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  5. Verwaltung oder Justiz?
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Verwaltung oder Justiz?
RefNdsOL
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Beiträge: 480
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#11
27.03.2025, 21:32
(27.03.2025, 21:02)ForumBenutzer schrieb:  
(27.03.2025, 13:01)Homer S. schrieb:  
(27.03.2025, 11:51)Luck schrieb:  Hat jemand Erfahrung wie das mit der Standortwahl nach dem Trainee Programm ist? Kann man sich da einigermaßen auf einen Standort einrichten oder muss man immer damit rechnen für eine andere Stelle wieder umzuziehen?

Ich kann dir das nur für das Trainee Programm der Finanzverwaltung in NRW sicher sagen: es gibt (Exoten-Stellen) wo du danach an einem Standort bleibst, für die große Mehrheit heißt es aber dass alle 2-5 Jahre ein Wechsel ansteht
Ich dachte die örtliche Flexibilität ist nur für die Traineezeit am Anfang gefragt? Mir wurde mal gesagt man bekommt dann eine Stelle als Leiter einer Abteilung an einem anderem Finanzamt als das wo man ausgebildet wurde und bleibt dort erstmal? Außer man strebt große Karrieresprünge an mit Ministerium odersowas.. Wo ist der Sinn ständig die Leiter auszuwechseln und die Leute damit auch noch in Probleme mit dem Wohnort zu bringen, mal abgesehen von dem Wunsch des Beamten oder Aufstieg?

Sofern die Finanzverwaltung des Landes NRW da nicht eine ganz eigene Personalführung hat, ist es normalerweise so, dass ein Lebenszeitbeamter gegen seinen Willen zwar versetzt werden kann und ggf. auch wird. Dies aber zumeist wohnortnah erfolgt oder abgelehnt werden kann. Bei Ehe- und/oder Familie ist der Dienstherr von Verfassungs wegen zu besonderer Rücksichtnahme angehalten. Obschon ein Beamter eben es arrangieren kann möglichst an einem Dienstort zu bleiben oder allenfalls wohnortnahe Wechsel zu beschreiten, ist es in der Tat so, dass für eine Karriere in der Verwaltung regelmäßig Mobilitätsbereitschaft erwartet wird. Gerade durch den Wechsel von Behörde und damit oftmals auch Dienstort ist die Einnahme höher bewertet Dienstposten möglich als wenn man in der eigenen Wohnortsbehörde warten muss bis der Vorgesetzte in den Ruhestand geht oder selbst eine andere Stelle einnimmt. Die zwangsweise regelmäßig erfolgende Rotation besteht bei den Beamten des höheren auswärtigen Dienstes bis auf wenige Ausnahmen, die eine Planstelle in der Berliner Zentrale haben.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#12
28.03.2025, 07:17
(27.03.2025, 21:32)RefNdsOL schrieb:  
(27.03.2025, 21:02)ForumBenutzer schrieb:  
(27.03.2025, 13:01)Homer S. schrieb:  
(27.03.2025, 11:51)Luck schrieb:  Hat jemand Erfahrung wie das mit der Standortwahl nach dem Trainee Programm ist? Kann man sich da einigermaßen auf einen Standort einrichten oder muss man immer damit rechnen für eine andere Stelle wieder umzuziehen?

Ich kann dir das nur für das Trainee Programm der Finanzverwaltung in NRW sicher sagen: es gibt (Exoten-Stellen) wo du danach an einem Standort bleibst, für die große Mehrheit heißt es aber dass alle 2-5 Jahre ein Wechsel ansteht
Ich dachte die örtliche Flexibilität ist nur für die Traineezeit am Anfang gefragt? Mir wurde mal gesagt man bekommt dann eine Stelle als Leiter einer Abteilung an einem anderem Finanzamt als das wo man ausgebildet wurde und bleibt dort erstmal? Außer man strebt große Karrieresprünge an mit Ministerium odersowas.. Wo ist der Sinn ständig die Leiter auszuwechseln und die Leute damit auch noch in Probleme mit dem Wohnort zu bringen, mal abgesehen von dem Wunsch des Beamten oder Aufstieg?

Sofern die Finanzverwaltung des Landes NRW da nicht eine ganz eigene Personalführung hat, ist es normalerweise so, dass ein Lebenszeitbeamter gegen seinen Willen zwar versetzt werden kann und ggf. auch wird. Dies aber zumeist wohnortnah erfolgt oder abgelehnt werden kann. Bei Ehe- und/oder Familie ist der Dienstherr von Verfassungs wegen zu besonderer Rücksichtnahme angehalten. Obschon ein Beamter eben es arrangieren kann möglichst an einem Dienstort zu bleiben oder allenfalls wohnortnahe Wechsel zu beschreiten, ist es in der Tat so, dass für eine Karriere in der Verwaltung regelmäßig Mobilitätsbereitschaft erwartet wird. Gerade durch den Wechsel von Behörde und damit oftmals auch Dienstort ist die Einnahme höher bewertet Dienstposten möglich als wenn man in der eigenen Wohnortsbehörde warten muss bis der Vorgesetzte in den Ruhestand geht oder selbst eine andere Stelle einnimmt. Die zwangsweise regelmäßig erfolgende Rotation besteht bei den Beamten des höheren auswärtigen Dienstes bis auf wenige Ausnahmen, die eine Planstelle in der Berliner Zentrale haben.

@ RefNdsOL: schreibst du deine Beiträge mit einer KI?

Ansonsten ist örtliche Flexibilität leider Voraussetzung für jede Art von Karriere im ÖD bzw. hier konkret in der Finanzverwaltung. Sinn macht das meiner Ansicht nach nicht. Aber es ist so, dass du nach mehr als 3 Jahren Verwendung auf einer Stelle schon dumm angeschaut/angerufen wirst (Ausnahmen sind Sonderverwendungen wie Ministerium etc). Zwangsweise wirst du eher nicht versetzt, aber du willst auch nicht der einzige sein der A13/A14 bleibt... bzgl der Fahrzeit hält unsere Personalabteilung - die natürlich in einer nicht flexibeln Sonderverwendung sind^^ - eine Stunde pro Fahrweg für akzeptabel. 

Zum Thema warten bis eine Stelle frei wird: bei uns darfst du zB nicht Amtsleiter in dem Amt werden, indem du vorher warst...
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Tess T. Culls
Junior Member
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Beiträge: 28
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#13
28.03.2025, 07:54
(28.03.2025, 07:17)Homer S. schrieb:  @ RefNdsOL: schreibst du deine Beiträge mit einer KI?

Ansonsten ist örtliche Flexibilität leider Voraussetzung für jede Art von Karriere im ÖD bzw. hier konkret in der Finanzverwaltung. Sinn macht das meiner Ansicht nach nicht. Aber es ist so, dass du nach mehr als 3 Jahren Verwendung auf einer Stelle schon dumm angeschaut/angerufen wirst (Ausnahmen sind Sonderverwendungen wie Ministerium etc). Zwangsweise wirst du eher nicht versetzt, aber du willst auch nicht der einzige sein der A13/A14 bleibt... bzgl der Fahrzeit hält unsere Personalabteilung - die natürlich in einer nicht flexibeln Sonderverwendung sind^^ - eine Stunde pro Fahrweg für akzeptabel. 

Zum Thema warten bis eine Stelle frei wird: bei uns darfst du zB nicht Amtsleiter in dem Amt werden, indem du vorher warst...

Dem kann ich nur zustimmen. Amtsleiter wechseln bei uns zudem alle 7 Jahre das Amt. Aber es gibt sie, die mit A14 in Pension gehen ohne das Amt gewechselt zu haben.
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Luck
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Beiträge: 39
Themen: 8
Registriert seit: Mar 2023
#14
28.03.2025, 09:22
(28.03.2025, 07:54)Tess T. Culls schrieb:  
(28.03.2025, 07:17)Homer S. schrieb:  @ RefNdsOL: schreibst du deine Beiträge mit einer KI?

Ansonsten ist örtliche Flexibilität leider Voraussetzung für jede Art von Karriere im ÖD bzw. hier konkret in der Finanzverwaltung. Sinn macht das meiner Ansicht nach nicht. Aber es ist so, dass du nach mehr als 3 Jahren Verwendung auf einer Stelle schon dumm angeschaut/angerufen wirst (Ausnahmen sind Sonderverwendungen wie Ministerium etc). Zwangsweise wirst du eher nicht versetzt, aber du willst auch nicht der einzige sein der A13/A14 bleibt... bzgl der Fahrzeit hält unsere Personalabteilung - die natürlich in einer nicht flexibeln Sonderverwendung sind^^ - eine Stunde pro Fahrweg für akzeptabel. 

Zum Thema warten bis eine Stelle frei wird: bei uns darfst du zB nicht Amtsleiter in dem Amt werden, indem du vorher warst...

Dem kann ich nur zustimmen. Amtsleiter wechseln bei uns zudem alle 7 Jahre das Amt. Aber es gibt sie, die mit A14 in Pension gehen ohne das Amt gewechselt zu haben.
Auch für Richter? Wenn einem R1 genügt dann kann man doch an Ort und Stelle bleiben
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Reffi0815
Junior Member
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Beiträge: 13
Themen: 4
Registriert seit: Apr 2023
#15
28.03.2025, 10:25
(27.03.2025, 10:24)Homer S. schrieb:  
(27.03.2025, 10:10)Reffi0815 schrieb:  Hallo,

ich habe in BW zweites Staatsexamen geschrieben und warte nun auf die mündliche Prüfung.
Im 1. Staatsexamen habe ich 8,x Punkte und im zweiten 7,5 Punkte, so dass sowohl die Justiz als auch die Verwaltung für mich in Betracht kommt (beides in BW). Ich rechne damit, mich im Mündlichen nochmal zu verbessern, wobei die Justiz mich auch schon kontaktier hat, und mir schon gesagt hatte, dass ich mich so oder so bewerben soll. Unabhängig davon, ob ich tatsächlich eine Chance habe oder nicht, fällt mir die Entscheidung zwischen den beiden Möglichkeiten schwer. Könntet ihr abschätzen, ob meine Vorstellungen über die beiden Arbeitgeber korrekt in der Annahme sind?


Gründe für die Justiz/gegen Verwaltung:

- Rechtsgebiet: Mein persönliches Interesse lag bisher sehr beim Zivilrecht, Strafrecht ist auch okay. Das wäre ein Argument für mich für die Justiz (wobei ich im öffentlichen Recht nicht schlecht bin - Zivilrecht fand ich bisher einfach nur besonders interessant).

--> legitimer Punkt, wobei das Zivilrecht ein weites Feld ist und du keinen Einfluss auf das jeweilige Rechtsgebiet hast. Zudem kannst du auch in der Verwaltung Zivilrecht machen. Wir haben viel Arbeitsrecht, Mietrecht, etc. 

- Tätigkeit bei der StA ist nach meinen Vorstellungen spannender/die beim Gericht erfüllender in der Verwaltung (mir ist klar, dass das auf sehr subj. Erfahrungen basiert, mich würde aber auch eure subjektive Beurteilung sehr interessieren!) Ich habe Ehrfurcht vor der Justiz aufgrund ihrer enormen Bedeutung in unserer Gesellschaft.

--> StA ist schon nah am Leben und spannender als vieles in der Verwaltung. Die Bedeutung würde ich nicht zu hoch hängen, immer weniger Menschen suchen Hilfe beim Zivilgericht und werden dort oftmals in Vergleiche gequatscht. Vor dem Strafrichter /Schöffengericht siehst du immer wieder dieselben Kandidaten und merkst, dass das Strafrecht da nichts bewirkt. Ist in einer großen Strafkammer aber anders. 


Gründe für die Verwaltung/gegen Justiz:

- ich stelle mir vor, dass die Arbeit bei der Verwaltung weniger einsam ist - da man vielleicht mehr mit den einzelnen Fachbereichen in Kontakt steht, insgesamt mehr verschiedene Stellen zu koordinieren sind? Das wäre ein gewichtiges Argument für mich.

--> ja, Justiz ist Einzelkämpfer, Verwaltung oft Teamarbeit, wobei das jeweils vor und Nachteile hat. In der Verwaltung kann dein Chef halt ein idiot sein, trotzdem sagt der wo es lang geht. Mit guten Kollegen macht das dagegen manchmal richtig Spaß.

- auch wenn mir ÖffRecht bisher nicht besonders gefällt, könnte sich das mit der Vielfalt in der Praxis ändern?

--> kommt ganz auf dich an 

-  Vorstellung: in der Verwaltung arbeite nach geregelten Arbeitszeiten - ich kann also Überstunden abfeieren. Ich habe in der Justiz Angst, dass ich mich wegen des hohen Drucks und vorallem wegen des Anspruchs an mich selbst verausgabe. M. E. trägt man als Beschäftiger in der Justiz eine wahnsinnige Verantwortung, der er zu entsprechen gilt.

--> exakt. Das bringt gut und gerne 2 Wochen zusätzlichen Urlaub im Jahr. 

- vielfältigere Karrieremöglichkeiten bei der Verwaltung als bei der Justiz?

--> sehe ich schon so, die Justiz ist darauf ausgelegt, dass du Richter bleibst, in der Verwaltung kannst du zwischen vielen Behörden und Aufgabenbereichen wechseln. 

Die Besoldung spielt für mich erstmal keine Rolle. Ich denke, dass ich mit beiden Gehältern sehr gut leben könnte.

--> Zudem ist die nahezu identisch. R1 läuft finanziell und zeitlich nahezu parallel zu A15. Die Chancen auf >A16 schätze ich zudem.besser ein, als auf R2.

Ich würde mich über Beiträge von Leuten, die vielleicht sogar schon beides gesehen habe, sehr freuen und wäre sehr dankbar. Das wäre für mich wirklich sehr wertvoll. Habe ich wichtige Aspekte bis jetzt gar nicht bedacht? Sind meine Annahmen schlichtweg falsch?

Viele Grüße
Reffi0815

Ich hab beides gemacht und bin letztlich in der Verwaltung "hängen" geblieben. Zu den einzelnen Gründen ergänzen ich mal was in deinen Angaben.

Generell gilt jedoch zumindest in NRW, dass dein Wechsel aus der Justiz in die Verwaltung einfacher ist als andersrum. Denn die Verwaltung übernimmt dich aus der Justiz, d.h. es ist keine Entlassung und ggf neue Probezeit nötig. Die Justiz macht das hier nicht. Ob und was das bereits aussagt, kannst du selbst bewerten.


Ganz herzlichen Dank!
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Almöhi
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#16
28.03.2025, 16:21
Ist das wirklich so? Gerade in der letzten Ausgabe des Justizministerialblatts NRW findet sich wieder ein ORR der Richter kraft Auftrags wurde.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Homer S.
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#17
28.03.2025, 22:10
(28.03.2025, 16:21)Almöhi schrieb:  Ist das wirklich so? Gerade in der letzten Ausgabe des Justizministerialblatts NRW findet sich wieder ein ORR der Richter kraft Auftrags wurde.

Da hast du recht. Wäre ja schön, wenn die Justiz da anfängt sich da anders aufzustellen. Habe leider keine Idee was sich hinter der Ernennung verrbirgt - könnte ja auch jemand aus dem Geschäftsbereich des JM sein, da macht man das hoffentlich ohnehin nicht ^^

Kann auch direkt nur aus dem Bezirk des OLG Hamm berichten. Da läuft aber manches schlechter als anderswo.
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Sesselpupser
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#18
29.03.2025, 08:44
(28.03.2025, 16:21)Almöhi schrieb:  Ist das wirklich so? Gerade in der letzten Ausgabe des Justizministerialblatts NRW findet sich wieder ein ORR der Richter kraft Auftrags wurde.

Mit der Unterstützung der richtigen Leute geht alles. Im normalen Betrieb würde ich nicht damit rechnen.
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Almöhi
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#19
29.03.2025, 16:40
Warum ist das so? Richter können mit Handkuss in die Verwaltung wechseln, aber umgekehrt ist es so schwierig? Ein gutes Gefühl selbstverständlich vorausgesetzt
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Homer S.
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#20
29.03.2025, 18:00
(29.03.2025, 16:40)Almöhi schrieb:  Warum ist das so? Richter können mit Handkuss in die Verwaltung wechseln, aber umgekehrt ist es so schwierig? Ein gutes Gefühl selbstverständlich vorausgesetzt

Also meine Theorie (für NRW / bzw Hamm) ist, dass die Verwaltung die Zeichen der Zeit erkannt hat und zumindest versucht den Leuten nicht extra Steine in den weg zu legen.
Andersrum ist die Startzeit in der Justiz dermaßen kacke, dass derjenige, der eine sichere Verbeamtung in der Hinterhand hat, denen ggf mal die Meinung sagen würde, bzw einfach nicht so mit sich umgehen lassen würde. Dafür wollen die halt die Probezeit und den "Performance-Druck" bei dir.
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