• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Fortbildung (FA / LL.M. / Dr.)
  5. Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"?
1 2 »
Antworten

 
Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"?
Gast4321x
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2021
#1
23.12.2024, 10:03
Liebe Runde,

folgende (nicht neue) Thesen werden polarisieren, aber ich stelle sie trotzdem einmal auf:

Die Promotion ist als Berufsqualifikation für die Praxis (Rechtsanwaltschaft, Justiz etc.) herzlich wenig geeignet.

Die Promotion ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten belegen soll. „Praktische“ Fähigkeiten wie schnelle Recherche, schnelle Produktion von Texten, Plädoyers und Verhandlungsführung unter Zeitdruck werden damit kaum bzw. nur sehr indirekt geprüft. Am ehesten belegt sie, dass man nicht komplett auf den Kopf gefallen ist, Ausdauer hat und „Dinge durchzieht“. Aber das könnte man alles auch mit anderen Formaten in strukturell kürzerer Zeit prüfen und mit dem Prüfungsschein belegbar machen.

Der einzige Grund, warum sie weiterhin als Qualifikation für die Praxis herhält, ist zum einen die Tradition (war halt schon immer so) und zum anderen das Interesse von Promovierten (dazu zähle ich selbst), nicht dazu beizutragen, dass ihr Titel durch Kritik entwertet wird. Wenn es die Promotion heute nicht als (de facto) Berufsqualifikation gäbe, wäre es nahezu ausgeschlossen, dass sie heute dafür eingeführt würde. Stattdessen liegen Formate wie der Fachanwaltstitel oder englischsprachige LLM-Programme viel näher. Sie sind kürzer und haben mehr Aussagekraft in Bezug auf praktisch verwertbare Fähigkeiten.

Als Beiprodukt der Tatsache, dass eine eigentlich wissenschaftliche Qualifikation de facto zur Berufsqualifikation wird, verschwenden viele Menschen viel Lebenszeit (viele brechen ab), haben dabei keinen Spaß (ich hatte Spaß, habe aber auch anderes gehört) und tragen durch Schmalspurdissertationen kaum zum Fortschritt des wissenschaftlichen Diskurses bei.

Man könnte als Ausweg eine Art Berufsdoktorat schaffen. Diesen Doktor bekommt man, wenn man bei einer selektiven staatlichen Akademie aufgenommen wird, dort ein Jahr in einem Fachgebiet hart pauken muss und dann ein drittes Fachexamen absolviert. Dann ist der Doktor im Regelfall in einem Jahr abgeschlossen, Promovierte haben mehr praktisch verwertbare Fähigkeiten erlernt, und die Universitäten können sich auf wissenschaftliche Promotionen konzentrieren.
Suchen
Zitieren
Egal_
Member
***
Beiträge: 169
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#2
23.12.2024, 11:18
Ist das nicht in jedem Fach so? Immerhin bringt uns Juristen der Dr. Titel mehr Gehalt. Das hingegen ist in vielen anderen Fächern nicht der Fall. Da wird einheitlich nach Stelle bezahlt und teilweise ist der der Dr. sogar hinderlich.

Einen Berufsdoktor brauchen wir nicht. Die meisten von uns haben mindestens 7 Jahre Berufs"ausbildung" hinter sich. Das müssen wir nicht noch weiter verlängern. Die praktischen Fähigkeiten kommen, learning on the job, von ganz allein.
Suchen
Zitieren
Gast4321x
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2021
#3
23.12.2024, 11:49
(23.12.2024, 11:18)Egal_ schrieb:  Ist das nicht in jedem Fach so? Immerhin bringt uns Juristen der Dr. Titel mehr Gehalt. Das hingegen ist in vielen anderen Fächern nicht der Fall. Da wird einheitlich nach Stelle bezahlt und teilweise ist der der Dr. sogar hinderlich.

Einen Berufsdoktor brauchen wir nicht. Die meisten von uns haben mindestens 7 Jahre Berufs"ausbildung" hinter sich. Das müssen wir nicht noch weiter verlängern. Die praktischen Fähigkeiten kommen, learning on the job, von ganz allein.


Zu Punkt 1: Ja, der Titel bringt in Deutschland als Anwalt mehr Geld. Das hat aus meiner Sicht den Grund, dass der Titel als Signal verstanden wird, dass jemand begabt und diszipliniert ist. Die Annahme ist dann: Wäre die Person mit Titel nicht begabt und fleissig, wäre sie nicht zur Promotion zugelassen worden oder sie hätte sie nicht geschafft oder das Verfahren wäre für sie so anstrengend gewesen, dass es sich für diese Person nicht gelohnt hätte. Daraus wird dann gefolgert, dass die Person mit höherer Wahrscheinlichkeit gute Arbeit liefern wird, als eine vergleichbar qualifizierte Person ohne Titel. Darüber hinaus sendet der Titel dasselbe Signal an (potenzielle) Mandanten und ermöglicht der Kanzlei so besser ihre Beratungsleistung zu verkaufen. Daher der Gehaltsbonus.

Die Frage ist aber, ob die Promotion in ihrer aktuellen Version das bestmögliche Verfahren zum Beleg von Begabung und Fleiß/Durchhaltevermögen ist. Sie dauert wie gesagt regelmäßig lange und wird oft abgebrochen. Gleichzeitig wollen die Leute aber wohl weiterhin einen Titel tragen und damit Begabung und Fleiß signalisieren. Die schlichte Abschaffung der Promotion wäre damit wohl nicht sinnvoll. Insbesondere macht sie für die Wissenschaft weiterhin viel Sinn.

Das führt zu Punkt 2: Die Option des Berufsdoktorats wäre bloß ein alternativer Weg zur Promotion. Sie würde gegenüber der regulären Promotion Zeit sparen. Sie könnte durch Zugangshürden (zB  wie bei den bisherigen Promotionsordnungen mindestens VB-Examen), inhaltlichen Anspruch und Prüfung auch Begabung und Fleiß belegen, aber gleichzeitig noch praktisch verwertbares Fachwissen vermitteln und belegen. Damit bliebe dann unterm Strich immer noch mehr Zeit für training on the job.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2024, 11:50 von Gast4321x.)
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 462
Themen: 15
Registriert seit: May 2024
#4
23.12.2024, 11:49
Sinnn des Threads?

Unabhängig davon ist der Doktor als akademischer Grad in D ganz grundsätzlich auch historisch anders konzipiert als das angelsächsische bzw. angloamerikanische Pendant des PhD bzw. spezifisch JSD (USA) und daher ohnehin schon nicht vergleichbar, selbst die Erlangung dieser Abschlüsse erfolgt nach ganz anderem Prinzip als hier (Bsp.: PhDs dauern idR längerin den USA, erfolgen grds. nach Bachelor-Abschlüssen (Master gibt es nur begrenzt je nach Fach überhaupt), und erfolgen bspw. im STEM-Bereich bezahlt (!) - in anderen Bereichen nicht). Über dies ist die deutsche Rechtswissenschaft und juristische Arbeitsweise wesentlich wissenschaftlicher geprägt jedenfalls in bspw. Justiz bei der Lösung von problematischen Punkten eines Falls. Eine derartige dabei erfolgende Auseinandersetzung mit bislang bestehender Rspr (sofern überhaupt existent) und bestehender Literatur, Dogmatik und ggf. eigener Auseinandersetzung ist zum Beispiel dem US-amerikanischen Recht weniger bekannt. Auch dort gibt es zwar begrenzt Auslegungsmethoden, es erfolgt jedoch viel simplifizierter. 

Das wird schon deutlich, wenn man mal eine handvoll Urteile des U.S. Supreme Court oder des Supreme Courts eine Bundestaates liest und dann eine Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes in D. Ersteres kann man relativ problemlos verstehen trotz fremder Sprache und selbst wenn man keine Kenntnisse der Rechtsordnung hat, letzteres ist deutlich anspruchsvoller, erst recht, wenn man nur über begrenzte sprachliche Kenntnisse verfügt.

Der Grund dafür liegt letztlich in dem Unterschied civil law (D) und common law (US/UK/...).
Suchen
Zitieren
Gast4321x
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2021
#5
23.12.2024, 12:01
(23.12.2024, 11:49)RefNdsOL schrieb:  Sinnn des Threads?

Unabhängig davon ist der Doktor als akademischer Grad in D ganz grundsätzlich auch historisch anders konzipiert als das angelsächsische bzw. angloamerikanische Pendant des PhD bzw. spezifisch JSD (USA) und daher ohnehin schon nicht vergleichbar, selbst die Erlangung dieser Abschlüsse erfolgt nach ganz anderem Prinzip als hier (Bsp.: PhDs dauern idR längerin den USA, erfolgen grds. nach Bachelor-Abschlüssen (Master gibt es nur begrenzt je nach Fach überhaupt), und erfolgen bspw. im STEM-Bereich bezahlt (!) - in anderen Bereichen nicht). Über dies ist die deutsche Rechtswissenschaft und juristische Arbeitsweise wesentlich wissenschaftlicher geprägt jedenfalls in bspw. Justiz bei der Lösung von problematischen Punkten eines Falls. Eine derartige dabei erfolgende Auseinandersetzung mit bislang bestehender Rspr (sofern überhaupt existent) und bestehender Literatur, Dogmatik und ggf. eigener Auseinandersetzung ist zum Beispiel dem US-amerikanischen Recht weniger bekannt. Auch dort gibt es zwar begrenzt Auslegungsmethoden, es erfolgt jedoch viel simplifizierter. 

Das wird schon deutlich, wenn man mal eine handvoll Urteile des U.S. Supreme Court oder des Supreme Courts eine Bundestaates liest und dann eine Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes in D. Ersteres kann man relativ problemlos verstehen trotz fremder Sprache und selbst wenn man keine Kenntnisse der Rechtsordnung hat, letzteres ist deutlich anspruchsvoller, erst recht, wenn man nur über begrenzte sprachliche Kenntnisse verfügt.

Der Grund dafür liegt letztlich in dem Unterschied civil law (D) und common law (US/UK/...).

Der Sinn liegt darin, auch mal die Grundsätze infrage zu stellen, nicht immer alles als in Stein gemeißelt zu aktzeptieren. 

Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Argument, dass die deutsche Rechtspraxis enger an der Rechtswissenschaft arbeitet (zumindest was Dogmatik angeht) als die angelsächsische Rechtspraxis - und dass deswegen die wissenschaftliche Promotion als "Praktiker"-Qualifikation für Deutschland Sinn ergibt? 

Ich würde trotzdem hinterfragen, ob die Promotion das bestmögliche Verfahren für eine Berufsqualifizierung ist. Ich glaube, dass sie eben doch zu viel Zeit verbraucht und oftmals auch keine wichtigen Kompetenzen entwickelt - oder zumindest nicht bestmöglich. Das würde sich heute in der Form niemand mehr ausdenken, wenn es ums Design von einem Qualifizierungssystem für Praktiker ginge.
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 462
Themen: 15
Registriert seit: May 2024
#6
23.12.2024, 12:34
(23.12.2024, 12:01)Gast4321x schrieb:  
(23.12.2024, 11:49)RefNdsOL schrieb:  Sinnn des Threads?

Unabhängig davon ist der Doktor als akademischer Grad in D ganz grundsätzlich auch historisch anders konzipiert als das angelsächsische bzw. angloamerikanische Pendant des PhD bzw. spezifisch JSD (USA) und daher ohnehin schon nicht vergleichbar, selbst die Erlangung dieser Abschlüsse erfolgt nach ganz anderem Prinzip als hier (Bsp.: PhDs dauern idR längerin den USA, erfolgen grds. nach Bachelor-Abschlüssen (Master gibt es nur begrenzt je nach Fach überhaupt), und erfolgen bspw. im STEM-Bereich bezahlt (!) - in anderen Bereichen nicht). Über dies ist die deutsche Rechtswissenschaft und juristische Arbeitsweise wesentlich wissenschaftlicher geprägt jedenfalls in bspw. Justiz bei der Lösung von problematischen Punkten eines Falls. Eine derartige dabei erfolgende Auseinandersetzung mit bislang bestehender Rspr (sofern überhaupt existent) und bestehender Literatur, Dogmatik und ggf. eigener Auseinandersetzung ist zum Beispiel dem US-amerikanischen Recht weniger bekannt. Auch dort gibt es zwar begrenzt Auslegungsmethoden, es erfolgt jedoch viel simplifizierter. 

Das wird schon deutlich, wenn man mal eine handvoll Urteile des U.S. Supreme Court oder des Supreme Courts eine Bundestaates liest und dann eine Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes in D. Ersteres kann man relativ problemlos verstehen trotz fremder Sprache und selbst wenn man keine Kenntnisse der Rechtsordnung hat, letzteres ist deutlich anspruchsvoller, erst recht, wenn man nur über begrenzte sprachliche Kenntnisse verfügt.

Der Grund dafür liegt letztlich in dem Unterschied civil law (D) und common law (US/UK/...).

Der Sinn liegt darin, auch mal die Grundsätze infrage zu stellen, nicht immer alles als in Stein gemeißelt zu aktzeptieren. 

Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Argument, dass die deutsche Rechtspraxis enger an der Rechtswissenschaft arbeitet (zumindest was Dogmatik angeht) als die angelsächsische Rechtspraxis - und dass deswegen die wissenschaftliche Promotion als "Praktiker"-Qualifikation für Deutschland Sinn ergibt? 

Ich würde trotzdem hinterfragen, ob die Promotion das bestmögliche Verfahren für eine Berufsqualifizierung ist. Ich glaube, dass sie eben doch zu viel Zeit verbraucht und oftmals auch keine wichtigen Kompetenzen entwickelt - oder zumindest nicht bestmöglich. Das würde sich heute in der Form niemand mehr ausdenken, wenn es ums Design von einem Qualifizierungssystem für Praktiker ginge.

Die Promotion ist auch keine Berufsqualifizierung, das verkennst du an der Stelle. Sie ist der Nachweis der Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, so ungefähr der Wortlaut alle Hochschulgesetze. Für Jura kommt insofern die Besonderheit dazu, dass forensische Praxistätigkeit wie in der Justiz und/oder auch je nach Rechtsgebiet als RA gerade auch eine wissenschaftliche Herangehensweise derart erfordern kann, dass man gerade bei solchen Fällen, die verschiedener Auslegung zugänglich sein kann, man letztlich das Gericht mit seiner präferierten Auslegung überzeugen können muss und das erfordert auch die Auseinandersetzung mit aA. Die Promotion dient in der Praxis insofern als Nachweis, das derjenige zu dieser Auseinandersetzung und Entwickelns einer überzeugenden Lösung auch bei unbekannten Rechtsproblemen in der Lage ist. Freilich treten noch andere weiche Fähigkeiten hinzu, die die erfolgreiche Promotion belegt.

Nicht grundlos sind gerade im Bereich des Verfassungsrechtes viele promovierte Juristen zu finden (bspw. Dolde Mayen), da Verfassungsrecht aufgrund des äußerst begrenzten Textes eine überaus wissenschaftliche Herangehensweise erfordert. Nicht grundlos sind Teile der BVerfG-Senate mit Hochschullehrern besetzt und gerade die Senats- und Plenumsentscheidungen des BVerfG sind von Dogmatik und wissenschaftlicher Herangehensweise geprägt.

Im US-amerikansichen Rechtskreis gibt es das weniger schon allein deshalb, weil dort nicht sämtliches Recht an einer Norm festgemacht werden muss. Das civil law ist durch die Kodifikation des bindenden Rechtes geprägt. Das common law hingegen, obschon es auch kodifiziertes Recht kennt, basiert jedenfalls ursprünglich zu großem Teil auf dem Prinzip "gleiches gleich zu entscheiden". Im Bereich des tort law (Deliktsrecht) und grundsätzlich dem Zivilrecht ist der größte Teil der maßgeblichen Rechtsnormen durch ober- und höchstgerichtliche Entscheidungen gegeben, denen im common law jedenfalls in vertikaler Hinsicht nach dem Prinzip der stare decisis Bindungswirkung und damit für den Richter gesetzesgleiche Wirkung zukommt. Auslegungen sind weit weniger eingeschränkt und müssen nicht in bestimmte Grenzen gefasst werden, wie es im deutschen Recht vorgesehen ist. Vielmehr wird teils eine kodifizierte Norm lediglich als ein gesetzgeberisches Wertungsbeispiel genommen und dann - sofern man es in der gleichen Situation für angebracht hält - dieses ggf. unter Nennung bestimmter Voraussetzungen auch auf den maßgeblichen Fall angewandt - in solchen Fällen wäre im deutschen Recht zumeist die Grenze zulässiger Rechtsfortbildung längst überschritten. Ein Faktor spielt indes sicherlich auch, dass im Rechtskreis des common law die Klage auf Erfüllung nur sehr begrenzt überhaupt zulässig ist. Grundsätzlich sind Klagen immer auf Schadensersatz gerichtet, alles andere ist subsidiär und allenfalls unter besonderen Bedingngen möglich.
Suchen
Zitieren
JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 233
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#7
23.12.2024, 14:54
(23.12.2024, 11:18)Egal_ schrieb:  Ist das nicht in jedem Fach so? Immerhin bringt uns Juristen der Dr. Titel mehr Gehalt. Das hingegen ist in vielen anderen Fächern nicht der Fall. Da wird einheitlich nach Stelle bezahlt und teilweise ist der der Dr. sogar hinderlich.

Einen Berufsdoktor brauchen wir nicht. Die meisten von uns haben mindestens 7 Jahre Berufs"ausbildung" hinter sich. Das müssen wir nicht noch weiter verlängern. Die praktischen Fähigkeiten kommen, learning on the job, von ganz allein.

Zwar mag es vereinzelt Stellen geben, bei denen es für einen Dr. Titel unmittelbar mehr Gehalt gibt, die Regel ist das aber mEn nicht. Mittelbar hingegen stimme ich dir auf jeden Fall zu, so gibt es Kanzleien bei denen die Partner zu über 90% promoviert sind, mir ist sogar eine bekannte bei der von 13 Partner ganze 14 Dr. Titel getragen werden.

Die mittelbare Wirkung des Dr. Titels gibt es aber genauso bei den Ingenieurin, Informatikern etc.
Suchen
Zitieren
Gast4321x
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2021
#8
23.12.2024, 15:32
(23.12.2024, 12:34)RefNdsOL schrieb:  
(23.12.2024, 12:01)Gast4321x schrieb:  
(23.12.2024, 11:49)RefNdsOL schrieb:  Sinnn des Threads?

Unabhängig davon ist der Doktor als akademischer Grad in D ganz grundsätzlich auch historisch anders konzipiert als das angelsächsische bzw. angloamerikanische Pendant des PhD bzw. spezifisch JSD (USA) und daher ohnehin schon nicht vergleichbar, selbst die Erlangung dieser Abschlüsse erfolgt nach ganz anderem Prinzip als hier (Bsp.: PhDs dauern idR längerin den USA, erfolgen grds. nach Bachelor-Abschlüssen (Master gibt es nur begrenzt je nach Fach überhaupt), und erfolgen bspw. im STEM-Bereich bezahlt (!) - in anderen Bereichen nicht). Über dies ist die deutsche Rechtswissenschaft und juristische Arbeitsweise wesentlich wissenschaftlicher geprägt jedenfalls in bspw. Justiz bei der Lösung von problematischen Punkten eines Falls. Eine derartige dabei erfolgende Auseinandersetzung mit bislang bestehender Rspr (sofern überhaupt existent) und bestehender Literatur, Dogmatik und ggf. eigener Auseinandersetzung ist zum Beispiel dem US-amerikanischen Recht weniger bekannt. Auch dort gibt es zwar begrenzt Auslegungsmethoden, es erfolgt jedoch viel simplifizierter. 

Das wird schon deutlich, wenn man mal eine handvoll Urteile des U.S. Supreme Court oder des Supreme Courts eine Bundestaates liest und dann eine Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes in D. Ersteres kann man relativ problemlos verstehen trotz fremder Sprache und selbst wenn man keine Kenntnisse der Rechtsordnung hat, letzteres ist deutlich anspruchsvoller, erst recht, wenn man nur über begrenzte sprachliche Kenntnisse verfügt.

Der Grund dafür liegt letztlich in dem Unterschied civil law (D) und common law (US/UK/...).

Der Sinn liegt darin, auch mal die Grundsätze infrage zu stellen, nicht immer alles als in Stein gemeißelt zu aktzeptieren. 

Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Argument, dass die deutsche Rechtspraxis enger an der Rechtswissenschaft arbeitet (zumindest was Dogmatik angeht) als die angelsächsische Rechtspraxis - und dass deswegen die wissenschaftliche Promotion als "Praktiker"-Qualifikation für Deutschland Sinn ergibt? 

Ich würde trotzdem hinterfragen, ob die Promotion das bestmögliche Verfahren für eine Berufsqualifizierung ist. Ich glaube, dass sie eben doch zu viel Zeit verbraucht und oftmals auch keine wichtigen Kompetenzen entwickelt - oder zumindest nicht bestmöglich. Das würde sich heute in der Form niemand mehr ausdenken, wenn es ums Design von einem Qualifizierungssystem für Praktiker ginge.

Die Promotion ist auch keine Berufsqualifizierung, das verkennst du an der Stelle. Sie ist der Nachweis der Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, so ungefähr der Wortlaut alle Hochschulgesetze. Für Jura kommt insofern die Besonderheit dazu, dass forensische Praxistätigkeit wie in der Justiz und/oder auch je nach Rechtsgebiet als RA gerade auch eine wissenschaftliche Herangehensweise derart erfordern kann, dass man gerade bei solchen Fällen, die verschiedener Auslegung zugänglich sein kann, man letztlich das Gericht mit seiner präferierten Auslegung überzeugen können muss und das erfordert auch die Auseinandersetzung mit aA. Die Promotion dient in der Praxis insofern als Nachweis, das derjenige zu dieser Auseinandersetzung und Entwickelns einer überzeugenden Lösung auch bei unbekannten Rechtsproblemen in der Lage ist. Freilich treten noch andere weiche Fähigkeiten hinzu, die die erfolgreiche Promotion belegt.

Nicht grundlos sind gerade im Bereich des Verfassungsrechtes viele promovierte Juristen zu finden (bspw. Dolde Mayen), da Verfassungsrecht aufgrund des äußerst begrenzten Textes eine überaus wissenschaftliche Herangehensweise erfordert. Nicht grundlos sind Teile der BVerfG-Senate mit Hochschullehrern besetzt und gerade die Senats- und Plenumsentscheidungen des BVerfG sind von Dogmatik und wissenschaftlicher Herangehensweise geprägt.

Im US-amerikansichen Rechtskreis gibt es das weniger schon allein deshalb, weil dort nicht sämtliches Recht an einer Norm festgemacht werden muss. Das civil law ist durch die Kodifikation des bindenden Rechtes geprägt. Das common law hingegen, obschon es auch kodifiziertes Recht kennt, basiert jedenfalls ursprünglich zu großem Teil auf dem Prinzip "gleiches gleich zu entscheiden". Im Bereich des tort law (Deliktsrecht) und grundsätzlich dem Zivilrecht ist der größte Teil der maßgeblichen Rechtsnormen durch ober- und höchstgerichtliche Entscheidungen gegeben, denen im common law jedenfalls in vertikaler Hinsicht nach dem Prinzip der stare decisis Bindungswirkung und damit für den Richter gesetzesgleiche Wirkung zukommt. Auslegungen sind weit weniger eingeschränkt und müssen nicht in bestimmte Grenzen gefasst werden, wie es im deutschen Recht vorgesehen ist. Vielmehr wird teils eine kodifizierte Norm lediglich als ein gesetzgeberisches Wertungsbeispiel genommen und dann - sofern man es in der gleichen Situation für angebracht hält - dieses ggf. unter Nennung bestimmter Voraussetzungen auch auf den maßgeblichen Fall angewandt - in solchen Fällen wäre im deutschen Recht zumeist die Grenze zulässiger Rechtsfortbildung längst überschritten. Ein Faktor spielt indes sicherlich auch, dass im Rechtskreis des common law die Klage auf Erfüllung nur sehr begrenzt überhaupt zulässig ist. Grundsätzlich sind Klagen immer auf Schadensersatz gerichtet, alles andere ist subsidiär und allenfalls unter besonderen Bedingngen möglich.


Das ist genau mein Punkt. Die Promotion ist nicht als Berufsqualifizierung gedacht, wird aber dazu gemacht. Und das von dir genannte Verfassungsrecht bildet nur einen Bruchteil der täglichen Praxis der promovierten Juristen ab. Ich würde die Behauptung wagen, dass es deutlich mehr promovierte Anwälte gibt, die täglich M&A Klauseln wälzen als Anwälte im Verfassungsrecht - schlicht wegen dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. 

Außerdem plädiere ich nicht für die 100%ige Übernahme des JD-Curriculums in Deutschlands. Da könnte man durchaus eigene Wege gehen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2024, 16:50 von Gast4321x.)
Suchen
Zitieren
g3rn3gr0s
Member
***
Beiträge: 87
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2023
#9
24.12.2024, 10:00
Klar, eine Promotion hat vor allem mittelbaren praktischen Nutzen. Aber weder in der Justiz noch in den meisten Kanzlein ist sie harte Einstellungsvoraussetzung, sondern weiche Zusatzqualifikation. Ist doch okay, denn ein LLM ist jetzt auch nicht die große Qualifikation imo. Denn ob du dich jetzt im Common Law auskennst bringt dir in den meisten Fällen doch in Deutschland auch nichts. Sicher, teilweise schon – nämlich dann, wenn es um Spezialisierung geht. Aber das ermöglicht dir die Diss in einem Bereich eben auch.
Suchen
Zitieren
Gast4321x
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2021
#10
24.12.2024, 12:20
(24.12.2024, 10:00)g3rn3gr0s schrieb:  Klar, eine Promotion hat vor allem mittelbaren praktischen Nutzen. Aber weder in der Justiz noch in den meisten Kanzlein ist sie harte Einstellungsvoraussetzung, sondern weiche Zusatzqualifikation. Ist doch okay, denn ein LLM ist jetzt auch nicht die große Qualifikation imo. Denn ob du dich jetzt im Common Law auskennst bringt dir in den meisten Fällen doch in Deutschland auch nichts. Sicher, teilweise schon – nämlich dann, wenn es um Spezialisierung geht. Aber das ermöglicht dir die Diss in einem Bereich eben auch.


Dass die Promotion eine Haupt- und keine Zusatzqualifikation sein soll, würde ich auch weder behaupten noch fordern. Darum geht's mir auch nicht. Mein Punkt ist, dass sie in ihrer gegenwärtigen Form eine eher schlecht als recht gemachte Zusatzqualifikation ist bzw. dass sie deutlich besser sein könnte. 

Und beim Wert des LLM in Deutschland geht's idR nicht um Kenntnisse des Common Law, sondern um Rechtsenglisch. Wer ein Gefühl dafür hat, wie Verträge auf Englisch formuliert sind, kann besser deutsches Recht auf Englisch praktizieren. Und um letzteres geht's in aller Regel bei den internationalen Wirtschaftskanzleien. Ein englischsprachiger LLM vermittelt diese sprachlichen Fähigkeiten meistens sehr direkt. Aber selbst wenn der LLM häufig eine nur schlechte Zusatzqualifikation wäre, würde dies doch keine Relevanz für die Frage haben, ob die Promotion eine gute Zusatzqualifikation ist?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.12.2024, 12:21 von Gast4321x.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus