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Nebenverdienst Anwalt
Ariston
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2025
#1
24.03.2025, 21:11
Hallo,
ich könnte mir vorstellen, neben meiner Tätigkeit als Syndikusanwalt noch ein bisschen was dazuverdienen. Lust auf große Akquise habe ich aber nicht. Wo kann man einfach ein paar Mandate abgreifen, gerne einfacherer Art im Zivilrecht (Verkehrsunfälle, Vespa-Verletzungen, einfaches Baurecht)? Hat jemand Erfahrungen mit DAHAG? Oder andere Ideen für den kleinen Taler nebenbei?

Danke!
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BW2024
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#2
25.03.2025, 09:57
Würde mir etwas suchen, dass man skalieren kann. 

Beispiel: Schlechte Google-Bewertungen entfernen lassen 

Einmal einen Schriftsatz aufgesetzt und die entsprechenden Wege zum Erfolg recherchiert und du hast bei jedem neuen Fall recht wenig Aufwand, da viele gleiche Fälle existieren. Im Optimalfall kannst du noch eine Nische besetzen, die wenige andere machen und mit gezielter Werbung entscheiden wie viel Aufwand anfällt. 

Wie gesagt, alles nur im Optimalfall. Kannst ja mal überlegen worin du eine Expertise hast und was dir nebenher auch einigermaßen Spaß machen würde  Happywide
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#3
25.03.2025, 11:54
(24.03.2025, 21:11)Ariston schrieb:  Hallo,
ich könnte mir vorstellen, neben meiner Tätigkeit als Syndikusanwalt noch ein bisschen was dazuverdienen. Lust auf große Akquise habe ich aber nicht. Wo kann man einfach ein paar Mandate abgreifen, gerne einfacherer Art im Zivilrecht (Verkehrsunfälle, Vespa-Verletzungen, einfaches Baurecht)? Hat jemand Erfahrungen mit DAHAG? Oder andere Ideen für den kleinen Taler nebenbei?

Danke!

ich habe eine ähnliche Ausgangssituation. Ich  habe einfach meinen Steuerberater angesprochen und über den kommen dann Mandate rein. Ich kann auch nein sagen, wenn mich die Sache nicht interessiert oder es gerade zu stressig sein sollte
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august12
Lit Litten
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2024
#4
25.03.2025, 15:26
(25.03.2025, 11:54)Freidenkender schrieb:  ich habe eine ähnliche Ausgangssituation. Ich  habe einfach meinen Steuerberater angesprochen und über den kommen dann Mandate rein. Ich kann auch nein sagen, wenn mich die Sache nicht interessiert oder es gerade zu stressig sein sollte
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2025, 18:01 von august12.)
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#5
25.03.2025, 15:34
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb:  
(25.03.2025, 11:54)Freidenkender schrieb:  ich habe eine ähnliche Ausgangssituation. Ich  habe einfach meinen Steuerberater angesprochen und über den kommen dann Mandate rein. Ich kann auch nein sagen, wenn mich die Sache nicht interessiert oder es gerade zu stressig sein sollte

@Freidenkender: darf ich fragen, ob du beim Staat (Finanzamt/ministerium) tätig bist?
Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.

ich bin Head of HR bei einer Versicherung. Der Steuerberater gibt mir auch keine Steuerrechtsfälle. Aber kleinere Unternehmen, die er betreut, suchen öfters rechtlichen Sachverstand. Das ist dann mal ein Telefonat zu ArbR oder auch kleiner Probleme mit Kunden, Vermietern etc. ArbR mach ich da recht gerne, den Rest wenn es gerade passt.
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Tess T. Culls
Junior Member
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Beiträge: 28
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#6
25.03.2025, 16:27
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb:  Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.

Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.
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Egal_
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Beiträge: 187
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#7
26.03.2025, 01:07
(25.03.2025, 16:27)Tess T. Culls schrieb:  
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb:  Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.

Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.

Wer Beamter ist, darf zudem nicht als Rechtsanwalt zugelassen sein. Ob das auch für StB gilt, weiß ich nicht, aber wie du korrekt sagst, schließen sich eine Tätigkeit beim Finanzamt (= "Steuereintreiber") und in der Steuerberatung (Ziel: Steuervermeidung) sowieso gegenseitig aus.
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ForumBenutzer
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Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#8
27.03.2025, 08:54
Das gilt (zumindestens für Hessen kann ich das sagen) für alle Verwaltungsbeamte: Eine Zulassung nebenzu als RA ist nie möglich, da die ganze Arbeitskraft dem Hauptarbeitsverhältnis, also dem Staat zu widmen ist. Möglich sind wohl andere übliche Nebentätigkeiten (Vorträge, nicht juristisches etc.) die je nach Art und Umfang dann ggfs. genehmigt werden müssen.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
27.03.2025, 21:59
(26.03.2025, 01:07)Egal_ schrieb:  
(25.03.2025, 16:27)Tess T. Culls schrieb:  
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb:  Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.

Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.

Wer Beamter ist, darf zudem nicht als Rechtsanwalt zugelassen sein. Ob das auch für StB gilt, weiß ich nicht, aber wie du korrekt sagst, schließen sich eine Tätigkeit beim Finanzamt (= "Steuereintreiber") und in der Steuerberatung (Ziel: Steuervermeidung) sowieso gegenseitig aus.

59 Steuerberatergesetz.
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Egal_
Member
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Beiträge: 187
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#10
28.03.2025, 01:23
(27.03.2025, 21:59)Praktiker schrieb:  
(26.03.2025, 01:07)Egal_ schrieb:  
(25.03.2025, 16:27)Tess T. Culls schrieb:  
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb:  Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.

Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.

Wer Beamter ist, darf zudem nicht als Rechtsanwalt zugelassen sein. Ob das auch für StB gilt, weiß ich nicht, aber wie du korrekt sagst, schließen sich eine Tätigkeit beim Finanzamt (= "Steuereintreiber") und in der Steuerberatung (Ziel: Steuervermeidung) sowieso gegenseitig aus.

59 Steuerberatergesetz.

Merci Smile
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