10.05.2019, 17:16
Welche zustellungsproblematik?
Was habt ihr materiell alles so?
Was habt ihr materiell alles so?
10.05.2019, 17:41
Zustellungsproblematik wohl nicht in Hessen gewesen, jedenfalls waren die Fristen unproblematisch gewahrt
10.05.2019, 17:49
In nrw waren die fristen auch unproblematisch eingehalten...
10.05.2019, 18:17
Ich hab jedenfalls problematisiert, dass das Urteil laut Vermerk nicht „zugestellt“ war.
Wie hieß es laut Vermerk noch gleich? „Vorgelegt“? Im Ergebnis hatte ich auch kein Problem, aber m.E. konnte man die Form der Zustellung zumindest ansprechen. (förmliche Zustellung) übrigens Hessen.
Wie hieß es laut Vermerk noch gleich? „Vorgelegt“? Im Ergebnis hatte ich auch kein Problem, aber m.E. konnte man die Form der Zustellung zumindest ansprechen. (förmliche Zustellung) übrigens Hessen.
10.05.2019, 18:31
Wirksam zugestellt nicht...dafür fehlten die Unterschriften...innerhalb der Frist aber unproblematisch da sie dann gar nicht erst zu laufen begann...war dann aber ein revisionsgrund im Rahmen des 338
10.05.2019, 18:42
Ehrlich gesagt hab ich mir den Eingangsstempel nicht genau angeguckt. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass das Urteil gegen EB zugestellt wurde. Warum glauben immer so viele Kandidaten, dass die Unterschriften fehlen? Die Unterschriften sind nur auf dem Original. Zugestellt wird eine Ausfertigung. Da sind NIE, NIE, NIE Unterschriften drauf. Habt Ihr Euch in der Station denn nie mal ein Urteil zeigen lassen? Der Beglaubigungsvermerk, der drauf war, da bin ich sicher, bedeutet, das beglaubigt der UB, dass auf dem original die Unterschriften sind.
10.05.2019, 18:46
(10.05.2019, 17:16)Nrw19 schrieb: Welche zustellungsproblematik?Bei der Zustellung hatte ich kein Problem.
Was habt ihr materiell alles so?
Materiell habe ich angesprochen: 1. Tragen die Feststellungen die Verurteilung? Habe ich iE verneint. Der versuchte Mord scheiterte bei mir an dem Vorliegen von MM (niedr. Beweggründe (-),weil zwar verzweifelt und konnte sich Leben ohne sie nicht vorstellen, aber das reichte mir nicht als Feststellung für niedr. Beweggründe; habe dann noch Heimtücke geprüft, aber gelehnt, weil eher Affekt-Tat („spontaner Entschluss“) als Ausnutzen der Arg-/Wehrlosigkeit). Der 226 ging bei mir auch nicht durch, da durch den Sprung eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers und das durchbricht den Zurechnungszusammenhang.
Dann 2. Welche Verurteilung würden die Feststellung tragen? 212, 22, 23 durch Stiche, Problem Rücktritt? Dann noch 223, 224 I Nr. 2,5 durch die Stiche. Dann noch Versuch durch Unterlassen 211, 22, 23, 13 (MM Verdeckungsabsicht, grausam?) durch das Nichtstun, als es P immer schlechter ging. Aber laut Feststellungen hatte der Täter das nicht erkannt, das P möglicherweise sterben könnte, also iE (-); man hätte dann bestimmt noch 239,240,241 prüfen dürfen. Ich habe das leider nicht mehr geschafft :/ 227 hab ich auch nicht angesprochen. Mal schauen, ich fand es ziemlich viel.
Was habt ihr denn so als abs./rel. Revisionsgründe?
10.05.2019, 19:22
Gast NRW ich hab es ziemlich ähnlich.
Angesprochen habe ich sonst noch die Befangenheit und Ablehnung des Beweisantrages.
Angesprochen habe ich sonst noch die Befangenheit und Ablehnung des Beweisantrages.
10.05.2019, 20:25
(10.05.2019, 19:22)Gast H schrieb: Gast NRW ich hab es ziemlich ähnlich.
Angesprochen habe ich sonst noch die Befangenheit und Ablehnung des Beweisantrages.
Materiell lief es bei mir auch so wie bei Gast NRW. Ich habe 226 allerdings durchgehen lassen, weil der Fluchtversuch "typisch" für eine solche Situation ist - jedenfalls nach meiner Argumentation :D. Habe bei 227 etwas dazu im Kommentar gefunden. Wird sich zeigen.
Revisionsgründe (neben Befangenheit und BA):
Hinsichtlich der Zeugung Pawlowa hat das Tatgericht wohl nicht über eine Vereidigung entschieden. Also Verstoß, weil vor allem bei der Hauptbelastungszeugin ein Beruhen des Urteils auf dem Fehler nicht ausgeschlossen werden kann.
Habe noch ganz kurz 275 angesprochen, dass die Gründe "unverzüglich" zu den Akten gelangen sollen. Habe mir irgendwie eingeredet, dass diese ganzen komischen Daten auf irgendwas hinaus wollen, habe aber nichts besseres gefunden. Vielleicht war es das ominöse Zustellungsproblem. Jedenfalls ging der Fehler nicht durch, weil Beruhen wohl (-).
10.05.2019, 20:28
(10.05.2019, 20:25)GastNRW123 schrieb:(10.05.2019, 19:22)Gast H schrieb: Gast NRW ich hab es ziemlich ähnlich.
Angesprochen habe ich sonst noch die Befangenheit und Ablehnung des Beweisantrages.
Materiell lief es bei mir auch so wie bei Gast NRW. Ich habe 226 allerdings durchgehen lassen, weil der Fluchtversuch "typisch" für eine solche Situation ist - jedenfalls nach meiner Argumentation :D. Habe bei 227 etwas dazu im Kommentar gefunden. Wird sich zeigen.
Revisionsgründe (neben Befangenheit und BA):
Hinsichtlich der Zeugung Pawlowa hat das Tatgericht wohl nicht über eine Vereidigung entschieden. Also Verstoß, weil vor allem bei der Hauptbelastungszeugin ein Beruhen des Urteils auf dem Fehler nicht ausgeschlossen werden kann.
Habe noch ganz kurz 275 angesprochen, dass die Gründe "unverzüglich" zu den Akten gelangen sollen. Habe mir irgendwie eingeredet, dass diese ganzen komischen Daten auf irgendwas hinaus wollen, habe aber nichts besseres gefunden. Vielleicht war es das ominöse Zustellungsproblem. Jedenfalls ging der Fehler nicht durch, weil Beruhen wohl (-).
Und wie hast du den Vorsatz begründet?