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Einkommen als Partner in einer Kanzlei
DieRechtsbar
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#11
15.02.2025, 00:42
(14.02.2025, 09:30)Egal_ schrieb:  DEN einen Kanzleipartner, den man als Referenz nehmen kann, gibt es nicht. Dein Dorfanwalt betreibt wahrscheinlich eine Einzelkanzlei oder teilt sich wenn dann noch die Kosten über eine Bürogemeinschaft. Das kannst du natürlich mit dem Partner einer Großkanzlei nicht vergleichen. Das Gehalt kann also zwischen 50k bis 500k oder mehr differieren.
Ich hatte im beruflichen Zusammenhang den Anstellungsvertrag meines früheren Chefs gesehen. Nicht alles davon, da es mehrere Gesellschaften gab, aber von einer Gesellschaft. 200-250k würde ich grob schätzen anhand dessen, was ich gesehen habe. 6 Kanzleipartner insgesamt.

Ich fahre übrigens auch einen Gebrauchtwagen, während ein früherer Nachbar von uns uns seinen Audi (Modell keine Ahnung, aber laut meinem Mann Kostenpunkt ca. 100k)  "eindrucksvoll vorführen" musste. Dabei wusste er nicht, dass er den Schw*vergleich verlieren würde, weil wir an anderer Stelle besser liegen als er. Ich mag protzen nicht und den Firmeninhabern (allesamt Millionäre), die ich beruflich kennengelernt habe, siehst du ihren Reichtum nicht zwingend an. Die protzen nämlich ebenfalls nicht. Hier in Hamburg ist es nur ein bestimmtes Klientel, das damit unangenehm auffällt den Jungernstieg mit dem (gemieteten) AMG und lauter Musik entlang zu fahren. Das sind meist die, von denen man später in der Zeitung liest, weil sie mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A1 in die Leitplanken gefahren sind und es mehrere Todesopfer gab.
Schließe also bitte nicht von der Fassade auf das, was dahinter ist. Das stimmt oft nicht überein.

Danke schon mal für deinen Input! Die Anekdote mit dem Gebrauchtwagen sollte auch eher versinnbildlichen aus was für einem Umfeld ich stamme. Keiner hat bei mir je mal drüber nachgedacht, dass anwaltliche Tätigkeit außerhalb von Prozessen liegen könnten, also man nur Geld verdient, sobald die Hütte brennt.
Daher wollte ich mich hier auch gar nicht auf das Fahrzeug festlegen, sondern eher generell mal ein Bild von den Möglichkeiten des Verdienstes mir machen.
Dass das natürlich extrem weit auseinander geht (GK-Partner vs. "FWW-Anwalt"), ist mir bewusst. Jedoch werden die wenigsten Partner in einer Großkanzlei. Und noch unwahrscheinlicher ist hier einer aus Zeitgründen unterwegs. Daher auch eher an die kleinen und mittelständischen Kanzleien gerichtet.
Wie gesagt, ich habe wirklich keine Ahnung, da man im Praktikum die Anwältin natürlich nicht fragt und ich privat niemanden kenne. Bildungsferne Schicht halt.
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DieRechtsbar
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#12
15.02.2025, 00:47
(14.02.2025, 13:09)Äfes schrieb:  Ich habe nicht das Gefühl, dass der TE hier nach GK-Partner-Einkommen gefragt hat. Wahrscheinlich geht es eher um den typischen Anwalt in einer Kanzlei mit 3-5 Partnern und 0-10 angestellten Rechtsanwälten. Das ist nämlich der Bereich, in den man kaum Einblick hat - eben weil es so sehr differenziert. In der Regel würde ich auch niedrig bis mittel sechsstellig tippen.

Genau das. Ich sehe mich persönlich auch nicht in einer Großkanzlei, sondern eher in einer mittelständischen Kanzlei oder einer kleinen. Daher frage ich hier nach Werten aus der Praxis mit Rechtsgebiet, Berufsträgern und Region.
Ich hab leider keinerlei Möglichkeit außer dieses Forum das mal zu fragen und Antworten zu erhalten.
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FFM_Brudi
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Registriert seit: May 2023
#13
15.02.2025, 09:11
Im Ref war ich in einer kleinen Kanzlei in einer Großstadt in NRW mit drei Anwälten. 
Da war die Faustformel pro Partner: Ca. 300 neue Mandate pro Jahr und ungefähr genauso viele laufende. Jedes Mandat wirft ca. 1k ab = 300k Umsatz. Davon zieht man die laufenden Kosten, VW, KV etc. ab und landet bei ca. 150k.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2025, 09:27 von FFM_Brudi.)
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#14
15.02.2025, 18:36
(14.02.2025, 22:48)September24 schrieb:  Hallo zusammen,

das Thema interessiert mich auch sehr, aber ich habe mich noch nie irgendwo getraut, nach sowas zu fragen. Da ich im Familien- und Freundeskreis keine Anwälte habe, wüsste ich auch gar nicht, wer dazu etwas sagen könnte. Also super, dass hier ein paar Menschen im Forum sind, die Licht ins Dunkel bringen können!

An verschiedenen Stellen (eventuell auch hier im Forum?) habe ich Thesen gelesen, die ungefähr besagen: Wer in einer GK alles gibt und am Ende doch nur sehr geringe Chancen auf eine Partnerschaft hat, ist schön blöd, denn schließlich kann man in klein(er)en Kanzleien schnell(er) Partner werden und damit auch gehaltstechnisch den Senior Associate einer GK überflügeln. Das kommt mir aber seltsam vor, denn wenn es wirklich so wäre, dürfte sich dieser Karrierepfad doch einer viel größeren Beliebtheit erfreuen.

Ich werde voraussichtlich Ende 2027 mit dem Referendariat durch sein, bin dann fast 40 Jahre alt und werde mit hoher Wahrscheinlichkeit keine GK-Anwältin mehr. Aber Anwältin möchte ich schon ganz gerne werden. Einerseits werde ich natürlich im Ref die Gelegenheit haben, mich in verschiedenen Richtungen umzuhören und möglichst zielführende Stationen zu suchen. Andererseits finde ich schon die Stationssuche sehr schwierig, weil ich mich damit ja schon in mancherlei Hinsicht recht eng festlege, z.B. hinsichtlich Rechtsgebiet, Kanzleigröße usw. Anwälte verdienen generell am meisten, wenn man Unternehmen berät, richtig? Oder gibt es auch Anwälte mit sechsstelligem Einkommen, deren Mandanten allesamt Privatpersonen sind? Ist hier jemand unterwegs, der was zur Situation im Strafrecht sagen kann?
Die klassische Strafverteidigung (Compliance in einer GK mal aussgeschlossen) generiert zumindest für Einsteiger deutlich weniger Umsatz. Die meisten selbstständigen jungen Strafverteidiger müssen oftmals anfangs auch zivilrechtliche Mandate bearbeiten um ausgelastet zu sein bzw. genug Umsatz zu generieren um davon Leben zu können. Im Angestelltenverhältnis sind je nach Stadt und Region 40-60k brutto realistisch. Ausnahme bestehen sicherlich in Hoch spezialisierten Boutqiuen die allerdings auch entsprechende Anforderungen stellen (Dr., VB, Lebenslauf aufs Strafrecht ausgerichtet) wo man auch als  Berufseinsteiger im Angestellenverhältnis seine 80k+ bekommen kann. Persönlich habe ich das Gefühl, dass man in diesem Bereich deutlich länger braucht um einen gewissen Ruf zu bekommen um dann auch mal 300 Euro+ als Honorar abrufen zu können und sich die Mandate aussuchen kann. Selbst von einem etablierten Partner einer gefragten Strafrechtskanzlei habe ich mal gesagt bekommen, dass man damit "nicht reich" werde, wobei man bei solchen Aussagen natürlich aufpassen muss...
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Rechtsverwender
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Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#15
16.02.2025, 08:49
(15.02.2025, 18:36)ForumBenutzer schrieb:  
(14.02.2025, 22:48)September24 schrieb:  Hallo zusammen,

das Thema interessiert mich auch sehr, aber ich habe mich noch nie irgendwo getraut, nach sowas zu fragen. Da ich im Familien- und Freundeskreis keine Anwälte habe, wüsste ich auch gar nicht, wer dazu etwas sagen könnte. Also super, dass hier ein paar Menschen im Forum sind, die Licht ins Dunkel bringen können!

An verschiedenen Stellen (eventuell auch hier im Forum?) habe ich Thesen gelesen, die ungefähr besagen: Wer in einer GK alles gibt und am Ende doch nur sehr geringe Chancen auf eine Partnerschaft hat, ist schön blöd, denn schließlich kann man in klein(er)en Kanzleien schnell(er) Partner werden und damit auch gehaltstechnisch den Senior Associate einer GK überflügeln. Das kommt mir aber seltsam vor, denn wenn es wirklich so wäre, dürfte sich dieser Karrierepfad doch einer viel größeren Beliebtheit erfreuen.

Ich werde voraussichtlich Ende 2027 mit dem Referendariat durch sein, bin dann fast 40 Jahre alt und werde mit hoher Wahrscheinlichkeit keine GK-Anwältin mehr. Aber Anwältin möchte ich schon ganz gerne werden. Einerseits werde ich natürlich im Ref die Gelegenheit haben, mich in verschiedenen Richtungen umzuhören und möglichst zielführende Stationen zu suchen. Andererseits finde ich schon die Stationssuche sehr schwierig, weil ich mich damit ja schon in mancherlei Hinsicht recht eng festlege, z.B. hinsichtlich Rechtsgebiet, Kanzleigröße usw. Anwälte verdienen generell am meisten, wenn man Unternehmen berät, richtig? Oder gibt es auch Anwälte mit sechsstelligem Einkommen, deren Mandanten allesamt Privatpersonen sind? Ist hier jemand unterwegs, der was zur Situation im Strafrecht sagen kann?
Die klassische Strafverteidigung (Compliance in einer GK mal aussgeschlossen) generiert zumindest für Einsteiger deutlich weniger Umsatz. Die meisten selbstständigen jungen Strafverteidiger müssen oftmals anfangs auch zivilrechtliche Mandate bearbeiten um ausgelastet zu sein bzw. genug Umsatz zu generieren um davon Leben zu können. Im Angestelltenverhältnis sind je nach Stadt und Region 40-60k brutto realistisch. Ausnahme bestehen sicherlich in Hoch spezialisierten Boutqiuen die allerdings auch entsprechende Anforderungen stellen (Dr., VB, Lebenslauf aufs Strafrecht ausgerichtet) wo man auch als  Berufseinsteiger im Angestellenverhältnis seine 80k+ bekommen kann. Persönlich habe ich das Gefühl, dass man in diesem Bereich deutlich länger braucht um einen gewissen Ruf zu bekommen um dann auch mal 300 Euro+ als Honorar abrufen zu können und sich die Mandate aussuchen kann. Selbst von einem etablierten Partner einer gefragten Strafrechtskanzlei habe ich mal gesagt bekommen, dass man damit "nicht reich" werde, wobei man bei solchen Aussagen natürlich aufpassen muss...
Erst einmal stark, dass Du nach zehn Jahren Pause noch ins Ref starten willst. Davor habe ich großen Respekt. Und erfahrungsgemäß ist Lebenserfahrung auch etwas, das sich bei der Jobsuche gut macht. Abgeschlossene Familienplanung übrigens auch.

Strafrecht ist speziell, wie der Vorposter schon sagte. Das liegt u.a. auch daran, dass man aus berufsrechtlichen und strafprozessualen Gründen in dem Gebiet öfter Einzelmandate (statt Sozietätsmandate) hat. Mehr Einzelkämpfer. Und natürlich auch ein anderes Klientel. Ein Großteil der Mandanten ist nicht vermögend. Und der Staat zahlt, aber nur zögerlich und wenig.

Sechsstellige Einkommen nur mit Privatpersonen als Mandanten geht. Aber dann in der Regel nicht als Angestellte. Zudem nur mit dem richtigen Mandanten (vermögend aber streitlustig oder wahnsinnig) und entweder mit hohen Streitwerten oder der Bereitschaft, nach Stundensatz zu vergüten. Steuerrecht, Immobilien- oder Landbesitz, Scheidung sehr wohlhabender Mandanten.
Ein Nettojahresgehalt als Angestellte zu erwirtschaften ohne auch Unternehmen zu beraten, halte ich für unwahrscheinlich.

Senior Associate einer GK und Partner einer kleineren Einheit können in derselben Liga spielen. Aber der Partner ist dann am Ende der Fahnenstange angekommen. Mehr als Miteigentümer oder Umsatzbeteiligung am Gesamtumsatz geht nicht. Der Senior Associate hat aber noch die Hoffnung auf die lukrative Vollpartnerschaft in der GK. Kommt die nicht mehr in Betracht, wird die Rechnung wirtschaftlich in der Tat interessant (mit Ausnahme einiger GK die so exorbitant Zahlen, dass auch der Senior Associate sich beim Wechsel verschlechtern würde). Das ganze verschiebt sich noch einmal, wenn man nicht die Bruttojahresgehälter, sondern den Nettostundenlohn vergleicht. Da schlagen die Arbeitszeiten in der GK oft, nicht bei allen, negativ durch. Damit ich netto pro Stunde nicht weniger verdiene, müssten mir die meisten GK im Bekanntenkreis ca. 240k Jahresbrutto zahlen. Und ja, dass passiert auch. Weil es für die Kanzlei noch immer wirtschaftlich ist. Nur das Privatleben kommt mir dann zu kurz.

Durch die Station legst Du dich mit gar nichts fest. Du wirst zehn Jahre raus gewesen sein. Materiell wird dein Wissen teilweise weg und teilweise veraltet sein. Dafür wirst Du gezeigt haben, dass Du den Willen und die Disziplin hast, das Ref neben der Familie und nach langer Pause zu machen. Das ist dein USP. In den wenigen Monaten der Anwaltsstation (zumal vorm Tauchen) und der Wahlstation erwartet niemand, dass Du ein Rechtsgebiet lernst. Wenn Du Glück hast findest Du raus, was dir als Kanzlei und thematisch liegen könnte. Dir verschiedene Gebiete anzuschauen ist vernünftig und im Bewerbungsgespräch gut zu erklären. Da würde ich mir an deiner Stelle keinen Kopf um Spezialisierung machen. Die kommt in der Praxis.
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anfänger
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#16
16.02.2025, 10:03
In "meiner" Kanzlei - drei Partner, 15 Berufsträger - dürften die Partner überschlagsweise so 300k bis 500k machen.

Das Arbeitsvolumen ist auch weit unter GK Verhältnissen, ab 19:00 ist im Regelfall keiner mehr da.

Ich weiß allerdings nicht, wie die in diese Position gekommen sind; sie waren nicht die Gründergeneration und haben selbst seit Ewigkeiten keine neuen Partner mehr ernannt.
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nachdenklich
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#17
16.02.2025, 10:36
(16.02.2025, 10:03)anfänger schrieb:  In "meiner" Kanzlei - drei Partner, 15 Berufsträger - dürften die Partner überschlagsweise so 300k bis 500k machen.

Das Arbeitsvolumen ist auch weit unter GK Verhältnissen, ab 19:00 ist im Regelfall keiner mehr da.

Ich weiß allerdings nicht, wie die in diese Position gekommen sind; sie waren nicht die Gründergeneration und haben selbst seit Ewigkeiten keine neuen Partner mehr ernannt.

Das ist meiner Auffassung nach schon sehr gut. In meiner Ref-Station war ich bei einem Platzhirsch, der unangefochten erste Anlaufstelle bei den kleinen Kommunen und den lokalen Betrieben/Gewerbetreibende usw. in der Region war. Dementsprechende Größe und breite Aufstellung. Stundensatz 270-300 €. Sehr akademisch geprägt (viele Dr.-Titel).
Die Struktur war allerdings etwas anders, denn die Mehrzahl war Partner und es gab nur wenige angestellte RA. Nach dem was man so hörte, dürfte der der Umsatz der Partner  von ca 300-500k gereicht haben (vllt bei 1, 2 "Flagship"-Partnern auch a bissl mehr. Die jüngeren Partner idR eher am unteren Ende der genannten Skala). Einstiegsgehalt für Berufseinsteiger war (damals) glaube ich 48-50k.

Ich bin mir nach wie vor unsicher, wie man dies einzuordnen hat. Es gibt Statistiken, nach denen selbst gehobener und renommierter Mittelstand kaum mehr Umsatz p.Partner macht, obwohl diese Sozietäten neben den finanzstarken Mandaten auch die Manpower für größere Projekte haben. 
Dann höre ich hier in Forum immer wieder, wie selbst die 1-2Mann-Buden "locker" auf solche Summen kommen (oftmals dann aus der Nahbereichs-Empirie).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2025, 10:46 von nachdenklich.)
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Rechtsverwender
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#18
16.02.2025, 11:25
(16.02.2025, 10:03)anfänger schrieb:  In "meiner" Kanzlei - drei Partner, 15 Berufsträger - dürften die Partner überschlagsweise so 300k bis 500k machen.

Das Arbeitsvolumen ist auch weit unter GK Verhältnissen, ab 19:00 ist im Regelfall keiner mehr da.

Ich weiß allerdings nicht, wie die in diese Position gekommen sind; sie waren nicht die Gründergeneration und haben selbst seit Ewigkeiten keine neuen Partner mehr ernannt.
Wenn jedem Partner im Schnitt die Umsätze von vier Angestellten zufallen, die zuverlässig sich selbst und die Kanzlei finanzieren, dann dürfte das entspannt hinkommen. Das ist dann ja schon fast nur noch der eigene Umsatz, der als Gewinn entnommen wird.
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Äfes
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#19
16.02.2025, 11:34
(14.02.2025, 22:48)September24 schrieb:  Hallo zusammen,

[...] Oder gibt es auch Anwälte mit sechsstelligem Einkommen, deren Mandanten allesamt Privatpersonen sind?

Gibt es. Im Erbrecht bspw. hast Du außerhalb von Unternehmensnachfolgen (wo Du ja eigentlich auch den Unternehmer als Privatperson berätst) regelmäßig hohe Gegenstandswerte bei den Privatpersonen. Wenn Du da weißt, wie Du abrechnen musst (keine Testamente für die 250€, die der BGH sagt und auch nicht nach Stundensatz, sondern über Pauschale) und sonst ein paar Kniffe kennst (Testamentsvollstreckung ins Testament, Dich selbst als TV anbieten, Verträge geschickt gestalten und nach RVG abrechnen, solche Sachen), dann kommst Du da teilweise auf eine sehr hohe Vergütung pro Stunde und am Ende des Jahres auch auf einiges am Umsatz. 

Mein erster Chef war da ganz dick drin und hatte zumindest nach Erzählungen ein paar Jahre mit knapp siebenstelligen Umsätzen, die allein auf ihn entfielen. Hat viel Aufwand und Kreativität erfordert, da hin zu kommen, aber ist durchaus möglich. Und Du hast ja nur nach sechsstelligen Einkommen gefragt, die sind definitiv realistisch in dem Bereich.

Ein anderer Bekannter macht glaube ich ausschließlich Verkehrsunfälle, wird da den Mandanten von ein paar Autohäusern empfohlen und hat das recht bausteinmäßig aufgebaut. Da habe ich keinen genauen Einblick, aber bin mir ziemlich sicher, dass er auch nicht nur knapp sechsstellig liegt - eben auch nur mit Privatpersonen.
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Patenter Gast
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#20
16.02.2025, 11:35
(16.02.2025, 10:36)nachdenklich schrieb:  
(16.02.2025, 10:03)anfänger schrieb:  In "meiner" Kanzlei - drei Partner, 15 Berufsträger - dürften die Partner überschlagsweise so 300k bis 500k machen.

Das Arbeitsvolumen ist auch weit unter GK Verhältnissen, ab 19:00 ist im Regelfall keiner mehr da.

Ich weiß allerdings nicht, wie die in diese Position gekommen sind; sie waren nicht die Gründergeneration und haben selbst seit Ewigkeiten keine neuen Partner mehr ernannt.

Das ist meiner Auffassung nach schon sehr gut. In meiner Ref-Station war ich bei einem Platzhirsch, der unangefochten erste Anlaufstelle bei den kleinen Kommunen und den lokalen Betrieben/Gewerbetreibende usw. in der Region war. Dementsprechende Größe und breite Aufstellung. Stundensatz 270-300 €. Sehr akademisch geprägt (viele Dr.-Titel).
Die Struktur war allerdings etwas anders, denn die Mehrzahl war Partner und es gab nur wenige angestellte RA. Nach dem was man so hörte, dürfte der der Umsatz der Partner  von ca 300-500k gereicht haben (vllt bei 1, 2 "Flagship"-Partnern auch a bissl mehr. Die jüngeren Partner idR eher am unteren Ende der genannten Skala). Einstiegsgehalt für Berufseinsteiger war (damals) glaube ich 48-50k.

Ich bin mir nach wie vor unsicher, wie man dies einzuordnen hat. Es gibt Statistiken, nach denen selbst gehobener und renommierter Mittelstand kaum mehr Umsatz p.Partner macht, obwohl diese Sozietäten neben den finanzstarken Mandaten auch die Manpower für größere Projekte haben. 
Dann höre ich hier in Forum immer wieder, wie selbst die 1-2Mann-Buden "locker" auf solche Summen kommen (oftmals dann aus der Nahbereichs-Empirie).

Ab einem gewissen Punkt spielt auch weniger das Anwalt-Sein eine Rolle, sondern die unternehmerische Komponente. Wie bepreist du deine Dienstleistungen, was sind deine Kosten, viel oder wenig Leverage und so weiter. Ich kenne Anwälte, die super gut sind aber halt ohne großen wirtschaftlichen Verstand vor sich hin arbeiten. Andere haben große Ausgaben, weil sie eben das schicke Büro wollen plus zwei Refas während ein anderer in einem günstigeren Büro sitzt mit einer 450 Euro Kraft.

Mehr angestellte Anwälte erhöhen den Umsatz pro Partner aber eben auch die Kosten und den Umsatzdruck. Wer nur für sich selbst arbeitet, hat wenig Kosten und muss auch nur sich selbst mit Arbeit versorgen. Wer zwei Associates beschäftigt, hat über 200.000 Euro mehr Kosten im Jahr und muss eine halbe Millionen an zusätzlichem Umsatz ranschaffen. Das spielt alles eine Rolle.

Generell sind aus meiner Erfahrung Anwälte ähnlich wie Ärzte mit eigener Praxis, viele wurschteln sich halt so durch und das Geld verdienen ist eher Nebeneffekt der Arbeit. Daher glaube ich absolut, dass eine gut aufgestellte 1-2 Bude eine alteingesessene Mittelstandskanzlei beim persönlichen Gewinn überholen kann - nur ist das keine Selbstverständlichkeit. 

In der Größenordnung von 200-400.000 Euro Gewinn pro Jahr sollte man es jedenfalls mit keinem bis wenig angestellten Anwälten schaffen. Darüber hinaus muss gehebelt werden, mit allen Vorteilen und Risiken, die damit einhergehen.
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