• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Richter NRW ohne VB
Antworten

 
Richter NRW ohne VB
Expecto Patronum
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 4
Registriert seit: Oct 2024
#1
26.11.2024, 22:56
Hat man eine Chance auf eine Einstellung als Richter mit knapp über 8 Punkten im zweiten Examen und knapp unter 8 Punkten im ersten Examen (staatlich aber nur ein hohes Ausreichend).

Frage für ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit.

Finanzgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man wohl definitiv streichen?
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
DRi1
Member
***
Beiträge: 51
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#2
27.11.2024, 08:01
Finanzgerichtsbarkeit erfordert immer berufliche Vorerfahrung im Steuerrecht, möglichst Diplom-Finanzwirt, Steuerberater o.ä.
Es ist rechtlich ein Obergericht und im Vergleich zu den anderen Gerichtsbarkeiten die wenigsten Stellen. Das kannst du unabhängig von den Noten streichen ;)
Suchen
Zitieren
Okt2022
Member
***
Beiträge: 52
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#3
27.11.2024, 21:39
(26.11.2024, 22:56)Expecto Patronum schrieb:  Hat man eine Chance auf eine Einstellung als Richter mit knapp über 8 Punkten im zweiten Examen und knapp unter 8 Punkten im ersten Examen (staatlich aber nur ein hohes Ausreichend).

Frage für ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit.

Finanzgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man wohl definitiv streichen?

Dir Arbeitsgerichtsbarkeit setzt -soweit ich weiß- einschlägige Berufserfahrung voraus, das hängt also nicht alleine von den Noten ab. 

Die Noten Vorraussetzungen erfüllst du ja sowohl für die Ordentliche als auch für die Sozialgerichtbarkeit. Ich glaube, so pauschal kann dir das niemand so genau sagen, es hängt ja immer auch von der Bewerberlage und in der ordentlichen sicher auch vom OLG Bezirk ab. Es finden aber ja immerhin wieder Assessmentcenter statt. Wenn du es willst, würde ich es einfach probieren. Du hast ja sehr vernünftige Examen!
Suchen
Zitieren
Law.NRW
Member
***
Beiträge: 110
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#4
27.11.2024, 22:39
Aktuell herrscht in NRW aber Einstellungsstopp. Zumindest bei uns in der Sozialgerichtsbarkeit.
Suchen
Zitieren
AvaNika
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2023
#5
29.11.2024, 21:21
Wenn man bereit ist an eher „unbeliebte“ Lg‘s zu gehen, hat man def. Chancen, würde ich sagen.
Das gibt man bei der Bewerbung an.
(ZB Siegen und Arnsberg glaub ich..
Weiß es aber nicht)
Einfach versuchen!
Suchen
Zitieren
KnappvorbeiNRW
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2020
#6
30.11.2024, 10:03
Also ich kenne mehrere Richter und Richterinnen mit ausreichend in der Ersten Prüfung. Natürlich alle eher in den ländlichen Regionen (Sauerland, OWL, Niederrhein). So lange man im Zweiten Examen die 7,76 hat, ist man zumindest in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Verlosung. Dann zählt nur das AC. Da kann es dann auch sein, dass man mit 2 x 10 Punkten nicht genommen wird.

Von daher einfach bewerben und gucken was passiert.
Suchen
Zitieren
Almöhi
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#7
30.11.2024, 11:37
Momentan scheinen die goldenen Zeiten, in denen man mit solchen Noten eingeladen wurde, definitiv vorbei zu sein. Es wird weniger eingestellt, wegen der Stellenverschiebung an die StA, und diejenigen, die dann noch für die verbleibenden Stellen interessant sind, sind sicher nicht die 7,76-8 Punkte Kandidaten
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus