01.04.2025, 22:48
Ich weiß, dass ich jetzt mecker auf fragwürdiger Ebene. Aber ich habe vor kurzem das zweite Examen mit 8,8 abgeschlossen. Ich freue mich über die Note. Aber zugleich lassen mich diese 0,2 nicht los. Es macht mich wirklich traurig, dass ich so knapp das VB verpasst habe (mein erstes Examen ist nur zusammen mit dem Schwerpunkt befriedigend). Ich erwische mich sehr oft im Alltag dabei, wie ich immer wieder an die Prüfung zurückdenke und mit dem Kopf schüttele. Es ist schon iwo echt traurig, dass es nicht gereicht und ich keins der beiden Examen mit VB beendet habe.
Habt ihr einen Tipp für einen Umgang mit diesem Gefühl? Ich wollte immer sehr gerne zur Justiz. Die untere Grenze von 7,75 überschreite ich, aber die gern gesehen 9,0 leider nicht. Und die 9er Kandidaten sind in der Regel gewollt. Iwie zerreißt es mich. Ich bin einerseits stolz auf mich, andererseits aber auch traurig. Es war mein Verbesserungsversuch. Also eine dritte Chance gibt es nicht (ehrlicherweise auch iwie zum Glück)
Habt ihr einen Tipp für einen Umgang mit diesem Gefühl? Ich wollte immer sehr gerne zur Justiz. Die untere Grenze von 7,75 überschreite ich, aber die gern gesehen 9,0 leider nicht. Und die 9er Kandidaten sind in der Regel gewollt. Iwie zerreißt es mich. Ich bin einerseits stolz auf mich, andererseits aber auch traurig. Es war mein Verbesserungsversuch. Also eine dritte Chance gibt es nicht (ehrlicherweise auch iwie zum Glück)
01.04.2025, 23:02
Glückwunsch zur super Note.
Ich finde es völlig egal, ob 8,8 oder 9,0 oder 9,2. Denke so sehen es auch die allermeisten Arbeitgeber. Ich kann echt nicht verstehen, wieso man Notenstufen so hochstilisieren muss.
Denke in vier, fünf Monaten wirst auch du das komplett vergessen haben.
Ich finde es völlig egal, ob 8,8 oder 9,0 oder 9,2. Denke so sehen es auch die allermeisten Arbeitgeber. Ich kann echt nicht verstehen, wieso man Notenstufen so hochstilisieren muss.
Denke in vier, fünf Monaten wirst auch du das komplett vergessen haben.
02.04.2025, 00:39
Hey! Glückwunsch zu dieser mega Leistung von dir! Was hattest du im ersten Versuch im 2. Examen? Wie hast du für den Verbesserungsversuch gelernt/was hast du anders gemacht, dass du am Ende über 8 P. bekommen hast?
02.04.2025, 01:13
Danke euch für die Rückmeldung
02.04.2025, 01:17
(02.04.2025, 00:39)Benutzername_ schrieb: Hey! Glückwunsch zu dieser mega Leistung von dir! Was hattest du im ersten Versuch im 2. Examen? Wie hast du für den Verbesserungsversuch gelernt/was hast du anders gemacht, dass du am Ende über 8 P. bekommen hast?
Ich hatte in meinem Erstversuch 8,1. Und danach habe ich tatsächlich nicht mehr so viel lernen können, wie ich eig wollte. Ich habe ,,nur" 25 Klausuren skizziert und ein wenig wiederholt. Ich denke für mich war von Vorteil, dass der Verbesserungsversuch am PC war. In meinem Erstversuch gab es das noch nicht und handschriftlich bin ich sehr langsam. So konnte ich mehr in die Tiefe gehen und mich auch Sachen trauen. Die StA Klausur zB habe ich ohne Skizze gemacht, weil ich wusste, dass ich jederzeit was ändern kann. So habe ich für die Klausur ca 30 Min gewonnen. Und auch Tatbestände schreiben fiel mir leichter, weil ich immer wieder was einfügen konnte.
Und abgesehen davon, ist es nunmal auch immer Glück und Pech mit den Klausuren. Aber ich glaube durch E Examen hatte ich im Vergleich zum ersten Mal einen Vorteil
02.04.2025, 01:29
Ach und ein weiterer Vorteil war die fehlende Angst, weil man ja abgesichert ist. Es war zwar dennoch sehr sehr stressig, auch mit der gleichen Erschöpfung. Aber nicht mehr diese krasse Angst. Eine angespannte Nervösität war dabei, aber nicht vergleichbar mit dem ersten Mal
02.04.2025, 12:22
(01.04.2025, 22:48)Lost_inPages schrieb: Habt ihr einen Tipp für einen Umgang mit diesem Gefühl? Ich wollte immer sehr gerne zur Justiz. Die untere Grenze von 7,75 überschreite ich, aber die gern gesehen 9,0 leider nicht. Und die 9er Kandidaten sind in der Regel gewollt. Iwie zerreißt es mich. Ich bin einerseits stolz auf mich, andererseits aber auch traurig. Es war mein Verbesserungsversuch. Also eine dritte Chance gibt es nicht (ehrlicherweise auch iwie zum Glück)
Um ehrlich zu sein, die Note ist nur ein Eintrittsticket, um in das Verfahren zu kommen, und schon bei den Bewerbungsgesprächen wird es nur zu einem untergeordneten Aspekt, erst recht später...
Beispiel Zivilgerichtsbarkeit: Es stellt sich ein Kandidat mit 15 Punkten vor, Standard-Lebenslauf, nichts Besonderes, nicht mal links oder rechts geguckt im Leben, auch keine Hobbys oder sonstige Interessen außerhalb von Jura, einfach ein "Nerd". Die Kommission nimmt ihn im Gespräch zwar als herausragenden Juristen wahr und auch als grundsätzlich "nette" Person, aber findet ihn als Menschen komplett langweilig.
Dann kommt ein Kandidat mit 8,8 Punkten. Der hat vor dem Jurastudium z.B. Rechtspfleger gelernt, hat während des Studiums auch noch nebenbei gearbeitet, er legt dazu ein schönes Arbeitszeugnis vor. Vielleicht hat er sogar noch einen Doktortitel im Zivilrecht gemacht. Er ist auch außerhalb der Jurisprudenz engagiert, z.B. im örtlichen Fußballverein als Jugendtrainer. Die Stationszeugnisse bescheinigen ihm besonders auch in menschlicher Hinsicht Justizeignung. Der Bewerber macht auch gegenüber der Kommission menschlich einen sehr guten Eindruck. Das Bewerbungsgespräch gleitet sogar ganz kurz in Fachsimpelei über die laufende Bundesliga-Saison ab.
Für wen wird sich in so einem Fall die Justiz wohl entscheiden? Na, ich lege die Hand dafür ins Feuer, dass sie den zweiten Kandidaten nehmen. Denen ist in diesem Fall völlig egal, dass der zweite Kandidat nicht 9 Punkte hat. Die wissen selbst, dass es sehr vom Zufall abhängt. Wichtig ist vor allem, dass sie den Eindruck haben, dass die Person menschlich geeignet ist und ein guter Kollege wird, den man auf die anderen sowie den Bürger "loslassen" kann. Ob da nun die magischen >9 Punkte stehen, ist für diese Entscheidung relativ irrelevant.
Ich kenne viele Leute, die haben es sogar zu den Zeiten, in denen Justiz und Verwaltung eigentlich die Leute noch handverlesen haben und man sich quasi gar nicht bewerben konnte, es trotzdem in diese Dienste geschafft haben. Sie hatten teilweise ein grauenvolles Abitur, waren eigentlich schon recht alt, Examen unter 9 Punkten. Allesamt sind gut untergekommen. Nach der Note hat sie danach nie wieder jemand gefragt.
02.04.2025, 12:55
(02.04.2025, 12:22)Jellinek schrieb:(01.04.2025, 22:48)Lost_inPages schrieb: Habt ihr einen Tipp für einen Umgang mit diesem Gefühl? Ich wollte immer sehr gerne zur Justiz. Die untere Grenze von 7,75 überschreite ich, aber die gern gesehen 9,0 leider nicht. Und die 9er Kandidaten sind in der Regel gewollt. Iwie zerreißt es mich. Ich bin einerseits stolz auf mich, andererseits aber auch traurig. Es war mein Verbesserungsversuch. Also eine dritte Chance gibt es nicht (ehrlicherweise auch iwie zum Glück)
Um ehrlich zu sein, die Note ist nur ein Eintrittsticket, um in das Verfahren zu kommen, und schon bei den Bewerbungsgesprächen wird es nur zu einem untergeordneten Aspekt, erst recht später...
Beispiel Zivilgerichtsbarkeit: Es stellt sich ein Kandidat mit 15 Punkten vor, Standard-Lebenslauf, nichts Besonderes, nicht mal links oder rechts geguckt im Leben, auch keine Hobbys oder sonstige Interessen außerhalb von Jura, einfach ein "Nerd". Die Kommission nimmt ihn im Gespräch zwar als herausragenden Juristen wahr und auch als grundsätzlich "nette" Person, aber findet ihn als Menschen komplett langweilig.
Dann kommt ein Kandidat mit 8,8 Punkten. Der hat vor dem Jurastudium z.B. Rechtspfleger gelernt, hat während des Studiums auch noch nebenbei gearbeitet, er legt dazu ein schönes Arbeitszeugnis vor. Vielleicht hat er sogar noch einen Doktortitel im Zivilrecht gemacht. Er ist auch außerhalb der Jurisprudenz engagiert, z.B. im örtlichen Fußballverein als Jugendtrainer. Die Stationszeugnisse bescheinigen ihm besonders auch in menschlicher Hinsicht Justizeignung. Der Bewerber macht auch gegenüber der Kommission menschlich einen sehr guten Eindruck. Das Bewerbungsgespräch gleitet sogar ganz kurz in Fachsimpelei über die laufende Bundesliga-Saison ab.
Für wen wird sich in so einem Fall die Justiz wohl entscheiden? Na, ich lege die Hand dafür ins Feuer, dass sie den zweiten Kandidaten nehmen. Denen ist in diesem Fall völlig egal, dass der zweite Kandidat nicht 9 Punkte hat. Die wissen selbst, dass es sehr vom Zufall abhängt. Wichtig ist vor allem, dass sie den Eindruck haben, dass die Person menschlich geeignet ist und ein guter Kollege wird, den man auf die anderen sowie den Bürger "loslassen" kann. Ob da nun die magischen >9 Punkte stehen, ist für diese Entscheidung relativ irrelevant.
Ich kenne viele Leute, die haben es sogar zu den Zeiten, in denen Justiz und Verwaltung eigentlich die Leute noch handverlesen haben und man sich quasi gar nicht bewerben konnte, es trotzdem in diese Dienste geschafft haben. Sie hatten teilweise ein grauenvolles Abitur, waren eigentlich schon recht alt, Examen unter 9 Punkten. Allesamt sind gut untergekommen. Nach der Note hat sie danach nie wieder jemand gefragt.
Ich hoffe sehr, dass die Kommission Richter nicht anhand persönlicher Sympathien einstellt. Das wären nun wirklich sachwidrige Erwägungen, wie sie im (Lehr)Buche stehen. Ein "Nerd" zu sein ist kein Negativkriterium charakterlicher Eignung, ebenso wenig wie die Liebe zur Bundesliga ein Kriterium sein darf.
02.04.2025, 13:01
ein nerd zu sein ist bei der sta sogar ein positivkriterium
02.04.2025, 13:06
(02.04.2025, 12:55)marls schrieb: Ich hoffe sehr, dass die Kommission Richter nicht anhand persönlicher Sympathien einstellt. Das wären nun wirklich sachwidrige Erwägungen, wie sie im (Lehr)Buche stehen. Ein "Nerd" zu sein ist kein Negativkriterium charakterlicher Eignung, ebenso wenig wie die Liebe zur Bundesliga ein Kriterium sein darf.
Dann irrst Du aber gewaltig. Ich habe beruflich selbst mal in einer Personalabteilung im öffentlichen Dienst gearbeitet. Natürlich ist es ein Negativkriterium charakterlicher Eignung, wenn jemand keine ausreichenden Soft Skills hat oder insgesamt "nerdig" und damit sonderbar wirkt. Aus diesem Grunde, dass wir sie nicht für teamfähig oder anderweitig menschlich ungeeignet befunden haben, haben wir auch immer wieder Leute abgelehnt. Es ist Kernanforderung an einen Richter, menschlich verträglich zu sein, sowohl als Kollege als auch im Kontakt mit dem Bürger - er soll schließlich Streitigkeiten entscheiden, und im besten Fall zur Zufriedenheit aller Parteien. Das hat dann nichts mit "Sympathien" zu tun, sondern mit zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Wenn nur die Note entscheiden würde, bräuchte man schließlich auch kein Assessment Center oder Einstellungsinterviews, dann kann man einfach ne Reihung nach eingereichten Noten machen und gut ist.
Um da mal das OLG Celle zu zitieren hinsichtlich der Anforderungen:
"Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung.
[...]
Das Einstellungsinterview enthält keine fachliche Prüfung. Gegenstand des Interviews sind vielmehr folgende Eigenschaften und Fähigkeiten:
- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
- Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich
- Konflikt- und Entschlussfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Soziales Verständnis
- Gerechtigkeitssinn
- Verantwortungsbewusste Machtausübung"
Das sind alles Soft Skills.
P.S.: Kleine Ergänzung noch: Das ist laut § 9 Nr. 4 DRiG sogar ein K.O.-Kriterium:
"In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
[...]
4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt."