13.06.2015, 15:10
Also die Sache mit dem rausgeworfenen Zuschauer habe ich entweder völlig überlesen oder sie wurde in Berlin 'rausgekürzt...
13.06.2015, 15:22
Leute habt ihr irgendwelche Tipss was Im Verwaltungsrecht rankommen könnte?
13.06.2015, 15:45
Eine gerichtliche Entscheidung und entweder ein Anwaltsgutachten oder eine behördliche Entscheidung.
Eher keine Verfassungsbeschwerde. Eher kein Vorlagebeschluss. Und - auch wenn ich mich damit weit raushänge - eher keine abstrakte Normenkontrolle vor dem OVG.
SCNR :D
Eher keine Verfassungsbeschwerde. Eher kein Vorlagebeschluss. Und - auch wenn ich mich damit weit raushänge - eher keine abstrakte Normenkontrolle vor dem OVG.
SCNR :D
13.06.2015, 18:07
Was läuft denn so in Berlin verwaltungsrechtlich heiß?
Vielleicht kann man daraus ja Schlüsse für NRW ziehen?:)
Vielleicht kann man daraus ja Schlüsse für NRW ziehen?:)
13.06.2015, 19:11
Also: § 28 II JAO Berlin sagt:
"Der Prüfling hat an sieben Arbeitstagen je eine schriftliche Arbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Stunden unter Aufsicht anzufertigen. Jeweils zwei Aufgaben haben ihren Schwerpunkt in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Die weitere Aufgabe hat ihren Schwerpunkt nach Wahl des Prüflings in einem dieser Pflichtfächer. Der Prüfling hat seine Wahl dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt mitzuteilen. Anderenfalls entscheidet das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt.
<<Bis zu vier Aufgaben stammen aus der anwaltlichen Berufspraxis.>>
§ 5 Abs. 1 und 4 bis 7, §§ 6 bis 8 und 15 bis 17 finden Anwendung."
Wir Berliner haben bereits alle 2 Klausuren aus staatlicher Sicht und 2 Klausuren aus anwaltlicher Sicht geschrieben. Die Wahlklausur war im ZivilR aus anwaltlicher, im StrafR und Ö-Recht aus staatlicher Sicht. Also MUSS Montag und Dienstag eine Klausur aus staatlicher Sicht geschrieben werden (sonst wären für die Zivilrechtler 5 Klausuren aus anwaltlicher Sicht gewesen).
Theoretisch können daher Montag ein Urteil und Dienstag ein Bescheid kommen. Realistischer ist aber dienstags eine Klausur aus anwaltlicher Sicht, da die JPAs wohl versuchen, anwaltliche und staatliche Sicht auszugleichen. Und nur 2 anwaltliche Klausuren für die Ö- und Strafrechtlicher wäre etwas wenig, oder? Aber das ist dann schon wieder unsere Spekulation ;-)
So oder so, allen viel Erfolg!
"Der Prüfling hat an sieben Arbeitstagen je eine schriftliche Arbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Stunden unter Aufsicht anzufertigen. Jeweils zwei Aufgaben haben ihren Schwerpunkt in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Die weitere Aufgabe hat ihren Schwerpunkt nach Wahl des Prüflings in einem dieser Pflichtfächer. Der Prüfling hat seine Wahl dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt mitzuteilen. Anderenfalls entscheidet das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt.
<<Bis zu vier Aufgaben stammen aus der anwaltlichen Berufspraxis.>>
§ 5 Abs. 1 und 4 bis 7, §§ 6 bis 8 und 15 bis 17 finden Anwendung."
Wir Berliner haben bereits alle 2 Klausuren aus staatlicher Sicht und 2 Klausuren aus anwaltlicher Sicht geschrieben. Die Wahlklausur war im ZivilR aus anwaltlicher, im StrafR und Ö-Recht aus staatlicher Sicht. Also MUSS Montag und Dienstag eine Klausur aus staatlicher Sicht geschrieben werden (sonst wären für die Zivilrechtler 5 Klausuren aus anwaltlicher Sicht gewesen).
Theoretisch können daher Montag ein Urteil und Dienstag ein Bescheid kommen. Realistischer ist aber dienstags eine Klausur aus anwaltlicher Sicht, da die JPAs wohl versuchen, anwaltliche und staatliche Sicht auszugleichen. Und nur 2 anwaltliche Klausuren für die Ö- und Strafrechtlicher wäre etwas wenig, oder? Aber das ist dann schon wieder unsere Spekulation ;-)
So oder so, allen viel Erfolg!
Der obigen Herleitung ist nicht Objektives hinzuzufügen. Lediglich die Empirie spricht für Montag ein Urteil oder Beschluss und Dienstag als Anwalt entweder für die Behörde (hier kam auch schon als bei der Behörde arbeitender Rechtsreferendar) oder für den Bürger. Ham wa schon imma so jemacht.
14.06.2015, 18:12
Diejenigen, die am Freitag den Raub abgelehnt haben:
Habt Ihr im ersten Tatkomplex auch die Tateinheit abgelehnt? An dieser kommen mir nämlich langsam Zweifel.
Habt Ihr im ersten Tatkomplex auch die Tateinheit abgelehnt? An dieser kommen mir nämlich langsam Zweifel.
Also ich hatte heute in der Klausur keine Ahnung, wie die zu lösen ist. Habe im Endeeffekt die Verwaltungsakte 1-3 aufgehoben, da Ermessensnichtgebrauch und keine Möglichkeit der Ergänzung nach 114 VwGO
15.06.2015, 14:21
15.06.2015, 14:22
(15.06.2015, 14:21)Gast NRW schrieb:(15.06.2015, 14:16)Gast schrieb: Also ich hatte heute in der Klausur keine Ahnung, wie die zu lösen ist. Habe im Endeeffekt die Verwaltungsakte 1-3 aufgehoben, da Ermessensnichtgebrauch und keine Möglichkeit der Ergänzung nach 114 VwGO
Wo hast du denn geschrieben?
In Hamburg