01.01.2025, 18:29
Hallo ihr Lieben,
hat schon mal jemand seinen Ex Arbeitgeber (Kanzlei) bei der Kammer gemeldet?
Unabhängig davon, dass mit den Mitarbeitern schlecht umgegangen wird, werden die Mandanten in den finanziellen Ruin getrieben. Klagen werden eingereicht, ohne dass die Mdt. sich diese finanziell leisten können und ohne, dass die Rechtsschutzversicherungen decken. Mdt. werden überredet doch Klage einzureichen, bei anderen wird die Klage einfach ohne deren Wissen eingereicht. Klagerücknahmen erfolgen wöchentlich..Hier geht's um Streitwerte in der Höhe von 90.000 -120.000 Euro. Die Klagen sind von vorneherein aussichtslos. Es geht nur um den eigenen Profit.
Ich erhoffe mir davon nicht viel, außer ein ruhigeres Gewissen..
Frohes neues Jahr
hat schon mal jemand seinen Ex Arbeitgeber (Kanzlei) bei der Kammer gemeldet?
Unabhängig davon, dass mit den Mitarbeitern schlecht umgegangen wird, werden die Mandanten in den finanziellen Ruin getrieben. Klagen werden eingereicht, ohne dass die Mdt. sich diese finanziell leisten können und ohne, dass die Rechtsschutzversicherungen decken. Mdt. werden überredet doch Klage einzureichen, bei anderen wird die Klage einfach ohne deren Wissen eingereicht. Klagerücknahmen erfolgen wöchentlich..Hier geht's um Streitwerte in der Höhe von 90.000 -120.000 Euro. Die Klagen sind von vorneherein aussichtslos. Es geht nur um den eigenen Profit.
Ich erhoffe mir davon nicht viel, außer ein ruhigeres Gewissen..
Frohes neues Jahr

01.01.2025, 19:27
Kommt drauf an, wie dein Chef so drauf ist. Ich habe hier im Forum einige Male über meinen ersten Chef nach dem Ref berichtet. Schlimmster Choleriker und Narzisst, der Mandanten angeschrien hat und ebenso Verfahren ohne jede Erfolgsaussicht geführt hat, ohne die Mandanten über das Risiko aufzuklären. Jedes Mal, wenn ich gegen ihn aufbegehrte, hat er sich "revanchiert", so auch im nachfolgenden Prozess, den ich wegen unbezahlter Überstunden gegen ihn führte. Das war eines der beiden eingestellten Ermittlungsverfahren gegen mich, über die ich hier an anderer berichtete; hier wegen angeblichen Prozessbetrugs.
So wie er mich mundtot gemacht hat, ist er auch gegen jede Google-Bewertung oder andere abweichende Meinung vorgegangen.
Inzwischen hat sich das Problem aufgrund seines Alters von selbst erledigt und wir haben ein schwarzes Schaf weniger in unserer Branche.
Ich gratuliere jedem, der sich traut. Ich selbst werde nach dieser Erfahrung vermutlich nicht noch einmal gegen einen Arbeitgeber vorgehen und wenn man sich die Geschichten anderer Whistleblower anschaut, kann man das auch aus deren Sicht nicht empfehlen.
So wie er mich mundtot gemacht hat, ist er auch gegen jede Google-Bewertung oder andere abweichende Meinung vorgegangen.
Inzwischen hat sich das Problem aufgrund seines Alters von selbst erledigt und wir haben ein schwarzes Schaf weniger in unserer Branche.
Ich gratuliere jedem, der sich traut. Ich selbst werde nach dieser Erfahrung vermutlich nicht noch einmal gegen einen Arbeitgeber vorgehen und wenn man sich die Geschichten anderer Whistleblower anschaut, kann man das auch aus deren Sicht nicht empfehlen.
01.01.2025, 21:41
Das sind alles Dinge, die nur nach sehr konkreter Prüfung als standeswidrig angesehen werden könnten. So abstrakt-wertend wie hier könntest Du es nicht mitteilen, sie brauchen ja zureichende tatsächliche Anhaltspunkte. Das müsste also eine Auflistung sein, wann er was genau gemacht hat in wessen Namen usw. Das wird sehr aufwändig. Und entsprechend mühsam wäre, es aufzuklären und zu verfolgen.
Klageerhebung unter Missbrauch der Vollmacht klingt nach Untreue. Wenn das öfters vorkommt und Du wirklich etwas erreichen willst, wäre vielleicht die StA der bessere Ansprechpartner als die Kammer?
Ich glaube, da kommt außer Ärger für Dich nicht viel bei raus. Was ist denn mit den Mandanten? Primär müssten die sich doch wehren, das sind ja alles Haftungsfälle.
Klageerhebung unter Missbrauch der Vollmacht klingt nach Untreue. Wenn das öfters vorkommt und Du wirklich etwas erreichen willst, wäre vielleicht die StA der bessere Ansprechpartner als die Kammer?
Ich glaube, da kommt außer Ärger für Dich nicht viel bei raus. Was ist denn mit den Mandanten? Primär müssten die sich doch wehren, das sind ja alles Haftungsfälle.
01.01.2025, 22:35
(01.01.2025, 21:41)Praktiker schrieb: Das sind alles Dinge, die nur nach sehr konkreter Prüfung als standeswidrig angesehen werden könnten. So abstrakt-wertend wie hier könntest Du es nicht mitteilen, sie brauchen ja zureichende tatsächliche Anhaltspunkte. Das müsste also eine Auflistung sein, wann er was genau gemacht hat in wessen Namen usw. Das wird sehr aufwändig. Und entsprechend mühsam wäre, es aufzuklären und zu verfolgen.
Klageerhebung unter Missbrauch der Vollmacht klingt nach Untreue. Wenn das öfters vorkommt und Du wirklich etwas erreichen willst, wäre vielleicht die StA der bessere Ansprechpartner als die Kammer?
Ich glaube, da kommt außer Ärger für Dich nicht viel bei raus. Was ist denn mit den Mandanten? Primär müssten die sich doch wehren, das sind ja alles Haftungsfälle.
Danke für eure Antworten. Ich kann leider hier nicht mehr posten, da man sonst Rückschlüsse ziehen könnte. Genaue Namen der Mandanten hätte ich, also eine Auflistung wäre möglich.
Ich werde es mir überlegen. Aber danke für den Tipp mit der StA. So weit ich weiß wurde die Kanzlei schon öfter von Mdt. an die Kammer gemeldet. Jedoch noch nicht von Mitarbeitern, da sich einfach keiner traut. Ich dachte halt, dass vllt endlich Mal was gemacht wird, wenn sich auch ehemalige Mitarbeiter äußern.
01.01.2025, 22:38
Hätte da einen ähnlichen Sachverhalt und u.a. dieselbe Frage
Nehmen wir an, es gäbe eine Kanzlei, welche die BeA-Karten von Anwälten einbehält und Schriftsätze in dem Namen der Anwälte über dieses System rausschickt. Und wenn sich ein Anwalt zur Abgabe der Karte geweigert hätte, wäre dieser in der Probezeit gekündigt worden.
Und angenommen, die Kanzlei würde freie Mitarbeiter beschäftigen, bei denen es sich den Umständen nach um Arbeitnehmer handeln würde.
Und nehmen wir an, dass Angestellte, die sich wehren wollen, bedroht würden.
Gäbe es in diesem Fall einen Weg, das Treiben einer solchen Kanzlei zu unterbinden, ohne dass die Angestellten freien Mitarbeiter und Anwälte selbst belangt würden? Bspw durch eine anonyme Kammerbeschwerde?
Nehmen wir an, es gäbe eine Kanzlei, welche die BeA-Karten von Anwälten einbehält und Schriftsätze in dem Namen der Anwälte über dieses System rausschickt. Und wenn sich ein Anwalt zur Abgabe der Karte geweigert hätte, wäre dieser in der Probezeit gekündigt worden.
Und angenommen, die Kanzlei würde freie Mitarbeiter beschäftigen, bei denen es sich den Umständen nach um Arbeitnehmer handeln würde.
Und nehmen wir an, dass Angestellte, die sich wehren wollen, bedroht würden.
Gäbe es in diesem Fall einen Weg, das Treiben einer solchen Kanzlei zu unterbinden, ohne dass die Angestellten freien Mitarbeiter und Anwälte selbst belangt würden? Bspw durch eine anonyme Kammerbeschwerde?
02.01.2025, 08:44
Das Verwenden fremder bea Karten würde ich irgendwo im Bereich der Urkundsdelikte (sondervorschrift für elektronische "urkunden"?) und das abgebeverlangen ggf im Bereich der Nötigung sehen.