06.04.2025, 16:57
Bei der Klausureinsicht muss man ja eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Einzige Ausnahme ist die rechtliche Verfolgung von eigenen Interessen.
Ist sowas überhaupt zulässig? Diese Formulare dürften ja AGB sein und zumindest an den eigenen Lösungen besteht seitens der Prüfungsämter gar kein berechtigtes Interesse, die unter Verschluss halten zu müssen. Bei den Korrekturen dürfte das Interesse auch nicht sehr schützenswert sein. Lediglich bei den Sachverhalten kann man es bejahen. Andererseits wären die Vereinbarungen als AGB bereits komplett unwirksam.
Ist sowas überhaupt zulässig? Diese Formulare dürften ja AGB sein und zumindest an den eigenen Lösungen besteht seitens der Prüfungsämter gar kein berechtigtes Interesse, die unter Verschluss halten zu müssen. Bei den Korrekturen dürfte das Interesse auch nicht sehr schützenswert sein. Lediglich bei den Sachverhalten kann man es bejahen. Andererseits wären die Vereinbarungen als AGB bereits komplett unwirksam.
07.04.2025, 08:49
Die Klausuren werden im Ringtausch zwischen den Bundesländern getauscht.
Aus deiner Klausur kann man Rückschlüsse auf den Sachverhalt ziehen. Außerdem stellt deine Klausur eine Lösungskizze dar, anhand derer sich andere Studenten/Referendare sich auf die Klausur vorbereiten könnten. Ob gute oder schlechte Lösungsskizze, spielt dabei erstmal keine Rolle, denn vorbereiten kann man sich damit allemal.
Ergo liegt ein berechtigtes Interesse der Prüfungsämter an der Geheimhaltung vor.
Aus deiner Klausur kann man Rückschlüsse auf den Sachverhalt ziehen. Außerdem stellt deine Klausur eine Lösungskizze dar, anhand derer sich andere Studenten/Referendare sich auf die Klausur vorbereiten könnten. Ob gute oder schlechte Lösungsskizze, spielt dabei erstmal keine Rolle, denn vorbereiten kann man sich damit allemal.
Ergo liegt ein berechtigtes Interesse der Prüfungsämter an der Geheimhaltung vor.
08.04.2025, 11:34
Ich weiß auch nicht, wie du auf die Idee kommst, dich hier im Zivilrecht (AGB-Kontrolle) zu bewegen.