20.03.2025, 15:01
Hallo zusammen,
ich habe nach Abschluss meines Examens Einsicht in meine Klausurbewertungen genommen, da mich insbesondere die vergleichsweise schlechte Bewertung in einer Klausur, die ich am besten eingeschätzt hätte, verwundert hat.
Hierbei wurde letztlich ein angebliches Sachverhaltsmissverständnis meinerseits beklagt. Hinsichtlich des angebl. Missverständnisses bin ich mir aber persönlich relativ sicher, dass im Sachverhalt die Dinge so beschrieben waren, wie ich sie aufgefasst habe.
Jetzt habe ich mit der Klausureinsicht nicht zugleich Einsicht in den ursprünglichen Klausursachverhalt erhalten.
Könnte ich diesen im Falle eines Widerspruches gegen die Examensentscheidung einsehen?
Über jeden Hinweis wäre ich dankbar.
Beste Grüße, CryptoKraut
ich habe nach Abschluss meines Examens Einsicht in meine Klausurbewertungen genommen, da mich insbesondere die vergleichsweise schlechte Bewertung in einer Klausur, die ich am besten eingeschätzt hätte, verwundert hat.
Hierbei wurde letztlich ein angebliches Sachverhaltsmissverständnis meinerseits beklagt. Hinsichtlich des angebl. Missverständnisses bin ich mir aber persönlich relativ sicher, dass im Sachverhalt die Dinge so beschrieben waren, wie ich sie aufgefasst habe.
Jetzt habe ich mit der Klausureinsicht nicht zugleich Einsicht in den ursprünglichen Klausursachverhalt erhalten.
Könnte ich diesen im Falle eines Widerspruches gegen die Examensentscheidung einsehen?
Über jeden Hinweis wäre ich dankbar.
Beste Grüße, CryptoKraut
20.03.2025, 15:36
In welchem Monat hattest du geschrieben?
20.03.2025, 15:53
Oktober 2024 in NRW, geht um die Klausur Z2
20.03.2025, 15:59
Hatte da auch geschrieben. Das war der Verkehrsunfall oder?
Ich weiß nicht, ob ich mich ausreichend an den SV erinnere. Aber könnten den vorab auch hier nochmal Versuche zu rekonstruieren? Aber würde dennoch natürlich auch an deiner Stelle nochmal iwie ins Original reinschauen wollen
Ich weiß nicht, ob ich mich ausreichend an den SV erinnere. Aber könnten den vorab auch hier nochmal Versuche zu rekonstruieren? Aber würde dennoch natürlich auch an deiner Stelle nochmal iwie ins Original reinschauen wollen
20.03.2025, 17:07
Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht in den Sachverhalt bitten, um den Widerspruch begründen zu können. Es kann allerdings sein, dass der Sachverhalt nur an einen Anwalt herausgegeben wird. Dann entweder Anwalt oder nach Erinnerung begründen, spätestens vor dem VG ist Akteneinsicht möglich.
20.03.2025, 17:08
(20.03.2025, 15:59)NewNRW24 schrieb: Hatte da auch geschrieben. Das war der Verkehrsunfall oder?
Ich weiß nicht, ob ich mich ausreichend an den SV erinnere. Aber könnten den vorab auch hier nochmal Versuche zu rekonstruieren? Aber würde dennoch natürlich auch an deiner Stelle nochmal iwie ins Original reinschauen wollen
Ja genau, es handelte es sich um die Verkehrsunfallklausur. Konkret ging es um die AGB-Klausel in dem Vertrag mit dem Sachverständigen zur sicherungsweisen Abtretung von Ansprüchen. Weißt Du noch, was genau an den Sachverständigen abgetreten werden sollte?
20.03.2025, 17:09
20.03.2025, 17:34
(20.03.2025, 17:09)CryptoKraut schrieb:(20.03.2025, 17:07)Praktiker schrieb: Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht in den Sachverhalt bitten, um den Widerspruch begründen zu können.
Also nach Widerspruchseinlegung kann ich den Sachverhalt definitiv sichten?
Ich würde einfach mal bei deinem LJPA anrufen und das fragen. Schließlich ist das erfolglose Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig und ich bin mir nicht sicher, ob nicht auch eine Rücknahme des Widerspruchs gebührenpflichtig ist. Das LJPA wird dir das als zuständige Behörde mitteilen können müssen, ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hast du jedenfalls.
20.03.2025, 18:02
Ich glaube:
,,Ich trete hiermit meinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachver-
ständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der ..."
Habe es gerade einen Urteil entnommen. Glaube das war die Klausel die auch wir in der Klausur hatten. Bin mir aber nicht sicher. Was denkst du?
,,Ich trete hiermit meinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachver-
ständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der ..."
Habe es gerade einen Urteil entnommen. Glaube das war die Klausel die auch wir in der Klausur hatten. Bin mir aber nicht sicher. Was denkst du?
20.03.2025, 19:12
(20.03.2025, 17:09)CryptoKraut schrieb:(20.03.2025, 17:07)Praktiker schrieb: Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht in den Sachverhalt bitten, um den Widerspruch begründen zu können.
Also nach Widerspruchseinlegung kann ich den Sachverhalt definitiv sichten?
An sich schon, aber angeblich zieren sich manche ohne Anwalt. Sie wollen sicherstellen, dass der Sachverhalt nicht im Internet landet. Aber anrufen und fragen ist natürlich auch ein guter Ansatz. Jedenfalls muss man irgendwann und -wie Einsicht bekommen, sonst ist kein effektiver Rechtsschutz möglich.