16.04.2025, 16:12
17.04.2025, 10:57
Als jemand, der selber mal Rechtspflegeranwärter war und sich dann aber dem Jurastudium zuwandte: Ich würde mich wirklich nur mit sehr bescheidenen Examina und ganz starkem Wunsch für die StA bzw. großem Strafrechtsinteresse dort überhaupt bewerben.
Das dreijährige Rechtspflegestudium ist zwar auch alles andere als geschenkt, aber an die Masse des Stoffs und das Niveau des Juraexamens kommt es doch bei weitem nicht ran. Und da ändern auch die 14 Monate Zusatzausbildung zum Amtsanwärter nicht viel. Ihr tauscht quasi mind. 5 Jahre Studium + 2 Jahre Ref + mind. ein Jahr Wartezeit, also mind. 8 Jahre Studium mit zumeist keinem oder sehr bescheidenen Gehältern und psychisch extrem belastendem Examensphasen gegen ein Job ein, der nach weniger als der Hälfte der Zeit hätte erreicht werden können...
Das dreijährige Rechtspflegestudium ist zwar auch alles andere als geschenkt, aber an die Masse des Stoffs und das Niveau des Juraexamens kommt es doch bei weitem nicht ran. Und da ändern auch die 14 Monate Zusatzausbildung zum Amtsanwärter nicht viel. Ihr tauscht quasi mind. 5 Jahre Studium + 2 Jahre Ref + mind. ein Jahr Wartezeit, also mind. 8 Jahre Studium mit zumeist keinem oder sehr bescheidenen Gehältern und psychisch extrem belastendem Examensphasen gegen ein Job ein, der nach weniger als der Hälfte der Zeit hätte erreicht werden können...
17.04.2025, 11:35
(17.04.2025, 10:57)SimonLamba schrieb: Als jemand, der selber mal Rechtspflegeranwärter war und sich dann aber dem Jurastudium zuwandte: Ich würde mich wirklich nur mit sehr bescheidenen Examina und ganz starkem Wunsch für die StA bzw. großem Strafrechtsinteresse dort überhaupt bewerben.
Das dreijährige Rechtspflegestudium ist zwar auch alles andere als geschenkt, aber an die Masse des Stoffs und das Niveau des Juraexamens kommt es doch bei weitem nicht ran. Und da ändern auch die 14 Monate Zusatzausbildung zum Amtsanwärter nicht viel. Ihr tauscht quasi mind. 5 Jahre Studium + 2 Jahre Ref + mind. ein Jahr Wartezeit, also mind. 8 Jahre Studium mit zumeist keinem oder sehr bescheidenen Gehältern und psychisch extrem belastendem Examensphasen gegen ein Job ein, der nach weniger als der Hälfte der Zeit hätte erreicht werden können...
Naja, ändert ja nichts daran, dass der Staat bzw das Gesetz (RpflG) statuiert, dass Rechtspflergertätigkeiten ansonsten nur durch Volljuristen ausgeführt/erbracht werden dürfen. Und dies unabhängig davon, ob der Rechtspfleger die Tätigkeit als AA oder eher die "klassische" Tätigkeit (Verwaltung, VBs, KFB, PFüB usw) ausübt. Tatsächlich wundert mich das ein wenig, denn das duale Studium beträgt idR "nur" 3 Jahr (ohne dies in irgendeiner Weise abwerten zu wollen; mMn wird das 1. Examen eher abgewertet). Falls es einen großen Mangel an Rechtspflegern gibt, sollte man als Staat jedenfalls darüber nachdenken, ob man nicht auch Absolventen mit 1. Examen (zB mindestens 8 Punkte o.ä.) + anschließender Zusatzausbildung irgendwie ebenfalls eine Möglichkeit eröffnet, sich für gewisse Rechtspflegertätigkeiten zu qualifizieren.
17.04.2025, 13:38
(17.04.2025, 11:35)nachdenklich schrieb:(17.04.2025, 10:57)SimonLamba schrieb: Als jemand, der selber mal Rechtspflegeranwärter war und sich dann aber dem Jurastudium zuwandte: Ich würde mich wirklich nur mit sehr bescheidenen Examina und ganz starkem Wunsch für die StA bzw. großem Strafrechtsinteresse dort überhaupt bewerben.
Das dreijährige Rechtspflegestudium ist zwar auch alles andere als geschenkt, aber an die Masse des Stoffs und das Niveau des Juraexamens kommt es doch bei weitem nicht ran. Und da ändern auch die 14 Monate Zusatzausbildung zum Amtsanwärter nicht viel. Ihr tauscht quasi mind. 5 Jahre Studium + 2 Jahre Ref + mind. ein Jahr Wartezeit, also mind. 8 Jahre Studium mit zumeist keinem oder sehr bescheidenen Gehältern und psychisch extrem belastendem Examensphasen gegen ein Job ein, der nach weniger als der Hälfte der Zeit hätte erreicht werden können...
Naja, ändert ja nichts daran, dass der Staat bzw das Gesetz (RpflG) statuiert, dass Rechtspflergertätigkeiten ansonsten nur durch Volljuristen ausgeführt/erbracht werden dürfen. Und dies unabhängig davon, ob der Rechtspfleger die Tätigkeit als AA oder eher die "klassische" Tätigkeit (Verwaltung, VBs, KFB, PFüB usw) ausübt. Tatsächlich wundert mich das ein wenig, denn das duale Studium beträgt idR "nur" 3 Jahr (ohne dies in irgendeiner Weise abwerten zu wollen; mMn wird das 1. Examen eher abgewertet). Falls es einen großen Mangel an Rechtspflegern gibt, sollte man als Staat jedenfalls darüber nachdenken, ob man nicht auch Absolventen mit 1. Examen (zB mindestens 8 Punkte o.ä.) + anschließender Zusatzausbildung irgendwie ebenfalls eine Möglichkeit eröffnet, sich für gewisse Rechtspflegertätigkeiten zu qualifizieren.
Warum sollte jemand mit 8 Punkten im ersten Examen Rechtspfleger werden wollen, wenn er das Referendariat machen kann und dann falls er im Zweiten die gleiche Note erreicht zB Richter oder Staatsanwalt werden könnte.
Wäre vielleicht eher eine Option für die schwächeren Absolventen oder Leute mit einem LL.B.
17.04.2025, 14:00
(20.03.2024, 13:41)Illegal_Counsel schrieb: Hallo,In Niedersachsen wird man wohl als Amtsanwalt direkt auf einer A12 Stelle eingestellt und der Übergang zur StA ist durchlässig, also möglich.
was du wohl ansprichst ist die Möglichkeit in NRW als Volljurist in der Rechtspflege eingestellt zu werden.
Notenanforderungen gibt es da da keine.
Einstellung erfolgt in A9 und rein theoretisch kannst du von dort dich dann zum Amtsanwalt, der mit A12 besoldet wird, hocharbeiten.
Eine direkte Einstellung als Amtsanwalt gibt es meines Wissens (noch) nicht.
Grüße
24.04.2025, 16:12
Mal eine andere Frage: bis vor kurzem habe ich noch die Stellenausschreibungen der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gesehen und ich meine die Frist lief bis zum 30.04.25. Bin ich grade zu blöd in meiner Suche oder ist die wohl raus genommen worden? Vielen Dank schon mal.