14.03.2025, 18:24
Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
14.03.2025, 19:34
Und die WahlR Klausur im ÖR in Berlin/Bbg? Wie habt ihr die gelöst? Habt ihr dazu ein Urteil gefunden?
14.03.2025, 21:20
(14.03.2025, 18:24)ref79 schrieb: Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
In Hessen kam Arbeitsrecht, ein Antrag auf Verzugslohn (10 Monate x 3.000€ brutto abzüglich 1.500€ ALG netto/Monat) nach rechtskräftig festgestellter unwirksamer ordentlicher Kündigung, Antrag 2 Antrag auf Erteilung von Abrechnungen gem. § 108 GewO für die 10 Monate und dann noch eine Kündigungsschutzklage gegen eine schriftsätzliche Kündigung im Prozess.
Die war bei mir aber verftistet, hab dann die Begründetheit im Hilfsgutachten gemacht. Habe keinen Ausstieg aus der abgelaufenen Frist gefunden.... ist jemand da raus gekommen?
14.03.2025, 21:24
(14.03.2025, 21:20)WhoCares? schrieb:(14.03.2025, 18:24)ref79 schrieb: Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
In Hessen kam Arbeitsrecht, ein Antrag auf Verzugslohn (10 Monate x 3.000€ brutto abzüglich 1.500€ ALG netto/Monat) nach rechtskräftig festgestellter unwirksamer ordentlicher Kündigung, Antrag 2 Antrag auf Erteilung von Abrechnungen gem. § 108 GewO für die 10 Monate und dann noch eine Kündigungsschutzklage gegen eine schriftsätzliche Kündigung im Prozess.
Die war bei mir aber verftistet, hab dann die Begründetheit im Hilfsgutachten gemacht. Habe keinen Ausstieg aus der abgelaufenen Frist gefunden.... ist jemand da raus gekommen?
Und § 46h ArbGG war im Bearbeitervermerk wörtlich abgedruckt.
14.03.2025, 22:16
(14.03.2025, 21:20)WhoCares? schrieb:(14.03.2025, 18:24)ref79 schrieb: Wie lief es für die Hessener Kandidaten ??
In Hessen kam Arbeitsrecht, ein Antrag auf Verzugslohn (10 Monate x 3.000€ brutto abzüglich 1.500€ ALG netto/Monat) nach rechtskräftig festgestellter unwirksamer ordentlicher Kündigung, Antrag 2 Antrag auf Erteilung von Abrechnungen gem. § 108 GewO für die 10 Monate und dann noch eine Kündigungsschutzklage gegen eine schriftsätzliche Kündigung im Prozess.
Die war bei mir aber verftistet, hab dann die Begründetheit im Hilfsgutachten gemacht. Habe keinen Ausstieg aus der abgelaufenen Frist gefunden.... ist jemand da raus gekommen?
ich weiß auch nicht, wie man gegen eine präklusion hätte argumentieren können. ohne hilfsgründe kommt man in dem fall dann aber nicht zur prüfung der restlichen kündigungsvoraussetzungen. und wenn man die nicht mit in die klausur mit reinnimmt, dann hatte man nochmal weniger zu schreiben, obwohl es ohnehin schon nicht soo viel zu thematisieren gab.
dann war im bv noch § 242 und § 138 ausgeklammert. war vllt, weil man sonst wegen einer evidenten unwirksamkeit der kündigung gar nicht erst zum 46h gekommen wäre, weil die beklagte das verhalten der klägerin als kündigungsgrund angeführt hat, obwohl die klägerin zum zeitpunkt der kündigungserklärung ja seit mindestens knapp einem jahr nicht mehr bei der beklagten gearbeitet hatte.
war eine überschaubare klausur, für mich stand sie vor allem in einem starken kontrast zu den ersten drei klausuren, hat aber einen sehr komischen beigeschmack gehabt
15.03.2025, 17:28
Meint ihr, es könnte in der S2 ein Urteil drankommen?
15.03.2025, 19:13
(15.03.2025, 17:28)pk1155 schrieb: Meint ihr, es könnte in der S2 ein Urteil drankommen?
Die Statistik besagt, dass an Neumondstagen..
Ne Spaß - also zumindest auf Hessen bezogen: Man kann es einfach nicht wissen. Auch im Januar-Termin haben sich einige Urteil nicht angeschaut, weil es schon im Termin davor drankam. Und tada - erneut kam ein Urteil.
15.03.2025, 21:21
Hoffe nicht, dass ein Strafurteil drankommt, das habe ich komplett auf Lücke gesetzt . Irgendwo muss man auch Kapazitäten sparen .
17.03.2025, 16:23
WTF war das für eine umfangreiche Klausur???!!!!!!!
So langsam habe ich echt Zweifel an der Wahrnehmung des LJPA. Wie zur Hölle soll man diese Klausur in 5h schaffen?
So langsam habe ich echt Zweifel an der Wahrnehmung des LJPA. Wie zur Hölle soll man diese Klausur in 5h schaffen?
17.03.2025, 16:27









