04.05.2019, 17:53
Leute, lasst doch diese Spekulationen und die damit einhergehende Verunsicherung. Keine Seitenzahl sagt etwas über die Benotung aus..vielleicht mal abgesehen davon, wenn nur eine Seite abgegeben wird :D
O-Ton meines ehemaligen Ausbilders, der ebenfalls korrigiert: für mich gibt es keine erforderliche Seitenzahl, für mich können 15 Seiten auch inhaltlich besser sein als 30.
Das ist auch stets ein wenig Geschmackssache des jeweiligen Prüfers. Er zb mag es halt prägnant.
O-Ton meines ehemaligen Ausbilders, der ebenfalls korrigiert: für mich gibt es keine erforderliche Seitenzahl, für mich können 15 Seiten auch inhaltlich besser sein als 30.
Das ist auch stets ein wenig Geschmackssache des jeweiligen Prüfers. Er zb mag es halt prägnant.
04.05.2019, 19:31
Kann mir jemand erklären wofür es relevant war, dass der Vermieter im Urlaub war und den Brief erst später gelesen hat??
Dass die Eintragung später erst erfolgte war unschädlich oder?
Und was konnte man zur Zweckmäßigkeit grossartig schreiben?
Dass die Eintragung später erst erfolgte war unschädlich oder?
Und was konnte man zur Zweckmäßigkeit grossartig schreiben?
04.05.2019, 20:32
zur Zweckmäßigkeit hat ich eigentlich ggü der Mieterin den Gerichtsstand nach 29a ZPO erwähnt und Alternativmöglichkeiten zur Unterlassungsklage aufgezeigt. Auch wenn der Mandant die Kündigung NOCh nicht wollte, Ggf wird irgendwann ein Herausgabeanspruch für die Mietsache erforderlich usw.
Ggü dem Mieter auf Pflicht zur Mängelbeseitigung hingewiesen und auf drohende Konsequenzen aufmerksam gemacht (Mietminderung, Selbstvornahme und Ersatz). Viel mehr ist mir nicht ein bzw aufgefallen
Ggü dem Mieter auf Pflicht zur Mängelbeseitigung hingewiesen und auf drohende Konsequenzen aufmerksam gemacht (Mietminderung, Selbstvornahme und Ersatz). Viel mehr ist mir nicht ein bzw aufgefallen
05.05.2019, 12:53
Ich denke die wollten bzgl der Mieterin vor allem die Möglk nach 890 ZPO sehen, ein Ordnungsgeld für die Zuwiderhandlung anzudrohen.
05.05.2019, 18:16
Ich denke leider dass es bei mir alles andere als gut war...klar, wirkte die Klausur auf den ersten Blick einfach...
Aber ich habe die verwirkung nicht angesprochen :-/
Dass er als er die abmahnung abschickte noch nicht Eigentümer war hab ich auch nicht thematisiert :-/
Und warum der Urlaub im Sachverhalt stand
das kann ich leider auch nicht beantworten.
Aber ich habe die verwirkung nicht angesprochen :-/
Dass er als er die abmahnung abschickte noch nicht Eigentümer war hab ich auch nicht thematisiert :-/
Und warum der Urlaub im Sachverhalt stand

05.05.2019, 18:21
(05.05.2019, 18:16)Verbesserer schrieb: Ich denke leider dass es bei mir alles andere als gut war...klar, wirkte die Klausur auf den ersten Blick einfach...
Aber ich habe die verwirkung nicht angesprochen :-/
Dass er als er die abmahnung abschickte noch nicht Eigentümer war hab ich auch nicht thematisiert :-/
Und warum der Urlaub im Sachverhalt standdas kann ich leider auch nicht beantworten.
In dem Bearbeitervermerk stand, dass davon auszugehen ist, dass die Abmahnung ordnungsgemäß war, soweit ich mich erinnere.
05.05.2019, 18:53
(05.05.2019, 18:16)Verbesserer schrieb: Ich denke leider dass es bei mir alles andere als gut war...klar, wirkte die Klausur auf den ersten Blick einfach...
Aber ich habe die verwirkung nicht angesprochen :-/
Dass er als er die abmahnung abschickte noch nicht Eigentümer war hab ich auch nicht thematisiert :-/
Und warum der Urlaub im Sachverhalt standdas kann ich leider auch nicht beantworten.
Die Verwirkung war ja nur ein kleiner Teil des Ganzen (auch im Originalurteil). Das gibt einen kleinen Punktabzug, aber sicher kein "Runterpurzeln" um mehrere Punkte.
Im Übrigen stand im Bearbeitervermerk, dass die Abmahnung alle Wirksamkeitserfordernisse erfüllt hat. Von daher Glück im Unglück für dich, weil gar nicht ansprechen ist da sicher besser als die Wirksamkeit zu thematisieren. :)
05.05.2019, 18:56
PS: Das mit dem Urlaub war mMn eine reine Nebelkerze, um den SV ein wenig "anzureichern" und zu testen, ob die Prüflinge Wichtiges von Unwichtigem auseinanderhalten können.
05.05.2019, 20:05
Wie die Vorredner bereits festgestellt haben, gibt es hier sehr wohl Mitarbeiter, die das Forum verfolgen.
Die Inhalte der nächsten Termine stehen zwar bereits fest, aber ich werde gerne das Feedback nach exotischeren Klausuren für die darauffolgenden Termine weiterreichen.
Gruß
Ein unbekannter LJPA Mitarbeiter
Die Inhalte der nächsten Termine stehen zwar bereits fest, aber ich werde gerne das Feedback nach exotischeren Klausuren für die darauffolgenden Termine weiterreichen.
Gruß
Ein unbekannter LJPA Mitarbeiter
05.05.2019, 20:33
(05.05.2019, 20:05)JPA Mitarbeiter schrieb: Wie die Vorredner bereits festgestellt haben, gibt es hier sehr wohl Mitarbeiter, die das Forum verfolgen.Mir egal, ich kann alles und werde euch Pflaumen in Grund und Boden schreiben!
Die Inhalte der nächsten Termine stehen zwar bereits fest, aber ich werde gerne das Feedback nach exotischeren Klausuren für die darauffolgenden Termine weiterreichen.
Gruß
Ein unbekannter LJPA Mitarbeiter
Gruß
Prüfling September 2019, Hessen