12.06.2025, 12:03
Liebe Runde,
mir ist wiederholt in Wirtschaftskanzleien eine abschätzige Meinung zu (den meisten) Fachanwaltstiteln begegnet. Tatsächlich scheint es, dass kaum GK und Boutique-Anwälte mit Fachanwaltstitel unterwegs sind und dort ist die Schlacht um den höchsten Grad an Qualifizierung am größten. Höchstens den FA für Steuerrecht und Arbeitsrecht sehe ich dort in den einschlägigen Bereichen (wobei der StB-Titel natürlich bevorzugt wird).
Das mag daran liegen, dass in der GK und Boutique Fortbildungen mit mehr Prestige bevorzugt werden (Promotion und LLM von Elite-Unis) und dann schlicht keine Zeit für den FA-Titel bleibt bzw. sich der Zeitaufwand nicht lohnt. Es scheint mir aber, dass darüber hinaus der Fachanwaltstitel von einem Teil der Anwaltschaft regelrecht als Makel betrachtet wird, der in der Außenwahrnehmung aktiv schaden würde.
Nehmt ihr das auch so war? Anders gefragt, sollte man aus eurer Sicht als ambitionierter Anwalt von Titeln wie "FA für Handels- und Gesellschaftsrecht" besser die Finger lassen?
mir ist wiederholt in Wirtschaftskanzleien eine abschätzige Meinung zu (den meisten) Fachanwaltstiteln begegnet. Tatsächlich scheint es, dass kaum GK und Boutique-Anwälte mit Fachanwaltstitel unterwegs sind und dort ist die Schlacht um den höchsten Grad an Qualifizierung am größten. Höchstens den FA für Steuerrecht und Arbeitsrecht sehe ich dort in den einschlägigen Bereichen (wobei der StB-Titel natürlich bevorzugt wird).
Das mag daran liegen, dass in der GK und Boutique Fortbildungen mit mehr Prestige bevorzugt werden (Promotion und LLM von Elite-Unis) und dann schlicht keine Zeit für den FA-Titel bleibt bzw. sich der Zeitaufwand nicht lohnt. Es scheint mir aber, dass darüber hinaus der Fachanwaltstitel von einem Teil der Anwaltschaft regelrecht als Makel betrachtet wird, der in der Außenwahrnehmung aktiv schaden würde.
Nehmt ihr das auch so war? Anders gefragt, sollte man aus eurer Sicht als ambitionierter Anwalt von Titeln wie "FA für Handels- und Gesellschaftsrecht" besser die Finger lassen?
12.06.2025, 12:46
Also von Makel habe ich diesbezüglich nie etwas mitbekommen. Der mE plausibelste Grund dafür, warum die FA-Titel in GK tatsächlich dünner gesät sind als in der normalen Anwaltschaft, dürfte schlicht in den Voraussetzungen des Fachanwalts liegen: Um den Titel zu bekommen, muss man eine bestimmte Zahl praktischer Mandate auf dem jeweiligen Gebiet vorweisen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Man muss also z.B. auch Gerichtsverfahren auf dem Gebiet geführt haben. Wenn man nun aber in der Transaktionsbude Tag ein Taug aus an seinen M&A-Transaktionen sitzt, dann bekommt man diese Fälle kaum zusammen.
12.06.2025, 14:15
Die Theorie mit dem Makel ist Unsinn.
Ich kenne zwar auch nur ca. eine handvoll Anwälte aus großen Buden, die den Titel haben, dafür aber umso mehr, die ihn zwar nicht haben, aber mit dem bestandenen Kurs im Lebenslauf werben.
Das hat nämlich überhaupt nichts mit einem Titel-Wettbewerb zu tun, sondern damit, dass der FA in der GK nahezu unerreichbar ist.
Alle Anwälte mit denen ich darüber reden konnte, berichten mir von ihren Problemen, die Fallzahlen zu schaffen. Man kommt nämlich nur mit einem hohen Durchlauf überhaupt auf die erforderlichen Fallzahlen. Mit einer Transaktion, die über einen längeren Zeitraum läuft, ist man zwar ausgelastet, kann aber nur einen Fall, oder rechnerisch etwas mehr, dafür abrechnen. Von den bspw. im ArbR geforderten Fällen von 100 Stück ist man damit meilenweit entfernt.
Wer in einer großen Bude arbeitet und trotzdem einen FA hat, hat diesen daher in der Regel woanders erworben.
Ich selbst habe den FA im ArbR. Trotz meines Starts damals in einer KK war es nicht einfach, die Zahlen in jedem Teilbereich des ArbR zu schaffen. Ich hatte zwar weit mehr Fälle als notwendig, aber kaum welche im kollektiven ArbR. Inzwischen soll der Zeitraum ja verlängert werden, aber die aktuellen 3 Jahre sind in manchen Teil-/Rechtsgebiete kaum zu schaffen.
Ich kenne zwar auch nur ca. eine handvoll Anwälte aus großen Buden, die den Titel haben, dafür aber umso mehr, die ihn zwar nicht haben, aber mit dem bestandenen Kurs im Lebenslauf werben.
Das hat nämlich überhaupt nichts mit einem Titel-Wettbewerb zu tun, sondern damit, dass der FA in der GK nahezu unerreichbar ist.
Alle Anwälte mit denen ich darüber reden konnte, berichten mir von ihren Problemen, die Fallzahlen zu schaffen. Man kommt nämlich nur mit einem hohen Durchlauf überhaupt auf die erforderlichen Fallzahlen. Mit einer Transaktion, die über einen längeren Zeitraum läuft, ist man zwar ausgelastet, kann aber nur einen Fall, oder rechnerisch etwas mehr, dafür abrechnen. Von den bspw. im ArbR geforderten Fällen von 100 Stück ist man damit meilenweit entfernt.
Wer in einer großen Bude arbeitet und trotzdem einen FA hat, hat diesen daher in der Regel woanders erworben.
Ich selbst habe den FA im ArbR. Trotz meines Starts damals in einer KK war es nicht einfach, die Zahlen in jedem Teilbereich des ArbR zu schaffen. Ich hatte zwar weit mehr Fälle als notwendig, aber kaum welche im kollektiven ArbR. Inzwischen soll der Zeitraum ja verlängert werden, aber die aktuellen 3 Jahre sind in manchen Teil-/Rechtsgebiete kaum zu schaffen.
12.06.2025, 18:57
(12.06.2025, 12:03)Gast4321x schrieb: Liebe Runde,
mir ist wiederholt in Wirtschaftskanzleien eine abschätzige Meinung zu (den meisten) Fachanwaltstiteln begegnet. Tatsächlich scheint es, dass kaum GK und Boutique-Anwälte mit Fachanwaltstitel unterwegs sind und dort ist die Schlacht um den höchsten Grad an Qualifizierung am größten. Höchstens den FA für Steuerrecht und Arbeitsrecht sehe ich dort in den einschlägigen Bereichen (wobei der StB-Titel natürlich bevorzugt wird).
Das mag daran liegen, dass in der GK und Boutique Fortbildungen mit mehr Prestige bevorzugt werden (Promotion und LLM von Elite-Unis) und dann schlicht keine Zeit für den FA-Titel bleibt bzw. sich der Zeitaufwand nicht lohnt. Es scheint mir aber, dass darüber hinaus der Fachanwaltstitel von einem Teil der Anwaltschaft regelrecht als Makel betrachtet wird, der in der Außenwahrnehmung aktiv schaden würde.
Nehmt ihr das auch so war? Anders gefragt, sollte man aus eurer Sicht als ambitionierter Anwalt von Titeln wie "FA für Handels- und Gesellschaftsrecht" besser die Finger lassen?
Das liegt mE daran, dass die Kollegen aus den großen Buden gar nicht die Qualifikation für den FA haben, die kommen in ihrem ganzen Berufsleben nicht auf ausreichend Gerichtstermime. Wenn wenn du was nicht haben kannst, ist halt besser, du willst es gar nicht.
Ich fahre auch nur deshalb keinen Porsche, weil mir die Heckleuchten nicht gefallen

12.06.2025, 20:10
Ausländische Mandanten können sich darunter eh nichts vorstellen (gibt nichtmal eine gescheite englische Übersetzung).
12.06.2025, 22:31
Die Satzungsversammlung der BRAK hat am 26. Mai 2025 weitere Änderungen zur Antragstellung auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung beschlossen. Die Frist für den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen wird von drei auf fünf Jahre verlängert.