Gestern, 09:48
(Gestern, 09:39)Teilzeitanwalt schrieb: Ich sehe es wie die anderen hier. Zu 2. möchte ich noch hinzufügen: Kannst du dir vorstellen, dauerhaft 50-60 h/Woche zu arbeiten? Auch langfristig (also entweder "trotz" Familie oder, weil deine Familienplanung keine Kinder beinhaltet UND du auch sonst nicht viel Freizeit benötigst - auch ohne Kinder will ja nicht jeder langfristig so viel arbeiten). Gerade in so einer kleinen Kanzlei geht es oft nicht anders, erst recht, wenn man Partner(in) werden möchte. Ich denke, der Weg mit der Spezialisierung und das Risiko der Abhängigkeit von einer Person lohnt sich nur dann, wenn du dir vorstellen kannst, daraus langfristig etwas für dich zu entwickeln. Langfristig, als Partnerin, wirst du dort sicher viel besser verdienen als in der Behörde. Kurzfristig ist es nur wesentlich mehr Arbeit für unwesentlich mehr Geld.
In einer kleineren Kanzlei wird sie langfristig zwar auch mehr als 40h arbeiten müssen, aber sicherlich auch keine 60. Ich würde tendenziell sagen, dass es sich irgendwo zwischen 45-50 einpendelt. Und wenn einem die Arbeit Spaß macht, das ganze entsprechend bezahlt wird, ist das eine echt gute Arbeitszeit. Ich habe aber natürlich keine konkreten Kenntnisse zur Kanzlei, aber die Größe in Kombination mit der Tatsache, dass zum Berufseinstieg 40h zugesichert werden, spricht auch perspektivisch für eine gute WL-Balance.
Insgesamt würde ich aufgrund der Karrieremöglichkeiten in der Kanzlei und der undankbaren Befristung bei Angebot 1 zu Angebot 2 tendieren.
Gestern, 10:30
(Gestern, 09:05)Joy schrieb:(Gestern, 01:16)Egal_ schrieb:(26.06.2025, 17:52)Joy schrieb: Hallo liebe Community!
[...]
Also, was meint ihr?
Liebe Grüße
Ich finde beide Angebote nicht optimal [...].
Danke für deine Einschätzung.
Zu dem 1. Punkt: Ja, ich hab da im Vorstellungsgespräch genau nachgefragt, wie das ist mit der Befristung. Nach einem Jahr würde ich nen unbefristeten Vertrag bekommen und danach dann evtl Verbeamtung. So ist das auch im Team (alle sind unbefristet bzw. verbeamtet). Die immer wieder befristeten Verträge sind dann eher in den wissenschaftlichen Bereichen. Ich muss sagen, dass mir das auch nicht so viel ausmacht im Moment. Ich weiß ja selbst gar nicht, ob ich da bleiben möchte.
Zu 2.: Stimmt schon mit der gewissen Abhängigkeit zu ihm als einzelne Person. Das macht mir auch etwas Sorgen. An sich fand ich ihn voll sympathisch, aber so wirklich kennen tue ich ihn natürlich nicht.
Parkplatzfinden ist nicht so problematisch, aber der Fahrtweg schreckt mich auch etwas ab. Ist schon unnötige Verschwendung von Lebenszeit…
Ich würde auch grundsätzlich meine Augen offen behalten, aber will jetzt ungern noch länger in der Arbeitslosigkeit bleiben. Auch finanziell ist das nicht so toll.
Ich hatte auch Vorstellungsgespräche in der nächst größeren Stadt (ca 500.000 Einwohner), aber es hat mich halt nicht wirklich viel überzeugt und bei einigen habe ich dann eh ne Absage bekommen.
GK gibt es kaum in der Region und möchte ich auch nicht, wegen Work-Life-Balance.
Justiz kommt (grade) nicht in Frage, da sehe ich mich nicht.
Die wenigen MK’s, die es hier gibt, kenne ich ein wenig aus dem Ref und da möchte ich nicht hin.
So als Ergänzung zu meiner Situation
Verstehe ich total. Ich habe nach dem Ref auch erstmal eine Stelle angenommen, die nicht optimal war, weil ich nicht lange arbeitslos sein wollte.
Dann nimm doch die zweite Stelle und schaue wie es läuft. Ich würde mich nur noch nicht auf irgendwelche Perspektiven versteifen, sondern es als das sehen, was es ist: ein erster Einstieg. Ob die 40 Minuten Fahrzeit dich stören, ob der Chef nett ist, wie lange du arbeiten musst und ob die Partnerchance wirklich realistisch ist, wirst du sehen. Wenn die Stelle nichts ist, bewirbst du dich woanders. Mit vorhandener Berufserfahrung ist das einfacher als zum Einstieg.
Gestern, 11:03
Vielen Dank für die wertvollen Beiträge von euch allen!
@ Paul Klee: Ich schätze auch mal, dass ich mich für eines entscheiden muss und dann heißt es ausprobieren und ggf. eben wechseln, falls es das nicht ist.
@ Äfes: Sehe ich auch so was das Angebot der Kanzlei angeht. Ich war ein wenig überrascht, er liegt mit seinem Angebot definitiv im überdurchschnittlichen Bereich für die Kanzleigröße. Zu dem Punkt mit dem Home Office muss ich sagen, dass der Anwalt nach eigener Aussage selbst auch recht viel von zu Hause aus arbeitet. Er ist noch nicht so alt (schätze mal so Anfang 40). Ich würde die Fahrtzeit vielleicht 2-3 Monate irgendwie hinnehmen, aber auf Dauer wäre das nichts. Dafür ist mir meine Freizeit zu wichtig.
@ Homer S: Eben, ich sehe die Befristung schon auch als Exit-Möglichkeit für mich selbst, gar nicht so sehr als Nachteil. Und sollten sie sich nicht an die Entfristung nach spätestens einem Jahr halten, dann würde ich eh die Reißleine ziehen, weil ich mich hintergangen fühlen würde. Ne Stelle im öD finde ich auch nochmal
@ Teilzeitanwalt & JuraHassLiebe: Ihr habt definitiv relevante Erwägungen genannt. Jetzt gerade am Anfang im Hinblick auf das Gehalt und auch meine Rolle in der Kanzlei (ich wäre erstmal nur angestellt und nicht als RAin zugelassen) finde ich die 40h in Ordnung; für mehr Arbeit/ Verantwortung muss er mir dann auch mehr Gehalt bieten. Eine 50h oder gar 60h Woche kommt für mich auf Dauer nicht in Frage. Ich bin bereit, bei entsprechendem Gehalt (sprich mehr als 4.800 im Monat) auch in Peaks mal über die 40h zu arbeiten.
Was das Thema Familie angeht: Ist grade nicht ganz akut, aber so in den nächsten 2-3 Jahren dann schon angedacht.
@ Egal: Danke für deine Antwort. Du hast vollkommen recht. Ich weiß halt nicht, wie es letztendlich läuft dort. Ist halt nen komisches Gefühl, sich so ins Ungewisse zu stürzen, aber so ist das wahrscheinlich häufig beim Einstieg.
Ich werde nochmal abwägen und dann entscheiden.
@ Paul Klee: Ich schätze auch mal, dass ich mich für eines entscheiden muss und dann heißt es ausprobieren und ggf. eben wechseln, falls es das nicht ist.
@ Äfes: Sehe ich auch so was das Angebot der Kanzlei angeht. Ich war ein wenig überrascht, er liegt mit seinem Angebot definitiv im überdurchschnittlichen Bereich für die Kanzleigröße. Zu dem Punkt mit dem Home Office muss ich sagen, dass der Anwalt nach eigener Aussage selbst auch recht viel von zu Hause aus arbeitet. Er ist noch nicht so alt (schätze mal so Anfang 40). Ich würde die Fahrtzeit vielleicht 2-3 Monate irgendwie hinnehmen, aber auf Dauer wäre das nichts. Dafür ist mir meine Freizeit zu wichtig.
@ Homer S: Eben, ich sehe die Befristung schon auch als Exit-Möglichkeit für mich selbst, gar nicht so sehr als Nachteil. Und sollten sie sich nicht an die Entfristung nach spätestens einem Jahr halten, dann würde ich eh die Reißleine ziehen, weil ich mich hintergangen fühlen würde. Ne Stelle im öD finde ich auch nochmal

@ Teilzeitanwalt & JuraHassLiebe: Ihr habt definitiv relevante Erwägungen genannt. Jetzt gerade am Anfang im Hinblick auf das Gehalt und auch meine Rolle in der Kanzlei (ich wäre erstmal nur angestellt und nicht als RAin zugelassen) finde ich die 40h in Ordnung; für mehr Arbeit/ Verantwortung muss er mir dann auch mehr Gehalt bieten. Eine 50h oder gar 60h Woche kommt für mich auf Dauer nicht in Frage. Ich bin bereit, bei entsprechendem Gehalt (sprich mehr als 4.800 im Monat) auch in Peaks mal über die 40h zu arbeiten.
Was das Thema Familie angeht: Ist grade nicht ganz akut, aber so in den nächsten 2-3 Jahren dann schon angedacht.
@ Egal: Danke für deine Antwort. Du hast vollkommen recht. Ich weiß halt nicht, wie es letztendlich läuft dort. Ist halt nen komisches Gefühl, sich so ins Ungewisse zu stürzen, aber so ist das wahrscheinlich häufig beim Einstieg.
Ich werde nochmal abwägen und dann entscheiden.
Gestern, 11:16
(Gestern, 11:03)Joy schrieb: Vielen Dank für die wertvollen Beiträge von euch allen!
[...]
@ Äfes: Sehe ich auch so was das Angebot der Kanzlei angeht. Ich war ein wenig überrascht, er liegt mit seinem Angebot definitiv im überdurchschnittlichen Bereich für die Kanzleigröße. Zu dem Punkt mit dem Home Office muss ich sagen, dass der Anwalt nach eigener Aussage selbst auch recht viel von zu Hause aus arbeitet. Er ist noch nicht so alt (schätze mal so Anfang 40). Ich würde die Fahrtzeit vielleicht 2-3 Monate irgendwie hinnehmen, aber auf Dauer wäre das nichts. Dafür ist mir meine Freizeit zu wichtig.
[...]
Ich werde nochmal abwägen und dann entscheiden.
Klingt für mich auf jeden Fall nochmal positiver - wahrscheinlich auch was Digitalisierung, Automatisierung und damit effizientes Arbeiten angeht. Daraus folgt oft auch, dass man eben keine 60h/Woche braucht.
Dir auf jeden Fall viel Erfolg mit Deiner Entscheidung, egal wie sie ausfällt!
Gestern, 11:25
1 Jahr befristet? Wieso soll man sich das antun. Nach der Probezeit kannst du direkt nach der nächsten Stelle suchen.
Gestern, 11:48
(Gestern, 11:03)Joy schrieb: (...)
@ Teilzeitanwalt & JuraHassLiebe: Ihr habt definitiv relevante Erwägungen genannt. Jetzt gerade am Anfang im Hinblick auf das Gehalt und auch meine Rolle in der Kanzlei (ich wäre erstmal nur angestellt und nicht als RAin zugelassen) finde ich die 40h in Ordnung; für mehr Arbeit/ Verantwortung muss er mir dann auch mehr Gehalt bieten.
(...)
Das höre ich zum ersten Mal, dass man als Volljurist in eine kleine Kanzlei geht quasi als wissmit? Ich würde das persönlich nicht machen wollen, weil die Erfahrung ab jetzt wichtig ist. Und das ist aus meiner Sicht eine weniger wertvolle Erfahrung als die juristische Stelle im öd.
Außer, du willst auf jeden Fall in die Anwaltschaft und findest partout keine entsprechende Stelle.
Aber ohne eigene Zulassung geht quasi jeder Schriftsatz von dir über deinen Chef...
Gestern, 12:26
(Gestern, 11:48)E-135 schrieb:(Gestern, 11:03)Joy schrieb: (...)
@ Teilzeitanwalt & JuraHassLiebe: Ihr habt definitiv relevante Erwägungen genannt. Jetzt gerade am Anfang im Hinblick auf das Gehalt und auch meine Rolle in der Kanzlei (ich wäre erstmal nur angestellt und nicht als RAin zugelassen) finde ich die 40h in Ordnung; für mehr Arbeit/ Verantwortung muss er mir dann auch mehr Gehalt bieten.
(...)
Das höre ich zum ersten Mal, dass man als Volljurist in eine kleine Kanzlei geht quasi als wissmit? Ich würde das persönlich nicht machen wollen, weil die Erfahrung ab jetzt wichtig ist. Und das ist aus meiner Sicht eine weniger wertvolle Erfahrung als die juristische Stelle im öd.
Außer, du willst auf jeden Fall in die Anwaltschaft und findest partout keine entsprechende Stelle.
Aber ohne eigene Zulassung geht quasi jeder Schriftsatz von dir über deinen Chef...
Ich war da auch erst skeptisch und habe im Gespräch nachgefragt, wieso keine sofortige Zulassung etc. Die Begründung war, dass seine Verfahren hochkomplex sind und man da nicht einfach mal "losgeschickt werden kann" ohne jegliche Erfahrung. Das kann dann zu erheblichen Haftungsschäden führen. Letztendlich meinte er aber, dass ich mich auch direkt zulassen könne, wenn ich das unbedingt wolle.
Mir ist bewusst, dass ich ohne Zulassung erstmal nicht nach außen auftrete. Für die ersten Monate würde mir das nicht so viel ausmachen. Danach aber schon. Logisch, ich will mich ja entwickeln und nicht die ganze Zeit im back office ghostwriting machen

Vielleicht ist es nur nen Trick, um mich hinzuhalten und mich dann wieder schneller loswerden zu können - who knows...
Gestern, 12:27
Nichts anders habe ich oben geschrieben, das ist beides kompletter Nonsense und würde ich nur annehmen, wenn es wirklich gar nichts Besseres gibt

Vor 10 Stunden
(Gestern, 12:26)Joy schrieb:(Gestern, 11:48)E-135 schrieb:(Gestern, 11:03)Joy schrieb: (...)
@ Teilzeitanwalt & JuraHassLiebe: Ihr habt definitiv relevante Erwägungen genannt. Jetzt gerade am Anfang im Hinblick auf das Gehalt und auch meine Rolle in der Kanzlei (ich wäre erstmal nur angestellt und nicht als RAin zugelassen) finde ich die 40h in Ordnung; für mehr Arbeit/ Verantwortung muss er mir dann auch mehr Gehalt bieten.
(...)
Das höre ich zum ersten Mal, dass man als Volljurist in eine kleine Kanzlei geht quasi als wissmit? Ich würde das persönlich nicht machen wollen, weil die Erfahrung ab jetzt wichtig ist. Und das ist aus meiner Sicht eine weniger wertvolle Erfahrung als die juristische Stelle im öd.
Außer, du willst auf jeden Fall in die Anwaltschaft und findest partout keine entsprechende Stelle.
Aber ohne eigene Zulassung geht quasi jeder Schriftsatz von dir über deinen Chef...
Ich war da auch erst skeptisch und habe im Gespräch nachgefragt, wieso keine sofortige Zulassung etc. Die Begründung war, dass seine Verfahren hochkomplex sind und man da nicht einfach mal "losgeschickt werden kann" ohne jegliche Erfahrung. Das kann dann zu erheblichen Haftungsschäden führen. Letztendlich meinte er aber, dass ich mich auch direkt zulassen könne, wenn ich das unbedingt wolle.
Mir ist bewusst, dass ich ohne Zulassung erstmal nicht nach außen auftrete. Für die ersten Monate würde mir das nicht so viel ausmachen. Danach aber schon. Logisch, ich will mich ja entwickeln und nicht die ganze Zeit im back office ghostwriting machen
Vielleicht ist es nur nen Trick, um mich hinzuhalten und mich dann wieder schneller loswerden zu können - who knows...
Du brauchst seine Zustimmung nicht, um dich als Anwältin zuzulassen. Ich würde deswegen auch jetzt schon den Antrag für die Zulassung stellen. Ob du dann nach außen auftrittst kann man ja immer noch sehen, aber für deinen Lebenlauf und die Anerkennung deiner Erfahrung ist es besser wenn du jetzt schon Anwältin bist/wirst.
Du kannst dir das in etwa so vorstellen: du beantragst einmal in deinem Leben die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und bleibst dein Leben lang Rechtsanwältin bis zur Rente oder wann auch immer du die Zulassung entgültig zurückgeben willst. Deine Zulassung hängt an dir als Person und nicht an irgendwelchen Arbeitgebern.
Bei Syndikusrechtsanwälten sieht das ein bisschen anders aus, aber u.a. deswegen habe ich bewusst eine Doppelzulassung.
Sich jedes mal zuzulassen oder die Zulassung wieder abzugeben, verursacht nämlich eine Menge Verwaltungsaufwand und die Zulassung kostet jedes Mal auch ne Menge Geld.
Deswegen einmal zulassen und dann hast du die Zulassung, egal was noch kommt.
Finde ich aber auch aus Vertretungsgründen ungewöhnlich. Ok, er will nicht, dass du rechtsverbindliche Sachen im Namen der Kanzlei verschickst. Soweit so verständlich für den Anfang bei einem Berufseinsteiger. Er wird aber sicher irgendwann mal Urlaub machen oder mal einen Tag nicht da sein. Mindestens eine Fristverlängerung solltest du schon rausschicken dürfen, v.a. in Sachen mit Anwaltszwang.
Vor 9 Stunden
(Gestern, 12:26)Joy schrieb:(Gestern, 11:48)E-135 schrieb:(Gestern, 11:03)Joy schrieb: (...)
@ Teilzeitanwalt & JuraHassLiebe: Ihr habt definitiv relevante Erwägungen genannt. Jetzt gerade am Anfang im Hinblick auf das Gehalt und auch meine Rolle in der Kanzlei (ich wäre erstmal nur angestellt und nicht als RAin zugelassen) finde ich die 40h in Ordnung; für mehr Arbeit/ Verantwortung muss er mir dann auch mehr Gehalt bieten.
(...)
Das höre ich zum ersten Mal, dass man als Volljurist in eine kleine Kanzlei geht quasi als wissmit? Ich würde das persönlich nicht machen wollen, weil die Erfahrung ab jetzt wichtig ist. Und das ist aus meiner Sicht eine weniger wertvolle Erfahrung als die juristische Stelle im öd.
Außer, du willst auf jeden Fall in die Anwaltschaft und findest partout keine entsprechende Stelle.
Aber ohne eigene Zulassung geht quasi jeder Schriftsatz von dir über deinen Chef...
Ich war da auch erst skeptisch und habe im Gespräch nachgefragt, wieso keine sofortige Zulassung etc. Die Begründung war, dass seine Verfahren hochkomplex sind und man da nicht einfach mal "losgeschickt werden kann" ohne jegliche Erfahrung. Das kann dann zu erheblichen Haftungsschäden führen. Letztendlich meinte er aber, dass ich mich auch direkt zulassen könne, wenn ich das unbedingt wolle.
Mir ist bewusst, dass ich ohne Zulassung erstmal nicht nach außen auftrete. Für die ersten Monate würde mir das nicht so viel ausmachen. Danach aber schon. Logisch, ich will mich ja entwickeln und nicht die ganze Zeit im back office ghostwriting machen
Vielleicht ist es nur nen Trick, um mich hinzuhalten und mich dann wieder schneller loswerden zu können - who knows...
Also entweder bin ich ein Idiot oder dein potentiell neuer Chef.
- Nur weil du als RAin zugelassen bist, heißt das ja nicht, dass du sofort nach außen auftrittst, du hättest allenfalls die Berechtigung im Außenverhältnis dazu.
- du sammelst keine Berufserfahrung als Anwältin
- du kommst nicht in Versorgswerk
- du bist nicht als RAin abrechenbar
- du kannst ihn nicht vertreten
...
Demgegenüber steht welcher Vorteil wenn du dich nicht zulässt?