Heute, 09:12
Guten Morgen,
teilweise wurde mir geraten, sich im Bewerbungsverfahren zwecks Zulassung erstmal eine Wohnzimmerkanzlei einzurichten. Nun ist aber die Angst präsent, dass man dadurch aus dem Anspruch auf Arbeitslosengeld rausfällt. Hat jemand hierzu Erfahrungswerte?
Danke im Voraus.
teilweise wurde mir geraten, sich im Bewerbungsverfahren zwecks Zulassung erstmal eine Wohnzimmerkanzlei einzurichten. Nun ist aber die Angst präsent, dass man dadurch aus dem Anspruch auf Arbeitslosengeld rausfällt. Hat jemand hierzu Erfahrungswerte?
Danke im Voraus.
Heute, 09:33
Wenn du noch im ALG 1 bist gibt es auf Antrag die Möglichkeit dir einen Gründerzuschuss für die ersten Monate in Höhe des letzten ALG 1- Betrags zu zahlen zzgl. einer monatlichen Gründerpauschale iHv. 300 EUR. Nach 6 Monaten entfällt dann das ALG 1 wobei die 300 EUR auf Antrag noch einige Monate länger gezahlt werden können.
Da gibt es schon einige Möglichkeiten. Frage ist, wie lange noch, sollte demnächst der staatliche Rotstift angesetzt werden.
Da gibt es schon einige Möglichkeiten. Frage ist, wie lange noch, sollte demnächst der staatliche Rotstift angesetzt werden.
Heute, 09:33
Karriereplanung in Deutschland 2025, erstmal schauen wie man sich möglichst keine staatlichen Transferleistungen entgehen lässt…
Insgesamt aber ein komisches Angebot, da will der Chef wohl die Zulassung nicht bezahlen. Die dauert ein paar Wochen, so lange wird einen Berufsanfänger eine vernünftige Kanzlei sowieso nicht alleine vor Gericht lassen.
Insgesamt aber ein komisches Angebot, da will der Chef wohl die Zulassung nicht bezahlen. Die dauert ein paar Wochen, so lange wird einen Berufsanfänger eine vernünftige Kanzlei sowieso nicht alleine vor Gericht lassen.
Heute, 09:39
Heul leiser.
Es ist nicht jeder mit nem goldenen Löffel im Mund geboren und während heutzutage immer mehr junge Menschen den Weg in den sicheren staatlichen Hafen suchen fährst du Leute an, die das Risiko einer Selbständigkeit zumindest in Betracht ziehen. Und selbst wenn man zur Existenzgründung zunächst Transferleistungen bezieht, so wird sich das ganze für den Staat mit Blick auf eine erfolgreiche Kanzleigründung hinsichtlich Steuern und Abgaben x-fach rentieren.
vor dem Hintergrund ganz schwacher Beitrag.
Es ist nicht jeder mit nem goldenen Löffel im Mund geboren und während heutzutage immer mehr junge Menschen den Weg in den sicheren staatlichen Hafen suchen fährst du Leute an, die das Risiko einer Selbständigkeit zumindest in Betracht ziehen. Und selbst wenn man zur Existenzgründung zunächst Transferleistungen bezieht, so wird sich das ganze für den Staat mit Blick auf eine erfolgreiche Kanzleigründung hinsichtlich Steuern und Abgaben x-fach rentieren.
vor dem Hintergrund ganz schwacher Beitrag.
Vor 11 Stunden
Erst einmal Danke für die Antworten.
Der Rat kam tatsächlich in der Station und ganz abseits von Bewerbungen, sodass da keine Sparmaßnahme bezweckt war.
Die Situation ist Folgende: Ursprünglich war ein Arbeitsbeginn (im Anstellungsverhältnis) zum 01.05. angedacht, verschiebt sich aber leider um 2 Monate. Da die Zulassung bereits beantragt war, steht nun der Verteidigungstermin an und ich werde über diese Monate auf die Wohnzimmerkanzlei zurückgreifen müssen. Als Rechtsanwalt werde ich in dieser Zeit aber nicht tätig. Da es sich jedoch nicht lohnt, für diese Zeit anderweitig eine Anstellung anzunehmen, ist natürlich die finanzielle Sorge da, sollte der ALG-Anspruch entfallen 😅
Der Rat kam tatsächlich in der Station und ganz abseits von Bewerbungen, sodass da keine Sparmaßnahme bezweckt war.
Die Situation ist Folgende: Ursprünglich war ein Arbeitsbeginn (im Anstellungsverhältnis) zum 01.05. angedacht, verschiebt sich aber leider um 2 Monate. Da die Zulassung bereits beantragt war, steht nun der Verteidigungstermin an und ich werde über diese Monate auf die Wohnzimmerkanzlei zurückgreifen müssen. Als Rechtsanwalt werde ich in dieser Zeit aber nicht tätig. Da es sich jedoch nicht lohnt, für diese Zeit anderweitig eine Anstellung anzunehmen, ist natürlich die finanzielle Sorge da, sollte der ALG-Anspruch entfallen 😅
Vor 11 Stunden
Ich würde dem AA falls Fragen kommen die von Dir geschilderte Situation erklären und darauf hinweisen, dass die Zulassung mit Kosten verbunden ist und das Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Zudem ist die Zulassung Voraussetzung für den Job, den Du ohnehin in 2 Monaten antrittst.
Vor 9 Stunden
Warum willst Du eine Kanzlei aufmachen und die Zulassung beantragen, ohne tätig zu werden? Ich würde einfach warten, bis das Arbeitsverhältnis beginnt.
Vor 8 Stunden
Die Zulassung ist ja schon beantragt, der Arbeitsbeginn hat sich bloß verzögert, sodass ich die Kanzlei bis dahin auf die Wohnanschrift anmelden muss.
Vor 7 Stunden
(Vor 8 Stunden)GPA25 schrieb: Die Zulassung ist ja schon beantragt, der Arbeitsbeginn hat sich bloß verzögert, sodass ich die Kanzlei bis dahin auf die Wohnanschrift anmelden muss.
Dürfte für ALG kein Problem sein. Glaube die kriegen das gar nicht mit. Aber ich war auch zwischen zwei Jobs jurz arbeitslos und musste dann natürlich auch einen Kanzleisitz angeben, um die Zulassung nicht zu verlieren. War unproblematisch
Vor 3 Stunden
Ah perfekt, vielen Dank!