05.06.2025, 16:31
Ich kam mit der Klausur nicht so klar, ich kann aber auch kein materielles Strafrecht xDD
ich habe am Ende angeklagt §§ 223 I, 224 I Nr. 4, 226 I Nr. 1 (ich hab aber die mittelbare Täterschaft nicht gesehen leider), § 30 tritt zurück wegen materieller Subsidiarität.
dann in Tatmehrheit noch Untreue Var. 1 und Betrug gegenüber der Seniorenresidenz.
ich habe am Ende angeklagt §§ 223 I, 224 I Nr. 4, 226 I Nr. 1 (ich hab aber die mittelbare Täterschaft nicht gesehen leider), § 30 tritt zurück wegen materieller Subsidiarität.
dann in Tatmehrheit noch Untreue Var. 1 und Betrug gegenüber der Seniorenresidenz.
05.06.2025, 16:36
Ich habe noch die Einwilligung von P diskutiert ging aber nicht durch. Das mit der mittelbaren Täterschaft habe ich nicht gesehen. Die Anklage habe ich zur Jugendkammer angeklagt + notwendige Verteidigung. 263 StGB ging bei mir mangels Bereicherungsabsicht nicht durch. Die Klausur leider versammelt:/
05.06.2025, 17:21
Was lief denn genau für ein Sachverhalt bei euch?
Bei uns lief heute glaube ich was ähnliches.
1. TK: Masern-Party und Kind steckt sich an, wird taub.
2. TK: Untreue zum Nachteil der Schwiegermutter
Bei uns lief heute glaube ich was ähnliches.
1. TK: Masern-Party und Kind steckt sich an, wird taub.
2. TK: Untreue zum Nachteil der Schwiegermutter
05.06.2025, 17:31
Habe sie auch nicht so gelöst wie ich es wollte. Mega Zeitmangel.
Habe bei der Masernparty 223,234, Nr1 wegen den Viren als gefährlicher Stoff und fürs beibringen reicht wohl das einatmen aus?
225 stgb hab ich auch angesprochen, aber (-) weil sie ja eindeutige das Kind nicht misshandeln wollte und dem Kind nur Gutes tun wollte. Und ja Einwilligung auch kurz angesprochen und abgelehnt.
Weiter weiß ich gerade nicht mehr was ich da geschrieben habe.
Beim der Geschichte mit Geld hab ich Betrug, u.a auch Computerbertug kurz angerissen, Untreue und Eingehungsbetrug zulasten der Seniorenresidenz, weil ihr ja klar war, dass das Geld zur Deckung des Beitrags nicht ausreichen wird.
Am Anfang habe ich auch kurz Strafantrag durch die Betreuerin angesprochen und dass 158 II StPO letzten Sommer geändert wurde und Schriftform nicht mehr notwendig ist wegen der onlineanzeige von ihr.
Mein Problem war die fehlende Entbindung Schweigepflicht beim Arzt bei der Masernparty. Ich hab da wild geschwurbelt warum man das verwerten kann.
Habe bei der Masernparty 223,234, Nr1 wegen den Viren als gefährlicher Stoff und fürs beibringen reicht wohl das einatmen aus?
225 stgb hab ich auch angesprochen, aber (-) weil sie ja eindeutige das Kind nicht misshandeln wollte und dem Kind nur Gutes tun wollte. Und ja Einwilligung auch kurz angesprochen und abgelehnt.
Weiter weiß ich gerade nicht mehr was ich da geschrieben habe.
Beim der Geschichte mit Geld hab ich Betrug, u.a auch Computerbertug kurz angerissen, Untreue und Eingehungsbetrug zulasten der Seniorenresidenz, weil ihr ja klar war, dass das Geld zur Deckung des Beitrags nicht ausreichen wird.
Am Anfang habe ich auch kurz Strafantrag durch die Betreuerin angesprochen und dass 158 II StPO letzten Sommer geändert wurde und Schriftform nicht mehr notwendig ist wegen der onlineanzeige von ihr.
Mein Problem war die fehlende Entbindung Schweigepflicht beim Arzt bei der Masernparty. Ich hab da wild geschwurbelt warum man das verwerten kann.
05.06.2025, 17:34
Ich hab komplett verkackt heute. Hab die mittelbare Täterschaft zwar gesehen, hab dann §§ 223, 224 bejaht, § 226 aber abgelehnt weil ich den Vorsatz verneint habe. Ich kann mir nicht erklären wie mir dieser Fehler passieren konnte... Hab dann im 2. TK § 266 bejaht und § 263 abgelehnt. Da hatte ich aber absolut keine Zeit mehr um mir über den Betrug Gedanken zu machen. Hab die Stoffgleichheit im Vorsatz verneint was auch komplett dämlich war aber in der Zeitnot am Ende hab ich dann halt einfach blöde Fehler gemacht. Rechne mit so 2 Punkten
05.06.2025, 17:38
Ich habe angeklagt:
1.
221 Abs. 1, 3 Nr. 1,2
226 Abs. 1 Nr. 1
224 Abs. 1 Nr. 1
2.
263 Abs. 1, 3 Nr. 2, 3
266 Abs. 1,2 i.V.m. 263 Abs. 3 Nr. 2, 3
1.
221 Abs. 1, 3 Nr. 1,2
226 Abs. 1 Nr. 1
224 Abs. 1 Nr. 1
2.
263 Abs. 1, 3 Nr. 2, 3
266 Abs. 1,2 i.V.m. 263 Abs. 3 Nr. 2, 3
05.06.2025, 17:42
Ich hab keine mittelbare Täterschaft gesehen. Ich bin davon ausgegangen, dass die zwei Frauen in Mittäterschaft gehandelt haben, weil die sich zu dieser Party verabredet haben eben um das Kind anzustecken und die andere ja auch gesondert verfolgt wurde.
Möglicherweise lassen sie das durchgehen. Einfach beten und hoffen.
Ideen für morgen? Revision oder Urteil? Lief Urteil nicht vor einem Jahr?
Möglicherweise lassen sie das durchgehen. Einfach beten und hoffen.
Ideen für morgen? Revision oder Urteil? Lief Urteil nicht vor einem Jahr?
05.06.2025, 17:42
Was habt ihr mit der Frage zur Zeugenvernehmung des Kindes durch die Jugendrichterin gemacht? Wusste nicht so richtig worauf die abzielte..
05.06.2025, 17:43
Ich habe noch als Probleme das Untertauchen von der anderen Beklagten angesprochen - Verwertbarkeit des Protokolls
Und keine Schweigerechtsentbindung von dem Arzt - als Arzt kann man sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen muss man aber nicht und kann daher auch Angaben machen, selbst wenn er sich damit strafbar macht- verwertbar (stand so im Kommentar)
Und keine Schweigerechtsentbindung von dem Arzt - als Arzt kann man sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen muss man aber nicht und kann daher auch Angaben machen, selbst wenn er sich damit strafbar macht- verwertbar (stand so im Kommentar)
05.06.2025, 17:44
(05.06.2025, 17:43)Jenny schrieb: Ich habe noch als Probleme das Untertauchen von der anderen Beklagten angesprochen - Verwertbarkeit des ProtokollsIn welchem Bundesland schriebt ihr? Eure war dann ja doch leicht abgewandelt.
Und keine Schweigerechtsentbindung von dem Arzt - als Arzt kann man sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen muss man aber nicht und kann daher auch Angaben machen, selbst wenn er sich damit strafbar macht- verwertbar (stand so im Kommentar)