12.07.2025, 15:40
Liebes Forum,
ich befinde mich in der Tauchphase und bereite mich eifrig aufs Examen vor.
Inhaltluch habe ich das Gefühl mit dem Stoff gabz gut klarzukommen. In Klausuren sehe ich mich jedoch oft mit den gleichen Problem konfrontiert: die Zeit.
Ich bin beim anfertigen der Klausuren einfach zu langsam und möchte mich gern verbessern.
Irgendjemand hier mit guten Tipps zum trainieren/erhöhen der Geschwindigkeit? Hat jemand das gleich Problem erfolgreich kn den Groff bekommen?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Vielen Dank im Voraus:)
ich befinde mich in der Tauchphase und bereite mich eifrig aufs Examen vor.
Inhaltluch habe ich das Gefühl mit dem Stoff gabz gut klarzukommen. In Klausuren sehe ich mich jedoch oft mit den gleichen Problem konfrontiert: die Zeit.
Ich bin beim anfertigen der Klausuren einfach zu langsam und möchte mich gern verbessern.
Irgendjemand hier mit guten Tipps zum trainieren/erhöhen der Geschwindigkeit? Hat jemand das gleich Problem erfolgreich kn den Groff bekommen?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Vielen Dank im Voraus:)
12.07.2025, 15:45
Klausuren schreiben.
Ist halt einfach so.
Ziel der Klausurübung ist es nicht, das materielle Problem/die materiellen Probleme des Falls einzuüben, sondern den immer wiederkehrenden Bullshit immer schneller ausformulieren zu können. Rubrum, Tenor, Tatbestand. Die klassischen Zulässigkeitsprobleme + eine sichere Verwendung des Urteilstils samt Obersätzen und Formulierungen ohne noch groß nachdenken zu müssen.
Dem Bürgschaftsproblem aus der Klausur wirst du im Zweifel nie wieder in deinem Leben begegnen, dem Aufbau der Widerklage samt Konnexität hingegen schon. Daher dient die Klausurpraxis dazu, diese immer wiederkehrenden Konstellationen auszuformulieren, so Sicherheit zu gewinnen und dadurch im Examen Zeit zu sparen, da nicht mehr groß darüber nachgedacht, sondern das Bekannte einfach niedergeschrieben wird.
Ist halt einfach so.
Ziel der Klausurübung ist es nicht, das materielle Problem/die materiellen Probleme des Falls einzuüben, sondern den immer wiederkehrenden Bullshit immer schneller ausformulieren zu können. Rubrum, Tenor, Tatbestand. Die klassischen Zulässigkeitsprobleme + eine sichere Verwendung des Urteilstils samt Obersätzen und Formulierungen ohne noch groß nachdenken zu müssen.
Dem Bürgschaftsproblem aus der Klausur wirst du im Zweifel nie wieder in deinem Leben begegnen, dem Aufbau der Widerklage samt Konnexität hingegen schon. Daher dient die Klausurpraxis dazu, diese immer wiederkehrenden Konstellationen auszuformulieren, so Sicherheit zu gewinnen und dadurch im Examen Zeit zu sparen, da nicht mehr groß darüber nachgedacht, sondern das Bekannte einfach niedergeschrieben wird.
13.07.2025, 21:44
Auch wenn es konterintuitiv klingt - mir hat es sehr geholfen, die Schwerpunkte der Klausur nicht zu ausufernd zu gestalten.
Man tendiert dazu, nach dem Erkennen eines erörterungswürdigen Problems die ganze Bandbreite des juristischen Handwerkszeugs abfeuern zu wollen. Es bringt aber niemandem etwas, den Wortlaut einer Norm über acht Sätze zu interpretieren und dann noch systematisch und teleologisch zu argumentieren, wenn man für die Darstellung des Problems eine halbe Stunde aufwenden muss.
Besonders umfangreiche Argumentationen sind meiner Erfahrung nach nie besonders positiv gewertet worden, weil sie zwangsläufig zu Vollständigkeitsproblemen führen (können). Die Vollständigkeit steht aber über allem. Die beste Darstellung eines Problems nützt einem nichts, wenn danach mehrere Probleme überhaupt nicht oder nur stiefmütterlich bearbeitet werden.
Schwerpunkte zu setzen heißt daher nicht, die zu erörternden Probleme mit Text zu ertränken, sondern überzeugend und on point zu argumentieren.
Man tendiert dazu, nach dem Erkennen eines erörterungswürdigen Problems die ganze Bandbreite des juristischen Handwerkszeugs abfeuern zu wollen. Es bringt aber niemandem etwas, den Wortlaut einer Norm über acht Sätze zu interpretieren und dann noch systematisch und teleologisch zu argumentieren, wenn man für die Darstellung des Problems eine halbe Stunde aufwenden muss.
Besonders umfangreiche Argumentationen sind meiner Erfahrung nach nie besonders positiv gewertet worden, weil sie zwangsläufig zu Vollständigkeitsproblemen führen (können). Die Vollständigkeit steht aber über allem. Die beste Darstellung eines Problems nützt einem nichts, wenn danach mehrere Probleme überhaupt nicht oder nur stiefmütterlich bearbeitet werden.
Schwerpunkte zu setzen heißt daher nicht, die zu erörternden Probleme mit Text zu ertränken, sondern überzeugend und on point zu argumentieren.
13.07.2025, 22:10
Sachverhalt lesen, sich schnell für eine Lösung entscheiden und danach sofort los schreiben.
Ich habe irgendwann im Ref angefangen, mir die Lösungsskizze zu sparen. Höchstens mal eine Skizze bei Mehrpersonenverhältnissen. Ansonsten einfach loslegen. Angefangen habe ich oft mit dem Entwurf solcher Teile, die eine bestimmte Form brauchen, die man ohne auswendig kennt, wo sich aber nach 4:50 Stunden dumme Fehler einschleichen können (meint u.a.: Urteilsrubrum; Schriftsatzrubrum auch mit den Nebenanträgen wie § 331 III ZPO oder §§ 707, 719 ZPO; Grobgliederung von staatsanwaltlicher Verfügung und Anklageschrift, insb. Abstraktum; Unterschriften etc.)
Die Sachverhalte sind ich in aller Regel überschaubar und das Ergebnis lässt sich (insb. im Zivilrecht) oft klausurtaktisch herleiten oder ergibt sich dann auf dem Weg. Der Rest ist Begründung.
Im Übrigen habe ich trainiert, Klausuren nicht immer nur von vorne runter zu schreiben, sondern flexibel springen zu können, also auch mal zwischendurch den praktischen Entwurf (Verfügung und Anklageschrift oder Verwaltungsbescheid etc.) zu fertigen, die Zulässigkeit am Ende zu schreiben etc. Die einzelnen Teile meiner Klausuren wirkten so oft deutlich ausgeglichener. Dann habe ich halt zur Not mal im materiellrechtlichen Gutachten auf S. 15 einen Problemschwerpunkt nur noch oberflächlich hingerotzt, konnte mich aber darauf verlassen, dass die Teile danach wieder schick aussehen und ich nichts Wichtiges in der Hektik vergessen habe.
Ist aber sicherlich eine eher risikoreiche Vorgehensweise. Dafür hatte ich dicke Zeit, um die für mich leider notwendige tiefgehende Kommentararbeit zu leisten. Stichwort Kommentar: Man sollte ein Gefühl dafür bekommen, in welcher Situation einem welcher Kommentar nützt. Die beiden Strafrechtskommentare sind durch die Bank weg super. Die Kommentare im ÖR empfand ich oft als unnötig dogmatisch schwer beladen, sodass die einen in der Klausursituation eher schadeten als nützten. Beim Grüneberg besteht aufgrund der krassen inhaltlichen Verdichtung die Gefahr, dass man ihn in der Hektik falsch versteht oder falsch abbiegt, weil man meint, die passende Kommentarstelle gefunden zu haben, allerdings unter der falschen Überschrift gesucht hat o.ä. Oft musste ich auch dem Drang widerstehen, etwas im Kommentar nachzuschauen, nur weil ich dachte, dort noch mehr Information zu finden, obwohl ich das Ergebnis mit ziemlich großer Sicherheit wusste. Oft war das dann reine Zeitverschwendung oder hat mich sogar davon abgehalten, mein Ergebnis stärker im Für und Wider zu begründen, anstatt nur das Ergebnis aus dem Kommentar abzuschreiben.
Ich habe irgendwann im Ref angefangen, mir die Lösungsskizze zu sparen. Höchstens mal eine Skizze bei Mehrpersonenverhältnissen. Ansonsten einfach loslegen. Angefangen habe ich oft mit dem Entwurf solcher Teile, die eine bestimmte Form brauchen, die man ohne auswendig kennt, wo sich aber nach 4:50 Stunden dumme Fehler einschleichen können (meint u.a.: Urteilsrubrum; Schriftsatzrubrum auch mit den Nebenanträgen wie § 331 III ZPO oder §§ 707, 719 ZPO; Grobgliederung von staatsanwaltlicher Verfügung und Anklageschrift, insb. Abstraktum; Unterschriften etc.)
Die Sachverhalte sind ich in aller Regel überschaubar und das Ergebnis lässt sich (insb. im Zivilrecht) oft klausurtaktisch herleiten oder ergibt sich dann auf dem Weg. Der Rest ist Begründung.
Im Übrigen habe ich trainiert, Klausuren nicht immer nur von vorne runter zu schreiben, sondern flexibel springen zu können, also auch mal zwischendurch den praktischen Entwurf (Verfügung und Anklageschrift oder Verwaltungsbescheid etc.) zu fertigen, die Zulässigkeit am Ende zu schreiben etc. Die einzelnen Teile meiner Klausuren wirkten so oft deutlich ausgeglichener. Dann habe ich halt zur Not mal im materiellrechtlichen Gutachten auf S. 15 einen Problemschwerpunkt nur noch oberflächlich hingerotzt, konnte mich aber darauf verlassen, dass die Teile danach wieder schick aussehen und ich nichts Wichtiges in der Hektik vergessen habe.
Ist aber sicherlich eine eher risikoreiche Vorgehensweise. Dafür hatte ich dicke Zeit, um die für mich leider notwendige tiefgehende Kommentararbeit zu leisten. Stichwort Kommentar: Man sollte ein Gefühl dafür bekommen, in welcher Situation einem welcher Kommentar nützt. Die beiden Strafrechtskommentare sind durch die Bank weg super. Die Kommentare im ÖR empfand ich oft als unnötig dogmatisch schwer beladen, sodass die einen in der Klausursituation eher schadeten als nützten. Beim Grüneberg besteht aufgrund der krassen inhaltlichen Verdichtung die Gefahr, dass man ihn in der Hektik falsch versteht oder falsch abbiegt, weil man meint, die passende Kommentarstelle gefunden zu haben, allerdings unter der falschen Überschrift gesucht hat o.ä. Oft musste ich auch dem Drang widerstehen, etwas im Kommentar nachzuschauen, nur weil ich dachte, dort noch mehr Information zu finden, obwohl ich das Ergebnis mit ziemlich großer Sicherheit wusste. Oft war das dann reine Zeitverschwendung oder hat mich sogar davon abgehalten, mein Ergebnis stärker im Für und Wider zu begründen, anstatt nur das Ergebnis aus dem Kommentar abzuschreiben.
14.07.2025, 08:19
(13.07.2025, 22:10)Numerius Negidius schrieb: Sachverhalt lesen, sich schnell für eine Lösung entscheiden und danach sofort los schreiben.
Ich habe irgendwann im Ref angefangen, mir die Lösungsskizze zu sparen. Höchstens mal eine Skizze bei Mehrpersonenverhältnissen. Ansonsten einfach loslegen. Angefangen habe ich oft mit dem Entwurf solcher Teile, die eine bestimmte Form brauchen, die man ohne auswendig kennt, wo sich aber nach 4:50 Stunden dumme Fehler einschleichen können (meint u.a.: Urteilsrubrum; Schriftsatzrubrum auch mit den Nebenanträgen wie § 331 III ZPO oder §§ 707, 719 ZPO; Grobgliederung von staatsanwaltlicher Verfügung und Anklageschrift, insb. Abstraktum; Unterschriften etc.)
Die Sachverhalte sind ich in aller Regel überschaubar und das Ergebnis lässt sich (insb. im Zivilrecht) oft klausurtaktisch herleiten oder ergibt sich dann auf dem Weg. Der Rest ist Begründung.
Im Übrigen habe ich trainiert, Klausuren nicht immer nur von vorne runter zu schreiben, sondern flexibel springen zu können, also auch mal zwischendurch den praktischen Entwurf (Verfügung und Anklageschrift oder Verwaltungsbescheid etc.) zu fertigen, die Zulässigkeit am Ende zu schreiben etc. Die einzelnen Teile meiner Klausuren wirkten so oft deutlich ausgeglichener. Dann habe ich halt zur Not mal im materiellrechtlichen Gutachten auf S. 15 einen Problemschwerpunkt nur noch oberflächlich hingerotzt, konnte mich aber darauf verlassen, dass die Teile danach wieder schick aussehen und ich nichts Wichtiges in der Hektik vergessen habe.
Ist aber sicherlich eine eher risikoreiche Vorgehensweise. Dafür hatte ich dicke Zeit, um die für mich leider notwendige tiefgehende Kommentararbeit zu leisten. Stichwort Kommentar: Man sollte ein Gefühl dafür bekommen, in welcher Situation einem welcher Kommentar nützt. Die beiden Strafrechtskommentare sind durch die Bank weg super. Die Kommentare im ÖR empfand ich oft als unnötig dogmatisch schwer beladen, sodass die einen in der Klausursituation eher schadeten als nützten. Beim Grüneberg besteht aufgrund der krassen inhaltlichen Verdichtung die Gefahr, dass man ihn in der Hektik falsch versteht oder falsch abbiegt, weil man meint, die passende Kommentarstelle gefunden zu haben, allerdings unter der falschen Überschrift gesucht hat o.ä. Oft musste ich auch dem Drang widerstehen, etwas im Kommentar nachzuschauen, nur weil ich dachte, dort noch mehr Information zu finden, obwohl ich das Ergebnis mit ziemlich großer Sicherheit wusste. Oft war das dann reine Zeitverschwendung oder hat mich sogar davon abgehalten, mein Ergebnis stärker im Für und Wider zu begründen, anstatt nur das Ergebnis aus dem Kommentar abzuschreiben.
+1, toller Kommentar
14.07.2025, 09:35
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Sehr hilfreich:)