27.12.2024, 21:28
Ich habe folgendes (hoffentlich kleine:D) Problem:
Ich war 1 Jahr und 2 Monate in einer Kanzlei als Anwältin angestellt, Mitte Januar fange ich eine neue Stelle an. Nach Ende der Tätigkeit im November hatte ich nicht auf dem Schirm, dass ich mich bis Mitte Januar selbst berufshaftpflichtversichern muss und das nicht gemacht.
In einem Schreiben letzte Woche hat mich die RAK aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen bis heute. Die haben mir am Telefon auch gesagt, dass das rückwirkend möglich ist. Da sie das Schreiben aber an die alte Kanzlei geschickt haben und die mir das erst am Montag mitgeteilt haben konnte ich da vor Weihnachten und auch heute niemand zuständigen helfen. Ende vom Lied ist, dass ich heute am Tag des Fristendes keinen Nachweis liefern kann.
Ich habe denen eine E-Mail geschrieben und das geschildert und gemeint, dass ich Ihnen Montag was vorlegen kann und da ein Ansprechpartner wieder erreichbar ist.
Jetzt habe ich leichte Panik wegen der Frist heute und weil im Schreiben steht, dass die Zulassung sonst unwiderruflich entzogen wird. Hat jemand Erfahrung wie streng die da sind? Ich hab es wirklich versucht aber um Weihnachten halt super schwer :(
Kann mich da irgendjemand beruhigen?
Ich war 1 Jahr und 2 Monate in einer Kanzlei als Anwältin angestellt, Mitte Januar fange ich eine neue Stelle an. Nach Ende der Tätigkeit im November hatte ich nicht auf dem Schirm, dass ich mich bis Mitte Januar selbst berufshaftpflichtversichern muss und das nicht gemacht.
In einem Schreiben letzte Woche hat mich die RAK aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen bis heute. Die haben mir am Telefon auch gesagt, dass das rückwirkend möglich ist. Da sie das Schreiben aber an die alte Kanzlei geschickt haben und die mir das erst am Montag mitgeteilt haben konnte ich da vor Weihnachten und auch heute niemand zuständigen helfen. Ende vom Lied ist, dass ich heute am Tag des Fristendes keinen Nachweis liefern kann.
Ich habe denen eine E-Mail geschrieben und das geschildert und gemeint, dass ich Ihnen Montag was vorlegen kann und da ein Ansprechpartner wieder erreichbar ist.
Jetzt habe ich leichte Panik wegen der Frist heute und weil im Schreiben steht, dass die Zulassung sonst unwiderruflich entzogen wird. Hat jemand Erfahrung wie streng die da sind? Ich hab es wirklich versucht aber um Weihnachten halt super schwer :(
Kann mich da irgendjemand beruhigen?

02.01.2025, 15:18
Ich habe mehr oder weniger die gleiche Nummer mit der RAK durch. In meinem Fall wurde es nach ausführlicher Stellungnahme meinerseits eingestellt. Der Entzug der Zulassung ist vielleicht der absolute Worst Case, aber sicherlich nicht für so einen Pipizeitraum. Wenns blöd läuft kriegst du vielleicht eine Rüge oder so. In Ihren Schriftsätzen tun die Kammermenschen natürlich immer so, als sei das ein Fall für das Schwurgericht. Dabei wissen sie selbst ganz genau, das keine Versicherung auf der Welt rückwirkend eine BHV abschließt. Mach dir keinen Kopf.
02.01.2025, 18:33
(27.12.2024, 21:28)Gast54321 schrieb: Ich habe folgendes (hoffentlich kleine:D) Problem:
Ich war 1 Jahr und 2 Monate in einer Kanzlei als Anwältin angestellt, Mitte Januar fange ich eine neue Stelle an. Nach Ende der Tätigkeit im November hatte ich nicht auf dem Schirm, dass ich mich bis Mitte Januar selbst berufshaftpflichtversichern muss und das nicht gemacht.
In einem Schreiben letzte Woche hat mich die RAK aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen bis heute. Die haben mir am Telefon auch gesagt, dass das rückwirkend möglich ist. Da sie das Schreiben aber an die alte Kanzlei geschickt haben und die mir das erst am Montag mitgeteilt haben konnte ich da vor Weihnachten und auch heute niemand zuständigen helfen. Ende vom Lied ist, dass ich heute am Tag des Fristendes keinen Nachweis liefern kann.
Ich habe denen eine E-Mail geschrieben und das geschildert und gemeint, dass ich Ihnen Montag was vorlegen kann und da ein Ansprechpartner wieder erreichbar ist.
Jetzt habe ich leichte Panik wegen der Frist heute und weil im Schreiben steht, dass die Zulassung sonst unwiderruflich entzogen wird. Hat jemand Erfahrung wie streng die da sind? Ich hab es wirklich versucht aber um Weihnachten halt super schwer :(
Kann mich da irgendjemand beruhigen?
Selbst im schlimmsten Fall, der wie hier gerade geschildert eher nicht eintreten wird, wäre das ja nicht dramatisch. Dann entziehen sie dir halt die Zulassung. Du könntest die ja sofort wieder beantragen (und erhalten wenn du dann eine Haftpflicht hast).
02.01.2025, 18:48
(02.01.2025, 15:18)Agent Provocateur schrieb: Ich habe mehr oder weniger die gleiche Nummer mit der RAK durch. In meinem Fall wurde es nach ausführlicher Stellungnahme meinerseits eingestellt. Der Entzug der Zulassung ist vielleicht der absolute Worst Case, aber sicherlich nicht für so einen Pipizeitraum. Wenns blöd läuft kriegst du vielleicht eine Rüge oder so. In Ihren Schriftsätzen tun die Kammermenschen natürlich immer so, als sei das ein Fall für das Schwurgericht. Dabei wissen sie selbst ganz genau, das keine Versicherung auf der Welt rückwirkend eine BHV abschließt. Mach dir keinen Kopf.
Also ich hab damals in ähnlicher Situation die BHV rückwirkend abgeschlossen. Musste nur versichern, dass ich in dem nachträglich versicherten Zeitraum keine Mandate bearbeitet hatte.
31.05.2025, 11:27
Ich habe aktuell das gleiche Problem und die Frist läuft morgen ab. Ich werde es jetzt auch mal mit einer ausführlichen Stellungnahme versuchen. Bei mir geht's tatsächlich auch nur um 2 Wochen, da ich seit dem 15.5.2025 in einer Kanzlei angestellt bin und die sich um die BHV kümmern. Haben bisher noch keine Rückmeldung vom Versicherungsbüro erhalten...
@Äfes: Wo hast du denn rückwirkend die BHV abschließen können?
@Äfes: Wo hast du denn rückwirkend die BHV abschließen können?
31.05.2025, 11:45
(31.05.2025, 11:27)Gast7735 schrieb: Ich habe aktuell das gleiche Problem und die Frist läuft morgen ab. Ich werde es jetzt auch mal mit einer ausführlichen Stellungnahme versuchen. Bei mir geht's tatsächlich auch nur um 2 Wochen, da ich seit dem 15.5.2025 in einer Kanzlei angestellt bin und die sich um die BHV kümmern. Haben bisher noch keine Rückmeldung vom Versicherungsbüro erhalten...
@Äfes: Wo hast du denn rückwirkend die BHV abschließen können?
Bei mir war das bei der R+V-Versicherung möglich.
31.05.2025, 12:02
Danke für die schnelle Info, Hans123!!

31.05.2025, 13:27
(31.05.2025, 11:27)Gast7735 schrieb: Ich habe aktuell das gleiche Problem und die Frist läuft morgen ab. Ich werde es jetzt auch mal mit einer ausführlichen Stellungnahme versuchen. Bei mir geht's tatsächlich auch nur um 2 Wochen, da ich seit dem 15.5.2025 in einer Kanzlei angestellt bin und die sich um die BHV kümmern. Haben bisher noch keine Rückmeldung vom Versicherungsbüro erhalten...
@Äfes: Wo hast du denn rückwirkend die BHV abschließen können?
Württembergische. Mein Vater kannte da nen Vertreter. Aber denke das geht überall