08.06.2025, 18:21
ah und ich hab noch völlig wild Eventualwiderklage auf Feststellung erhoben, dass MV zu Ende März beendet wurde. Und wegen der Prozessfähigkeit noch in einem Satz unten Nichtigkeitsklage angerissen (das ist vermutlich völlig abwegig hahah)
Wie hast du den Tenor? Hab nur den Kostenausspruch für vorl vollstr erklärt, weiß aber nicht, ob das ok war?
Wie hast du den Tenor? Hab nur den Kostenausspruch für vorl vollstr erklärt, weiß aber nicht, ob das ok war?
08.06.2025, 18:36
Zur Klausur Nr. 2:
Richtig gute Idee mit der Feststellungswiderklage, habe ich verdaddelt. Ich habe die Frist total versemmelt, hatte im Hilfsgutachten keiner Zeit mehr und bin dann einfach von der Zustellung ausgegangen und habe sogar (glaube ich) eine Frist von 1 Wochen hingeschrieben, ich idiot ;((
Zu den Berufungsgründen:
1. Hinweis auf Verstoß gegen § 308 I ZPO (Zinsantrag)
2. Rechtsfehler, weil Anspruch in Höhe von 1.5 Monatsmieten (Untervermietung) erloschen. Ich Depp habe es aber mit § 326 I 1 BGB begründet, richtig wäre wohl § 537 II BGB gewesen
3. § 513 I Alt. 2 BGB, § 529 I 1 Hs. 2 ZPO wegen der fehlerhaften Nichtvernahme des Cousines. Andere Entscheidung gerechtfertigt, weil Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 1.4.2024 (Probleme: Schriftformklausel § 125 S.2 BGB und § 158 I BGB auf die Neuvermietung)
4. § 513 I Alt. 2 BGB, § 529 II Nr. 1 ZPO mit neuer Zeugin
§29a habe ich ins MS wegen § 513 II ZPO. Prozessfähigkeit habe ich auch in MS wegen § 239, 246 ZPO aber keine Ahnung ob das stimmt.
Richtig gute Idee mit der Feststellungswiderklage, habe ich verdaddelt. Ich habe die Frist total versemmelt, hatte im Hilfsgutachten keiner Zeit mehr und bin dann einfach von der Zustellung ausgegangen und habe sogar (glaube ich) eine Frist von 1 Wochen hingeschrieben, ich idiot ;((
Zu den Berufungsgründen:
1. Hinweis auf Verstoß gegen § 308 I ZPO (Zinsantrag)
2. Rechtsfehler, weil Anspruch in Höhe von 1.5 Monatsmieten (Untervermietung) erloschen. Ich Depp habe es aber mit § 326 I 1 BGB begründet, richtig wäre wohl § 537 II BGB gewesen
3. § 513 I Alt. 2 BGB, § 529 I 1 Hs. 2 ZPO wegen der fehlerhaften Nichtvernahme des Cousines. Andere Entscheidung gerechtfertigt, weil Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 1.4.2024 (Probleme: Schriftformklausel § 125 S.2 BGB und § 158 I BGB auf die Neuvermietung)
4. § 513 I Alt. 2 BGB, § 529 II Nr. 1 ZPO mit neuer Zeugin
§29a habe ich ins MS wegen § 513 II ZPO. Prozessfähigkeit habe ich auch in MS wegen § 239, 246 ZPO aber keine Ahnung ob das stimmt.
08.06.2025, 18:38
Die Frist war ja auch noch nicht abgelaufen, ich muss noch bis 5 zählen lernen :( also ich habs völlig falsch verortet, hätte einfach Frist durchwinken müssen und dann den Kram zur Verkündung nur im MS. Aber gut, machste nix
08.06.2025, 18:41
Ach den Zinsantrag hab ich vergessen, shit. Und das mit den 1,5 Monatsmieten hab ich nur in nem Nebensatz und ohne große Normzitate leider, Zeit war sau knapp fand ich. Habe eher so argumentiert, dass Mandantin nicht das Risiko eines fremden Schuldverhältnisses zu tragen hat und es dafür auch keinerlei Anhaltspunkte gibt, dass das so vereinbart war. Mit Eintritt der Bedingung (=erfolgreiche Weitervermietung) endet das Vertragsverhältnis und lebt auch nicht wieder auf, nur weil die Neuvermietung inzwischen gekündigt wurde (da dann die Feststellungswiderklage). Habe lange gebraucht, um das in diese Kategorien einzusortieren und daher nur 5min mit dem Grb verbracht. Habs iÜ wie du.
239, 246 ZPO habe ich auch im MS angesprochen.
513 II ZPO habe ich trotzdem mal angeführt, weil sie sich im Urteil wirklich gar nicht dazu verhalten aber ausführlich über MV diskutieren, sodass ich Entzug d ges Ri usw mal angedeutet habe… Ist vllt übertrieben, aber habe es schon so dargestellt, dass den Korrektoren (hoffentlich) klar ist, dass ich lesen kann und weiß, dass das allenfalls in Ausnahmefällen überprüft wird…
Ärgerlich ärgerlich
239, 246 ZPO habe ich auch im MS angesprochen.
513 II ZPO habe ich trotzdem mal angeführt, weil sie sich im Urteil wirklich gar nicht dazu verhalten aber ausführlich über MV diskutieren, sodass ich Entzug d ges Ri usw mal angedeutet habe… Ist vllt übertrieben, aber habe es schon so dargestellt, dass den Korrektoren (hoffentlich) klar ist, dass ich lesen kann und weiß, dass das allenfalls in Ausnahmefällen überprüft wird…
Ärgerlich ärgerlich
08.06.2025, 18:43
Tenor habe ich in Aufgabe 3 für v.vsl erklärt, aber macht eigentlich auch keinen Sinn wegen § 894 ZPO. Und auf andere AGL bzlg. der Löschung bin ich gar nicht gekommen...
aber naja, die fanden bestimmt viele schwer und sie wird dann hoffentlich milde korrigiert :D hoffe nur aufs bestehen, und mache dann einfach nächsten Juni den Verbesserungsversuch


08.06.2025, 18:53
ist ein guter Gedanke mit Entzug des gesetzlichen Richters, das wird bestimmt honoriert :)
08.06.2025, 18:55
Glaube du hast es sehr gut gemacht und grade bei Klausur 2 bist du ja materiell auch in die Tiefe gegangen! Das wird schon… Ich war da deutlich inkonsequenter mit meiner Argumentation und es erging sicher vielen so, wenn nicht sogar schlechter…
hoffe einfach, dass die Fehler nicht allzu schwer wiegen. Ist nämlich mein VV
hoffe mein Nutzername wird nicht zum Programm..


08.06.2025, 18:59
An die aus Bawü. Wie fandet ihr die öffr Klausuren? Ich fand sie total merkwürdig. Vor allem die zweite hatte sehr viele Probleme im prozessualen Teil. Eher ungewöhnlich für das Rechtsgebiet
08.06.2025, 18:59
ne, ich bin nicht wirklich in die Tiefe gegangen. Ich habe lediglich die Normen zitiiert und jeweils einen Satz geschrieben. Bei 308 ZPO waren es gerade mal drei-vier Zeilen. Und hab da echt einen "fetten Schnitzer" mit der Frist eingebaut, richtig dumm. Das mit der Widerklage ist sehr nice, da sind sicher nicht viele drauf gekommen :)
08.06.2025, 19:00
Wieso denn Schnitzer mit der Frist? Die war doch eingehalten?