30.05.2025, 21:35
Hat hier jemand Erfahrung als Amtsanwalt gemacht und könnte berichten? Vor allem für Köln, Bonn, Aachen.
Mich interessiert insbesondere:
Wie gefällt es dir?
Wie sieht dein Arbeitsalltag aus?
Wie viele Stunden pro Tag arbeitest du?
Wie ist das netto Gehalt? Wie viel zahlt man dann noch der Privatkasse vom netto Gehalt? (Ich bin mir unsicher, ob die Rechner im Internet richtig sind)
Wäre dankbar für jeden Bericht.
Mich interessiert insbesondere:
Wie gefällt es dir?
Wie sieht dein Arbeitsalltag aus?
Wie viele Stunden pro Tag arbeitest du?
Wie ist das netto Gehalt? Wie viel zahlt man dann noch der Privatkasse vom netto Gehalt? (Ich bin mir unsicher, ob die Rechner im Internet richtig sind)
Wäre dankbar für jeden Bericht.
31.05.2025, 08:46
Zumindest das Thema Besoldung dürfte recht einfach zu klären sein:
Als Amtsanwalt ist man in Besoldungsgruppe A 12. In der Eingangsstufe 4 (ohne anrechenbare Vorerfahrungszeiten) wären das in NRW derzeit 4.472,40 € brutto. Was davon netto bleibt, hängt natürlich von deiner konkreten Situation ab (verheiratet, Kinder, Kirche,...).
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re...e-nrw-2025
Als Amtsanwalt ist man in Besoldungsgruppe A 12. In der Eingangsstufe 4 (ohne anrechenbare Vorerfahrungszeiten) wären das in NRW derzeit 4.472,40 € brutto. Was davon netto bleibt, hängt natürlich von deiner konkreten Situation ab (verheiratet, Kinder, Kirche,...).
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re...e-nrw-2025
31.05.2025, 19:57
Wobei es für Kinder natürlich auch Zuschläge gibt.
An sich ist Amtsanwalt nicht anders als Staatsanwalt, nur sehr viel mehr Kleinzeug und normalerweise kein Auftreten vor der Strafkammer. Insofern ist es sowohl inhaltlich als auch karrieremäßig eingeschränkt (wobei man theoretisch bis zum Ersten Oberamtsanwalt kommen kann).
An sich ist Amtsanwalt nicht anders als Staatsanwalt, nur sehr viel mehr Kleinzeug und normalerweise kein Auftreten vor der Strafkammer. Insofern ist es sowohl inhaltlich als auch karrieremäßig eingeschränkt (wobei man theoretisch bis zum Ersten Oberamtsanwalt kommen kann).
01.06.2025, 14:11
Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?
Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?
Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?
01.06.2025, 14:47
Neuerdings kann man sich erst als Volljurist bewerben, und braucht eine Note von mindestens 6,5 im zweiten Examen. Also selbst als Volljurist schafft man diese Hürde nicht zwangsläufig.
Und persönlich würde es mich schon etwas stören, im Zuständigkeitsbereich eingeschränkt zu sein (In NRW nur vor dem Strafrichter auftreten).
Aber umso interessanter ist, wie die Arbeit in der Praxis aussieht.
Und persönlich würde es mich schon etwas stören, im Zuständigkeitsbereich eingeschränkt zu sein (In NRW nur vor dem Strafrichter auftreten).
Aber umso interessanter ist, wie die Arbeit in der Praxis aussieht.
01.06.2025, 14:57
(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb: Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?
Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?
Man sollte die guten Rechtspflegerkollegen nicht unter- und Juristen mit zwei ausreichenden Examen nicht überschätzen. Gute Rechtspfleger haben fachlich (erheblich) mehr drauf als schlechte bis mittelmäßige Juristen. Das ist typischer Standesdünkel, der durch nichts gerechtfertigt ist.
01.06.2025, 15:14
(01.06.2025, 14:47)Lost_inPages schrieb: Neuerdings kann man sich erst als Volljurist bewerben, und braucht eine Note von mindestens 6,5 im zweiten Examen. Also selbst als Volljurist schafft man diese Hürde nicht zwangsläufig.Schon erstaunlich, dass man dafür tatsächlich 6,5 Punkte im Zweiten Examen braucht – vor allem, wenn man bedenkt, dass mittlerweile in NRW sogar 7 Punkte reichen, um Staatsanwalt zu werden.
Und persönlich würde es mich schon etwas stören, im Zuständigkeitsbereich eingeschränkt zu sein (In NRW nur vor dem Strafrichter auftreten).
Aber umso interessanter ist, wie die Arbeit in der Praxis aussieht.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich jemand mit einem
ausreichend und ohne Interesse an dem Anwaltsberuf für diesen Weg entscheidet. Aber mit 6,5 Punkten hat man definitiv bessere Optionen, gerade im öffentlichen Dienst.
Da muss man das Strafrecht wohl wirklich sehr mögen – immerhin sind die Aufstiegsmöglichkeiten als Amtsanwalt eher begrenzt
01.06.2025, 16:01
(01.06.2025, 14:57)Pontifex Maximus schrieb:(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb: Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?
Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?
Man sollte die guten Rechtspflegerkollegen nicht unter- und Juristen mit zwei ausreichenden Examen nicht überschätzen. Gute Rechtspfleger haben fachlich (erheblich) mehr drauf als schlechte bis mittelmäßige Juristen. Das ist typischer Standesdünkel, der durch nichts gerechtfertigt ist.
Das ist leider so. Die Spitzengruppe der Rechtspfleger ist nicht unter den Rechtswissenschaftlern, sondern reicht quasi bis ins Mittelfeld. Und nur die besten Rechtspfleger werden als Amtsanwälte weiterqualifiziert. Natürlich unterscheiden sich die Ausbildungsgänge, nur ist Strafrecht in der Praxis oft nicht sehr wissenschaftlich, sondern viel Handwerk. Wenn es mal richtig wissenschaftlich oder kreativ wird, haben Juristen natürlich große Vorteile - aber halt auch nur die guten.
02.06.2025, 00:32
(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb: Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?
Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?
Ja, im Prinzip schon. Du hast die Befähigung zum Richteramt und könntest dich auch als Rechtsanwalt zulassen.
Amtsanwälte machen viel Kleinscheiß, dafür reicht auch ein spezialisierter Rechtspfleger. Und ja, natürlich ist ein kluger, mit einschlägiger Berufserfahrung ausgerüsteter Rechtspfleger fitter als ein Volljurist ohne Berufserfahrung. Dafür fehlt da so ziemlich der komplette akademische Anteil, der sich aber irgendwann auszahlt.
02.06.2025, 06:16
(02.06.2025, 00:32)NRW556 schrieb:(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb: Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?
Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?
Ja, im Prinzip schon. Du hast die Befähigung zum Richteramt und könntest dich auch als Rechtsanwalt zulassen.
Amtsanwälte machen viel Kleinscheiß, dafür reicht auch ein spezialisierter Rechtspfleger. Und ja, natürlich ist ein kluger, mit einschlägiger Berufserfahrung ausgerüsteter Rechtspfleger fitter als ein Volljurist ohne Berufserfahrung. Dafür fehlt da so ziemlich der komplette akademische Anteil, der sich aber irgendwann auszahlt.
Wieso sollte der akademische Teil fehlen? Rechtspfleger studieren auch drei Jahre lang (an der FH, klar). Es ist jetzt auch nicht wirklich so, als ob ein Jurist mit den Noten, die für die Amtsanwaltschaft genügen, für die Staatsanwaltschaft aber nicht, sich regelmäßig durch besondere akademische Fähigkeiten hervorgetan haben wird.