.07.2025, 17:07)Safe schrieb:Du wirst aber bei der Agentur für Arbeit spätestens im Widerspruchsverfahren einen Juristen haben, der sich die Entscheidung anguckt und dann auch mit den fachlichen Weisungen abgleicht. Dass man dir die fachliche Eignung wegen zu guter Noten absprechen wird halte ich daher für fernliegend, gerade da wie schon gesagt wurde der Vermittlungsvorrang nicht mehr gilt. Fachliche Eignung dürfte daher immer dann bestehen, wenn jemand die Voraussetzungen mitbringt um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden.(15.07.2025, 17:22)Äfes schrieb:Danke! Ja, deshalb hoffe ich ebenfalls darauf, dennoch ist es ja - wie wir wissen - eine Ermessensentscheidung und es sind am Ende dann auch "nur" fachliche Weisungen.(15.07.2025, 11:53)Safe schrieb:(13.07.2025, 19:38)KnappvorbeiNRW schrieb:(13.07.2025, 16:29)Safe schrieb: Ich würde das Thema gerne wieder aufleben lassen und Eure Meinung oder ggf. sogar Erfahrungen zu einem Gedanken einholen: Könnte es ein Ermessensgesichtspunkt sein, dass der benatragende Kandidat möglicherweise "zu gute" Qualifikationen aufweist, sodass die BA sich denken könnte, weshalb sie einen solchen Kandidaten subventionieren soll, wenn der theoretisch fast jeden Job haben könnte? Danke im Voraus!https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba024940.pdf
Die fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Dann weißt du was zumindest die Behörde erstmal für Erwägungen anstellen wird. Ob das rechtlich so okay ist weiß man nicht, aber wenn du erstmal vor dem Sozialgericht auf deinen Gründungszuschuss klagen musst hast du eh verloren.
Das waren übrigens knapp 15 Sekunden Arbeit. Du solltest etwas selbstständiger werden, den du selbständig sein willst.
Danke - auch für den Seitenhieb zum Ende. Die fachlichen Weisungen sind mir bekannt und selbstverständlich steht da nichts zu meiner konkreten Situation drin, daher hatte ich auch u.a. nach Erfahrungen gefragt. Hat daher jemand Erfahrungen mit dem Gründungszuschuss für einen RA mit zB. Doppel-VB?
Naja, es steht zumindest drin, dass der Vermittlungsvorrang nicht mehr gilt. Würde das dann mal so verstehen, dass es keine Rolle spielen darf, ob Deine Qualifikationen Dir auch andere Jobs ermöglichen, sondern allein geprüft werden darf, ob Dein Vorhaben als solches förderfähig ist.
Erfahrungen kann ich leider nicht beitragen.
16.07.2025, 17:19
(16.07.2025, 17:15)KnappvorbeiNRW schrieb:Hast Du recht, ich hoffe nur, dass es nicht so weit kommen muss, weil es das Letzte ist, was man in der Gründungsphase gebrauchen könnte. Danke für Euren Input!(16.07.2025, 17:07)Safe schrieb:Du wirst aber bei der Agentur für Arbeit spätestens im Widerspruchsverfahren einen Juristen haben, der sich die Entscheidung anguckt und dann auch mit den fachlichen Weisungen abgleicht. Dass man dir die fachliche Eignung wegen zu guter Noten absprechen wird halte ich daher für fernliegend, gerade da wie schon gesagt wurde der Vermittlungsvorrang nicht mehr gilt. Fachliche Eignung dürfte daher immer dann bestehen, wenn jemand die Voraussetzungen mitbringt um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden.(15.07.2025, 17:22)Äfes schrieb:Danke! Ja, deshalb hoffe ich ebenfalls darauf, dennoch ist es ja - wie wir wissen - eine Ermessensentscheidung und es sind am Ende dann auch "nur" fachliche Weisungen.(15.07.2025, 11:53)Safe schrieb:(13.07.2025, 19:38)KnappvorbeiNRW schrieb: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba024940.pdf
Die fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Dann weißt du was zumindest die Behörde erstmal für Erwägungen anstellen wird. Ob das rechtlich so okay ist weiß man nicht, aber wenn du erstmal vor dem Sozialgericht auf deinen Gründungszuschuss klagen musst hast du eh verloren.
Das waren übrigens knapp 15 Sekunden Arbeit. Du solltest etwas selbstständiger werden, den du selbständig sein willst.
Danke - auch für den Seitenhieb zum Ende. Die fachlichen Weisungen sind mir bekannt und selbstverständlich steht da nichts zu meiner konkreten Situation drin, daher hatte ich auch u.a. nach Erfahrungen gefragt. Hat daher jemand Erfahrungen mit dem Gründungszuschuss für einen RA mit zB. Doppel-VB?
Naja, es steht zumindest drin, dass der Vermittlungsvorrang nicht mehr gilt. Würde das dann mal so verstehen, dass es keine Rolle spielen darf, ob Deine Qualifikationen Dir auch andere Jobs ermöglichen, sondern allein geprüft werden darf, ob Dein Vorhaben als solches förderfähig ist.
Erfahrungen kann ich leider nicht beitragen.