02.07.2025, 14:49
an die Hamburger, die zumindest für ein weiteres Gespräch nach einer Bewerbung für die Justiz (Richteramt, nicht StA) eingeladen worden sind: welche Notengrenzen sind tatsächlich Voraussetzung? Offiziell heißt es, ein VB und ein "gehobenes befriedigend". Ist eine Einladung mit 9,6+ im 1. Examen, 7,72 im 2. Examen und sehr guten Stationszeugnissen samt Empfehlung für die Justiz realistisch? Merci!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.07.2025, 15:14
Hey, ich hatte mich zuletzt auch sehr intensiv mit der Frage beschäftigt und über verschiedene Kanäle informiert. Für den Richterdienst braucht es in Hamburg derzeit mind. ein vb in dem einen Examen und mind. 8 Punkte in dem anderen. Wenn man ein vb in dem einen und unter 8 Punkte in dem anderen Examen hat, sei es derzeit wirklich aussichtslos. Mir geht es genauso und hat mich auch sehr frustriert.
Tut mir leid! Vielleicht haben wir Glück und es ändert sich etwas in den kommenden Jahren...
