11.04.2025, 17:32
Was kam in rlp?
11.04.2025, 17:36
12.04.2025, 11:51
(11.04.2025, 15:11)Büffelhüfte schrieb: Heute GPA
I. Vermerk neues Mandat:
Zeitpunkt der Bearbeitung war 11.04.II. Protokoll:
- Verhandlung am 05.02.
- Revionseinlegung durch alten Verteidiger am 07.02 als "Rechtsmittel"
- Zustellung Urteil am 10.03. an den Angeklagten
- Revisionsbegründung am 10.4 durch alten Verteidiger nachdem der Angeklagte am selben Tag erfolglos bei der Geschäftsstelle innerhalb der ausgeschriebenen dienstzeiten war. Erhebung durch RA nur als allg sachrüge, Bezeichnung als Revision und allg Antrag auf Aufhebung der Feststellungen
Eröffnungsbeschluss LG vorm AG (209 I stpo)
Ablehender beschluss für opening Statement des Verteidigers
Abwesenheit des Angeklagten nach Gerichtsbeschluss weil mitangeklagte sich sonst auf Aussageverweigerungsrecht beruft (247 stpo). Während Abwesenheit Antrag und ablehnener beschluss auf "Vereidigung der mitangeklagten"
Deal während der Unterbrechung der HV dem anschließend der Angeklagte zustimmt, keine ausdrückliche Zustimmung sta hält sich beim Antrag aber an die vorgeschlagene Grenzen
III. Urteil
Fall 1: versuchte Räuber. Erpressung durch anbietung eines insta tickets zum bevorzugten kauf für 2x Schokolade im Wert von 26 Euro gegen Zahlung von 100 Eur bei sonst langer warteschlange und begrenztem vorrat. Zeugin hat abgelehnt, aber hatte "fomo". Der Angeklagte war Mitarbeiter des Unternehmens die diese tickets zum prio verkauf ausgelost hatten und hat diese auf papier ausgehändigt bekommen , um die Gewinner zu finden und an der warteschlange vorbeizuführen und hat sie dann behalten.
Fall 2: handelte von einem überfall mit der mitangeklagten auf einen Supermarkt bei dem diese als stellv. Filialleiterin arbeitete.
A) 249, 250 II Nr. 1 lit a alt 2 wegen Drohung mit messer ggü kassierin bei überfall auf Supermarkt
B) 242, 244 Diebstahl mit Waffen bzgl Tresor zu dem mitangeklagte als Angestellte Schlüssel hatte
In NRW fast identisch, nur keine Revisionsbegründung vom alten Verteidiger und das mit der Geschäftsstelle war auch nicht drin. Die Daten waren auch ein bisschen anders, ich meine „Rechtsmittel“ ohne Begründung wurde am 26.02.25 eingelegt und Urteilsverkündung war 25.02.25
Sonst war der Fall so wie beim GPA
NRWler können mich gerne ergänzen/verbessern(war gestern so unter Zeitdruck, dass ich nicht garantieren kann, ob das stimmt - und möchte niemanden verwirren) …
12.04.2025, 12:28
RLP: Was denkt ihr, womit müssen wir rechnen am Montag und Dienstag?
13.04.2025, 00:09
Welche Klage war in Nds. Eigentlich relevant und wie habt ihr das mit der Frist gemacht? Also Wahlklausur Niedersachsen
13.04.2025, 14:31
Ist es wahrscheinlich, dass morgen erst ne Gerichtsklausur kommt? (Ringtausch, RLP)
13.04.2025, 16:03
14.04.2025, 15:23
RLP heute: bisschen verrückt, da atpypisch aber alle relevanten Normen waren abgedruckt bzw. wurden von den Beteiligten vorgetragen, sodass es mE gut machbar war.
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren
14.04.2025, 15:44
(14.04.2025, 15:23)Tatbestandtanzt schrieb: RLP heute: bisschen verrückt, da atpypisch aber alle relevanten Normen waren abgedruckt bzw. wurden von den Beteiligten vorgetragen, sodass es mE gut machbar war.Offenes Kirchenasyl begründet keine Flüchtigkeit nach der Dublin III Verordnung (https://www.bverwg.de/260121U1C42.20.0) - Hab mich in der Klausur natürlich anders entschieden
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren

Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst oder gab es da kein Problem?🙊
14.04.2025, 15:49
(14.04.2025, 15:44)Büffelhüfte schrieb:Habe mich auch für die Flüchtigkeit entschieden, auch aus zeitgründeb und sehr kurz und knapp. Welches Problem mit der Klagefrist? Der hat am Tag nach der Zustellung Klage erhoben oder nicht(14.04.2025, 15:23)Tatbestandtanzt schrieb: RLP heute: bisschen verrückt, da atpypisch aber alle relevanten Normen waren abgedruckt bzw. wurden von den Beteiligten vorgetragen, sodass es mE gut machbar war.Offenes Kirchenasyl begründet keine Flüchtigkeit nach der Dublin III Verordnung (https://www.bverwg.de/260121U1C42.20.0) - Hab mich in der Klausur natürlich anders entschieden
Thema:
Aslyrecht/ Dublin Bescheid
Klägerin kommt aus Algerien und hat in DE Asyl beantragt.
Behörde für MigRa und Flüchtlinge hat den Antrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung nach Schweden angeordnet.
Begründung: Schweden sei zuständig, da die ihr vorher auch ein Visum ausgestellt hatten. Klägerin sagt nö, weil sie Direktflug nach DE hatte von Algerien und daher zuerst in DE EU Boden betreten hat
Im Laufe des Verfahrens wurde noch die Frist für die Abschiebung erhöht weil die Klägerin sog. kirchenasyl bekam (wurde alles erläutert im Schriftsatz was das ist und welche Bedeutung das hat). Hier dann (P) ob Klägerin flüchtig im Sinne der Dublin III Verordnung war
Und Drum und Dran paar (P)s, die aber alle aus dem SV ersichtlich waren![]()
Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst oder gab es da kein Problem?🙊