20.01.2025, 15:08
(20.01.2025, 14:57)Greg1234 schrieb: Hey,
ich bin zwar selbst Referendar und kann mangels Berufserfahrung nur bedingt Nützliches beitragen, möchte dennoch meine Gedanken dazu teilen, warum ich zumindest in den nächsten Jahren nicht Richter werden will. Im Wesentlichen läuft es auf vier Punkte hinaus:
1. Einzeltätigkeit
Zumindest in NRW gibt es bei Richtern kaum noch Teamarbeit. Jeder schreibt still in seinem Kämmerlein seine Urteile. Auch Kammersitzungen usw. sind selten, da fast immer der Einzelrichter entscheidet. Klar arbeitet man in einer Kanzlei auch nicht ständig mit anderen Leuten zusammen, aber meinem Eindruck nach deutlich mehr als als Richter. Mich persönlich würde das stören, aber das ist natürlich subjektiv.
2. Wertschätzung
Vorweg möchte ich sagen, dass ich mein Referendariat im Land NRW mache und mir gut vorstellen kann, dass es in anderen Bundesländern tendenziell besser läuft. In NRW ist es jedoch so, dass die Gerichtsgebäude, die personelle Ausstattung, das Gehalt der Richter und letztlich auch der Umgang mit den Referendaren nur den Schluss zulassen, dass Juristen vom Land NRW in keinerlei Weise wertgeschätzt werden. Ein paar Beispiele hierfür:
Insgesamt würde ich mich jeden einzelnen Tag bei der Arbeit darüber ärgern, dass es offenbar als akzeptabel angesehen wird, hochqualifizierte Menschen, die eine so wichtige Aufgabe erfüllen, unter solchen Bedingungen arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass die Situation gefühlt jedes Jahr schlechter wird, was die Zukunftsaussichten nicht gerade rosig macht.
- Das Amts- und Landgericht Köln, an dem ich bin, lässt sich eigentlich nur als Baracke beschreiben: Fenster sind kaputt und werden mit Panzertape „repariert“, das Internet funktioniert im Haus nur sporadisch, was Videoverhandlungen zur Vollkatastrophe macht. Heizungen funktionieren meistens, aber nicht immer. Das gesamte Gebäude ist innen in stuhlgang Braun gestrichen. Insgesamt ein Ort, an dem man sich eher ungern aufhält. Was sicher auch zum Teil erklärt warum die meisten Richter so gut es geht Home Office machen.
- Der Server für die E-Akten in NRW funktioniert, zumindest nach Berichten von den Richtern hier, etwa einmal pro Woche nicht. In solchen Fällen sitzen die Richter dann ein bis zwei Stunden nutzlos herum.
- Die Geschäftsstellen sind völlig überlastet, weshalb Zeugen entweder gar nicht geladen werden oder zwölf Zeugen zur gleichen Uhrzeit einbestellt werden.
- Seit Jahren steigende Arbeitsbelastung.
3. Sinnhaftigkeit
Ja, der Richterberuf ist gesellschaftlich sehr wichtig, aber ich persönlich fände es schwierig, dass man als Einzelner davon sehr wenig sieht. Man schickt sein Urteil ab und hört dann meist nie wieder etwas davon. Das macht den Beruf nicht weniger sinnvoll oder wichtig, aber ich mag es, die Ergebnisse meiner Arbeit tatsächlich zu sehen.
Hinzu kommt, dass man viel Zeit mit Aufgaben verbringt, die absolut unnötig sind und durch eine bessere Arbeitsorganisation, angemessene Ausstattung oder überlegtere Gesetzgebung vermieden werden könnten. Beispielsweise immer wieder Zeit zu verschwenden, weil der Server für die E-Akte oder das Internet bei Videoverhandlungen nicht funktioniert, würde stark an meinem Sinngefühl nagen.
Auch strukturelle Probleme wie die fehlende Möglichkeit einer Sammelklage verursachen letztlich viel weitgehend sinnfreie Arbeit. Ein Beispiel dafür ist der VW-Abgasskandal, der durch Sammelklagen effizienter hätte bearbeitet werden können.
4. Schlechte Wechselmöglichkeiten
Es stimmt zwar, dass man innerhalb des Staatsapparats viele Möglichkeiten hat, aber ein Wechsel in die freie Wirtschaft oder ins Ausland ist schwierig. Wenn man sich nach mehreren Jahren doch entscheidet, in den privaten Sektor zu wechseln, verliert man seine Pensionsansprüche und wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da die Konditionen dort jedoch deutlich schlechter sind, kann das schnell mehrere Hunderttausend Euro ausmachen. Das bedeutet, dass man, wenn man seine Karriere beim Staat beginnt, sehr an den Staat als Arbeitgeber gebunden ist. Das sind auch nicht gerade attraktive Aussichten, vorallem da ich keinerlei Vertrauen darin habe, dass die Arbeitsbedingungen in zehn Jahren nicht noch wesentlich schlechter sind.
Ja gerade mit dem letzten Punkt sprichst du mir aus der Seele!
20.01.2025, 15:14
Wenn es hier schon so ein Thema gibt, klinge ich mich gerne einmal ein als Justizinteressierter mit Fragen an die Richterkollegen:
Sofern man durchaus Interesse an Abordnungen (OLG/JM und ggf. die selektiveren BGH/BVerfG/GBA) hat: Erprobungsgeeignete Abordnungen ans JM werden öffentlich ausgeschrieben, wobei auch teilweise auf das Intranet verwiesen wird. Gibt es da dann die weiteren Abordnungsmöglichkeiten oder muss man für OLG/BGH/... angesprochen und auserwählt werden?
Kann man sich a) sobald man als Assessor verplanungsreif ist, einfach auf die ausgeschriebenn Planstellen (R1) bewerben und dann konkurriert man mit den übrigen Bewerbern anhand der bislang erstellten Beurteilungen und ggf. Dienstalter? - weil es gibt hier auch Assessoren im 4. Jahr und mehr, die sagen, dass es normal sei, dass es länger dauert als die in Nds vorgesehnen 3 Jahre bis zur Planungsreife? (Liegt das dann daran, dass das hier ein großer Gerichtsstandort ist und mehr Konkurrenz um die Planstellen besteht? Denn Planstellen (R1) für die Gerichte hier sind laufend ausgeschrieben.
b) gilt das gleichermaßen dann für die R2 stellen, wobei für eine erfolgreiche Bewerbung zumindest eine als Erprobung geltende Abordnung notwendig ist (soweit lässt sich das den Vorschriften entnehmen)?
Sofern man durchaus Interesse an Abordnungen (OLG/JM und ggf. die selektiveren BGH/BVerfG/GBA) hat: Erprobungsgeeignete Abordnungen ans JM werden öffentlich ausgeschrieben, wobei auch teilweise auf das Intranet verwiesen wird. Gibt es da dann die weiteren Abordnungsmöglichkeiten oder muss man für OLG/BGH/... angesprochen und auserwählt werden?
Kann man sich a) sobald man als Assessor verplanungsreif ist, einfach auf die ausgeschriebenn Planstellen (R1) bewerben und dann konkurriert man mit den übrigen Bewerbern anhand der bislang erstellten Beurteilungen und ggf. Dienstalter? - weil es gibt hier auch Assessoren im 4. Jahr und mehr, die sagen, dass es normal sei, dass es länger dauert als die in Nds vorgesehnen 3 Jahre bis zur Planungsreife? (Liegt das dann daran, dass das hier ein großer Gerichtsstandort ist und mehr Konkurrenz um die Planstellen besteht? Denn Planstellen (R1) für die Gerichte hier sind laufend ausgeschrieben.
b) gilt das gleichermaßen dann für die R2 stellen, wobei für eine erfolgreiche Bewerbung zumindest eine als Erprobung geltende Abordnung notwendig ist (soweit lässt sich das den Vorschriften entnehmen)?
20.01.2025, 15:15
(20.01.2025, 14:30)Homer S. schrieb:(20.01.2025, 12:40)M1511 schrieb: Für mich stellt sich das im Wesentlichen wie folgt dar:
Pro Richteramt:
- Relativ unabhängiges Arbeiten (sachlich und zeitlich) im sicheren Netz des Staatsdienstes
- Besoldung ist trotz aller Schelte (ja sicherlich ist es im Vergleich zur Großkanzlei viel weniger, obwohl man dieselben potentiellen Kandidaten umwirbt) schon vernünftig. Gerade die "sichere" Durchbeförderung zum A16-Äquivalent durch die Erfahrungsstufen in der R1 Besoldung ist schon okay. Du bekommst quasi garantiert die Besoldung, für die andere Beamte im höheren Dienst schon noch etwas tun müssen...
- Verhältnismäßig mehr Netto vom Brutto. Keine Sozialabgaben, nur Lohnsteuer. Durch die Beihilfeberechtigung ist auch der PKV-Eigenanteil überschaubar. Das relativiert den krassen Gehaltsunterschied zur GK etwas.
- Gesellschaftlich sinnstiftende Arbeit. Für ideell geprägte Menschen, die täglich etwas mit Wert für die Gemeinschaft machen wollen, liegt hier sicherlich eher eine sinnstiftende Arbeit, als beim Mittelständler Partikularinteressen gerichtlich durchzusetzen.
- Auch der Dienst in der Justiz bietet Karriereoptionen und unterschiedliche Wege. Etwa durch Abordnungen etc.
- Trotz aller Überlastung ist der Druck sicherlich nicht ganz vergleichbar. Wenn man ihn verspürt, macht man ihn sich eher selbst, als in der Kanzlei. Da kommt er sicherlich auch stärker von außen. Insofern lässt das Richteramt auch ein paar "Sidequests" zu. Pomovieren nebenbei? Machbar. Ehrenämter nebenbei? Machbar. Hobbys weiterhin ausführen? Machbar. Mal als Landtags-/Bundestagsabgeordneter 4-8 Jahre weg und danach wieder in den Dienst? Machbar. Dem Land als Reservist dienen? Machbar. usw... Der Staat lässt dir zur privaten Entfaltung abseits der Arbeit sicherlich etwas mehr Luft.
Contra Richteramt:
- Einige Pro-Argumente sind zeitlich auch Contra-Argumente. Das kommt auf den Typ an. So etwa die (sichere) Besoldung. Ich kenne viele Menschen, die empfinden es als absoluten Graus, wenn sie jetzt schon wissen, mit wieviel Euro Gehalt sie irgendwann mal pensioniert werden. Denn klar: Das schafft Sicherheit und Planungsfähigkeit. Aber es deckelt auch bereits bei Aufnahme der Tätigkeit die Karrierechancen. Manch einer tickt da halt etwas chancenorientierter.
- Behördenstrukturen. Ich glaube das ist selbstredend. Leuchtstoffröhren, muffiger Geruch nach altem Kaffeesatz aus der Filtermaschine usw. Da sollte man sich nichts vormachen. Einige Gerichtsgebäude sind halt (noch) so oder auf dem besten Weg dahin. Nichts mit schöner Aussicht und luftigem Büro. Zumeist eher 12 m² und schön, wenn ein Fenster im Raum ist (ehemalige Kollegin von mir sitzt in der StA im Keller ohne Fenster und hat tatsächlich ein 10m² Büro, in das sie kaum reinkommt, weil die Akten sich stapeln - inzwischen sogar im Treppenhaus)
- Belastung abhängig von politischem Wille. Die Kanzleistruktur ist da sicherlich flexibler, schneller und man kann individueller die Belastung steuern. Im Justizapparats ist man eher der Hamster im Rad ohne wirklichen Einfluss auf konkrete Strukturen. Das kann zermürben (muss es aber nicht).
- Durch Abordnungen usw. kann es auch mal passieren, dass man in einem eigentlich unliebsamen Rechtsgebiet arbeiten muss. Als Anwalt kannst du dir deine Tätigkeitsbereiche noch eher aussuchen. Aber auch das kann man unterschiedlich bewerten. Ich arbeite mich gerne in unterschiedlichste Bereiche ein, andere sind halt froh, wenn sie sich nie wieder mit einer bestimmten Materie befassen müssen.
Ich würde sagen die Argumente für und gegen den Anwaltsberuf in der Mittelstandskanzlei spiegeln sich zumeist. Daher zähle ich jetzt nicht nochmal umgekehrt die Punkte auf ... :-D.
So viel zu meiner Meinung zu dem Thema
Bist du Richter?
Nein! Das ganz klar zur Transparenz. Das ist eine kleine Sammlung anekdotischer Evidenz aus dem Umfeld befreundeter und bekannter Richter/Staatsanwälte und persönlichen Eindrücke der letzten Jahre. Aber ich bin dort nicht tätig.
20.01.2025, 16:05
Es ist eine andere Art des Arbeitens, ob du als Rechtsanwalt oder Richter arbeitest. Wir Anwälte arbeiten viel mit sogenannten "Nebelkerzen", heißt wir schmeißen neben den §§ von denen wir überzeugt sind, auch ein paar Stichworte in den Raum ohne zu 100% geprüft zu haben, ob sie zutreffen.
Nein, das machen wir nicht, weil wir dumm sind, aber wenn es dem Mandanten helfen könnte, wird es vorgebracht. Manchmal dient es taktisch auch nur dazu, den Gegner zu verunsichern und aus der Reserve zu locken.
Als Richter kannst du dir solche Ungenauigkeiten natürlich nicht erlauben.
Die Arbeit als Richter ist sinnstiftend, aber aus meiner anwaltlichen Erfahrung kann ich dir auch sagen, dass du für eine der Parteien immer der A* bist, dass man sich über dich aufregt und dich für das Scheitern des Prozesses verantwortlich macht. Ich weiß nicht, wie hoch die Rechtsmittelquote ist, aber viele der Urteile werden in der nächsthöheren Instanz noch einmal überprüft. Es ist nicht mein Stil, aber manche Anwälte werden sehr polemisch wenn sie gegen die Gegenpartei oder den Richter lospoltern.
Als Rechtsanwältin habe ich ebenfalls sehr frei und weisungsunabhängig gearbeitet. In den Anfangsjahren wird das in den meisten Kanzleien nicht so sein, aber danach. In der Gestaltung der Arbeitzeit ist man als Richter sicherlich freier als als angestellter Anwalt. Ich kann nur von der Vor-Corona- und kurz Nach-Corona-Zeit sprechen, aber bei uns wurde jeden Tag zu den üblichen Zeiten Anwesenheit erwartet, mit Gleitzeit oder ohne Zeiterfassung. Erst jetzt im Unternehmen habe ich dank nicht vorhandener Kernarbeitszeit wirklich die Möglichkeit, mir auch tagsüber private Termine legen zu können oder z.B. spontan 13 Uhr nach Hause gehen zu können, ohne vorher dafür eine Genehmigung einholen zu müssen.
Zum Gehalt wurde schon viel gesagt. Wie allgemein im öD hast du als Richter eine finanzielle Sicherheit, die du in der freien Wirtschaft nicht hast. Dafür ist dein Lebensweg aber auch ziemlich vorhersehbar.
Nein, das machen wir nicht, weil wir dumm sind, aber wenn es dem Mandanten helfen könnte, wird es vorgebracht. Manchmal dient es taktisch auch nur dazu, den Gegner zu verunsichern und aus der Reserve zu locken.
Als Richter kannst du dir solche Ungenauigkeiten natürlich nicht erlauben.
Die Arbeit als Richter ist sinnstiftend, aber aus meiner anwaltlichen Erfahrung kann ich dir auch sagen, dass du für eine der Parteien immer der A* bist, dass man sich über dich aufregt und dich für das Scheitern des Prozesses verantwortlich macht. Ich weiß nicht, wie hoch die Rechtsmittelquote ist, aber viele der Urteile werden in der nächsthöheren Instanz noch einmal überprüft. Es ist nicht mein Stil, aber manche Anwälte werden sehr polemisch wenn sie gegen die Gegenpartei oder den Richter lospoltern.
Als Rechtsanwältin habe ich ebenfalls sehr frei und weisungsunabhängig gearbeitet. In den Anfangsjahren wird das in den meisten Kanzleien nicht so sein, aber danach. In der Gestaltung der Arbeitzeit ist man als Richter sicherlich freier als als angestellter Anwalt. Ich kann nur von der Vor-Corona- und kurz Nach-Corona-Zeit sprechen, aber bei uns wurde jeden Tag zu den üblichen Zeiten Anwesenheit erwartet, mit Gleitzeit oder ohne Zeiterfassung. Erst jetzt im Unternehmen habe ich dank nicht vorhandener Kernarbeitszeit wirklich die Möglichkeit, mir auch tagsüber private Termine legen zu können oder z.B. spontan 13 Uhr nach Hause gehen zu können, ohne vorher dafür eine Genehmigung einholen zu müssen.
Zum Gehalt wurde schon viel gesagt. Wie allgemein im öD hast du als Richter eine finanzielle Sicherheit, die du in der freien Wirtschaft nicht hast. Dafür ist dein Lebensweg aber auch ziemlich vorhersehbar.
20.01.2025, 16:21
(20.01.2025, 16:05)Egal_ schrieb: Als Richter kannst du dir solche Ungenauigkeiten natürlich nicht erlauben.

20.01.2025, 16:41
(20.01.2025, 15:08)Luck schrieb:(20.01.2025, 14:57)Greg1234 schrieb: Hey,
ich bin zwar selbst Referendar und kann mangels Berufserfahrung nur bedingt Nützliches beitragen, möchte dennoch meine Gedanken dazu teilen, warum ich zumindest in den nächsten Jahren nicht Richter werden will. Im Wesentlichen läuft es auf vier Punkte hinaus:
1. Einzeltätigkeit
Zumindest in NRW gibt es bei Richtern kaum noch Teamarbeit. Jeder schreibt still in seinem Kämmerlein seine Urteile. Auch Kammersitzungen usw. sind selten, da fast immer der Einzelrichter entscheidet. Klar arbeitet man in einer Kanzlei auch nicht ständig mit anderen Leuten zusammen, aber meinem Eindruck nach deutlich mehr als als Richter. Mich persönlich würde das stören, aber das ist natürlich subjektiv.
Ich finde, das ist für den Arbeitsalltag ein wichtiger Punkt, den man sich vergegenwärtigen sollte. Klar, auch als Anwalt kann man als Einzelanwalt tätig werden, wenn man möchte. Aber in der Justiz hat man da meistens keine Wahl.
Mir persönlich taugt es einfach mehr, mit anderen zusammenzuarbeiten. Sicher arbeitet man den größten Teil des Tages allein, aber viele Verträge, Schriftsätze, Verhandlungen, etc. sind Teamarbeit, die man zusammen erlebt und manchmal auch feiern kann.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.01.2025, 13:24
Es sind zwei doch ganz unterschiedliche Berufe, die sich nur schwer miteinander vergleichen lassen. Einige Punkte wurden hier ja schon genannt. Bei allen hypothetischen Überlegungen sollte man sich aber immer klar machen, dass ein guter Anwalt nicht zwangsläufig auch ein guter Richter wäre und ein guter Richter nicht zwangsläufig ein guter Anwalt. Genauso wenig ist sichergestellt, dass man im jeweils anderen Beruf genauso glücklich oder glücklicher würde. Es sind einfach ganz andere Fähigkeiten gefragt.
22.01.2025, 12:50
(20.01.2025, 16:21)Patenter Gast schrieb:(20.01.2025, 16:05)Egal_ schrieb: Als Richter kannst du dir solche Ungenauigkeiten natürlich nicht erlauben.
ich habe schon so himmelschreiende Ungenauigkeiten, Faulheiten oder rechtliche Irrwege von Richtern erlebt. Manchmal weil die Akte nicht ordentlich gelesen wurde, manchmal um Vergleichsbereitschaft zu erzeugen und manchmal weil einfach rechtlich ziemlich falsch abgebogen wurde. Und was die Kollegen so erzählen, die überwiegend an irgendwelchen kleinen Amtsgerichten praktizieren... oh weh oh weh.
das unterschreibe ich dir sofort. Andererseits habe ich das Gefühl, dass auch die Qualität der RAs nachlässt. Viele können kaum noch rechtlich argumentieren. Da kommt dann Sachverhalt, Sachverhalt, Sachverhalt und man fragt sich wo die Relevanz ist, ob die Kollegen überhaupt die Anspruchsgrundlage genau kennen und mal subsumiert haben.
23.01.2025, 08:18
(21.01.2025, 13:24)Pontifex Maximus schrieb: Es sind zwei doch ganz unterschiedliche Berufe, die sich nur schwer miteinander vergleichen lassen. Einige Punkte wurden hier ja schon genannt. Bei allen hypothetischen Überlegungen sollte man sich aber immer klar machen, dass ein guter Anwalt nicht zwangsläufig auch ein guter Richter wäre und ein guter Richter nicht zwangsläufig ein guter Anwalt. Genauso wenig ist sichergestellt, dass man im jeweils anderen Beruf genauso glücklich oder glücklicher würde. Es sind einfach ganz andere Fähigkeiten gefragt.+1, das wird gerne übersehen
24.01.2025, 10:43
Als Justizinteressierter habe ich nach dem Ref auch kurz mit dem Gedanken gespielt, ob ich nicht doch den Weg in den Staatsdienst einschlagen sollte.
Dabei war für mich jedoch ein Punkt entscheidend: die fehlende Planbarkeit. Mir ist der Aspekt der Spezialisierung wichtig. Ich kann mich für vieles begeistern, aber möchte irgendwann auch gerne in „meinem“ Rechtsgebiet dauerhaft arbeiten. Und zwar dann, wenn ich es möchte. Das ist mir als Anwalt - mehr oder weniger - nach meinem Belieben möglich. Alle Richter antworteten mir auf meine Frage, inwieweit es praktisch tatsächlich steuerbar ist, in welchem Rechtsgebiet ich (gegen meinen Willen) arbeite oder arbeiten muss, dass keiner auf Dauer das macht, was er nicht machen möchte. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass ich mein präferiertes Gebiet bearbeite. Diese fehlende Flexibilität hat neben den schon von den Vorpostern genannten Punkten für mich den Ausschlag gegeben, Anwalt zu werden.
Dabei war für mich jedoch ein Punkt entscheidend: die fehlende Planbarkeit. Mir ist der Aspekt der Spezialisierung wichtig. Ich kann mich für vieles begeistern, aber möchte irgendwann auch gerne in „meinem“ Rechtsgebiet dauerhaft arbeiten. Und zwar dann, wenn ich es möchte. Das ist mir als Anwalt - mehr oder weniger - nach meinem Belieben möglich. Alle Richter antworteten mir auf meine Frage, inwieweit es praktisch tatsächlich steuerbar ist, in welchem Rechtsgebiet ich (gegen meinen Willen) arbeite oder arbeiten muss, dass keiner auf Dauer das macht, was er nicht machen möchte. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass ich mein präferiertes Gebiet bearbeite. Diese fehlende Flexibilität hat neben den schon von den Vorpostern genannten Punkten für mich den Ausschlag gegeben, Anwalt zu werden.