• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Anwalt oder Richter
« 1 2 3 4
Antworten

 
Anwalt oder Richter
Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#31
27.01.2025, 14:28
(27.01.2025, 12:39)JuraHassLiebe schrieb:  
(27.01.2025, 11:18)Freidenkender schrieb:  
(27.01.2025, 09:31)JuraHassLiebe schrieb:  
(25.01.2025, 22:17)AvaNika schrieb:  Ich bin Richterin und finde einen ganz wesentlichen Unterschied den, dass ich nach meiner Überzeugung arbeiten kann.
Dass ich also nicht eine Seite vertreten muss, die ich nicht überzeugend finde bzw die meiner Ansicht nicht Recht bekommen sollte. 

Außerdem macht mir das verhandeln Spaß. 
Aber auch das ist Typsache… manche mögen diesen sozialen Aspekt nicht so, sondern wollen einfach juristisch arbeiten. Ich finde das zwischenmenschliche/ psychologische gerade spannend.

Viele andere Aspekte wurden schon genannt…

Ich finde, dass aber genau dies den Reiz an der Anwaltschaft darstellt; Interessenvertreter zu sein. Eine Seite zu haben für die man sich einsetzt, für die man sich bemüht nach besten Willen und Gewissen die Interesse zu wahren.

das kann reizvoll sein, aber man sollte sich die Freiheit lassen und es sich wirtschaftlich leisten können, Mandate auch abzulehnen. 

Ich habe als angestellter RA gearbeitet und kann mich an Situationen erinnern, da wollte ich bestimmte Mandate nicht vertreten bzw. manche Strategien vor Gericht fahren, die ich so nicht vertreten konnten. Dem Druck meiner damaligen Chefin habe ich widerstanden und mir dann nach 2 Jahren lieber einen anderen Job gesucht. Als Partner oder selbständiger RA kann man da noch freier sein, aber um jeden Preis wollte ich nicht für die Mandanten kämpfen. Auch ein Grund warum ich z.B. kein Strafrecht gemacht habe.

Ja da hast du Recht und i.d.R. wird man als angestellter Anwalt diese Freiheit nicht haben. Aber das ist der Dienstleistungsbranche im weitesten Sinne inhärent. Ich habe einen Freund der arbeitet bei einer Marketingagentur in Berlin und muss dort Werbung für eine Partei (nicht die AfD) machen, mit dessen Werten er grds. nicht übereinstimmt und es hängt im ebenfalls zum Hals raus, interessiert aber keinen, da die eben Umsatz machen.

Bezüglich Strafverteidigung sehe ich das ganze ein wenig kritisch. Natürlich ist es jedem frei überlassen, aber auch ein Straftäter hat das Recht auf einen fairen Prozess und irgendwer muss sich dem ganzen nunmal annehmen. Überdies gibt es auch in Deutschland nicht allzu oft falsche Anschuldigungen die zu nicht gerechtfertigten Ermittlungsverfahren und möglicherweise sogar einem Prozess führen können. Ich kriege bei dem Thema immer einen Flashback an eine Folge des Irgendwas mit Recht Podcasts, in der ein Partner einer deutschen GK derartig abwertend über das Strafrecht sprach, von wegen "mit diesem Schlag Mensch möchte er gar nichts zu tun haben", dass ich Ihm fast (!) schon wünschte selber mal Opfer einer unbegründeten Anschuldigung zu werden...

Strafverteidiger sind für das Rechtssystem extrem wichtig. Ich ziehe auch vor jedem den Hut der das macht. Ich für meine Person könnte es aber nicht. Ich möchte keinen Sexualstraftäter vertreten, der dann mir vielleicht noch erzählt, dass das Opfer doch selbst schuld ist, ich möchte keinen rechten Schläger vertreten etc. Die Unschuldigen, die durch die Tür kommen sind leider in der Unterzahl, wenn es mal zur Anklage kommt. Strafverteidigerin/Strafverteidiger haben meinen höchsten Respekt, aber es ist eben nicht der Job, den ich machen möchte. Ich wäre auf Grund meiner persönlichen Einstellung zu manchen Sachen auch nicht gut darin
Suchen
Zitieren
Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 652
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#32
27.01.2025, 16:18
(25.01.2025, 22:17)AvaNika schrieb:  Ich bin Richterin und finde einen ganz wesentlichen Unterschied den, dass ich nach meiner Überzeugung arbeiten kann.
Dass ich also nicht eine Seite vertreten muss, die ich nicht überzeugend finde bzw die meiner Ansicht nicht Recht bekommen sollte. 

Außerdem macht mir das verhandeln Spaß. 
Aber auch das ist Typsache… manche mögen diesen sozialen Aspekt nicht so, sondern wollen einfach juristisch arbeiten. Ich finde das zwischenmenschliche/ psychologische gerade spannend.

Viele andere Aspekte wurden schon genannt…


Vielleicht bin ich jetzt zu spitzfindig aber trotzdem... ich hoffe, dass du als Richterin nicht danach urteilst, wer nach deiner Meinung recht bekommen sollte, sondern wie die Rechtslage ist.  Wink denn da liegt eben auch ein gewaltiger Unterschied, wenn ich hier die ganze Diskussion zu innerer Überzeugung, Dienstleistungscharakter etc. lese. 

Wenn der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt wurde, dann wurde der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt. Die Oma aus der Wohnung zu werfen, mag sich in diesem Fall auch nicht mit dem Rechtsempfinden des Richters decken, aber ihm sind die Hände gebunden. Ein Freund von mir ist Strafrichter und findet die Rücktrittsanforderungen des BGH schwachsinnig aber muss sie unterinstanzlich trotzdem anwenden. 

Daher, es ist jetzt nicht so, als ob ein Richter immer frei nach seiner inneren Überzeugung entscheiden kann/sollte.
Suchen
Zitieren
ReffiNRW75
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 6
Registriert seit: Aug 2024
#33
27.01.2025, 16:58
Sehe ich eher anders. Natürlich besteht die Gefahr, wenn man entgegen der obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidet, aufgehoben zu werden. Aber wenn jede untere Instanz immer Treu dem BGH oder anderen Obergerichten (NICHT: BVerfG) folgt, hat das Recht keine Chance, sich zu entwickeln. Wenn eine Richterin, ein Richter, also wirklich anderer Rechtsauffassung ist, ist es doch gerade Ausdruck der inhaltlichen Unabhängigkeit, dies auch entgegen BGH zu entscheiden oder entscheiden zu können.
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#34
27.01.2025, 17:07
(27.01.2025, 16:18)Patenter Gast schrieb:  
(25.01.2025, 22:17)AvaNika schrieb:  Ich bin Richterin und finde einen ganz wesentlichen Unterschied den, dass ich nach meiner Überzeugung arbeiten kann.
Dass ich also nicht eine Seite vertreten muss, die ich nicht überzeugend finde bzw die meiner Ansicht nicht Recht bekommen sollte. 

Außerdem macht mir das verhandeln Spaß. 
Aber auch das ist Typsache… manche mögen diesen sozialen Aspekt nicht so, sondern wollen einfach juristisch arbeiten. Ich finde das zwischenmenschliche/ psychologische gerade spannend.

Viele andere Aspekte wurden schon genannt…


Vielleicht bin ich jetzt zu spitzfindig aber trotzdem... ich hoffe, dass du als Richterin nicht danach urteilst, wer nach deiner Meinung recht bekommen sollte, sondern wie die Rechtslage ist.  Wink denn da liegt eben auch ein gewaltiger Unterschied, wenn ich hier die ganze Diskussion zu innerer Überzeugung, Dienstleistungscharakter etc. lese. 

Wenn der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt wurde, dann wurde der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt. Die Oma aus der Wohnung zu werfen, mag sich in diesem Fall auch nicht mit dem Rechtsempfinden des Richters decken, aber ihm sind die Hände gebunden. Ein Freund von mir ist Strafrichter und findet die Rücktrittsanforderungen des BGH schwachsinnig aber muss sie unterinstanzlich trotzdem anwenden. 

Daher, es ist jetzt nicht so, als ob ein Richter immer frei nach seiner inneren Überzeugung entscheiden kann/sollte.

Dazu kleine Anekdote von unserem Amtsgericht: der Amtsgerichtsdirektor am hiesigen Gericht ist legendär. Wenn ein RA mit der Rechtsauffassung des BGH argumentiert kommt öfters mal folgende Aussage "hier spreche ich Recht und meine Auffassung habe ich Ihnen gesagt. Am BGH erzählen sie viele schlaue und dumme Sachen. Hier sind Sie in xxx. Wenn sie es wie der BGH sehen, dann bringen sie den Fall doch nach Karlsruhe!" Man fühlt sich da noch wie beim königlich-bayerischen Amtsgericht. Ich "liebe" auch seine Zeugenbelehrung in einem Satz: "Wenn Sie lügen, werden Sie eingesperrt!" Immer wieder besonders....
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2025, 19:29 von Freidenkender.)
Suchen
Zitieren
Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 652
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#35
27.01.2025, 18:09
(27.01.2025, 16:58)ReffiNRW75 schrieb:  Sehe ich eher anders. Natürlich besteht die Gefahr, wenn man entgegen der obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidet, aufgehoben zu werden. Aber wenn jede untere Instanz immer Treu dem BGH oder anderen Obergerichten (NICHT: BVerfG) folgt, hat das Recht keine Chance, sich zu entwickeln. Wenn eine Richterin, ein Richter, also wirklich anderer Rechtsauffassung ist, ist es doch gerade Ausdruck der inhaltlichen Unabhängigkeit, dies auch entgegen BGH zu entscheiden oder entscheiden zu können.

Fortentwicklung ja, aber gegen herrschende und ständige Rspr. zu entscheiden, ist für mich kein Zeichen von richterlicher Unabhängigkeit, sondern schon sehr bedenklich. 

Viele Parteien können sich eine zweite (oder gar dritte) Instanz wirtschaftlich nicht leisten oder haben dazu nicht die Kraft. Es unterminiert das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich, wenn einem der eigene Anwalt erklärt, dass es dazu eine gefestigte Rechtsprechung des BGH und des hiesigen OLG gibt, und der Richter am AG (oder LG) dann sagt "interessiert mich nicht, ich mache es anders, gehen sie eben in Berufung". 

Wer als Richter so frei ist, könnte das auch als Anwalt sein. Denn auch der Anwalt ist Organ der Rechtspflege und kein "Mietmaul" für seinen Mandanten.  Wink
Suchen
Zitieren
JungemitTaubenei
Member
***
Beiträge: 79
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#36
27.01.2025, 19:36
(27.01.2025, 18:09)Patenter Gast schrieb:  
(27.01.2025, 16:58)ReffiNRW75 schrieb:  Sehe ich eher anders. Natürlich besteht die Gefahr, wenn man entgegen der obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidet, aufgehoben zu werden. Aber wenn jede untere Instanz immer Treu dem BGH oder anderen Obergerichten (NICHT: BVerfG) folgt, hat das Recht keine Chance, sich zu entwickeln. Wenn eine Richterin, ein Richter, also wirklich anderer Rechtsauffassung ist, ist es doch gerade Ausdruck der inhaltlichen Unabhängigkeit, dies auch entgegen BGH zu entscheiden oder entscheiden zu können.

Fortentwicklung ja, aber gegen herrschende und ständige Rspr. zu entscheiden, ist für mich kein Zeichen von richterlicher Unabhängigkeit, sondern schon sehr bedenklich. 

Viele Parteien können sich eine zweite (oder gar dritte) Instanz wirtschaftlich nicht leisten oder haben dazu nicht die Kraft. Es unterminiert das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich, wenn einem der eigene Anwalt erklärt, dass es dazu eine gefestigte Rechtsprechung des BGH und des hiesigen OLG gibt, und der Richter am AG (oder LG) dann sagt "interessiert mich nicht, ich mache es anders, gehen sie eben in Berufung". 

Wer als Richter so frei ist, könnte das auch als Anwalt sein. Denn auch der Anwalt ist Organ der Rechtspflege und kein "Mietmaul" für seinen Mandanten.  Wink
110% Zustimmung (als Richter gesprochen!).
Man sollte bei all der Unabhängigkeit als Instanzgericht auch immer mal im Blick haben, wie das für die Beteiligten weitergehen muss dann. Nicht jeder hat Zeit und Geld für mehrere Instanzen. Wenn dann zB wie bei uns in der VwGO die Zulassungsgründe auch noch so restriktiv sind, sollte man erst recht zweimal nachdenken. Hier muss man auch erstmal einen Anwalt finde, der einem einen Zulassungsantrag schreibt.
Suchen
Zitieren
DRi1
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#37
27.01.2025, 20:52
Wenn man von obergerichtlicher Rspr divergiert, muss man ja zulassen. Wer das nicht tut, obwohl er bewusst gegen die entsprechende Rspr entscheidet, ist ein schlechter Richter und hält sich nicht ans Recht, das hat nichts mit Unabhängigkeit zu tun sondern fachlichen Fehlern. Insbesondere am VG sollte man dann nicht als Einzelrichter entscheiden, weil die Sache dann wohl kaum "keine Schwierigkeiten ... rechtlicher Art" aufweist, wenn man eigentlich sehr, sehr gut begründen muss, warum man entgegen das eigene OVG oder BVerwG entscheidet.
Suchen
Zitieren
MichaelJordan
Member
***
Beiträge: 60
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2024
#38
27.01.2025, 21:50
(27.01.2025, 17:07)Freidenkender schrieb:  
(27.01.2025, 16:18)Patenter Gast schrieb:  
(25.01.2025, 22:17)AvaNika schrieb:  Ich bin Richterin und finde einen ganz wesentlichen Unterschied den, dass ich nach meiner Überzeugung arbeiten kann.
Dass ich also nicht eine Seite vertreten muss, die ich nicht überzeugend finde bzw die meiner Ansicht nicht Recht bekommen sollte. 

Außerdem macht mir das verhandeln Spaß. 
Aber auch das ist Typsache… manche mögen diesen sozialen Aspekt nicht so, sondern wollen einfach juristisch arbeiten. Ich finde das zwischenmenschliche/ psychologische gerade spannend.

Viele andere Aspekte wurden schon genannt…


Vielleicht bin ich jetzt zu spitzfindig aber trotzdem... ich hoffe, dass du als Richterin nicht danach urteilst, wer nach deiner Meinung recht bekommen sollte, sondern wie die Rechtslage ist.  Wink denn da liegt eben auch ein gewaltiger Unterschied, wenn ich hier die ganze Diskussion zu innerer Überzeugung, Dienstleistungscharakter etc. lese. 

Wenn der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt wurde, dann wurde der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt. Die Oma aus der Wohnung zu werfen, mag sich in diesem Fall auch nicht mit dem Rechtsempfinden des Richters decken, aber ihm sind die Hände gebunden. Ein Freund von mir ist Strafrichter und findet die Rücktrittsanforderungen des BGH schwachsinnig aber muss sie unterinstanzlich trotzdem anwenden. 

Daher, es ist jetzt nicht so, als ob ein Richter immer frei nach seiner inneren Überzeugung entscheiden kann/sollte.

Dazu kleine Anekdote von unserem Amtsgericht: der Amtsgerichtsdirektor am hiesigen Gericht ist legendär. Wenn ein RA mit der Rechtsauffassung des BGH argumentiert kommt öfters mal folgende Aussage "hier spreche ich Recht und meine Auffassung habe ich Ihnen gesagt. Am BGH erzählen sie viele schlaue und dumme Sachen. Hier sind Sie in xxx. Wenn sie es wie der BGH sehen, dann bringen sie den Fall doch nach Karlsruhe!" Man fühlt sich da noch wie beim königlich-bayerischen Amtsgericht. Ich "liebe" auch seine Zeugenbelehrung in einem Satz: "Wenn Sie lügen, werden Sie eingesperrt!" Immer wieder besonders....

Für mich ein extrem schmaler Grat... Man sollte sich da die Frage gefallen lassen können, ob man es immernoch lustig fände, wenn auf einmal ein guter Freund o.Ä., der nach einschlägiger Rechtsprechung eigentlich einen Freispruch verdient hätte, die finanziellen und psychischen Belastungen eines Rechtsmittels in Kauf nehmen muss, weil der Amtsrichter aus dem hintersten Kaff sich für schlauer als andere hält...
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#39
28.01.2025, 09:03
Man muss auch nochmal unterscheiden, ob aus Überzeugung einer in der Literatur stark kritisierten alten Auffassung des BGH nicht gefolgt wird in der Hoffnung, dass der sie aufgibt, oder ob aus Bequemlichkeit und Arbeitserleichterung auf Kosten der Parteien vereinfacht wird. In der Praxis kommt Letzteres häufiger vor.

Es gibt eine Kammer des LG Berlin, die der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Nachzahlung der Mietrückstände nach ordentlicher Kündigung nicht folgt und jedes Mal mit immer unfreundlicheren Worten aufgehoben wird. Das ist für die Parteien schon sehr ungut, und der Sieger erster Instanz freut sich auch nur, bis er die Kosten der Revision auferlegt bekommt.
Suchen
Zitieren
AvaNika
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2023
#40
28.01.2025, 23:18
(27.01.2025, 16:18)Patenter Gast schrieb:  
(25.01.2025, 22:17)AvaNika schrieb:  Ich bin Richterin und finde einen ganz wesentlichen Unterschied den, dass ich nach meiner Überzeugung arbeiten kann.
Dass ich also nicht eine Seite vertreten muss, die ich nicht überzeugend finde bzw die meiner Ansicht nicht Recht bekommen sollte. 

Außerdem macht mir das verhandeln Spaß. 
Aber auch das ist Typsache… manche mögen diesen sozialen Aspekt nicht so, sondern wollen einfach juristisch arbeiten. Ich finde das zwischenmenschliche/ psychologische gerade spannend.

Viele andere Aspekte wurden schon genannt…


Vielleicht bin ich jetzt zu spitzfindig aber trotzdem... ich hoffe, dass du als Richterin nicht danach urteilst, wer nach deiner Meinung recht bekommen sollte, sondern wie die Rechtslage ist.  Wink denn da liegt eben auch ein gewaltiger Unterschied, wenn ich hier die ganze Diskussion zu innerer Überzeugung, Dienstleistungscharakter etc. lese. 

Wenn der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt wurde, dann wurde der armen Oma ordnungsgemäß gekündigt. Die Oma aus der Wohnung zu werfen, mag sich in diesem Fall auch nicht mit dem Rechtsempfinden des Richters decken, aber ihm sind die Hände gebunden. Ein Freund von mir ist Strafrichter und findet die Rücktrittsanforderungen des BGH schwachsinnig aber muss sie unterinstanzlich trotzdem anwenden. 

Daher, es ist jetzt nicht so, als ob ein Richter immer frei nach seiner inneren Überzeugung entscheiden kann/sollte.

Wer Recht bekommt, entscheide ich selbstverständlich nach meiner juristischen Überzeugung und nicht nach „meiner inneren Überzeugung“, auch wenn das Gerechtigkeits“gefühl“ bei der Auslegung miteinfließt und ja auch einließen darf.
Ich meinte nur, ich muss niemanden von etwas überzeugen, was ich für (juristisch) nicht korrekt halte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2025, 23:21 von AvaNika.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus