27.05.2025, 12:28
Liebe Mitstreitende,
Es existieren bereits Beiträge über besonders ergiebige Kommentarstellen. Ich möchte den Fokus jedoch auf das systematische Verkleben von Heftzetteln im Gesetzestext legen.
Hierzu möchte ich einige - wie ich finde sinnvolle - Ansätze teilen:
Wem fallen sonst noch interessante Klebefolgen ein?
Es existieren bereits Beiträge über besonders ergiebige Kommentarstellen. Ich möchte den Fokus jedoch auf das systematische Verkleben von Heftzetteln im Gesetzestext legen.
Hierzu möchte ich einige - wie ich finde sinnvolle - Ansätze teilen:
- Die formelle Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans lässt sich im BauGB (§§ 1 I, III, 2 I, III, IV, 3, 4, 10) und AGBauGB (BE) (§§ 1, 5, 6) hervorheben. Ebenso lassen sich die materiellen Rechtmäßigkeitserfordernisse eines Bebauungsplans hervorheben: §§ 1 III, VII, 9, 9a, 214, 215 BauGB.
- Behördensicht: sämtliche §§ des VwVfG, die im Rahmen der Erstellung eines Bescheids zu berücksichtigen sind, lassen sich einheitlich markieren (z.B. §§ 13, 14, 24, 28, 40, 80 etc.).
- Anklage: sämtliche Vorschriften, die für das B-Gutachten relevant werden, inkl. MiStra-Nr. im MG/S + GVG. Hier ist Zurückhaltung geboten - ggf. droht eine Überfrachtung mit den Klebezetteln für die anderen Klausurtypen.
- Haftrecht: sämtliche Anträge, die sich aus Verteidigerperspektive in einer Haftklausur (hilfsweise) stellen lassen.
Wem fallen sonst noch interessante Klebefolgen ein?