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  5. Urlaubssperre Richter
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Urlaubssperre Richter
Gast123456
Junior Member
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Beiträge: 19
Themen: 7
Registriert seit: Oct 2021
#1
13.01.2022, 16:18
Hallo!  Smile

Ich habe gerade meine mündliche Prüfung absolviert und plane mich noch im Frühjahr für den Richterdienst zu bewerben.

Sollte die Einstellung gelingen, besteht ja zunächst eine Urlaubssperre von 6 Monaten. 

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, ob es in dieser Zeit dennoch ausnahmsweise möglich ist, Urlaub zu bekommen? 

Hintergrund ist, dass ich während der Sperre heiraten werde und wir eigentlich zumindest eine kurze Hochzeitsreise machen wollten. 

Über ernstgemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen! Mir braucht aber niemand zu erklären, dass Arbeit nunmal Arbeit ist und Urlaubssperre nunmal Urlaubssperre ? ich weiß selbst, dass die Situation nicht optimal ist ?

Vielen Dank! ?
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Nachtmahr
Junior Member
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Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2021
#2
13.01.2022, 16:33
(13.01.2022, 16:18)Gast123456 schrieb:  Hallo!  Smile

Ich habe gerade meine mündliche Prüfung absolviert und plane mich noch im Frühjahr für den Richterdienst zu bewerben.

Sollte die Einstellung gelingen, besteht ja zunächst eine Urlaubssperre von 6 Monaten. 

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, ob es in dieser Zeit dennoch ausnahmsweise möglich ist, Urlaub zu bekommen? 

Hintergrund ist, dass ich während der Sperre heiraten werde und wir eigentlich zumindest eine kurze Hochzeitsreise machen wollten. 

Über ernstgemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen! Mir braucht aber niemand zu erklären, dass Arbeit nunmal Arbeit ist und Urlaubssperre nunmal Urlaubssperre ? ich weiß selbst, dass die Situation nicht optimal ist ?

Vielen Dank! ?


Hi, 

hier in Nds gibt es keine Urlaubssperre, ist auch verboten, siehe insoweit Urteil EuGH vom 26.06.2001 - C 173/99 zum Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG.
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Gast123456
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Beiträge: 19
Themen: 7
Registriert seit: Oct 2021
#3
13.01.2022, 17:07
Danke schonmal für deine Antwort!

Ich möchte mich in NRW bewerben und hier gilt wohl § 17 FrUrlV:

"(2) Erholungsurlaub kann erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst von sechs Monaten, bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und bei Beamtinnen und Beamten, die das 18. Lebensjahr zu Beginn des Urlaubsjahres noch nicht vollendet haben, nach einer Wartezeit von drei Monaten beansprucht werden. Ausnahmen können aus besonderen Gründen zugelassen werden."
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Gast
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#4
13.01.2022, 20:46
In NRW gelten diese 6 Monate. Für deine Hochzeit wirst du Urlaub bekommen, die Hochzeitsreise müsstest du wahrscheinlich eher danach machen, so war es jdf. bei meinen Kolleginnen, kann natürlich sein, dass dein LG es anders handhabt, aber das wird dir vorher niemand garantieren. Übrigens, Sonderurlaub gibt es dafür nicht.
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NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: May 2025
#5
20.06.2025, 15:05
Wie genau sieht das nun aus mit der Urlaubssperre ? Nur die ersten drei Monate oder sechs Monate in Niedersachsen oder gar keine Sperre? Eine Rechtsgrundlage diesbzgl. könnte ich nicht finden?
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RichterXYZ
Junior Member
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Beiträge: 4
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Registriert seit: Jan 2025
#6
20.06.2025, 16:07
MiWurde wohl in Niedersachsen Ende 2017 aufgehoben.
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RichterXYZ
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2025
#7
20.06.2025, 16:10
„Mit der von der Landesregierung am 22. August 2017 beschlossenen Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften (Nds. GVBl. S. 267) erfolgte die Anpassung des niedersächsischen Erholungsurlaubsrechtes der Beamtinnen und Beamten (Nds. Erholungsurlaubsverordnung – NEUrlVO) an die europäischen Vorgaben sowie die dazu vorliegende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, um damit das Erholungsurlaubsrecht europarechtskonform auszugestalten.

Im Wesentlichen sind es folgende Änderungen, die für die Beamtinnen und Beamten der Universität Götting relevant sind:
Die bisherige Wartezeit von 6 Monaten für die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub seit Ernennung in das Beamtenverhältnis wurde aufgehoben.“
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Spencer
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Beiträge: 325
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#8
20.06.2025, 22:21
Ob das jetzt im Gesetz steht oder nicht, ich wäre während der ersten 6 Monate deiner Probezeit (!) sparsam mit Urlaubsanträgen. 1 Woche sollte da wohl drin sein, mit mehr machst du dir letztlich mit Blick auf deine (für die Übernahme entscheidende) 6-Monats-Beurteilung nur selbst Stress…
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2025, 22:22 von Spencer.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.134
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
21.06.2025, 09:25
Das ist bei mir schon 15 Jahre her, vielleicht habe ich es auch vergessen. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass das ein Problem war. Natürlich kann man nicht gut schon in der zweiten Woche wieder in den Urlaub entschwinden. Dass es aber nicht möglich sein soll, nach einer Weile eine Hochzeitsreise (!) anzutreten, kann ich mir schwer vorstellen. Das Problem ist halt, dass Du denjenigen, der es genehmigen muss, noch nicht kennst, sonst wäre es natürlich das Beste, es einfach mal anzusprechen.

Letztlich bleibt: entweder früh verreisen und entsprechend später die Stelle antreten, oder beim Antritt sagen: tut mir leid, aber ich habe für in drei Monaten schon fest gebucht, oder eben offen lassen mit dem Risiko, dass die Reise dann weg oder teurer ist...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2025, 09:26 von Praktiker.)
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Egal_
Senior Member
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Beiträge: 270
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#10
21.06.2025, 10:25
(20.06.2025, 22:21)Spencer schrieb:  Ob das jetzt im Gesetz steht oder nicht, ich wäre während der ersten 6 Monate deiner Probezeit (!) sparsam mit Urlaubsanträgen. 1 Woche sollte da wohl drin sein, mit mehr machst du dir letztlich mit Blick auf deine (für die Übernahme entscheidende) 6-Monats-Beurteilung nur selbst Stress…

Wobei es spannend ist, dass gerade der Staat sich nicht an die Gesetze halten will.

In der freien Wirtschaft achten die meisten Unternehmen mittlerweile darauf, dass die Mitarbeiter ihre Urlaubstage nehmen. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Zu viele angehäufte Urlaubstage kosten viel Geld und es müssen Rückstellungen gebildet werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2025, 10:26 von Egal_.)
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