12.06.2025, 18:04
Bei mir war das heute leider gar nicht, hab mich total dämlich angestellt 
Euer Tipp für morgen in BaWü? Nochmal Zwangsvollstreckung oder doch och ArbeitsR/FamR?

Euer Tipp für morgen in BaWü? Nochmal Zwangsvollstreckung oder doch och ArbeitsR/FamR?
12.06.2025, 18:23
(12.06.2025, 18:04)Anna1997! schrieb: Bei mir war das heute leider gar nicht, hab mich total dämlich angestellt
Euer Tipp für morgen in BaWü? Nochmal Zwangsvollstreckung oder doch och ArbeitsR/FamR?
Das frage ich mich auch. 2x Urteil und einmal Anwalt. Was soll noch kommen? Wieder Anwalt und wieder normales ZR oder FamR bzw. ArbR.
12.06.2025, 18:40
(12.06.2025, 18:23)BaWü2003 schrieb:Ich tippe für morgen auf ZVR aber als Urteilsklausur und dieses Mal mit Tatbestand und allem. Eventuell verlängerte Vollstreckungsabwehrklage. und für Montag auf Arbeitsrecht 🙃(12.06.2025, 18:04)Anna1997! schrieb: Bei mir war das heute leider gar nicht, hab mich total dämlich angestellt
Euer Tipp für morgen in BaWü? Nochmal Zwangsvollstreckung oder doch och ArbeitsR/FamR?
Das frage ich mich auch. 2x Urteil und einmal Anwalt. Was soll noch kommen? Wieder Anwalt und wieder normales ZR oder FamR bzw. ArbR.
12.06.2025, 18:44
(12.06.2025, 16:12)Gast062025 schrieb: Hab einfach alle Klagen mit SV und rechtlicher Würdigung geschrieben in NRW und deshalb ein Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢
Hab zum ersten Komplex
771, kein 767, weil nach 778, 779 bereits begonnene ZV nur in den Nachlass und der Traktor nicht zum Nachlass gehört.
Habe gutgläubiger Erwerb des Eigentums nach 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB, weil es auf ihr Anwartschaftsrecht nicht ankommt. Er kann auch das Eigentum vom Baumarkt (oder was das war) erwerben. Er hat den Traktor ja übergeben bekommen, sonst hätte er ihn seinem Vater nicht ausleihen können.
Kein Abhandenkommen nach Aktenlage, nur keine Berechtigung. Müsste auch Beklagter Darlegen.
Dann 767 wegen Aufrechnung gegen die drohende ZV aus dem Titel auf Zahlung iHv 12.000,00 Euro gegen seinen Vater.
-> Aufrechnung mit Anspruch auf Herausgabe der 25.000,00 Euro aus 2018, 2019 (Verkauf des Grundstücks durch bösgläubigen Scheinerben)
Aufrechnung nicht präkludiert, da Aufrechnungslage erst nach erstem Prozess.
Vergleich muss er gegen sich wirken lassen, weil 325 Abs. 2 ZPO (Ausschluss wegen Gutgläubigkeit bei Erwerb des Vaters) nur auf den Erwerb vom Nichtberechtigten anwendbar ist.
Bei der Pflichtteilsaufgabe hatte ich nur noch 2 min und habe einfach ohne Normbezug geschrieben, Schenkung kann nicht angerechnet werden, weil es für die Eröffnung ihres Ladens war (hab nicht mehr in den SV geschaut, kann gut sein, dass das absolut falsch ist).
Zweckmäßigkeitserwägungen
Klage weiterverfolgen u. falls am mündlichen Termin nicht entschieden wird, Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellen.
Aufrechnung erklären mit Anspruch aus Hausverkauf gegen den Anspruch auf Zahlung iHv 12.000,00. Originalvollmacht beifügen wegen 174 BGB.
Vollstreckungsgegenklage Zulässigkeit gegen den Titel von 2015.
Zulässigkeit Zahlungsklage iHv 13.000,00 Euro, die durch Aufrechnung nicht erloschen sind.
Praktischer Teil
767 -> Scheinerben
Zahlungsklage -> Scheinerben
Aufrechnungserklärung -> Scheinerben
Testament
Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢, weil ich Klagen ausformuliert habe.
Habe es so ähnlich, habe bei der DWK aber Eigentum (-) wegen unstreitig fehlender Vertretungsnacht und HGB (366 HGB analog) war ja ausgeschlossen. Habe auch noch als Interventionsrecht den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch nach 604 BGB und dann bei der Einwendung des Beklagten gesagt, dass dwk unbegründet gem 242 bgb, weil der Mandant ja nach 1967 für die Forderung selber haftet...so ein Käse..
Musste man denn in NRW ein Mandantenschrieben machen, auch wenn man einen Schriftsatz an das Gericht geschrieben hat? Hatte keine Zeit mehr und den Bearbeitervermerk da auch nicht ganz aufmerksam gelesen und erinnere mich jetzt gar nicht mehr

12.06.2025, 18:46
(12.06.2025, 18:44)Gast123NRW schrieb:(12.06.2025, 16:12)Gast062025 schrieb: Hab einfach alle Klagen mit SV und rechtlicher Würdigung geschrieben in NRW und deshalb ein Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢
Hab zum ersten Komplex
771, kein 767, weil nach 778, 779 bereits begonnene ZV nur in den Nachlass und der Traktor nicht zum Nachlass gehört.
Habe gutgläubiger Erwerb des Eigentums nach 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB, weil es auf ihr Anwartschaftsrecht nicht ankommt. Er kann auch das Eigentum vom Baumarkt (oder was das war) erwerben. Er hat den Traktor ja übergeben bekommen, sonst hätte er ihn seinem Vater nicht ausleihen können.
Kein Abhandenkommen nach Aktenlage, nur keine Berechtigung. Müsste auch Beklagter Darlegen.
Dann 767 wegen Aufrechnung gegen die drohende ZV aus dem Titel auf Zahlung iHv 12.000,00 Euro gegen seinen Vater.
-> Aufrechnung mit Anspruch auf Herausgabe der 25.000,00 Euro aus 2018, 2019 (Verkauf des Grundstücks durch bösgläubigen Scheinerben)
Aufrechnung nicht präkludiert, da Aufrechnungslage erst nach erstem Prozess.
Vergleich muss er gegen sich wirken lassen, weil 325 Abs. 2 ZPO (Ausschluss wegen Gutgläubigkeit bei Erwerb des Vaters) nur auf den Erwerb vom Nichtberechtigten anwendbar ist.
Bei der Pflichtteilsaufgabe hatte ich nur noch 2 min und habe einfach ohne Normbezug geschrieben, Schenkung kann nicht angerechnet werden, weil es für die Eröffnung ihres Ladens war (hab nicht mehr in den SV geschaut, kann gut sein, dass das absolut falsch ist).
Zweckmäßigkeitserwägungen
Klage weiterverfolgen u. falls am mündlichen Termin nicht entschieden wird, Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellen.
Aufrechnung erklären mit Anspruch aus Hausverkauf gegen den Anspruch auf Zahlung iHv 12.000,00. Originalvollmacht beifügen wegen 174 BGB.
Vollstreckungsgegenklage Zulässigkeit gegen den Titel von 2015.
Zulässigkeit Zahlungsklage iHv 13.000,00 Euro, die durch Aufrechnung nicht erloschen sind.
Praktischer Teil
767 -> Scheinerben
Zahlungsklage -> Scheinerben
Aufrechnungserklärung -> Scheinerben
Testament
Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢, weil ich Klagen ausformuliert habe.
Habe es so ähnlich, habe bei der DWK aber Eigentum (-) wegen unstreitig fehlender Vertretungsnacht und HGB (366 HGB analog) war ja ausgeschlossen. Habe auch noch als Interventionsrecht den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch nach 604 BGB und dann bei der Einwendung des Beklagten gesagt, dass dwk unbegründet gem 242 bgb, weil der Mandant ja nach 1967 für die Forderung selber haftet...so ein Käse..
Musste man denn in NRW ein Mandantenschrieben machen, auch wenn man einen Schriftsatz an das Gericht geschrieben hat? Hatte keine Zeit mehr und den Bearbeitervermerk da auch nicht ganz aufmerksam gelesen und erinnere mich jetzt gar nicht mehrhabe in jedem Fall auch keins geschafft...
Hab ich genauso gemacht :) allerdings ist der Anspruch aus § 604 durch Konfusion erloschen aber das hatte ich auch vercheckt in dem moment
12.06.2025, 18:47
(12.06.2025, 18:40)elcaracol schrieb:(12.06.2025, 18:23)BaWü2003 schrieb:Ich tippe für morgen auf ZVR aber als Urteilsklausur und dieses Mal mit Tatbestand und allem. Eventuell verlängerte Vollstreckungsabwehrklage. und für Montag auf Arbeitsrecht 🙃(12.06.2025, 18:04)Anna1997! schrieb: Bei mir war das heute leider gar nicht, hab mich total dämlich angestellt
Euer Tipp für morgen in BaWü? Nochmal Zwangsvollstreckung oder doch och ArbeitsR/FamR?
Das frage ich mich auch. 2x Urteil und einmal Anwalt. Was soll noch kommen? Wieder Anwalt und wieder normales ZR oder FamR bzw. ArbR.
Wir schreiben ja nur noch morgen, da wir gestern unsere zweite ZR schon hatten. Die war auch ein Urteil, deswegen gut möglich, dass BW morgen sein eigenes Ding macht. Aber wer weiß, vielleicht machen sie auch drei Urteile und damit 5 Gerichtsentscheidungen vs. 2 (bzw.1, wenn man Revision nicht als solche ansieht) Anwaltsklausuren xD
12.06.2025, 18:56
(12.06.2025, 18:46)Refi1234 schrieb:Ah ja hatte auch so ein störgefühl aber gut so ist das wenn man einfach keine zeit zum denken hatte..(12.06.2025, 18:44)Gast123NRW schrieb:(12.06.2025, 16:12)Gast062025 schrieb: Hab einfach alle Klagen mit SV und rechtlicher Würdigung geschrieben in NRW und deshalb ein Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢
Hab zum ersten Komplex
771, kein 767, weil nach 778, 779 bereits begonnene ZV nur in den Nachlass und der Traktor nicht zum Nachlass gehört.
Habe gutgläubiger Erwerb des Eigentums nach 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB, weil es auf ihr Anwartschaftsrecht nicht ankommt. Er kann auch das Eigentum vom Baumarkt (oder was das war) erwerben. Er hat den Traktor ja übergeben bekommen, sonst hätte er ihn seinem Vater nicht ausleihen können.
Kein Abhandenkommen nach Aktenlage, nur keine Berechtigung. Müsste auch Beklagter Darlegen.
Dann 767 wegen Aufrechnung gegen die drohende ZV aus dem Titel auf Zahlung iHv 12.000,00 Euro gegen seinen Vater.
-> Aufrechnung mit Anspruch auf Herausgabe der 25.000,00 Euro aus 2018, 2019 (Verkauf des Grundstücks durch bösgläubigen Scheinerben)
Aufrechnung nicht präkludiert, da Aufrechnungslage erst nach erstem Prozess.
Vergleich muss er gegen sich wirken lassen, weil 325 Abs. 2 ZPO (Ausschluss wegen Gutgläubigkeit bei Erwerb des Vaters) nur auf den Erwerb vom Nichtberechtigten anwendbar ist.
Bei der Pflichtteilsaufgabe hatte ich nur noch 2 min und habe einfach ohne Normbezug geschrieben, Schenkung kann nicht angerechnet werden, weil es für die Eröffnung ihres Ladens war (hab nicht mehr in den SV geschaut, kann gut sein, dass das absolut falsch ist).
Zweckmäßigkeitserwägungen
Klage weiterverfolgen u. falls am mündlichen Termin nicht entschieden wird, Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellen.
Aufrechnung erklären mit Anspruch aus Hausverkauf gegen den Anspruch auf Zahlung iHv 12.000,00. Originalvollmacht beifügen wegen 174 BGB.
Vollstreckungsgegenklage Zulässigkeit gegen den Titel von 2015.
Zulässigkeit Zahlungsklage iHv 13.000,00 Euro, die durch Aufrechnung nicht erloschen sind.
Praktischer Teil
767 -> Scheinerben
Zahlungsklage -> Scheinerben
Aufrechnungserklärung -> Scheinerben
Testament
Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢, weil ich Klagen ausformuliert habe.
Habe es so ähnlich, habe bei der DWK aber Eigentum (-) wegen unstreitig fehlender Vertretungsnacht und HGB (366 HGB analog) war ja ausgeschlossen. Habe auch noch als Interventionsrecht den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch nach 604 BGB und dann bei der Einwendung des Beklagten gesagt, dass dwk unbegründet gem 242 bgb, weil der Mandant ja nach 1967 für die Forderung selber haftet...so ein Käse..
Musste man denn in NRW ein Mandantenschrieben machen, auch wenn man einen Schriftsatz an das Gericht geschrieben hat? Hatte keine Zeit mehr und den Bearbeitervermerk da auch nicht ganz aufmerksam gelesen und erinnere mich jetzt gar nicht mehrhabe in jedem Fall auch keins geschafft...
Hab ich genauso gemacht :) allerdings ist der Anspruch aus § 604 durch Konfusion erloschen aber das hatte ich auch vercheckt in dem moment
Weißt du wie das mit dem mandantenschreiben war ?
12.06.2025, 19:00
(12.06.2025, 18:44)Gast123NRW schrieb:Abwarten und nicht verunsichern lassen.:)(12.06.2025, 16:12)Gast062025 schrieb: Hab einfach alle Klagen mit SV und rechtlicher Würdigung geschrieben in NRW und deshalb ein Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢
Hab zum ersten Komplex
771, kein 767, weil nach 778, 779 bereits begonnene ZV nur in den Nachlass und der Traktor nicht zum Nachlass gehört.
Habe gutgläubiger Erwerb des Eigentums nach 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB, weil es auf ihr Anwartschaftsrecht nicht ankommt. Er kann auch das Eigentum vom Baumarkt (oder was das war) erwerben. Er hat den Traktor ja übergeben bekommen, sonst hätte er ihn seinem Vater nicht ausleihen können.
Kein Abhandenkommen nach Aktenlage, nur keine Berechtigung. Müsste auch Beklagter Darlegen.
Dann 767 wegen Aufrechnung gegen die drohende ZV aus dem Titel auf Zahlung iHv 12.000,00 Euro gegen seinen Vater.
-> Aufrechnung mit Anspruch auf Herausgabe der 25.000,00 Euro aus 2018, 2019 (Verkauf des Grundstücks durch bösgläubigen Scheinerben)
Aufrechnung nicht präkludiert, da Aufrechnungslage erst nach erstem Prozess.
Vergleich muss er gegen sich wirken lassen, weil 325 Abs. 2 ZPO (Ausschluss wegen Gutgläubigkeit bei Erwerb des Vaters) nur auf den Erwerb vom Nichtberechtigten anwendbar ist.
Bei der Pflichtteilsaufgabe hatte ich nur noch 2 min und habe einfach ohne Normbezug geschrieben, Schenkung kann nicht angerechnet werden, weil es für die Eröffnung ihres Ladens war (hab nicht mehr in den SV geschaut, kann gut sein, dass das absolut falsch ist).
Zweckmäßigkeitserwägungen
Klage weiterverfolgen u. falls am mündlichen Termin nicht entschieden wird, Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellen.
Aufrechnung erklären mit Anspruch aus Hausverkauf gegen den Anspruch auf Zahlung iHv 12.000,00. Originalvollmacht beifügen wegen 174 BGB.
Vollstreckungsgegenklage Zulässigkeit gegen den Titel von 2015.
Zulässigkeit Zahlungsklage iHv 13.000,00 Euro, die durch Aufrechnung nicht erloschen sind.
Praktischer Teil
767 -> Scheinerben
Zahlungsklage -> Scheinerben
Aufrechnungserklärung -> Scheinerben
Testament
Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢, weil ich Klagen ausformuliert habe.
Habe es so ähnlich, habe bei der DWK aber Eigentum (-) wegen unstreitig fehlender Vertretungsnacht und HGB (366 HGB analog) war ja ausgeschlossen. Habe auch noch als Interventionsrecht den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch nach 604 BGB und dann bei der Einwendung des Beklagten gesagt, dass dwk unbegründet gem 242 bgb, weil der Mandant ja nach 1967 für die Forderung selber haftet...so ein Käse..
Musste man denn in NRW ein Mandantenschrieben machen, auch wenn man einen Schriftsatz an das Gericht geschrieben hat? Hatte keine Zeit mehr und den Bearbeitervermerk da auch nicht ganz aufmerksam gelesen und erinnere mich jetzt gar nicht mehrhabe in jedem Fall auch keins geschafft...
Habe das einfach mal hier abgeladen, kann alles falsch sein. 604 habe ich nichtmal gesehen, finde ich aber super.
Ne, dann muss man grundsätzlich kein Mandantenschreiben machen, aber bin ja zu dem Ergebnis gekommen, dass er den Vergleich gegen sich gelten lassen muss und dass er seine Tochter nicht komplett ausschließen kann. Denke das sollte man ihm dann schon per Schreiben mitteilen, aber keine Ahnung. Habe den Bearbeitervermerk nicht richtig gelesen.. habe auch die Klagen komplett ausformuliert 😅
12.06.2025, 19:28
(12.06.2025, 19:00)Gast062025 schrieb:Bin bei den beiden Fragen auch zu dem gleichen Ergebnis gekommen, wäre wahrscheinlich dann doch schöner gewesen :D aber gut mal sehen was raus kommt(12.06.2025, 18:44)Gast123NRW schrieb:Abwarten und nicht verunsichern lassen.:)(12.06.2025, 16:12)Gast062025 schrieb: Hab einfach alle Klagen mit SV und rechtlicher Würdigung geschrieben in NRW und deshalb ein Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢
Hab zum ersten Komplex
771, kein 767, weil nach 778, 779 bereits begonnene ZV nur in den Nachlass und der Traktor nicht zum Nachlass gehört.
Habe gutgläubiger Erwerb des Eigentums nach 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB, weil es auf ihr Anwartschaftsrecht nicht ankommt. Er kann auch das Eigentum vom Baumarkt (oder was das war) erwerben. Er hat den Traktor ja übergeben bekommen, sonst hätte er ihn seinem Vater nicht ausleihen können.
Kein Abhandenkommen nach Aktenlage, nur keine Berechtigung. Müsste auch Beklagter Darlegen.
Dann 767 wegen Aufrechnung gegen die drohende ZV aus dem Titel auf Zahlung iHv 12.000,00 Euro gegen seinen Vater.
-> Aufrechnung mit Anspruch auf Herausgabe der 25.000,00 Euro aus 2018, 2019 (Verkauf des Grundstücks durch bösgläubigen Scheinerben)
Aufrechnung nicht präkludiert, da Aufrechnungslage erst nach erstem Prozess.
Vergleich muss er gegen sich wirken lassen, weil 325 Abs. 2 ZPO (Ausschluss wegen Gutgläubigkeit bei Erwerb des Vaters) nur auf den Erwerb vom Nichtberechtigten anwendbar ist.
Bei der Pflichtteilsaufgabe hatte ich nur noch 2 min und habe einfach ohne Normbezug geschrieben, Schenkung kann nicht angerechnet werden, weil es für die Eröffnung ihres Ladens war (hab nicht mehr in den SV geschaut, kann gut sein, dass das absolut falsch ist).
Zweckmäßigkeitserwägungen
Klage weiterverfolgen u. falls am mündlichen Termin nicht entschieden wird, Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellen.
Aufrechnung erklären mit Anspruch aus Hausverkauf gegen den Anspruch auf Zahlung iHv 12.000,00. Originalvollmacht beifügen wegen 174 BGB.
Vollstreckungsgegenklage Zulässigkeit gegen den Titel von 2015.
Zulässigkeit Zahlungsklage iHv 13.000,00 Euro, die durch Aufrechnung nicht erloschen sind.
Praktischer Teil
767 -> Scheinerben
Zahlungsklage -> Scheinerben
Aufrechnungserklärung -> Scheinerben
Testament
Mandantenschreiben nicht mehr geschafft 😢, weil ich Klagen ausformuliert habe.
Habe es so ähnlich, habe bei der DWK aber Eigentum (-) wegen unstreitig fehlender Vertretungsnacht und HGB (366 HGB analog) war ja ausgeschlossen. Habe auch noch als Interventionsrecht den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch nach 604 BGB und dann bei der Einwendung des Beklagten gesagt, dass dwk unbegründet gem 242 bgb, weil der Mandant ja nach 1967 für die Forderung selber haftet...so ein Käse..
Musste man denn in NRW ein Mandantenschrieben machen, auch wenn man einen Schriftsatz an das Gericht geschrieben hat? Hatte keine Zeit mehr und den Bearbeitervermerk da auch nicht ganz aufmerksam gelesen und erinnere mich jetzt gar nicht mehrhabe in jedem Fall auch keins geschafft...
Habe das einfach mal hier abgeladen, kann alles falsch sein. 604 habe ich nichtmal gesehen, finde ich aber super.
Ne, dann muss man grundsätzlich kein Mandantenschreiben machen, aber bin ja zu dem Ergebnis gekommen, dass er den Vergleich gegen sich gelten lassen muss und dass er seine Tochter nicht komplett ausschließen kann. Denke das sollte man ihm dann schon per Schreiben mitteilen, aber keine Ahnung. Habe den Bearbeitervermerk nicht richtig gelesen.. habe auch die Klagen komplett ausformuliert 😅
12.06.2025, 19:58
Hat hier noch wer die titelgegenklage bzgl des Vergleichs oder ist das kompletter Müll? Ich bin gar nicht klar gekommen