06.06.2025, 16:02
aus reinem Interesse hätte ich mal folgende Frage: beruflich bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Mein AG hat - wie die Meisten - einen sehr umfangreichen Zugang zu Beck-online, Juris usw. Gleichzeitig haben wir auch noch recht viel aktuelle Literatur in der eigenen Bibliothek. Jetzt ist mir in den letzten Monaten aufgefallen, dass ich kaum die kostenpflichtigen Programme benutze. Ich habe mir den MüKo (Band 5) mit dem Inhalt der §§ 611 ff. BGB sowie den wichtigen arbeitsrechtlichen Nebengebieten ins Büro gestellt und schaue dort gefühlt zu 90 % der Zeit rein. Daneben habe ich noch 4-5 Kommentare aus dem Wolters Kluwer Verlag für spezielle ArbR-Gesetze. Mit mehr arbeite ich aber kaum. Deshalb wollte ich mal fragen, wie das bei euch ist? Arbeitet ihr nur noch über die Datenbanken? Wenn ja, wieso - Zeitersparnis? Ist nicht für den "durchschnittlichen" Anwalt ein Fundus aus 5-10 Kommentare absolut ausreichend? Gerade der MüKo beinhaltet doch nahe zu jedes Problem. Und wenn man dort nur den einzelnen Band braucht, ist das auch preislich vollkommen i. O. Ich würde das nie zu meinem AG sagen, aber von meiner Seite aus könnte er sich die extrem hohen Kosten für die Datenbanken sparen
- auch wenn einige Kollegen mich dafür wahrscheinlich köpfen würden


06.06.2025, 16:37
Puuh, also das halte ich für gewagt. Wenn es um die komplizierten und schwierigen Sachen geht halte ich eine gründliche Recherche für unumgänglich und da gehört aus meiner Sicht dazu, so viele Quellen wie möglich zu sichten. Manchmal steht das Urteil mit der abweichenden Ansicht dann doch im 6. Kommentar in der dritten Fußnote...wenn das ein Papierkommentar wäre, würde ich ggf. auch gar nicht "draufklicken"...also wenns für dich funktioniert ist das gut, mich würde das nervös machen.
06.06.2025, 21:42
Ich arbeite zu 60% im Home Office. Da bringt mir der Kommentar, der im Büro steht, nichts.
Ansonsten von mir allerdings teilweise Zustimmung. Man braucht keine 5 Kommentare zu den gleichen Paragraphen. Ich schaue meist nur noch in zwei oder drei verschiedene Kommentare, selbst wenn Beck mehr zur Auswahl hat. In der Regel steht überall das gleiche drin nur manche zu den Nebengesetzen weniger ausführlich.
Was mir aber bei der offline Variante fehlen würde, wäre eine Datenbank, um die zitierten Urteile nachzulesen und selbst Urteile zu recherchieren. Da mein aktueller Gegenüber oft keine juristische Vorbildung hat, kann ich nicht davon ausgehen, dass dort Gesetzeskommentare genutzt werden. Ich verweise daher momentan überwiegend auf Urteile, die ich mir natürlich vorher selber durchlese und nicht ungeprüft aus dem Kommentar übernehme.
Ansonsten von mir allerdings teilweise Zustimmung. Man braucht keine 5 Kommentare zu den gleichen Paragraphen. Ich schaue meist nur noch in zwei oder drei verschiedene Kommentare, selbst wenn Beck mehr zur Auswahl hat. In der Regel steht überall das gleiche drin nur manche zu den Nebengesetzen weniger ausführlich.
Was mir aber bei der offline Variante fehlen würde, wäre eine Datenbank, um die zitierten Urteile nachzulesen und selbst Urteile zu recherchieren. Da mein aktueller Gegenüber oft keine juristische Vorbildung hat, kann ich nicht davon ausgehen, dass dort Gesetzeskommentare genutzt werden. Ich verweise daher momentan überwiegend auf Urteile, die ich mir natürlich vorher selber durchlese und nicht ungeprüft aus dem Kommentar übernehme.
07.06.2025, 10:00
Es kommt ja auch darauf an, in welchem Rechtsgebiet man unterwegs ist. Wer nur Mietrecht macht, kommt alleine mit Schmidt-Futterer schon sehr weit.
Ich habe eine absolute Querschnittsmaterie. Ich mache zwar vergleichsweise wenig Jura, aber wenn mal was ist oder meine Referendare Fragen haben, dann ist es oft sehr exotisch oder ich muss in mehrere Kommentare schauen, um etwas dazu zu finden. Deshalb bin ich sehr froh, dass mein Dienstherr mir Beck-online spendiert.
Ich habe eine absolute Querschnittsmaterie. Ich mache zwar vergleichsweise wenig Jura, aber wenn mal was ist oder meine Referendare Fragen haben, dann ist es oft sehr exotisch oder ich muss in mehrere Kommentare schauen, um etwas dazu zu finden. Deshalb bin ich sehr froh, dass mein Dienstherr mir Beck-online spendiert.
08.06.2025, 16:47
Ich muss dem TE (leider) auch größtenteils zustimmen. Ich bin absoluter MüKo-Fan. Benutze den zwar nur über Beck aber klar, dafür müsste man nicht unbedingt den teuren Zugang haben.
Bei Gerichtsentscheidungen finde ich die kostenpflichtigen Programme noch ersetzbarer. Man denke nur an OpenJur oder einfach die Seiten der Gerichte (BGH usw.). Da findet man so gut wie jede Entscheidung
Bei Gerichtsentscheidungen finde ich die kostenpflichtigen Programme noch ersetzbarer. Man denke nur an OpenJur oder einfach die Seiten der Gerichte (BGH usw.). Da findet man so gut wie jede Entscheidung
08.06.2025, 19:13
wie man sich die Sachen besorgt ist sicher Geschmacksache. Aber sich im ArbR nur auf Kommentare zu verlassen, ist sehr unvorsichtig. Gerade im Arbeitsrecht sollte man die Entscheidungen lesen die in Kommentaren zitiert werden. Selbst in renommierten Kommentaren wird häufig sehr verkürzt zitiert
Ich persönlich habe neben einer sehr umfangreichen Handbibliothek auch Juris und Beck. Sicher könnte man au einige Bücher auch mal verzichten. Aber da ich schon recht lange in der Materie arbeite stehen manche Kommentare einfach auf dem Schreibtisch und ich weiß, wo ich dann zuerst reinschaue, bevor ich es online tiefer recherchiere
Ich persönlich habe neben einer sehr umfangreichen Handbibliothek auch Juris und Beck. Sicher könnte man au einige Bücher auch mal verzichten. Aber da ich schon recht lange in der Materie arbeite stehen manche Kommentare einfach auf dem Schreibtisch und ich weiß, wo ich dann zuerst reinschaue, bevor ich es online tiefer recherchiere