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Klausuren Juni 2025
BW_Refi
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2024
#91
06.06.2025, 15:41
(06.06.2025, 15:36)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 15:26)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:09)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 14:58)BW_Refi schrieb:  Heute in BW

Revision gutachterliche Prüfung und Verfassen eines Antrags an Gericht (Revisionseinlegung und Wiedereinsetzungsantrag)

Materiell gab es in Frankreich einen Motorradunfall, bei dem eine Person starb. Der Angeklagte und der Tote sind gemeinsam betrunken auf einem Motorrad gefahren. Es ist unklar, wer gefahren ist. Der Angeklagte bestreitet es. Die Anklage ging noch von ihm als Fahrer aus. Das Gericht hat festgestellt, dass der andere (der Tote) gefahren ist. 
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und wegen Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt verurteilt. 

Prozessual gab es eine Verständigung. Und es wurden in Frankreich rechtswidrig Beweise erhoben (Blutprobe) und da gab es die Frage nach der Verwertbarkeit. 
Und es gab einen Beweis(anregungs)antrag, dem das Gericht nicht nachgegangen ist. Der Angeklagte wollte, dass ein Sachverständiger in Frankreich befragt wird, ob der Tote Hämatome an den Armen hat, die auf ihn als Fahrer  schließen lassen. 
Das war ein Desaster. Habe am Ende noch den Wiedereinsetzungsantrag vergessen. Aber Hauptsache ich habe hingeschrieben, dass der Antrag der Anwältin gemäß 32d StPO per Bea kommt. 
Crying
Habe auch den Antrag vergessen :D also am Ende zu stellen. Denke es ist nicht so schlimm, wenn man sonst das Problem ordentlich angesprochen hat.
Ich befürchte der fehlende Wiedereinsetzungsantrag ist mein kleinstes Problem in dieser Klausur. Materiell rechtlich habe ich Probleme gehabt wie nie zuvor und mit der Blutentnahme habe ich irgendwie hingedreht, dass sie verwertbar ist nach Abwägung. Ich hatte diesbezüglich absolut keinen Plan. 
Wie hast du das gelöst?

Bei mir ist die Blutentnahme auch verwertbar 😄
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Altnkm
Unregistered
 
#92
06.06.2025, 15:55
(06.06.2025, 15:36)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 15:26)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:09)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 14:58)BW_Refi schrieb:  Heute in BW

Revision gutachterliche Prüfung und Verfassen eines Antrags an Gericht (Revisionseinlegung und Wiedereinsetzungsantrag)

Materiell gab es in Frankreich einen Motorradunfall, bei dem eine Person starb. Der Angeklagte und der Tote sind gemeinsam betrunken auf einem Motorrad gefahren. Es ist unklar, wer gefahren ist. Der Angeklagte bestreitet es. Die Anklage ging noch von ihm als Fahrer aus. Das Gericht hat festgestellt, dass der andere (der Tote) gefahren ist. 
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und wegen Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt verurteilt. 

Prozessual gab es eine Verständigung. Und es wurden in Frankreich rechtswidrig Beweise erhoben (Blutprobe) und da gab es die Frage nach der Verwertbarkeit. 
Und es gab einen Beweis(anregungs)antrag, dem das Gericht nicht nachgegangen ist. Der Angeklagte wollte, dass ein Sachverständiger in Frankreich befragt wird, ob der Tote Hämatome an den Armen hat, die auf ihn als Fahrer  schließen lassen. 
Das war ein Desaster. Habe am Ende noch den Wiedereinsetzungsantrag vergessen. Aber Hauptsache ich habe hingeschrieben, dass der Antrag der Anwältin gemäß 32d StPO per Bea kommt. 
Crying
Habe auch den Antrag vergessen :D also am Ende zu stellen. Denke es ist nicht so schlimm, wenn man sonst das Problem ordentlich angesprochen hat.
Ich befürchte der fehlende Wiedereinsetzungsantrag ist mein kleinstes Problem in dieser Klausur. Materiell rechtlich habe ich Probleme gehabt wie nie zuvor und mit der Blutentnahme habe ich irgendwie hingedreht, dass sie verwertbar ist nach Abwägung. Ich hatte diesbezüglich absolut keinen Plan. 
Wie hast du das gelöst?

Habe auch gesagt, dass es verwertbar ist. Ich meine bereits aufgrund der Abwägungslehre (behaupte ich mal zumindest). Ich materiellen Recht habe ich so wenig geschrieben. Letztlich beide Straftatbestände verneint und Freispruch beantragt. Ist halt totaler Schmarrn
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Refi1234
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2025
#93
06.06.2025, 16:06
(06.06.2025, 15:55)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:36)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 15:26)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:09)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 14:58)BW_Refi schrieb:  Heute in BW

Revision gutachterliche Prüfung und Verfassen eines Antrags an Gericht (Revisionseinlegung und Wiedereinsetzungsantrag)

Materiell gab es in Frankreich einen Motorradunfall, bei dem eine Person starb. Der Angeklagte und der Tote sind gemeinsam betrunken auf einem Motorrad gefahren. Es ist unklar, wer gefahren ist. Der Angeklagte bestreitet es. Die Anklage ging noch von ihm als Fahrer aus. Das Gericht hat festgestellt, dass der andere (der Tote) gefahren ist. 
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und wegen Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt verurteilt. 

Prozessual gab es eine Verständigung. Und es wurden in Frankreich rechtswidrig Beweise erhoben (Blutprobe) und da gab es die Frage nach der Verwertbarkeit. 
Und es gab einen Beweis(anregungs)antrag, dem das Gericht nicht nachgegangen ist. Der Angeklagte wollte, dass ein Sachverständiger in Frankreich befragt wird, ob der Tote Hämatome an den Armen hat, die auf ihn als Fahrer  schließen lassen. 
Das war ein Desaster. Habe am Ende noch den Wiedereinsetzungsantrag vergessen. Aber Hauptsache ich habe hingeschrieben, dass der Antrag der Anwältin gemäß 32d StPO per Bea kommt. 
Crying
Habe auch den Antrag vergessen :D also am Ende zu stellen. Denke es ist nicht so schlimm, wenn man sonst das Problem ordentlich angesprochen hat.
Ich befürchte der fehlende Wiedereinsetzungsantrag ist mein kleinstes Problem in dieser Klausur. Materiell rechtlich habe ich Probleme gehabt wie nie zuvor und mit der Blutentnahme habe ich irgendwie hingedreht, dass sie verwertbar ist nach Abwägung. Ich hatte diesbezüglich absolut keinen Plan. 
Wie hast du das gelöst?

Habe auch gesagt, dass es verwertbar ist. Ich meine bereits aufgrund der Abwägungslehre (behaupte ich mal zumindest). Ich materiellen Recht habe ich so wenig geschrieben. Letztlich beide Straftatbestände verneint und Freispruch beantragt. Ist halt totaler Schmarrn

Ich hab auch beide Tatbestände verneint. Hab gesagt § 222 (-) wegen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und bei der Beihilfe hab ich gesagt die Feststellungen tragen die Verurteilung nicht weil das Gericht nicht festgestellt hat, dass der Fahrer Vorsatz hatte und es eine Beihilfe zur fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr ja nicht gibt. Aber glaub auch dass ich da blödsinn geschrieben hab xD
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Jenny
Junior Member
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Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#94
06.06.2025, 16:11
Habe im Kommentar gelesen, dass bei einer BAK ab 1.1% bei dem führen von Fahrzeugen bedingter Vorsatz angenommen wird und die BAK lag glaube bei 1.7%
Habe daher die Beihilfe bejaht und 222 (-)
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Jenny
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#95
06.06.2025, 16:11
Habe im Kommentar gelesen, dass bei einer BAK ab 1.1% bei dem führen von Fahrzeugen bedingter Vorsatz angenommen wird und die BAK lag glaube bei 1.7%
Habe daher die Beihilfe bejaht und 222 (-)
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Altnkm
Unregistered
 
#96
06.06.2025, 16:12
(06.06.2025, 16:06)Refi1234 schrieb:  
(06.06.2025, 15:55)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:36)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 15:26)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:09)BaWü2003 schrieb:  Das war ein Desaster. Habe am Ende noch den Wiedereinsetzungsantrag vergessen. Aber Hauptsache ich habe hingeschrieben, dass der Antrag der Anwältin gemäß 32d StPO per Bea kommt. 
Crying
Habe auch den Antrag vergessen :D also am Ende zu stellen. Denke es ist nicht so schlimm, wenn man sonst das Problem ordentlich angesprochen hat.
Ich befürchte der fehlende Wiedereinsetzungsantrag ist mein kleinstes Problem in dieser Klausur. Materiell rechtlich habe ich Probleme gehabt wie nie zuvor und mit der Blutentnahme habe ich irgendwie hingedreht, dass sie verwertbar ist nach Abwägung. Ich hatte diesbezüglich absolut keinen Plan. 
Wie hast du das gelöst?

Habe auch gesagt, dass es verwertbar ist. Ich meine bereits aufgrund der Abwägungslehre (behaupte ich mal zumindest). Ich materiellen Recht habe ich so wenig geschrieben. Letztlich beide Straftatbestände verneint und Freispruch beantragt. Ist halt totaler Schmarrn

Ich hab auch beide Tatbestände verneint. Hab gesagt § 222 (-) wegen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und bei der Beihilfe hab ich gesagt die Feststellungen tragen die Verurteilung nicht weil das Gericht nicht festgestellt hat, dass der Fahrer Vorsatz hatte und es eine Beihilfe zur fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr ja nicht gibt. Aber glaub auch dass ich da blödsinn geschrieben hab xD

Habe das auch fast 1:1 wie du 🙈
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KaanzBW
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#97
06.06.2025, 16:16
(06.06.2025, 16:06)Refi1234 schrieb:  
(06.06.2025, 15:55)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:36)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 15:26)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:09)BaWü2003 schrieb:  Das war ein Desaster. Habe am Ende noch den Wiedereinsetzungsantrag vergessen. Aber Hauptsache ich habe hingeschrieben, dass der Antrag der Anwältin gemäß 32d StPO per Bea kommt. 
Crying
Habe auch den Antrag vergessen :D also am Ende zu stellen. Denke es ist nicht so schlimm, wenn man sonst das Problem ordentlich angesprochen hat.
Ich befürchte der fehlende Wiedereinsetzungsantrag ist mein kleinstes Problem in dieser Klausur. Materiell rechtlich habe ich Probleme gehabt wie nie zuvor und mit der Blutentnahme habe ich irgendwie hingedreht, dass sie verwertbar ist nach Abwägung. Ich hatte diesbezüglich absolut keinen Plan. 
Wie hast du das gelöst?

Habe auch gesagt, dass es verwertbar ist. Ich meine bereits aufgrund der Abwägungslehre (behaupte ich mal zumindest). Ich materiellen Recht habe ich so wenig geschrieben. Letztlich beide Straftatbestände verneint und Freispruch beantragt. Ist halt totaler Schmarrn

Ich hab auch beide Tatbestände verneint. Hab gesagt § 222 (-) wegen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und bei der Beihilfe hab ich gesagt die Feststellungen tragen die Verurteilung nicht weil das Gericht nicht festgestellt hat, dass der Fahrer Vorsatz hatte und es eine Beihilfe zur fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr ja nicht gibt. Aber glaub auch dass ich da blödsinn geschrieben hab xD

Hab ich auch fast genauso, nur habe ich gesagt, dass das Gericht keine Feststellungen zum Beihilfevorsatz getroffen hat, sondern es nur festgestellt hat, dass er damit rechnen musste, dass er durch die Fahrweise gefährdet wird.
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BW_Refi
Junior Member
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Registriert seit: Jun 2024
#98
06.06.2025, 16:17
(06.06.2025, 16:12)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 16:06)Refi1234 schrieb:  
(06.06.2025, 15:55)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:36)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 15:26)Altnkm schrieb:  Habe auch den Antrag vergessen :D also am Ende zu stellen. Denke es ist nicht so schlimm, wenn man sonst das Problem ordentlich angesprochen hat.
Ich befürchte der fehlende Wiedereinsetzungsantrag ist mein kleinstes Problem in dieser Klausur. Materiell rechtlich habe ich Probleme gehabt wie nie zuvor und mit der Blutentnahme habe ich irgendwie hingedreht, dass sie verwertbar ist nach Abwägung. Ich hatte diesbezüglich absolut keinen Plan. 
Wie hast du das gelöst?

Habe auch gesagt, dass es verwertbar ist. Ich meine bereits aufgrund der Abwägungslehre (behaupte ich mal zumindest). Ich materiellen Recht habe ich so wenig geschrieben. Letztlich beide Straftatbestände verneint und Freispruch beantragt. Ist halt totaler Schmarrn

Ich hab auch beide Tatbestände verneint. Hab gesagt § 222 (-) wegen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und bei der Beihilfe hab ich gesagt die Feststellungen tragen die Verurteilung nicht weil das Gericht nicht festgestellt hat, dass der Fahrer Vorsatz hatte und es eine Beihilfe zur fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr ja nicht gibt. Aber glaub auch dass ich da blödsinn geschrieben hab xD

Habe das auch fast 1:1 wie du 🙈

Ich habe es auch so und ich finde, das klingt eigentlich ganz gut 😄🤓
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BaWü2003
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Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#99
06.06.2025, 16:20
(06.06.2025, 16:16)KaanzBW schrieb:  
(06.06.2025, 16:06)Refi1234 schrieb:  
(06.06.2025, 15:55)Altnkm schrieb:  
(06.06.2025, 15:36)BaWü2003 schrieb:  
(06.06.2025, 15:26)Altnkm schrieb:  Habe auch den Antrag vergessen :D also am Ende zu stellen. Denke es ist nicht so schlimm, wenn man sonst das Problem ordentlich angesprochen hat.
Ich befürchte der fehlende Wiedereinsetzungsantrag ist mein kleinstes Problem in dieser Klausur. Materiell rechtlich habe ich Probleme gehabt wie nie zuvor und mit der Blutentnahme habe ich irgendwie hingedreht, dass sie verwertbar ist nach Abwägung. Ich hatte diesbezüglich absolut keinen Plan. 
Wie hast du das gelöst?

Habe auch gesagt, dass es verwertbar ist. Ich meine bereits aufgrund der Abwägungslehre (behaupte ich mal zumindest). Ich materiellen Recht habe ich so wenig geschrieben. Letztlich beide Straftatbestände verneint und Freispruch beantragt. Ist halt totaler Schmarrn

Ich hab auch beide Tatbestände verneint. Hab gesagt § 222 (-) wegen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und bei der Beihilfe hab ich gesagt die Feststellungen tragen die Verurteilung nicht weil das Gericht nicht festgestellt hat, dass der Fahrer Vorsatz hatte und es eine Beihilfe zur fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr ja nicht gibt. Aber glaub auch dass ich da blödsinn geschrieben hab xD

Hab ich auch fast genauso, nur habe ich gesagt, dass das Gericht keine Feststellungen zum Beihilfevorsatz getroffen hat, sondern es nur festgestellt hat, dass er damit rechnen musste, dass er durch die Fahrweise gefährdet wird.
Beihilfe habe ich (-) weil er sich nur hingesetzt hat und nichts weiter gemacht hat das bloße dulden der Handlung des gestorbenen Fahrers nicht ausreicht.
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Refi1234
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Themen: 5
Registriert seit: Jan 2025
#100
06.06.2025, 16:21
Dann bin ich ja beruhigt wenn ich nicht die einzige bin die das so gemacht hat :D Was habt ihr bzgl der Verständigung gemacht? Ich hab gesagt zum einen war die fehlerhaft weil man keine Verständigung über den Schuldspruch machen darf und zum anderen hätte die Bewährungsauflage dann auch in die Verständigung gemusst. 

Und hab ich das schon richtig gesehen dass da am ende andere Urkunden verlesen wurden als in dem Beschluss stand?
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