04.05.2019, 08:10
Buhu ... #word!!!
04.05.2019, 12:00
Ich denke, die bisherigen zwei Klausuren sind schon solche, wo wenigstens jeder irgendwas schreiben konnte. Es gibt ja auch Klausuren, bei denen die meisten erst einmal zwei Stunden im Kommentar lesen müssen, um überhaupt eine Idee zu haben, um was es geht. Bei diesen Klausuren war das nicht so. Dafür glaube ich, dass es umso strenger bewertet werden wird.
Aber mal was anderes: Was habt ihr gestern bezüglich der Minderung entschieden?
Ich habe gesagt, dass der Mieter zwar einen Anspruch auf Instandsetzung der Leitung hat, aber nicht mindern kann, immerhin gab es ja das Kabel durch das Schlafzimmerfenster, durch das er Telefon und Internet hatte.
Aber mal was anderes: Was habt ihr gestern bezüglich der Minderung entschieden?
Ich habe gesagt, dass der Mieter zwar einen Anspruch auf Instandsetzung der Leitung hat, aber nicht mindern kann, immerhin gab es ja das Kabel durch das Schlafzimmerfenster, durch das er Telefon und Internet hatte.
04.05.2019, 12:17
535 I 2 und 536 I 2 knüpfen doch beide an der vertragsgemäßen Gebrauch an. Entweder ist der beeinträchtigt oder nicht. Im Übrigen ist ein Fenster, das dauerhaft offen stehen muss sowie ein offen liegendes Kabel, auch nicht gerade schön. ;)
Den Vorwurf der fehlenden Sensibilität kann ich nicht nachvollziehen. Ihr wollt Volljuristen werden oder seid es (wie ich) bereits. Dann müsst ihr auch mal aushalten, dass euch jemand die, ggf. unbequeme, Wahrheit sagt. Auch andere Wiederholer/Verbesserer, mit denen ich mich ausgetauscht habe, sehen das so: Bisher war nicht wirklich Wildes oder Abgefahrenes dabei, von daher machbar. Natürlich immer verbunden mit der Gefahr, dass härter bewertet wird, weil z.B. 99% der Kandidaten die richtige AGL (541 BGB z.B.) gewählt haben, keiner völlig daneben liegt und man mit Fokus auf Detailfragen in der Bewertung differenziert.
Den Vorwurf der fehlenden Sensibilität kann ich nicht nachvollziehen. Ihr wollt Volljuristen werden oder seid es (wie ich) bereits. Dann müsst ihr auch mal aushalten, dass euch jemand die, ggf. unbequeme, Wahrheit sagt. Auch andere Wiederholer/Verbesserer, mit denen ich mich ausgetauscht habe, sehen das so: Bisher war nicht wirklich Wildes oder Abgefahrenes dabei, von daher machbar. Natürlich immer verbunden mit der Gefahr, dass härter bewertet wird, weil z.B. 99% der Kandidaten die richtige AGL (541 BGB z.B.) gewählt haben, keiner völlig daneben liegt und man mit Fokus auf Detailfragen in der Bewertung differenziert.
04.05.2019, 12:35
(04.05.2019, 12:17)Wilma_wills_wissen schrieb: 535 I 2 und 536 I 2 knüpfen doch beide an der vertragsgemäßen Gebrauch an. Entweder ist der beeinträchtigt oder nicht. Im Übrigen ist ein Fenster, das dauerhaft offen stehen muss sowie ein offen liegendes Kabel, auch nicht gerade schön. ;)
Bei 536 muss der Mangel ja aber auch erheblich sein, bei 535 nicht. Dadurch, dass doch Internet vorhanden war, könnte der Mangel unerheblich sein. Aber du hast natürlich Recht! Über das offene Fenster habe ich nicht viel nachgedacht. Das ist auch bei den jetzigen Temperaturen nicht so schön. ;)
04.05.2019, 13:42
Ich fand beide Klausuren machbar vom prozessualen und materiellen Recht her und habe im Ergebnis auch die zugrunde liegenden Urteile getroffen.
Wie aber schon hier genannt, werden kleine Fehler dann umso strenger bewertet, wenn die anderen Schreiber die Grundlagen auch weitestgehend beherrscht haben. Und davon habe ich mir viele geleistet, auch in Form von mangelnder Tiefe oder Darlegung von Unrelevantem, sodass die Punktzahl am Ende am unteren Ende der Skala landen dürfte. Man wird halt immer relativ bewertet. Ob harter oder "leichter" Durchgang: Der Schnitt bleibt gleich gut/schlecht.
Daher: Ja, war bisher nichts Exotisches dabei und gut lösbar. Nein, das bedeutet noch lange nicht 9 Punkte für alle.
Wie aber schon hier genannt, werden kleine Fehler dann umso strenger bewertet, wenn die anderen Schreiber die Grundlagen auch weitestgehend beherrscht haben. Und davon habe ich mir viele geleistet, auch in Form von mangelnder Tiefe oder Darlegung von Unrelevantem, sodass die Punktzahl am Ende am unteren Ende der Skala landen dürfte. Man wird halt immer relativ bewertet. Ob harter oder "leichter" Durchgang: Der Schnitt bleibt gleich gut/schlecht.
Daher: Ja, war bisher nichts Exotisches dabei und gut lösbar. Nein, das bedeutet noch lange nicht 9 Punkte für alle.
04.05.2019, 17:26
Es gibt keine leichten Klausuren. Habe 29 Seiten in der letzten ZR geschrieben. Dann habt ihr leider was übersehen oder die Schwerpunkte - für jeden mindestens fünf Seiten- nicht erfasst.
04.05.2019, 17:29
Weil man auch anhand der geschriebenen Seitenanzahl sagen kann, wer alle Schwerpunkte erkannt hat -.-
Made my day
Made my day
04.05.2019, 17:36
(04.05.2019, 17:26)Gast schrieb: Habe 29 Seiten in der letzten ZR geschrieben. Dann habt ihr leider was übersehen oder die Schwerpunkte - für jeden mindestens fünf Seiten- nicht erfasst.
Krass, da hat jemand schon die Lösungsskizze vorliegen und kennt die geforderte Gewichtung der Probleme und den notwendigen Umfang :bigeyes:
04.05.2019, 17:40
04.05.2019, 17:43
(04.05.2019, 17:26)Gast schrieb: Es gibt keine leichten Klausuren. Habe 29 Seiten in der letzten ZR geschrieben. Dann habt ihr leider was übersehen oder die Schwerpunkte - für jeden mindestens fünf Seiten- nicht erfasst.
In welchem Bundesland hast du geschrieben? Habe nur 27 Seiten geschrieben aber vielleicht habt ihr einen größeren Rand?