02.07.2025, 15:37
(02.07.2025, 15:32)Freidenkender schrieb:(02.07.2025, 15:26)guga schrieb: Im Kern habe ich halt einfach recht
Die Examensprüfungen sind natürlich nicht perfekt aber immer noch fairer, objektiver, reliabler und valider als Vorstellungsgespräche, Arbeitszeugnisse/Stationszeugnisse oder irgendwelche mini Prüfungen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens.

02.07.2025, 18:12
Genau so ist es.
02.07.2025, 18:34
Ergänzung: Mir fällt auch kein sachlicher Grund ein, wieso es nicht unendlich viele Verbesserungsversuche zu kostendeckenden Gebühren gibt. Ob jemand nach dem 2. Semester oder im 10. Anlauf das Prädikat holt, ändert an der gezeigten Prüfungsleistung nichts. Das ist wirklich ein unfairer Aspekt der Prüfungen.
03.07.2025, 08:40
(02.07.2025, 18:34)guga schrieb: Ergänzung: Mir fällt auch kein sachlicher Grund ein, wieso es nicht unendlich viele Verbesserungsversuche zu kostendeckenden Gebühren gibt. Ob jemand nach dem 2. Semester oder im 10. Anlauf das Prädikat holt, ändert an der gezeigten Prüfungsleistung nichts. Das ist wirklich ein unfairer Aspekt der Prüfungen.
Klingt zunächst plausibel. Aber gerade mit dem (von uns allen anerkannten) Aspekt, dass es doch ein wenig Streuung gibt in den einzelnen Klausuren und du bei unendlich vielen Versuchen vermutlich irgendwann genau den Termin erwischen wirst bei dem dir die Klausuren, ebenso wie die Korrektoren, am meisten in die Karten spielen, wird es "leichter" ein Prädikat zu schreiben. Und da man sich nur mit einem einzigen Zeugnis bewirbt (dem besten) ist plötzlich der Bewerber der in fünf aufeinanderfolgenden Terminen zufallsunabhängig das Prädikat holen würde gleichermaßen qualifiziert, wie derjenige Bewerber der es lediglich bei einem Termin schafft.
Ferner entstehen dem Staat nicht nur durch das Ablegen der Klausuren Kosten, auch ein Langzeitstudent ist teuer, insbesondere wenn er alternativ längst erwerbstätig wäre.
Ich glaube auch nicht, dass mehr Versuche zu einer deutlich geringeren Durchfallquote führen, weil die Kandidaten mit den jeweiligen Versuchen deutlich leichtsinniger umgehen. So fallen im ersten Examen pro Durchlauf zwischen 25-30% durch, endgültig hingegen nur knapp über 5 %. Hätten diese Durchfallen von vorne herein nur 1-2 Versuche gehabt, hätten sie auf diese wohl auch von vornherein gelernt wie auf den endgültigen.
03.07.2025, 09:11
Man kann auch bei einem Bewerber der im ersten Termin das Prädikat holt nicht sicher sagen, ob er es auch beim zweiten, dritten rtc. Mal geholt hätte. Diese gabzen Vergleichbarkeitspunkte wurden schon oft diskutiert, was in NRW zum Prädikat reicht mit 40% mündlicher Prüfung und Glücksbärchi-Prüfungskommission, kann in Bayern oder BaWü knapp zum Bestehen reichen. Die Noten sind trotzdem wie sie sind, und ein gutes Stück Glück ist dabei. Deswegen gibt es die Verbesserungsversuche. Diese zu begrenzen ist dennoch sinnvoll, denn das Jurastudium dient dazu, Berufsträger zu erzeugen, und diese nicht endlos im Prüfungslauf zu halten um durch die Prüfung selbst Verhaltensweisen anzuerziehen, wie bei der antiken chinesischen Beamtenprüfung. Daher ist es logisch, dass es nur einen Verbesserungsversuch gibt. Übrigens kann auch derjenige der kein Prädikat oder keine 7 Punkte schafft im öD unterkommen, wenn er nur zielgerichtet sucht, sich auf Befristungen oder Ortswechsel einlässt, anstatt nur die Dauerausschreibungen für Assessmentcenter oder solche Rechtspflegerstellen in Betracht zu ziehen.
03.07.2025, 10:16
Es ist ja einer Abschlussprüfung immanent, dass diese nicht unbegrenzt wiederholt werden kann. Ansonsten haben wir irgendwann Menschen, die mit 24 zum sechsten Mal ihr Abitur schreiben oder jemand das dritte Mal eine Bachelorarbeit abgibt, in der Hoffnung jetzt endlich die 1,3 zu bekommen. Zu einem gewissen Grad sehe ich da auch einen Selbstschutz, sonst hat man irgendwann Kandidaten, die aus dem ganzen Prüfungszirkel nicht mehr rauskommen, immer in der Hoffnung jetzt doch mal die gewünschte Note zu erreichen.
Das LJPA NRW veröffentlicht auch die Ergebnisse der Notenverbesserungen. Die finde ich auch ganz interessant. Ich habe einfach mal für 2023 geschaut: So ca. 1/4 hat die mündliche Prüfung nicht absolviert, d.h. ihre Vornoten waren wohl zu schlecht. Von den restlichen 3/4 haben sich 54% innerhalb ihrer Notenstufe verbessert und 42% mit Notensprung. Wobei der Notensprung fast immer nur zur nächsten Note ging, also von ausreichend auf befriedigend bzw. von befriedigend auf vb. Nur 1% der Prüflinge hat einen Sprung von ausreichend auf vb geschafft.
Eine gewisse Beständigkeit in den Noten sehe ich daher schon. Natürlich kann jemand mal 2 Punkte besser oder schlechter sein und auch ein Notensprung kann viel ausmachen! Aber es scheint nun nicht so, als ob im Verbesserungsversuch die Noten komplett neu gewürfelt werden.
Das LJPA NRW veröffentlicht auch die Ergebnisse der Notenverbesserungen. Die finde ich auch ganz interessant. Ich habe einfach mal für 2023 geschaut: So ca. 1/4 hat die mündliche Prüfung nicht absolviert, d.h. ihre Vornoten waren wohl zu schlecht. Von den restlichen 3/4 haben sich 54% innerhalb ihrer Notenstufe verbessert und 42% mit Notensprung. Wobei der Notensprung fast immer nur zur nächsten Note ging, also von ausreichend auf befriedigend bzw. von befriedigend auf vb. Nur 1% der Prüflinge hat einen Sprung von ausreichend auf vb geschafft.
Eine gewisse Beständigkeit in den Noten sehe ich daher schon. Natürlich kann jemand mal 2 Punkte besser oder schlechter sein und auch ein Notensprung kann viel ausmachen! Aber es scheint nun nicht so, als ob im Verbesserungsversuch die Noten komplett neu gewürfelt werden.
03.07.2025, 10:24
(03.07.2025, 10:16)Patenter Gast schrieb: Es ist ja einer Abschlussprüfung immanent, dass diese nicht unbegrenzt wiederholt werden kann. Ansonsten haben wir irgendwann Menschen, die mit 24 zum sechsten Mal ihr Abitur schreiben oder jemand das dritte Mal eine Bachelorarbeit abgibt, in der Hoffnung jetzt endlich die 1,3 zu bekommen. Zu einem gewissen Grad sehe ich da auch einen Selbstschutz, sonst hat man irgendwann Kandidaten, die aus dem ganzen Prüfungszirkel nicht mehr rauskommen, immer in der Hoffnung jetzt doch mal die gewünschte Note zu erreichen.
Das LJPA NRW veröffentlicht auch die Ergebnisse der Notenverbesserungen. Die finde ich auch ganz interessant. Ich habe einfach mal für 2023 geschaut: So ca. 1/4 hat die mündliche Prüfung nicht absolviert, d.h. ihre Vornoten waren wohl zu schlecht. Von den restlichen 3/4 haben sich 54% innerhalb ihrer Notenstufe verbessert und 42% mit Notensprung. Wobei der Notensprung fast immer nur zur nächsten Note ging, also von ausreichend auf befriedigend bzw. von befriedigend auf vb. Nur 1% der Prüflinge hat einen Sprung von ausreichend auf vb geschafft.
Eine gewisse Beständigkeit in den Noten sehe ich daher schon. Natürlich kann jemand mal 2 Punkte besser oder schlechter sein und auch ein Notensprung kann viel ausmachen! Aber es scheint nun nicht so, als ob im Verbesserungsversuch die Noten komplett neu gewürfelt werden.
+ 1. Erinnert mich an eine Kommilitonin, die 7 Jahre lang den Hemmer Haupturs besucht hat.
03.07.2025, 11:41
Ich denke auch, dass die Examensnote ein valides Kriterium ist. Allerdings ist sie meiner Meinung nach schon fehleranfällig und sollte nicht als non-plus-ultra betrachtet werden. Das Examens-System macht, zumal mit zwei Examina, nicht so viel Sinn. Warum wird im zweiten Examen inhaltlich fast nochmal das gleiche abgeprüft wie im ersten Examen. Das bisschen Prozessrecht und Tenorierung macht für mich kein Praktikaexamen aus. Wie soll man dadurch bewerten können, ob jemand für die Praxis, und wenn ja welche, geeignet ist. Es wäre besser die wirkliche Praxis mitzubwerten. Die Zeit bei den verschiedenen Ausbildern und die abgegeben Praxisarbeiten. Das erfolgt ja nur pseudomäßig durch ein nicht zu beachtendes Zeugnis am Ende der Station. Wenn man sagt, dass das System da zu subjektiv und fehleranfällig ist, dann kann man dies auch angehen und die Ausbilder entsprechend schulen. Insgesamt hätte man aber viel mehr Bewertungsgrundlage.
Mit mehr Faktoren und Bewertungsgrundlagen könnte man den Faktor Glück minimieren. Der spielt nämlich eine super große Rolle im Examen. Ich habe mich von meinem Erstversuch auf meinen Zweitversuch insgesamt um 2,6 Punkte verbessert. Weil ich mehr Glück hatte. Meine eigentliche Leistung dürfte wohl eher irgendwo dazwischen liegen.
Ein andere Punkt, den ich gerne aufführen würde für die Rekutieriung in der Justiz, ist das sogenannte "Landrichtermodell". Ich kenne zwei Juristinnen, die gerne in die Justiz gegangen wären. Im ersten Examen hatten sie die entsprechende Note dafür, im zweiten Exmane allerdings nicht mehr (in dem Bundesland sind beide Examina gleich relevant). Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie super Richterinnen bzw. Staatsanwälte geworden wären, die sehr motiviert ihren Job angegangen wären und das nicht primär machen, weil die Note jetzt halt passt oder man ne ruhigere Kugel als in der Privatwirtschaft schieben können soll. Die intrinsiche Motivation war groß. Gleichzeitig gibt es hier einen Landgerichtsbezirk, der sehr ländlich und ab vom Schuss liegt. Die haben derzeit eine Besetzungsquote von 58 %. Natürlich viel zu wenig. Keiner will so richtig wegen der Lage da hin. Notdürftig werden Proberichter dann immer mal wieder zeitweise dahinversetzt. Leute, die jetzt die Notengrenze nicht geschafft haben, könnten doch dann sich dazu verpflichten vier Jahre (oder mehr) in diesen Landgerichtsbzeirk zu gehen und dabei ggf. einer strengeren Probezeit unterliegen, wo insbesondere auch die Proberichter mehr kontrolliert werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass einige Juristen sich für diesen Weg entscheiden würde, wenn es wirklich ihr Traum ist. Wäre also ein win-win für alle Seiten.
Dieses Landmodell wurde aus ähnlichen Personnalmangelproblemen ja auch bei den Medizinern eingeführt. Warum nicht auch bei den Juristen?
Mit mehr Faktoren und Bewertungsgrundlagen könnte man den Faktor Glück minimieren. Der spielt nämlich eine super große Rolle im Examen. Ich habe mich von meinem Erstversuch auf meinen Zweitversuch insgesamt um 2,6 Punkte verbessert. Weil ich mehr Glück hatte. Meine eigentliche Leistung dürfte wohl eher irgendwo dazwischen liegen.
Ein andere Punkt, den ich gerne aufführen würde für die Rekutieriung in der Justiz, ist das sogenannte "Landrichtermodell". Ich kenne zwei Juristinnen, die gerne in die Justiz gegangen wären. Im ersten Examen hatten sie die entsprechende Note dafür, im zweiten Exmane allerdings nicht mehr (in dem Bundesland sind beide Examina gleich relevant). Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie super Richterinnen bzw. Staatsanwälte geworden wären, die sehr motiviert ihren Job angegangen wären und das nicht primär machen, weil die Note jetzt halt passt oder man ne ruhigere Kugel als in der Privatwirtschaft schieben können soll. Die intrinsiche Motivation war groß. Gleichzeitig gibt es hier einen Landgerichtsbezirk, der sehr ländlich und ab vom Schuss liegt. Die haben derzeit eine Besetzungsquote von 58 %. Natürlich viel zu wenig. Keiner will so richtig wegen der Lage da hin. Notdürftig werden Proberichter dann immer mal wieder zeitweise dahinversetzt. Leute, die jetzt die Notengrenze nicht geschafft haben, könnten doch dann sich dazu verpflichten vier Jahre (oder mehr) in diesen Landgerichtsbzeirk zu gehen und dabei ggf. einer strengeren Probezeit unterliegen, wo insbesondere auch die Proberichter mehr kontrolliert werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass einige Juristen sich für diesen Weg entscheiden würde, wenn es wirklich ihr Traum ist. Wäre also ein win-win für alle Seiten.
Dieses Landmodell wurde aus ähnlichen Personnalmangelproblemen ja auch bei den Medizinern eingeführt. Warum nicht auch bei den Juristen?
03.07.2025, 12:01
(03.07.2025, 11:41)maeli schrieb: Leute, die jetzt die Notengrenze nicht geschafft haben, könnten doch dann sich dazu verpflichten vier Jahre (oder mehr) in diesen Landgerichtsbzeirk zu gehen und dabei ggf. einer strengeren Probezeit unterliegen, wo insbesondere auch die Proberichter mehr kontrolliert werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass einige Juristen sich für diesen Weg entscheiden würde, wenn es wirklich ihr Traum ist. Wäre also ein win-win für alle Seiten.
Dieses Landmodell wurde aus ähnlichen Personnalmangelproblemen ja auch bei den Medizinern eingeführt. Warum nicht auch bei den Juristen?
Vorschriften wie § 8 DRiG und § 22, insbesondere § 22 Abs. 2 DRiG gibt es für Mediziner aber gerade nicht. Insofern zieht das Argument gerade nicht. Im Übrigen haben die Veternanen wie Homer/Praktiker/usw. schon alles Wesentliche dazu gesagt.
03.07.2025, 13:41
(03.07.2025, 12:01)RefNdsOL schrieb:(03.07.2025, 11:41)maeli schrieb: Leute, die jetzt die Notengrenze nicht geschafft haben, könnten doch dann sich dazu verpflichten vier Jahre (oder mehr) in diesen Landgerichtsbzeirk zu gehen und dabei ggf. einer strengeren Probezeit unterliegen, wo insbesondere auch die Proberichter mehr kontrolliert werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass einige Juristen sich für diesen Weg entscheiden würde, wenn es wirklich ihr Traum ist. Wäre also ein win-win für alle Seiten.
Dieses Landmodell wurde aus ähnlichen Personnalmangelproblemen ja auch bei den Medizinern eingeführt. Warum nicht auch bei den Juristen?
Vorschriften wie § 8 DRiG und § 22, insbesondere § 22 Abs. 2 DRiG gibt es für Mediziner aber gerade nicht. Insofern zieht das Argument gerade nicht. Im Übrigen haben die Veternanen wie Homer/Praktiker/usw. schon alles Wesentliche dazu gesagt.
Ich seh nicht, warum und wo diese Vorschriften dem Vorschlag entgegensprechen sollten. Entweder haben sich die Kandidaten nach vier Jahren bewährt oder halt nicht. Im Übrigen könnte man neue Regelungen einführen, es ist ja nichts in Stein gemeißelt und auch das Richtergesetz kann geändert und ergänzt werden.