20.01.2025, 10:27
(19.01.2025, 10:34)Praktiker schrieb:Vielen Dank! Das ist aber sehr nett!!(16.01.2025, 10:27)Majla schrieb: Hallo "@Praktiker"
Das sind tolle Tipps. Danke.
Ich muss auch nächste Woche als Refi Zeugenvernehmung und mündliche Verhandlung leiten.
Würdest du das Formular für die Beweisaufnahme bitte mit mir teilen?
Ich wäre dir sehr verbunden!
LG
Fürs Protokoll:
Es wird in die Beweisaufnahme eingetreten.
1. Der Zeuge XY wird zur Wahrheit ermahnt und auf die Möglichkeit der Beleidigung hingewiesen [in freien Worten machen, idealerweise auf die jeweilige Person zugeschnitten, ggf. vorher ausformulieren].
Zur Person: [Vorname Zuname Alter Beruf Wohnort, z.B. Vater des Klägers - sonst: mit den Parteien nicht verwandt oder verschwägert]
ggf. Nach Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht erklärt der Zeuge: Ich möchte Angaben zur Sache machen.
Zur Sache:
[Alle Punkte notieren, die man erfragen will, und jeweils offen und allgemein beginnen und konkreter werden]
Unter Verzicht auf das Abspielen nach Diktat genehmigt / Vorgespielt und genehmigt.
Der Zeuge wird um ... Uhr unbeeidigt entlassen.
[ggf. auf Ladungsformar unterschreiben, wenn der Zeuge Entschädigung beantragen will].
ggf. weitere Zeugen entsprechend.
Das Ergebnis der Beweisaufnahme und der Sach- und Streitstand werden mit den Parteien erörtert. Die Parteien verhandeln zum Beweisergebnis und streitig zur Sache unter Stellung der Anträge [z.B. wie am ...].
Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf ... [oder: zur Fortsetzung der Beweisaufnahme... dazu sind zu laden...].
20.01.2025, 10:29
(17.01.2025, 00:12)Mindermeinung schrieb: Ich habe mir auch direkt zu Beginn ein paar gängige Formulierungen in einer Art „was tun wenn“ Skript sowohl für Straf als auch Zivil (bin geteilt) notiert, das ich nun nach 6 Monaten zumindest in Zivil noch immer mit in die Sitzung nehme. zB wenn eine Partei den Kostentenor widerruflich machen möchte weil sie rechtsschutzversichert ist, wie man nochmal schnell die Kostenquote ausrechnet oder welche Schritte man machen muss bei Säumnis oder Anerkenntnis im Termin.
Beim Vergleich ergänzend zu dem was schon gesagt wurde, am besten auch direkt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs mitregeln!
Ich diktiere in meinen Verhandlungen übrigens nicht weil ich sehr schnell tippen kann. Daher tippe ich das Protokoll mit und die Parteien können parallel auf einem großen Bildschirm mitlesen, bzw. manchmal fasse ich dann kurz laut mitlesend zusammen. In diesem Dolument stehen manche Dinge dann auch einfach schon vorbereitet drin zB die Anträge mit Datum falls es in die streitige Verhandlung geht (andernfalls lösche ich den Teil in der Sitzung raus) oder ganz unten ist der Beschluss schon, den muss ich dann nur ablesen. Vielleicht wäre das auch etwas für dich.
Stress dich nicht so! Man kann notfalls auch mal locker die Anwälte in der Sitzung fragen, wie das eine oder andere denn üblicherweise gehandhabt wird ohne sich völlig die Blöße geben zu müssen. Die diskutieren dann oftmals auch noch miteinander und zu dritt findet man dann nen gangbaren Weg. :-)
Jeder hat mal angefangen, das wird schon!
Vielen Dank fürs Antworten. Kann ich dann sozusagen sehr viel vorbereiten, wenn ich meine Akte habe? Bereits Kosten etc. zu Hause berechnen
20.01.2025, 10:34
Du kannst sicher auch jederzeit deine Kollegen fragen. Viele haben eine Sitzungsmappe, die so Dinge wie Vorlagen für sitzungspolizeiliche Maßnahmen, Vereidigungen etc enthält.
Ich spreche das Protokoll direkt mit Dragon Legal, das word Dokument bereite ich für jeden Termin zumindest grob vor (z.B. wenn ich einen Zeugen geladen habe). Zumindest steht aber drin, wer erscheinen sollte, Vortrag des Aktenhalts etc. Bei Zeugen steht da eben auch einmal schon: "laut diktiert und genehmigt" und sowas. Das ist zugleich mein Leitfaden. Auch vermeintlich einfache Verhandlungen mache ich so.
Ich habe vor ein paar Monaten mal vergessen, Anträge stellen zu lassen - am VG nicht so schlimm, aber so etwas kann eben auch nach Jahren mal passieren, gerade wenn man freihändig arbeitet (am Zivilgericht wäre es auch wirklich blöd, wenn die anderen Anwesenden ebenfalls nicht aufpassen).
Also: wende dich am besten an Kollegen vor Ort!
Ich spreche das Protokoll direkt mit Dragon Legal, das word Dokument bereite ich für jeden Termin zumindest grob vor (z.B. wenn ich einen Zeugen geladen habe). Zumindest steht aber drin, wer erscheinen sollte, Vortrag des Aktenhalts etc. Bei Zeugen steht da eben auch einmal schon: "laut diktiert und genehmigt" und sowas. Das ist zugleich mein Leitfaden. Auch vermeintlich einfache Verhandlungen mache ich so.
Ich habe vor ein paar Monaten mal vergessen, Anträge stellen zu lassen - am VG nicht so schlimm, aber so etwas kann eben auch nach Jahren mal passieren, gerade wenn man freihändig arbeitet (am Zivilgericht wäre es auch wirklich blöd, wenn die anderen Anwesenden ebenfalls nicht aufpassen).
Also: wende dich am besten an Kollegen vor Ort!
20.01.2025, 19:23
(20.01.2025, 10:29)Majla schrieb:(17.01.2025, 00:12)Mindermeinung schrieb: Ich habe mir auch direkt zu Beginn ein paar gängige Formulierungen in einer Art „was tun wenn“ Skript sowohl für Straf als auch Zivil (bin geteilt) notiert, das ich nun nach 6 Monaten zumindest in Zivil noch immer mit in die Sitzung nehme. zB wenn eine Partei den Kostentenor widerruflich machen möchte weil sie rechtsschutzversichert ist, wie man nochmal schnell die Kostenquote ausrechnet oder welche Schritte man machen muss bei Säumnis oder Anerkenntnis im Termin.
Beim Vergleich ergänzend zu dem was schon gesagt wurde, am besten auch direkt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs mitregeln!
Ich diktiere in meinen Verhandlungen übrigens nicht weil ich sehr schnell tippen kann. Daher tippe ich das Protokoll mit und die Parteien können parallel auf einem großen Bildschirm mitlesen, bzw. manchmal fasse ich dann kurz laut mitlesend zusammen. In diesem Dolument stehen manche Dinge dann auch einfach schon vorbereitet drin zB die Anträge mit Datum falls es in die streitige Verhandlung geht (andernfalls lösche ich den Teil in der Sitzung raus) oder ganz unten ist der Beschluss schon, den muss ich dann nur ablesen. Vielleicht wäre das auch etwas für dich.
Stress dich nicht so! Man kann notfalls auch mal locker die Anwälte in der Sitzung fragen, wie das eine oder andere denn üblicherweise gehandhabt wird ohne sich völlig die Blöße geben zu müssen. Die diskutieren dann oftmals auch noch miteinander und zu dritt findet man dann nen gangbaren Weg. :-)
Jeder hat mal angefangen, das wird schon!
Vielen Dank fürs Antworten. Kann ich dann sozusagen sehr viel vorbereiten, wenn ich meine Akte habe? Bereits Kosten etc. zu Hause berechnen
In der mündlichen Verhandlung musst du ja in der Regel keine Kosten berechnen oder in welchem Zusammenhang meinst du das?
Bei mir steht da einfach das Rubrum aus der Fachanwendung schon fertig drin, die Anwesenheiten und so Sachen wie „das Gericht führt in den Sach- und Streitstand ein“ etc. Sowie ganz am Ende der Beschluss mit Verkündungsdatum. Wenn ich Hinweise erteilen möchte, hatte ich die manchmal schon ausformuliert vor dem Beschluss sauber rein geschrieben.
Bei Zeugen oder SV steht dann die „Umrandung“ schon drin, wie Belehrung, Personalien und am Ende „auf nochmaliges vorlesen wurde allseits verzichtet etc.“ Oder wurde unvereidigt um xy Uhr entlassen.
Ich hab dann vor mir immer zusätzlich ein 1-2 seitiges Word Dokument ausgedruckt liegen wo die wesentlichen Aspekte oder auch Fragen drauf stehen und eben mein Notfall-Skript.
So bereite ich jeden Termin vor, auch wenn sie nur ganz kurz sind.
20.01.2025, 20:08
Vermutlich der Streitwert? Den vorzubereiten bietet sich an, wenn ein Vergleich in Betracht kommt. Wir haben das auch in der Vorbereitung für die Kammer immer drin gehabt. Klar, kann man notfalls auch nachholen.
20.01.2025, 22:56
(20.01.2025, 10:34)DRi1 schrieb: Du kannst sicher auch jederzeit deine Kollegen fragen. Viele haben eine Sitzungsmappe, die so Dinge wie Vorlagen für sitzungspolizeiliche Maßnahmen, Vereidigungen etc enthält.An dich (bzw. an alle): Verzichtet ihr auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle… und schreibt das Protokoll ganz alleine? Also auch ohne Tonbandaufnahme? Ich sehe da - siehe § 163 ZPO - Probleme, gerade im Zivilprozess. Macht das jemand, der anwesenden Zivil-Richter, hier. Du scheinst ja am Verwaltungsgericht tätig zu sein.
Ich spreche das Protokoll direkt mit Dragon Legal, das word Dokument bereite ich für jeden Termin zumindest grob vor (z.B. wenn ich einen Zeugen geladen habe). Zumindest steht aber drin, wer erscheinen sollte, Vortrag des Aktenhalts etc. Bei Zeugen steht da eben auch einmal schon: "laut diktiert und genehmigt" und sowas. Das ist zugleich mein Leitfaden. Auch vermeintlich einfache Verhandlungen mache ich so.
Ich habe vor ein paar Monaten mal vergessen, Anträge stellen zu lassen - am VG nicht so schlimm, aber so etwas kann eben auch nach Jahren mal passieren, gerade wenn man freihändig arbeitet (am Zivilgericht wäre es auch wirklich blöd, wenn die anderen Anwesenden ebenfalls nicht aufpassen).
Also: wende dich am besten an Kollegen vor Ort!
20.01.2025, 23:25
Ja, ich habe nie einen Protokollführer dabei. Sieht § 159 Abs. S. 2 ZPO auch nicht zwingend vor, sonst müsste da ja „ist … hinzuzuziehen“ stehen und nicht bloß kann bei besonderem Umfang. Ich signiere das dann auch alleine. Bei uns am AG macht das sonst niemand so, aber am LG dafür einige.
20.01.2025, 23:30
(20.01.2025, 22:56)RichterXYZ schrieb:(20.01.2025, 10:34)DRi1 schrieb: Du kannst sicher auch jederzeit deine Kollegen fragen. Viele haben eine Sitzungsmappe, die so Dinge wie Vorlagen für sitzungspolizeiliche Maßnahmen, Vereidigungen etc enthält.An dich (bzw. an alle): Verzichtet ihr auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle… und schreibt das Protokoll ganz alleine? Also auch ohne Tonbandaufnahme? Ich sehe da - siehe § 163 ZPO - Probleme, gerade im Zivilprozess. Macht das jemand, der anwesenden Zivil-Richter, hier. Du scheinst ja am Verwaltungsgericht tätig zu sein.
Ich spreche das Protokoll direkt mit Dragon Legal, das word Dokument bereite ich für jeden Termin zumindest grob vor (z.B. wenn ich einen Zeugen geladen habe). Zumindest steht aber drin, wer erscheinen sollte, Vortrag des Aktenhalts etc. Bei Zeugen steht da eben auch einmal schon: "laut diktiert und genehmigt" und sowas. Das ist zugleich mein Leitfaden. Auch vermeintlich einfache Verhandlungen mache ich so.
Ich habe vor ein paar Monaten mal vergessen, Anträge stellen zu lassen - am VG nicht so schlimm, aber so etwas kann eben auch nach Jahren mal passieren, gerade wenn man freihändig arbeitet (am Zivilgericht wäre es auch wirklich blöd, wenn die anderen Anwesenden ebenfalls nicht aufpassen).
Also: wende dich am besten an Kollegen vor Ort!
Ich war in der Probezeit auch am LG und habe es so gehandhabt. Allerdings sind für das Protokoll auch am VG die ZPO Vorschriften anzuwenden, da gibst keine Besonderheiten.
Also, rein praktisch ich kenne kein Gericht (jedenfalls 1. Instanz) in meinem BL, indem man außerhalb des Strafbereichs regelmäßig eine Protokollkraft hat. Ich wüsste nicht, wie das personalmäßig zu stemmen wäre. Geschäftsstelle würde Amok laufen, nehme ich an*. Meine Ausbilderin im Ref hatte noch eine (fest) Protokollkraft (Amtsgericht Zivilsachen), das hat sie aber schon vor den Jahren als Ausnahme bezeichnet.
Zu deinem Hinweis auf § 163 ZPO: ein Urkundsbeamter unterschreibt nur, wenn er zugezogen wurde (was die Ausnahme sein sollte, siehe § 159 Abs. 1 Satz 2 ZPO!) bzw. vom Band (bzw bei uns: der Datei ;)) geschrieben hat.
Als Fundstelle noch mal rausgesucht: MüKo ZPO § 163 Rn. 1. Grundfall ist § 159 I 1 ZPO: der Vors. führt das Protokoll selbst.
Die vorläufige Aufzeichnung des Protokolls auf Tonband ist auch lediglich ein "kann" und systematisch eher die Ausnahme (§ 160a ZPO dürfte später eingefügt worden sein). Ich fasse das Protokoll eben selbst unmittelbar im Termin ab, das entspricht § 159 I 1 ZPO unmittelbar, der Dragon Legal spart mir nur das tippen, ich habe die Protokolldatei direkt vor mir und kann sie direkt nach dem Termin mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen.
*vorsorglich auch ein Hinweis auf Ressourceneinsatz des Gerichts
20.01.2025, 23:38
Zur Klarstellung: Ich ziehe selbstverständlich auch keine Protokollkraft zu der Sitzung (örtlich) hinzu
Bei der Frage ging es nur darum, ob ein Protokoll - zwingend - auf einem Tonband aufgenommen werden muss, von der Geschäftsstelle sodann abgehört werden und abschließend (auch) signiert werden muss. So wie ich euch verstanden habe: Nein


22.01.2025, 12:34
(20.01.2025, 19:23)Mindermeinung schrieb:(20.01.2025, 10:29)Majla schrieb:(17.01.2025, 00:12)Mindermeinung schrieb: Ich habe mir auch direkt zu Beginn ein paar gängige Formulierungen in einer Art „was tun wenn“ Skript sowohl für Straf als auch Zivil (bin geteilt) notiert, das ich nun nach 6 Monaten zumindest in Zivil noch immer mit in die Sitzung nehme. zB wenn eine Partei den Kostentenor widerruflich machen möchte weil sie rechtsschutzversichert ist, wie man nochmal schnell die Kostenquote ausrechnet oder welche Schritte man machen muss bei Säumnis oder Anerkenntnis im Termin.
Beim Vergleich ergänzend zu dem was schon gesagt wurde, am besten auch direkt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs mitregeln!
Ich diktiere in meinen Verhandlungen übrigens nicht weil ich sehr schnell tippen kann. Daher tippe ich das Protokoll mit und die Parteien können parallel auf einem großen Bildschirm mitlesen, bzw. manchmal fasse ich dann kurz laut mitlesend zusammen. In diesem Dolument stehen manche Dinge dann auch einfach schon vorbereitet drin zB die Anträge mit Datum falls es in die streitige Verhandlung geht (andernfalls lösche ich den Teil in der Sitzung raus) oder ganz unten ist der Beschluss schon, den muss ich dann nur ablesen. Vielleicht wäre das auch etwas für dich.
Stress dich nicht so! Man kann notfalls auch mal locker die Anwälte in der Sitzung fragen, wie das eine oder andere denn üblicherweise gehandhabt wird ohne sich völlig die Blöße geben zu müssen. Die diskutieren dann oftmals auch noch miteinander und zu dritt findet man dann nen gangbaren Weg. :-)
Jeder hat mal angefangen, das wird schon!
Vielen Dank fürs Antworten. Kann ich dann sozusagen sehr viel vorbereiten, wenn ich meine Akte habe? Bereits Kosten etc. zu Hause berechnen
In der mündlichen Verhandlung musst du ja in der Regel keine Kosten berechnen oder in welchem Zusammenhang meinst du das?
Bei mir steht da einfach das Rubrum aus der Fachanwendung schon fertig drin, die Anwesenheiten und so Sachen wie „das Gericht führt in den Sach- und Streitstand ein“ etc. Sowie ganz am Ende der Beschluss mit Verkündungsdatum. Wenn ich Hinweise erteilen möchte, hatte ich die manchmal schon ausformuliert vor dem Beschluss sauber rein geschrieben.
Bei Zeugen oder SV steht dann die „Umrandung“ schon drin, wie Belehrung, Personalien und am Ende „auf nochmaliges vorlesen wurde allseits verzichtet etc.“ Oder wurde unvereidigt um xy Uhr entlassen.
Ich hab dann vor mir immer zusätzlich ein 1-2 seitiges Word Dokument ausgedruckt liegen wo die wesentlichen Aspekte oder auch Fragen drauf stehen und eben mein Notfall-Skript.
So bereite ich jeden Termin vor, auch wenn sie nur ganz kurz sind.
Danke fürs Antworten! Ich werde höchstwahrscheinlich einen Vergleich am Ende haben und daher die Frage zu den Kosten. Würdest du mit mir dein "Word Dokument/ Sitzungsfahrplan" teilen? Das wäre sehr nett!