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Prozessurteil
Ref_ÄH_rendar
Unregistered
 
#1
18.04.2019, 15:47
Moin!

Vllt eine dumme Frage, aber bislang vermag sie mir durch Literatur etc. nicht eindeutig beantwortet werden oder ich möchte es nicht wahr haben.

Wird bei einem Prozessurteil ein ganz "normaler" Tatbestand verfasst oder nur in Bezug auf entscheidungserhebliche Punkte der Unzulässigkeit der Klage. Irgendwie erscheint es mir sinnfrei die komplette Nummer darzustellen, um am Ende zu sagen: Aber wegen unzulässig abgewiesen.

Die Literatur erklärt mir nur was das Prozessurteil ist, nicht aber ob es hier Unterschiede zum Sachurteil gibt.
Es kann sein, dass ich schlichtweg nicht wahr haben möchte, dass man einen kompletten Tatbestand verfassen muss, da meine Akte 130 Seiten hat, ich Ostern nicht da bin, die Sache ab Mittwoch abgeben muss.   :D

Danke !
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Gast 25818
Unregistered
 
#2
18.04.2019, 17:50
Tenor, Sachverhalt und Gründe.
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bln
Unregistered
 
#3
18.04.2019, 19:41
ich würde schon einen "normalen" Tatbestand schreiben, aber die Begründetheitssachen nur ganz grob wiedergeben, sodass erkennbar ist, was streitig ist...
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Boss
Unregistered
 
#4
22.04.2019, 21:51
Aber über die Sachfragen wird doch gerade keine Entscheidung gefällt. Weshalb dann einen kompletten Tatbestand?
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Gast
Unregistered
 
#5
09.05.2019, 10:15
§ 313 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 ZPO
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