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Klausuren Juni 2015
Gast
Unregistered
 
#471
12.06.2015, 15:14
Ablehnung § 249 mehr als vertretbar: BGH 3 StR 261/13
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J aus B
Unregistered
 
#472
12.06.2015, 15:14
Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.

Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.
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Gast
Unregistered
 
#473
12.06.2015, 15:19
(12.06.2015, 15:02)Gast schrieb:  Hab Raub auch abglehnt.

Zusatzfrage : 357 StPO

Kann sie also nicht als Zeugin vernommen werden? Schade...
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Gast
Unregistered
 
#474
12.06.2015, 15:22
(12.06.2015, 15:14)J aus B schrieb:  Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.

Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.

Ich hab noch 76 gvg weil drei berufsrichter willkürlich waren.
Konnte man aber auch gut ablehnen. ..
Gab doch keine Mitteilung nach 222a!
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Gast
Unregistered
 
#475
12.06.2015, 15:22
Welche Zusatzfrage?

Außerdem war noch Notwehr bzw. Nothilfe zu prüfen, weil der Mandant extra rügt, dass das Opfer die Schläge provoziert hätte, indem er seiner Freundin unmoralische Angebote gemacht hat...
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Gast
Unregistered
 
#476
12.06.2015, 15:23
(12.06.2015, 15:22)Gast schrieb:  
(12.06.2015, 15:14)J aus B schrieb:  Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.

Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.

Ich hab noch 76 gvg weil drei berufsrichter willkürlich waren.
Konnte man aber auch gut ablehnen. ..
Gab doch keine Mitteilung nach 222a!

doch gab es, stand vorne auf der ersten Seite des Sitzungsprotokolls!
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NRW_Ph
Unregistered
 
#477
12.06.2015, 15:29
Zusatzfrage? In welchem Bundesland?
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Gast
Unregistered
 
#478
12.06.2015, 15:30
(12.06.2015, 15:23)Gast schrieb:  
(12.06.2015, 15:22)Gast schrieb:  
(12.06.2015, 15:14)J aus B schrieb:  Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.

Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.

Ich hab noch 76 gvg weil drei berufsrichter willkürlich waren.
Konnte man aber auch gut ablehnen. ..
Gab doch keine Mitteilung nach 222a!

doch gab es, stand vorne auf der ersten Seite des Sitzungsprotokolls!


Stand da Mitteilung mach Beginn der Hauptverhandlung? Oder reicht es, wenn der UdG die Anwesenheit feststellt???
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Xxxx
Unregistered
 
#479
12.06.2015, 15:31
Ist der Antrag nicht eigene Entscheidung des revisionsgerichts? Weil ja keine verfahrensrechtlichen Gesetzesverletzungen?
Und die Vfg. war deswegen fehlerhaft weil die Adressen fehlten oder was?

Die Finalität konnte man insbesondere im Interesse des Mandanten ablehnen weil das auch ständige Rechtsprechung ist mein ich...

In NRW gab es keine Zusatzfrage. ;)
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Rudi
Unregistered
 
#480
12.06.2015, 15:38
Ich hab auch den 338 Nr. 1, weil Gericht mit drei Berufsrichtern aufgelaufen ist, wegen 76 II GVG. Bezüglich der Mitteilung nach 222a war ich unsicher, es standen nur die Namen der Richter im Protokoll. Weiß nicht, ob es da irgendwo speziell Mitteilung heißen muss.
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