10.06.2025, 15:21
10.06.2025, 15:26
(10.06.2025, 15:11)KaanzBW schrieb:Ich hab das mit der fehlgeschlagenen Reparatur dahinstehen lassen weil ja von dem Gesamtschaden nur 50% eingeklagt waren und er nach meiner Lösung eine höhere Quote hätte verlangen können, sodass es darauf nicht ankam, ob sich der 100%-Betrag um 80€ reduziert.(10.06.2025, 15:00)elcaracol schrieb:(10.06.2025, 14:43)Altnkm schrieb: Heutige Klausur: Verkehrsunfall, Vorfahrt, Geschwindigkeit, es ist nicht klar gewesen, ob eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben war oder nicht, unübersichtliche Straße, mehrere Beklagte, es wurde eine Widerklage bzw Drittwiderklage erhoben, gewillkürte Prozessstandschaft, Beweiswürdigung, Mitverschulden, "Irrtum" Der Fachwerkstatt dem Geschädigten zurechenbar oder nicht, SV-Gutachten als Schadensposition, 249 II 2 BGB.
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
Ich hab auch ein ganz schlechtes Gefühl bei der Klausur. Erst dachte ich, dass es ganz machbar klingt, aber dann scheitert es bei mir auch an den kleinsten Dingen oftmals.
Zunächst: Der Kläger wollte seinen Schaden ja inkl. Mehrwertsteuer geltend machen, was aber nicht geht (§ 249 II 2) oder? Aber die Beklagten hatten die Schadenshöhe gar nicht bestritten oder? 🥲
Habe ich auch nicht als bestritten begriffen, allerdings hat er ja selbst vorgebracht, dass es noch nicht repariert war und beide Beträge angegeben.
Bei der fehlgeschlagenen Reparatur musste es ja eigentlich klausurtaktisch durchgehen, da man den Betrag ja nicht einfach von der Summe hätte abziehen können, da keine Nettosumme angegeben war, oder? 😅 Sonst hätte man ja erst die Nettosumme aus der Bruttosumme bestimmen müssen und dann hiervon die versuchte Vorderleuchte abziehen müssen und dann wieder die USt dazuaddieren…
10.06.2025, 15:28
10.06.2025, 15:31
(10.06.2025, 15:26)Abc schrieb:Smart. Ich hatte tatsächlich 50/50, deswegen musste ich es leider entscheiden, aber nachdem, was ich im Kommentar abgeschrieben hatte, dürfte das hier wohl kein großes Problem gewesen sein, das durchgehen zu lassen.(10.06.2025, 15:11)KaanzBW schrieb:Ich hab das mit der fehlgeschlagenen Reparatur dahinstehen lassen weil ja von dem Gesamtschaden nur 50% eingeklagt waren und er nach meiner Lösung eine höhere Quote hätte verlangen können, sodass es darauf nicht ankam, ob sich der 100%-Betrag um 80€ reduziert.(10.06.2025, 15:00)elcaracol schrieb:(10.06.2025, 14:43)Altnkm schrieb: Heutige Klausur: Verkehrsunfall, Vorfahrt, Geschwindigkeit, es ist nicht klar gewesen, ob eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben war oder nicht, unübersichtliche Straße, mehrere Beklagte, es wurde eine Widerklage bzw Drittwiderklage erhoben, gewillkürte Prozessstandschaft, Beweiswürdigung, Mitverschulden, "Irrtum" Der Fachwerkstatt dem Geschädigten zurechenbar oder nicht, SV-Gutachten als Schadensposition, 249 II 2 BGB.
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
Ich hab auch ein ganz schlechtes Gefühl bei der Klausur. Erst dachte ich, dass es ganz machbar klingt, aber dann scheitert es bei mir auch an den kleinsten Dingen oftmals.
Zunächst: Der Kläger wollte seinen Schaden ja inkl. Mehrwertsteuer geltend machen, was aber nicht geht (§ 249 II 2) oder? Aber die Beklagten hatten die Schadenshöhe gar nicht bestritten oder? 🥲
Habe ich auch nicht als bestritten begriffen, allerdings hat er ja selbst vorgebracht, dass es noch nicht repariert war und beide Beträge angegeben.
Bei der fehlgeschlagenen Reparatur musste es ja eigentlich klausurtaktisch durchgehen, da man den Betrag ja nicht einfach von der Summe hätte abziehen können, da keine Nettosumme angegeben war, oder? 😅 Sonst hätte man ja erst die Nettosumme aus der Bruttosumme bestimmen müssen und dann hiervon die versuchte Vorderleuchte abziehen müssen und dann wieder die USt dazuaddieren…
10.06.2025, 15:33
(10.06.2025, 15:28)BWEx25 schrieb:(10.06.2025, 15:21)Altnkm schrieb:(10.06.2025, 15:15)BWEx25 schrieb: Habt ihr die bereits gezahlten 2000€ dann nochmal von dem Gesamt-Nettobetrag abgezogen oder einfach nur in Höhe von dem Nettobetrag zuerkannt?
Habe ich auch so gemacht
Was davon? 😄
Ah sorry. Ich habe die 10.000 Euro netto um 50% gemindert und dann von den 5.000 Euro - 2.000 abgezogen. Dann halt noch + 790 (also Hälfte von SV-Gutachten).
10.06.2025, 15:39
Wie ist das bei den Schreibern aus Bayern mit der Panne von letzter Woche wo Kläger und Beklagter vertauscht waren? Müsst ihr die Klausur dann wiederholen oder wie wird das gehandhabt?
10.06.2025, 15:45
Ich hatte in der Verlehrsunfalllklausur heute irgendwie unüblich viel Zeit und deshalb die Sorge, etwas übersehen zu haben.
Der besondere Gerichtsstand ist doch bei der örtlichen Zuständigkeit aber auch gem. 20 StVG bezüglich aller Beklagten anzunehmen gewesen, oder?
Der besondere Gerichtsstand ist doch bei der örtlichen Zuständigkeit aber auch gem. 20 StVG bezüglich aller Beklagten anzunehmen gewesen, oder?
10.06.2025, 15:45
Ich hatte in der Verlehrsunfallsklausur heute irgendwie unüblich viel Zeit und deshalb die Sorge, etwas übersehen zu haben. Es ist aber richtig, dass TB, Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit und RBL erlassen waren, oder? :'D
Der besondere Gerichtsstand ist doch bei der örtlichen Zuständigkeit auch gem. 20 StVG bezüglich aller Beklagten anzunehmen gewesen, oder?
Zum Scheinwerfer bei der Widerklage habe ich gesagt, dass Werkstattrisiko dem Schädiger zuzurechnen ist. Auch wenn die Höhe unbestritten war, war es dieser einzelne Posten doch nicht, oder?
Und bei der Klage war die Betriebsgefahr mangels Zurechnungsnorm doch nicht dem Kläger zuzurechnen, oder? Da er ja nur das Recht des Leasinggebers eingeklagt hat und dieser eben kein Halter war.
Ich habe daher die Klage abzüglich der Umsatzsteuer komplett durchgehen lassen
Der besondere Gerichtsstand ist doch bei der örtlichen Zuständigkeit auch gem. 20 StVG bezüglich aller Beklagten anzunehmen gewesen, oder?
Zum Scheinwerfer bei der Widerklage habe ich gesagt, dass Werkstattrisiko dem Schädiger zuzurechnen ist. Auch wenn die Höhe unbestritten war, war es dieser einzelne Posten doch nicht, oder?
Und bei der Klage war die Betriebsgefahr mangels Zurechnungsnorm doch nicht dem Kläger zuzurechnen, oder? Da er ja nur das Recht des Leasinggebers eingeklagt hat und dieser eben kein Halter war.
Ich habe daher die Klage abzüglich der Umsatzsteuer komplett durchgehen lassen
10.06.2025, 15:52
(10.06.2025, 15:45)BaWüRefi schrieb: Ich hatte in der Verlehrsunfalllklausur heute irgendwie unüblich viel Zeit und deshalb die Sorge, etwas übersehen zu haben.
Der besondere Gerichtsstand ist doch bei der örtlichen Zuständigkeit aber auch gem. 20 StVG bezüglich aller Beklagten anzunehmen gewesen, oder?
Ja bei mir war es bei allen 20 StVG
https://www.haufe.de/id/beitrag/zfs-1020...57222.html
10.06.2025, 15:59
(10.06.2025, 15:45)BaWüRefi schrieb: Ich hatte in der Verlehrsunfalllklausur heute irgendwie unüblich viel Zeit und deshalb die Sorge, etwas übersehen zu haben. Es ist aber richtig, dass tb, Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit und RBL erlassen waren, oder? :'DHab es exakt so gelöst wie du :)
Der besondere Gerichtsstand ist doch bei der örtlichen Zuständigkeit auch gem. 20 StVG bezüglich aller Beklagten anzunehmen gewesen, oder?
Zum Scheinwerfer bei der Widerklage habe ich gesagt, dass Werkstattrisiko dem Schädiger zuzurechnen ist. Auch wenn die Höhe der Grunde nach unbestritten war, war es dieser einzelne Posten doch nicht, oder?
Und bei det Klage war die Betriebsgefahr mangels Zurechnungsnorm doch nicht dem Kläger zuzurechnen, oder? Da er ja nur das Recht des Leasinggebers eingeklagt hat und dieser eben kein Halter war.
Ich habe daher die Klage abzüglich der Umsatzsteuer komplett durchgehen lassen
Und da ich noch 30 min Zeit hatte, hab ich dann ein Hilfsgutachten zur jeweiligen Haftung aus Delikt (§823 I BGB) gemacht. Ich bin immer so unsicher, ob man das muss oder nicht 😅. Ins Urteil gehört es ja eigentlich nicht…